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   KG, 12.10.2009 - 19 WF 90/09   

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https://dejure.org/2009,14685
KG, 12.10.2009 - 19 WF 90/09 (https://dejure.org/2009,14685)
KG, Entscheidung vom 12.10.2009 - 19 WF 90/09 (https://dejure.org/2009,14685)
KG, Entscheidung vom 12. Oktober 2009 - 19 WF 90/09 (https://dejure.org/2009,14685)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 1000; RVG -VV Nr. 1003
    Erfallen der Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berliner-anwaltsverein.de PDF, S. 36 (Kurzinformation)

    Einigungsgebühr: Bei Verzicht auf Versorgungsausgleich, ja - in Verfahren nach § 1666 BGB, nein.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 242
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 14.05.2008 - 10 WF 90/08

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs über den

    Auszug aus KG, 12.10.2009 - 19 WF 90/09
    Eine abweichende Beurteilung ist aber gerechtfertigt, wenn mangels (vollständiger) Ermittlungen weder die Person des Ausgleichspflichtigen noch die Höhe eines Ausgleichs bekannt sind (ebenso z.B. OLG Zweibrücken OLGR 2009, 581; OLG Köln NJW 2009, 237; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463 f. und 2142; OLG Celle FamRZ 2007, 2001; a.A. OLG Karlsruhe NJW 2007, 1072).
  • OLG Celle, 07.03.2007 - 12 WF 33/07

    Voraussetzungen für eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Vergütungsverzeichnis

    Auszug aus KG, 12.10.2009 - 19 WF 90/09
    Eine abweichende Beurteilung ist aber gerechtfertigt, wenn mangels (vollständiger) Ermittlungen weder die Person des Ausgleichspflichtigen noch die Höhe eines Ausgleichs bekannt sind (ebenso z.B. OLG Zweibrücken OLGR 2009, 581; OLG Köln NJW 2009, 237; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463 f. und 2142; OLG Celle FamRZ 2007, 2001; a.A. OLG Karlsruhe NJW 2007, 1072).
  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 280/05

    Entstehung der Einigungsgebühr

    Auszug aus KG, 12.10.2009 - 19 WF 90/09
    Dieser Ausschlussgrund besteht aber nur dann, wenn der von den Beteiligten geschlossene Vertrag das Anerkenntnis der gesamten Forderung durch den Schuldner oder den Verzicht des Gläubigers auf den gesamten Anspruch ausschließlich zum Inhalt hat (BGH MDR 2007, 492).
  • OLG München, 12.01.2012 - 11 WF 2265/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die

    Die Oberlandesgerichte Koblenz (AGS 2008, 445), Köln (NJW 2009, 237), Hamm (OLGR Hamm 2007, 230 und Beschluss vom 29.03.2007 - 6 WF 91/07 - nur in "Juris" veröffentlicht), Düsseldorf (JurBüro 2008, 195 und AGS 2008, 248), Naumburg (AGS 2009, 222) und Zweibrücken (MDR 2009, 1314) sowie das Kammergericht (JurBüro 2010, 359 = AGS 2010, 325) bejahten den Anfall der Einigungsgebühr dann, wenn im Zeitpunkt der Vereinbarung die Höhe der Ausgleichsansprüche, die Person des Ausgleichsberechtigten oder der Umfang eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs noch nicht feststand.
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