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   LAG Baden-Württemberg, 15.01.2016 - 19 Sa 27/15   

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LAG Baden-Württemberg, 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 (https://dejure.org/2016,3731)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 (https://dejure.org/2016,3731)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Januar 2016 - 19 Sa 27/15 (https://dejure.org/2016,3731)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 3 Abs 2 AGG, § 11 AGG
    Stellenanzeige - Altersdiskriminierung - junges hochmotiviertes Team

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stellenanzeige; Altersdiskriminierung; junges hochmotiviertes Team; Entscheidungen in Urteilsverfahren

  • rechtsportal.de

    Stellenanzeige für Softwareentwickler oder Softwareentwicklerin in international agierendem Unternehmen mit Forderung nach sehr guten Englisch- und Deutschkenntnissen und Hinweis auf "junges hochmotiviertes Team"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    Altersdiskriminierende Stellenanzeige "Junges, hochmotiviertes Team"

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Junges hochmotiviertes Team" altersdiskriminierend?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersdiskriminierung in der Stellenanzeige - und ein "junges hochmotiviertes Team"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sprachanforderungen in der Stellenanzeige

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Absage auf Bewerbung in Unternehmen mit "jungem, motivierten Team" nicht altersdiskriminierend

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Diskriminierende Stellenanzeige? - IT-Unternehmen suchte Softwareentwickler für ein "junges, hochmotiviertes Team"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stellenanzeige führte zur Klage einer Bewerberin

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Formulierung in einer Stellenanzeige "junges hochmotiviertes Team" - keine Altersdiskriminierung - keine Entschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 48
  • NZA 2016, 12
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.01.2016 - 19 Sa 27/15
    b) Die Beklage, die um Bewerbungen für das von ihr angestrebte Beschäftigungsverhältnis nachsucht, ist Arbeitgeberin i.S.d. § 6 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AGG (vgl. BAG, Urteil vom 18. September - 8 AZR 753/13 -, Rn. 12, juris).

    Nach § 22 Halbsatz 1 AGG genügt eine Person, die sich wegen eines der in § 1 AGG genannten Gründe für benachteiligt hält, ihrer Darlegungslast, wenn sie Indizien vorträgt, die diese Benachteiligung vermuten lassen (BAG, Urteil vom 18. September 2014 - 8 AZR 753/13 -, Rn. 21, juris; EuGH, Urteil vom 19. April 2012 - C-415/10 - [M.] Rn. 34 ff., juris; vgl. auch Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 2006/54/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen).

    Bei der Prüfung eines solchen Kausalzusammenhangs sind alle Umstände im Sinne einer Gesamtbetrachtung und -würdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT], Rn. 50, juris; BAG, Urteil vom 18. September 2014 - 8 AZR 753/13 -, juris Rn. 21).

    Hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen einem der in § 1 AGG genannten Gründe und einer ungünstigeren Behandlung genügt es, Hilfstatsachen vorzutragen, die zwar nicht zwingend den Schluss auf die Kausalität zulassen, die aber gleichwohl die Annahme rechtfertigen, dass die Kausalität gegeben ist (BAG, Urteil vom 18. September 2014 - 8 AZR 753/13 -, Rn. 21, juris).

    Auf ein schuldhaftes Handeln oder eine Benachteiligungsabsicht kommt es demgegenüber nicht an (BAG, Urteil vom 18. September 2014 - 8 AZR 753/13 -, Rn. 21, juris).

    Es ist nicht erforderlich, dass der als Anknüpfungspunkt verbotene Grund ausschließliches oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist (BAG, Urteil vom 18. September 2014 - 8 AZR 753/13 -, Rn. 22, juris).

    Die Gerichte haben dabei darüber zu wachen, dass im Rahmen des Nachweises von Tatsachen, die das Vorliegen einer Diskriminierung vermuten lassen, die Verwirklichung des mit der RL 2006/54/EG verfolgten Ziels nicht beeinträchtigt wird (EuGH, Urteil vom 19. April 2012 - C-415/10 - [M.], Rn. 42, juris; BAG, Urteil vom 18. September 2014 - 8 AZR 753/13 -, Rn. 23, juris).

  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 997/12

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.01.2016 - 19 Sa 27/15
    Zwar enthält § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG nur eine Rechtsfolgenregelung; aus dem systematischen Zusammenhang ergibt sich aber, dass auf die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 AGG zurückzugreifen ist (BAG, Urteil vom 14. November 2013 - 8 AZR 997/12 -, Rn. 23, juris).

