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   VG Köln, 28.11.2013 - 19 L 1531/13   

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https://dejure.org/2013,42606
VG Köln, 28.11.2013 - 19 L 1531/13 (https://dejure.org/2013,42606)
VG Köln, Entscheidung vom 28.11.2013 - 19 L 1531/13 (https://dejure.org/2013,42606)
VG Köln, Entscheidung vom 28. November 2013 - 19 L 1531/13 (https://dejure.org/2013,42606)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 1629/10

    Klagebefugnis einer Tagespflegeperson in Bezug auf laufende Geldleistungen aus §

    Auszug aus VG Köln, 28.11.2013 - 19 L 1531/13
    Der durch das SGB VIII bundesrechtlich gesetzte Rahmen geht davon aus, dass die gesamten Kosten für die Kindertagespflege grundsätzlich zunächst vom Träger der Jugendhilfe übernommen werden, vgl. VG Aachen, Urteil vom 13.03.2012 - 2 K 1629/10 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2013 - 12 B 793/13

    Im Rahmen der U3-Betreuung können Eltern auf die Inanspruchnahme einer

    Auszug aus VG Köln, 28.11.2013 - 19 L 1531/13
    Der Auffassung des OVG NRW, dass das Wunsch- und Wahlrecht der Personensorgeberechtigten gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII kapazitätsabhängig sei und deshalb seine Grenze finde, wenn keine Plätze in der gewünschten Betreuungsform mehr vorhanden seien, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.08.2013 - 12 B 793/13 -, juris, folgt die Kammer nicht.
  • VG Würzburg, 02.07.2015 - W 3 K 14.648

    Erstattung von Sachaufwandskosten und Anerkennung von Förderungsleistungen

    Hieraus lässt sich der Wille des Gesetzgebers ableiten, dass die gesamten Kosten der Kindertagespflege grundsätzlich vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden und auf Seiten der Eltern im Wesentlichen nur der Kostenbeitrag gegenüber dem Jugendhilfeträger anfällt (vgl. VG Aachen, Urt. v. 13.3.2012 - 2 K 1089/11 - juris Rn. 118; VG Frankfurt, Urt. v. 4.3.2013 - 7 K 1299/11.F - juris Rn. 18, 20; VG Köln, B. v. 28.11.2013 - 19 L 1531/13 - juris Rn. 17-19; Struck in Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl. 2011, § 23, Rn. 34a).
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