Weitere Entscheidung unten: AG Neunkirchen, 27.04.2016

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   AG Neunkirchen, 27.04.2016 - 19 OWi 68 Js 778/15 (234/15)   

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AG Neunkirchen, 27.04.2016 - 19 OWi 68 Js 778/15 (234/15) (https://dejure.org/2016,14978)
AG Neunkirchen, Entscheidung vom 27.04.2016 - 19 OWi 68 Js 778/15 (234/15) (https://dejure.org/2016,14978)
AG Neunkirchen, Entscheidung vom 27. April 2016 - 19 OWi 68 Js 778/15 (234/15) (https://dejure.org/2016,14978)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Gefahr bei Messauswertungen durch Privatfirma: Was nicht verwertbar ist, wird verwertbar gemacht?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer hoheitlichen Messung für die Verhängung eines Bußgeldes aufgrund des Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit

  • bussgeldsiegen.de

    Beweisverwertungsverbot bei Geschwindigkeitsmessungen durch Private

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation)

    Privatfirma wertet alle Geschwindigkeitsmessungen aus - AG Neunkirchen spricht Betroffene frei

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Karlsruhe, 22.11.2010 - 15 OWi 351 Js 46163/09

    Zulässigkeit einer Einschaltung privater Personen bei der

    Auszug aus AG Neunkirchen, 27.04.2016 - 19 OWi 234/15
    Selbst wenn man entgegen der Auffassung des Gerichts, nicht bereits aufgrund des Verstoßes gegen den Erlass ein Beweisverwertungsverbot annehmen will oder ein solches trotz Verstoß gegen den Erfass nicht für gegeben hält, ist nach Auffassung des Gerichts ein solches anzunehmen, wenn sich die Behörde bei der Messung privater Helfer bedient, ohne deren Tätigkeit ausreichend zu kontrollieren bzw. zu überwachen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.05.1995 - 2 Ws 210/95 OwiG, AG Karlsruhe, DAR 2011, 221).
  • AG Kassel, 14.04.2015 - 385 OWi 9863 Js 1377/15

    § 467 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG

    Auszug aus AG Neunkirchen, 27.04.2016 - 19 OWi 234/15
    Wenn aber ein großer Teil der Auswertung von zur Verkehrsüberwachung hergestellten Geschwindigkeitsmessungen auf ein privates, gewinnorientiertes Unternehmen übertragen wird und dessen Tätigkeiten dann nicht mit der notwendigen Sorgfalt überprüft werden kann nach Auffassung des Gerichts nicht mehr von einer hoheitlichen Tätigkeit ausgegangen werden (vgl. AG Kassel, Urteil vom 14.04.2015 - 385 OWi - 9863 Js 1377/15).
  • OLG Frankfurt, 10.05.1995 - 2 Ws (B) 210/95

    Anforderungen an kommunale Geschwindigkeitsmessungen durch private Firmen und

    Auszug aus AG Neunkirchen, 27.04.2016 - 19 OWi 234/15
    Darauf kommt es jedoch dann nicht an, wenn die Ordnungsbehörde willkürlich zu Lasten des Betroffenen gehandelt oder die Geschwindigkeitsmessung unter bewusster oder grob fahrlässiger Missachtung der für sie geltenden Bestimmungen angeordnet hat (vgl. OLG Frankfurt NZV 1995, 368, OLG Frankfurt NStZ 2003, 342, OLG Naumburg Beschluss vom 07.05.2012 - 2 Ss Bz 25/12) In diesen Fällen ist grundsätzlich ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen.
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   AG Neunkirchen, 27.04.2016 - 19 OWi 68 Js 778/15   

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AG Neunkirchen, 27.04.2016 - 19 OWi 68 Js 778/15 (https://dejure.org/2016,32676)
AG Neunkirchen, Entscheidung vom 27.04.2016 - 19 OWi 68 Js 778/15 (https://dejure.org/2016,32676)
AG Neunkirchen, Entscheidung vom 27. April 2016 - 19 OWi 68 Js 778/15 (https://dejure.org/2016,32676)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Messauswertung durch Private, oder: Beweisverwertungsverbot

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Karlsruhe, 22.11.2010 - 15 OWi 351 Js 46163/09

    Zulässigkeit einer Einschaltung privater Personen bei der

    Auszug aus AG Neunkirchen, 27.04.2016 - 19 OWi 68 Js 778/15
    Selbst wenn man entgegen der Auffassung des Gerichts, nicht bereits aufgrund des Verstoßes gegen den Erlass ein Beweisverwertungsverbot annehmen will oder ein solches trotz Verstoß gegen den Erfass nicht für gegeben hält, ist nach Auffassung des Gerichts ein solches anzunehmen, wenn sich die Behörde bei der Messung privater Helfer bedient, ohne deren Tätigkeit ausreichend zu kontrollieren bzw. zu überwachen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.05.1995 - 2 Ws 210/95 OwiG, AG Karlsruhe, DAR 2011, 221).
  • AG Kassel, 14.04.2015 - 385 OWi 9863 Js 1377/15

    § 467 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG

    Auszug aus AG Neunkirchen, 27.04.2016 - 19 OWi 68 Js 778/15
    Wenn aber ein großer Teil der Auswertung von zur Verkehrsüberwachung hergestellten Geschwindigkeitsmessungen auf ein privates, gewinnorientiertes Unternehmen übertragen wird und dessen Tätigkeiten dann nicht mit der notwendigen Sorgfalt überprüft werden kann nach Auffassung des Gerichts nicht mehr von einer hoheitlichen Tätigkeit ausgegangen werden (vgl. AG Kassel, Urteil vom 14.04.2015 - 385 OWi - 9863 Js 1377/15).
  • OLG Frankfurt, 10.05.1995 - 2 Ws (B) 210/95

    Anforderungen an kommunale Geschwindigkeitsmessungen durch private Firmen und

    Auszug aus AG Neunkirchen, 27.04.2016 - 19 OWi 68 Js 778/15
    Darauf kommt es jedoch dann nicht an, wenn die Ordnungsbehörde willkürlich zu Lasten des Betroffenen gehandelt oder die Geschwindigkeitsmessung unter bewusster oder grob fahrlässiger Missachtung der für sie geltenden Bestimmungen angeordnet hat (vgl. OLG Frankfurt NZV 1995, 368, OLG Frankfurt NStZ 2003, 342, OLG Naumburg Beschluss vom 07.05.2012 - 2 Ss Bz 25/12) In diesen Fällen ist grundsätzlich ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen.
  • AG Weilburg, 06.03.2017 - 40 OWi 6 Js 7873/16

    Geschwindigkeitsmessung, Auswertung, Einschaltung Privater,

    Das AG Neunkirchen hat in seinem Urteil vom 27.04.2016 (19 OWi 68 Js 778/15) für eine Prüfung von Falldaten mit einem Viewer für das Gerät Traffistar eine Bearbeitungszeit von 2-3 Minuten pro Fall zu Gunsten der Bearbeiterin angenommen.
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