    Die nachteilige Maßnahme muss unmittelbar an das verbotene Merkmal anknüpfen (BAG, Urteil vom 14. November 2013 - 8 AZR 997/12 -, Rn. 25, juris).

    aa) Das Vorliegen einer vergleichbaren Situation setzt voraus, dass der Bewerber oder die Bewerberin objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet war, denn vergleichbar ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (BAG, Urteil vom 14. November 2013 - 8 AZR 997/12 -, Rn. 30, juris).

    Durch überzogene Anforderungen, die nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung unter keinem nachvollziehbaren Gesichtspunkt durch die Erfordernisse der wahrzunehmenden Aufgaben gedeckt sind, darf er allerdings die Vergleichbarkeit der Situation nicht willkürlich gestalten und dadurch den Schutz des Allgemeinen Diskriminierungsschutzes de facto beseitigen (BAG, Urteil vom 14. November 2013 - 8 AZR 997/12 -, Rn. 30, juris).

  • EuGH, 19.04.2012 - C-415/10

    Die Rechtsvorschriften der Union sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.01.2016 - 19 Sa 27/15
    Nach einem Urteil des EuGH (C-415/10) stelle die Weigerung der Beklagten, die Bewerbungsunterlagen der anderen Bewerber vorzulegen, ein Indiz für eine Diskriminierung dar.

    Nach § 22 Halbsatz 1 AGG genügt eine Person, die sich wegen eines der in § 1 AGG genannten Gründe für benachteiligt hält, ihrer Darlegungslast, wenn sie Indizien vorträgt, die diese Benachteiligung vermuten lassen (BAG, Urteil vom 18. September 2014 - 8 AZR 753/13 -, Rn. 21, juris; EuGH, Urteil vom 19. April 2012 - C-415/10 - [M.] Rn. 34 ff., juris; vgl. auch Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 2006/54/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen).

    Die Gerichte haben dabei darüber zu wachen, dass im Rahmen des Nachweises von Tatsachen, die das Vorliegen einer Diskriminierung vermuten lassen, die Verwirklichung des mit der RL 2006/54/EG verfolgten Ziels nicht beeinträchtigt wird (EuGH, Urteil vom 19. April 2012 - C-415/10 - [M.], Rn. 42, juris; BAG, Urteil vom 18. September 2014 - 8 AZR 753/13 -, Rn. 23, juris).

    Ein derartiger Auskunftsanspruch besteht nicht (EuGH, Urteil vom 19. April 2012 - C-415/10 - [M.], Rn. 47, juris; BAG, Urteil vom 25. April 2013 - 8 AZR 287/07 -, Rn. 56, juris).

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.01.2016 - 19 Sa 27/15
    Die Bewerbung ist mit dem Ziel einer Einstellung erfolgt (BAG, EuGH-Vorlage vom 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) -, Rn. 15 und 24, juris; anders Urteil vom 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 -, Rn. 63, juris, wonach der Begriff "Bewerberinnen und Bewerber" die subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung nicht voraussetzt).

    Dies gilt auch dann, wenn sich die Klägerin gerade auf solche Stellenausschreibungen beworben hätte, deren Formulierung einen Anschein von Diskriminierung erwecken (vgl. BAG, EuGH-Vorlage vom 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) -, Rn. 24, juris; Urteil vom 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 -, Rn. 63, juris).

    Grundsätzlich zulässig ist es, in einem Stellenprofil eine bestimmte Mindestnote oder sonstige besondere Qualifikationen zu fordern (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 36, juris).

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.01.2016 - 19 Sa 27/15
    Ob die Beklagte auf die ausgeschriebenen Stellen letztlich jemanden eingestellt hat oder nicht, kommt es daher nicht an (vgl. BAG, Urteil vom 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 -, Rn. 20, juris).

    Allerdings darf er keine Anforderungen an Bewerber und Bewerberinnen stellen, die nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung durch die Erfordernisse der wahrzunehmenden Aufgaben unter keinem nachvollziehbaren Gesichtspunkt gedeckt sind (BAG, Urteil vom 23. August 2012 - 8 AZR 285/11-, Rn. 27, juris).

