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   LG Dortmund, 17.04.2013 - 19 O 114/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9189
LG Dortmund, 17.04.2013 - 19 O 114/13 (https://dejure.org/2013,9189)
LG Dortmund, Entscheidung vom 17.04.2013 - 19 O 114/13 (https://dejure.org/2013,9189)
LG Dortmund, Entscheidung vom 17. April 2013 - 19 O 114/13 (https://dejure.org/2013,9189)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsvertrag als Scheingeschäft bei einer Non-Claims-Vereinbarung

  • kanzlei.biz

    Es besteht keine allgemeine Marktbeobachtungspflicht für Betriebe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Frist und Fristbeginn bei einstweiligen Verfügungen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Marktbeobachtungspflicht

  • heise.de (Pressebericht, 15.01.2014)

    Unternehmer haben keine Marktbeobachtungspflicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine allgemeine Marktbeobachtungspflicht für Wettbewerbsverstöße durch Konkurrenten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unternehmen haben keine allgemeine Marktbeobachtungspflicht

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Unternehmer haben keine Marktbeobachtungspflicht wegen Wettbewerbsverletzung

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Keine allgemeine Marktbeobachtungspflicht für Unternehmen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unternehmer haben keine Marktbeobachtungspflicht wegen Wettbewerbsverletzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unternehmer haben keine Marktbeobachtungspflicht wegen Wettbewerbsverletzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 03.04.1992 - 19 U 191/91

    Durch die Einholung eines Angebots wird keine Vollmacht erteilt!

    Auszug aus LG Dortmund, 17.04.2013 - 19 O 114/13
    Jedenfalls wird zum anderen aber im Hinblick auf die Bevollmächtigung der Erklärungsgegner dann nicht geschützt, wenn er den Mangel der Vollmacht infolge Fahrlässigkeit nicht erkannte, was vorliegen kann bei Verfügungen weit oberhalb der Grenze dessen, was sich aus der dem anderen Teil vorliegenden schriftlichen Vollmacht ergibt oder für ungewöhnliche Geschäfte oder auch für besonders wichtige Verträge; bestehen Zweifel, muss sich der andere Teil beim Vertretenen erkundigen (vgl. insoweit Palandt-Ellenberger, 72. Aufl., § 172 BGB Rn. 15; ferner OLG Köln, NJW-RR 1992, 915).
  • LG Dortmund, 19.11.2014 - 20 O 84/14

    Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Wertschätzung eines Unternehmens durch

    Im Hinblick darauf kann auf die Beiakte Landgericht Dortmund 19 O 114/13 Bezug genommen werden; nachdem die Klägerin zunächst in erster Instanz damit Erfolg hatte, wies das Oberlandesgericht Hamm die einstweilige Verfügung mangels eines aus seiner Sicht bestehenden Verfügungsgrundes zurück.

    Dass der Beklagte zu 3.) umfassende Kenntnis hatte, ergibt sich nicht nur aus der Stellung, sondern auch aus dem Protokoll in Sachen 19 O 114/13 (Beiakte), dass in der persönlichen Befragung des Beklagten zu 3.) zu entnahmen war, dass über sämtliche Vertragswerke Kenntnis hatte und insbesondere die Kenntnis von der Non Clams-Vereinbarung hat, die damals, dies sei nur nebenbei gesagt, von ihm ersichtlich dahingehend verstanden wurde, dass letztlich eine Inanspruchnahme aus dem Versicherungsvertrag aufgrund der Vereinbarung gerade nicht erfolgen sollte.

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