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   AG Lüdinghausen, 18.01.2016 - 19 OWi 214/15, 19 OWi - 89 Js 2283/15 - 214/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,27957
AG Lüdinghausen, 18.01.2016 - 19 OWi 214/15, 19 OWi - 89 Js 2283/15 - 214/15 (https://dejure.org/2016,27957)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 18.01.2016 - 19 OWi 214/15, 19 OWi - 89 Js 2283/15 - 214/15 (https://dejure.org/2016,27957)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 18. Januar 2016 - 19 OWi 214/15, 19 OWi - 89 Js 2283/15 - 214/15 (https://dejure.org/2016,27957)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Kein berufsbedingtes Absehen vom Fahrverbot bei gutem Familieneinkommen ohne Existenzgefährdung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen vom Fahrverbot bei einem Betroffenen mit zwei ausgeübten Berufen hinsichtlich Existenzgefährdung und Arbeitsplatzverlusts; Zahlung einer Geldbuße bei Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes

  • ra.de
  • bussgeldsiegen.de

    Kein Absehen vom Fahrverbot wenn keine Existenzgefährdung oder Arbeitsplatzverlust droht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei 5.000 Familieneinkommen wird nicht vom Fahrverbot abgesehen…

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Absehen vom Fahrverbot bei Familiennettoeinkommen von 5000 Euro

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ohne Existenzgefährdung oder Gefahr eines Arbeitsplatzverlustes kein Absehen vom Fahrverbot

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 537
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 18.01.2016 - 19 OWi 214/15
    Die Abstandsmessung mit dem Verfahren VKS ist ein so genanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne von BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081 (vgl. bereits OLG Dresden, VRR 2005, 315 zur alten Technik des VKS 3.0).

    Ausführungen zur Beachtung der Verfahrensbestimmungen muss der Tatrichter im Urteil erst dann machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese nicht eingehalten worden sind oder Messfehler von dem Betroffenen oder einem anderen Verfahrensbeteiligten behauptet werden (vgl. BGH NJW 1993, 3081, 3082; BayObLG NJW 2003, 1752).Generelle Sicherheitsabschläge von dem festgestellten Abstandswert sind bei Anwendung des Messverfahrens VKS 3.0/3.2 3D nicht veranlasst.

  • BayObLG, 05.03.2003 - 1 ObOWi 9/03

    Anforderungen an die Darstellung im Urteil bei Atemalkoholmessung

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 18.01.2016 - 19 OWi 214/15
    Ausführungen zur Beachtung der Verfahrensbestimmungen muss der Tatrichter im Urteil erst dann machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese nicht eingehalten worden sind oder Messfehler von dem Betroffenen oder einem anderen Verfahrensbeteiligten behauptet werden (vgl. BGH NJW 1993, 3081, 3082; BayObLG NJW 2003, 1752).Generelle Sicherheitsabschläge von dem festgestellten Abstandswert sind bei Anwendung des Messverfahrens VKS 3.0/3.2 3D nicht veranlasst.
  • OLG Hamm, 22.10.2009 - 4 Ss OWi 800/09

    Zulässigkeit einer Abstandsermittlung mittels Videoaufzeichnung

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 18.01.2016 - 19 OWi 214/15
    Soweit das Select-System mittels digitaler Videotechnik nur Fahreraufnahmen/Fahrzeugfrontkurzaufnahmen nach vorheriger Feststellung eines Unterschreitens des erforderlichen Sicherheitsabstands fertigt, ist zumindest § 100h StPO Ermächtigungsgrundlage hierfür (OLG Hamm NJW-Spezial 2010, 107).
  • BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1447/10

    Videobeweis bei Verkehrsverstoß - Nichtannahmebeschluss

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 18.01.2016 - 19 OWi 214/15
    Die Heranziehung des § 100h StPO als Ermächtigungsgrundlage für derartige Messungen ist verfassungsrechtlich unbedenklich, vgl. BVerfG, 2 BvR 1447/10 vom 12.8.2010.
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 18.01.2016 - 19 OWi 214/15
    Unter diesem Begriff ist ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGH NJW 1998, 321).
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