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.01.2016 - 19 Sa 27/15
    Insbesondere der Verstoß gegen die Verpflichtung, einen Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG auszuschreiben, kann die Vermutung begründen, die Benachteiligung sei wegen verbotener Merkmale erfolgt (BAG, Urteil vom 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 -, Rn. 59, juris).

    (a) Ein Verstoß gegen § 11 AGG liegt allerdings vor, wenn mit einer Stellenanzeige junge Bewerber oder Bewerberinnen gesucht werden und das Alter somit Einstellungsvoraussetzung ist (BAG, Urteil vom 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 -, Rn. 58, juris).

  • LAG München, 13.11.2012 - 7 Sa 105/12

    Klage auf Entschädigung wegen Altersdiskriminierung ("junges dynamisches Team")

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.01.2016 - 19 Sa 27/15
    (aa) Zur Beurteilung der Formulierungen der Beklagten im Zusammenhang mit einem "jungen, hochmotivierten Team", die so oder in ähnlicher Form bereits häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen waren, ist der jeweilige Einzelfall und die konkrete Fassung der Stellenanzeige maßgeblich (LAG Nürnberg, Urteil vom 16. Mai 2012 - 2 Sa 574/11 -, Rn. 32 ff., juris; LAG München, Urteil vom 13. November 2012 - 7 Sa 105/12 -, Rn. 84 ff., juris.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. August 2013 - 26 Sa 1083/13 -, Rn. 48, juris; a.A. LAG Hamburg, Urteil vom 23. Juni 2010 - 5 Sa 14/10 -, Rn. 60, juris, das bei der Verwendung der Formulierung "junges Team" generell einen Verstoß gegen §§ 7, 11 AGG annimmt; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 1 Sa 142/13 -, Rn. 48 ff.).

    Diese Selbstdarstellung ist zulässig, denn der Arbeitgeber kann sich losgelöst vom konkreten Stellenprofil selbst darstellen und seine Visionen und Ziele beschreiben (vgl. LAG München, Urteil vom 13. November 2012 - 7 Sa 105/12 -, Rn. 86, juris).

  • LAG Hamburg, 23.06.2010 - 5 Sa 14/10

    Ein Team darf kein Alter haben

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.01.2016 - 19 Sa 27/15
    (aa) Zur Beurteilung der Formulierungen der Beklagten im Zusammenhang mit einem "jungen, hochmotivierten Team", die so oder in ähnlicher Form bereits häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen waren, ist der jeweilige Einzelfall und die konkrete Fassung der Stellenanzeige maßgeblich (LAG Nürnberg, Urteil vom 16. Mai 2012 - 2 Sa 574/11 -, Rn. 32 ff., juris; LAG München, Urteil vom 13. November 2012 - 7 Sa 105/12 -, Rn. 84 ff., juris.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. August 2013 - 26 Sa 1083/13 -, Rn. 48, juris; a.A. LAG Hamburg, Urteil vom 23. Juni 2010 - 5 Sa 14/10 -, Rn. 60, juris, das bei der Verwendung der Formulierung "junges Team" generell einen Verstoß gegen §§ 7, 11 AGG annimmt; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 1 Sa 142/13 -, Rn. 48 ff.).

    Eine dadurch hervorgerufene Beeinträchtigung ihres Persönlichkeitsrechts hat die Klägerin ebenso hinzunehmen, denn das im Rahmen der erforderlichen Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange von Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Interesse der Beklagten überwiegt das Interesse der Klägerin am Schutz ihrer Persönlichkeit (vgl. BVerfGE 114, 339, Rn. 29 f., juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 11. April 2013 - 2 U 111/12 -, Rn. 57 ff., juris; LAG Hamburg, Urteil vom 23. Juni 2010 - 5 Sa 14/10 -, Rn. 65 ff., juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 27/13

    Stellenausschreibung - Junior Consultant - Keine Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.01.2016 - 19 Sa 27/15
    (bb) Nach Auffassung der Kammer und entgegen derjenigen des Arbeitsgerichts kann nicht unterstellt werden, dass sich die Formulierung "junges, hochmotiviertes Team" in der Stellenanzeige der Beklagten einem alltagssprachlichen Verständnis zufolge auf das Lebensalter der Teammitglieder bezieht (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Februar 2014 - 3 Sa 27/13 -, Rn. 106, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. August 2013 - 26 Sa 1083/13 -, Rn. 49, juris).

