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   LAG Hessen, 31.05.2011 - 19 Sa 1753/10   

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https://dejure.org/2011,6581
LAG Hessen, 31.05.2011 - 19 Sa 1753/10 (https://dejure.org/2011,6581)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31.05.2011 - 19 Sa 1753/10 (https://dejure.org/2011,6581)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 19 Sa 1753/10 (https://dejure.org/2011,6581)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei einem bereits vorhandenen Spind zur Aufbewahrung der Arbeitskleidung an der Arbeitsstätte hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf einen größeren Spind; Aufbewahrung und Reinigung der Dienstkleidung; unbegründete Feststellungsklage zur Bereitstellung eines größeren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufbewahrung und Reinigung der Dienstkleidung; unbegründete Feststellungsklage zur Bereitstellung eines größeren Spindes und Zahlungsantrag zu pauschalen Reinigungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Polizist will sich größeren Dienstspind erklagen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wie groß muss ein Dienstspind sein?

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Die "Spind-Klage" oder private Unterbringung der Dienstkleidung auf Kosten des Arbeitgebers?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf einen Spind für ihre gesamte Dienstkleidung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Wie groß muss ein Dienstspind sein?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Größe der Dienstspinds der hessischen Ordnungspolizei zur ordnungsgemäßen Verwahrung der Dienstkleidung ausreichend - Hessisches LAG zur Frage wie groß ein Dienstspint der Ordnungspolizei sein muss

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 264/09

    Luftsicherheitsassistent - Dienstkleidung - Reinigung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.05.2011 - 19 Sa 1753/10
    Eine Feststellungsklage ist zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen den Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 -, Rn. 23, zitiert nach Juris; BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 38, AP ATG § 6 Nr. 5).

    Im Übrigen ist zu erwarten, dass die Beklagte als öffentlich-rechtliche Arbeitgeberin einer gerichtlicher Feststellung nachkommen wird (BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 -, Rn. 23, zitiert nach Juris; BAG 29. September 2004 - 5 AZR 528/03 - BAGE 112, 112 = AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 67 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 3).

    Diese macht der Kläger nicht geltend, sondern die Zahlung einer monatlichen Pauschale (BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09, Rn. 51, zitiert nach Juris).

    Eine Bestimmung der Vergütungshöhe nach § 612 Abs. 2 BGB wäre deshalb schon nicht möglich (BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 -, Rn. 52, zitiert nach Juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2010 - 10 Sa 695/09

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel im ZTV Pro Seniore -

    Auszug aus LAG Hessen, 31.05.2011 - 19 Sa 1753/10
    Schließlich ist auch die vom Kläger zitierte Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 25. März 2010 (- 10 Sa 695/09 -, PflR 2010, 557) nicht einschlägig.
  • BVerwG, 15.01.1999 - 2 C 11.98

    Haartracht und Ohrschmuck männlicher Polizeibeamter

    Auszug aus LAG Hessen, 31.05.2011 - 19 Sa 1753/10
    Es besteht, weil die Legitimation des Ordnungspolizisten für dienstliche Maßnahmen schon äußerlich kundgetan werden muss (BVerwG 15. Januar 1999 - 2 C 11/98 -, NJW 1999, 1985).
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 528/03

    Betriebliche Übung - Einheitliche Vergütung in Berlin

    Auszug aus LAG Hessen, 31.05.2011 - 19 Sa 1753/10
    Im Übrigen ist zu erwarten, dass die Beklagte als öffentlich-rechtliche Arbeitgeberin einer gerichtlicher Feststellung nachkommen wird (BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 -, Rn. 23, zitiert nach Juris; BAG 29. September 2004 - 5 AZR 528/03 - BAGE 112, 112 = AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 67 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 3).
  • BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 536/01

    Unentgeltliche Stellung von Dienstkleidung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.05.2011 - 19 Sa 1753/10
    Etwas anderes folgt nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Februar 2003 ( - 6 AZR 536/01 - BAGE 104, 348 = AP AVR Caritasverband § 21 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 618 Nr. 1 = NZA 2003, 1196).
  • BAG, 01.07.1965 - 5 AZR 264/64

    Schutz des Arbeitnehmereigentums - Allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers -

    Auszug aus LAG Hessen, 31.05.2011 - 19 Sa 1753/10
    Aufgrund der Fürsorgepflicht kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, eine sichere Verwahrungsmöglichkeit für das vom Arbeitnehmer berechtigterweise in den Betrieb eingebrachte Arbeitnehmereigentum zu schaffen (vgl. BAG, 01. Juli 1965 - 5 AZR 264/64 - BAGE 117, 229).
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 145/08

    Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.05.2011 - 19 Sa 1753/10
    Eine Feststellungsklage ist zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen den Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 264/09 -, Rn. 23, zitiert nach Juris; BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 38, AP ATG § 6 Nr. 5).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 18/06

    Kosten für einheitliche Personalkleidung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.05.2011 - 19 Sa 1753/10
    Es handelt sich um eine Frage, die nach den maßgeblichen einzelvertraglichen, tarifvertraglichen, gesetzlichen oder ggf. in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung enthaltenen Bestimmungen zu beantworten ist (BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 18/06 -, Rn. 18, BAGE 121, 144 = AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebs Nr. 40 = NZA 2007, 640).
  • BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 260/92

    Betriebsvereinbarung über Kosten für Arbeitskleidung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.05.2011 - 19 Sa 1753/10
    dd) Entgegen der Ansicht des Klägers folgt nichts anderes aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 01. Dezember 1992 (- 1 AZR 260/92 -, BAGE 72, 40 = AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebs Nr. 20 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 20).
  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 333/09

    Bestimmtheit einer Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Hessen, 31.05.2011 - 19 Sa 1753/10
    Bei einer Feststellungsklage sind grundsätzlich keine geringeren Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen als bei einer Leistungsklage (BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 -, Rn. 13, zitiert nach Juris).
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

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