    Das Verständnis, wonach "jung" im vorliegenden Fall den Zeitpunkt der Zusammensetzung des Teams beschreibt, ist insbesondere mit Blick darauf naheliegend, dass es sich bei der Beklagten um ein zum Zeitpunkt der Stellenanzeige erst etwa sechs Jahre existierendes Unternehmen handelt, welches zudem auf einem erst in der jüngeren Vergangenheit entstandenen Geschäftsfeld agiert (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Februar 2014 - 3 Sa 27/13 -, Rn. 106, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 26 Sa 1083/13

    Ausschreibung einer Stelle für "junges, engagiertes Team" - Widerlegung des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.01.2016 - 19 Sa 27/15
    (aa) Zur Beurteilung der Formulierungen der Beklagten im Zusammenhang mit einem "jungen, hochmotivierten Team", die so oder in ähnlicher Form bereits häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen waren, ist der jeweilige Einzelfall und die konkrete Fassung der Stellenanzeige maßgeblich (LAG Nürnberg, Urteil vom 16. Mai 2012 - 2 Sa 574/11 -, Rn. 32 ff., juris; LAG München, Urteil vom 13. November 2012 - 7 Sa 105/12 -, Rn. 84 ff., juris.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. August 2013 - 26 Sa 1083/13 -, Rn. 48, juris; a.A. LAG Hamburg, Urteil vom 23. Juni 2010 - 5 Sa 14/10 -, Rn. 60, juris, das bei der Verwendung der Formulierung "junges Team" generell einen Verstoß gegen §§ 7, 11 AGG annimmt; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 1 Sa 142/13 -, Rn. 48 ff.).

    (bb) Nach Auffassung der Kammer und entgegen derjenigen des Arbeitsgerichts kann nicht unterstellt werden, dass sich die Formulierung "junges, hochmotiviertes Team" in der Stellenanzeige der Beklagten einem alltagssprachlichen Verständnis zufolge auf das Lebensalter der Teammitglieder bezieht (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Februar 2014 - 3 Sa 27/13 -, Rn. 106, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. August 2013 - 26 Sa 1083/13 -, Rn. 49, juris).

  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • BAG, 18.06.2015 - 8 AZR 848/13

    AGG-Diskriminierung eines Bewerbers - Status als Bewerber - Rechtsmissbrauch

  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen,

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.10.2013 - 1 Sa 142/13

    Entschädigungsanspruch, Altersdiskriminierung, Stellenanzeige, Angabe "junges

  • LAG Hamburg, 19.05.2015 - 5 Sa 79/14

    Keine Diskriminierung: Arbeitgeber dürfen sehr gute Englischkenntnisse verlangen

  • LAG Nürnberg, 16.05.2012 - 2 Sa 574/11

    Diskriminierung - Alter - Stellenanzeige - "junges Team" - Indizwirkung -

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 764/08

    Mittelbare Diskriminierung - Kenntnis der deutschen Schriftsprache

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 759/13

    Bewerbung - Schwerbehinderteneigenschaft - Form der Mitteilung - Kenntnis des

  • LAG Hamburg, 19.02.2014 - 3 Sa 39/13

    Rechtsmissbräuchliche Entschädigungsklage nach AGG - Bewerbungsformular -

  • OLG Stuttgart, 11.04.2013 - 2 U 111/12

    AGG-Warndatei: Entschädigungsanspruch wegen Weitergabe von Informationen über

  • StGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 VB 8/14

    Vermeidung unzumutbarer Anforderungen an den Inhalt von Berufungsbegründungen zur

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

  • BGH, 23.06.2015 - II ZR 166/14

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

  • BGH, 20.05.2014 - VI ZR 384/13

    Berufungsverfahren: Nachholung einer in erster Instanz unterbliebenen

  • BGH, 21.09.2010 - VIII ZB 9/10

    Mindestanforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift

  • LAG Hamm, 13.06.2017 - 14 Sa 1427/16

    Alter; Behinderung; Benachteiligung; Diskriminierung; Entschädigung;

    Dass selbst einige Landesarbeitsgerichte die vom Bundesarbeitsgericht eindeutig festgestellte unmittelbare Diskriminierung durch die Verwendung des Begriffs "junges Team" anders verstanden haben (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 8. August 2013 - 26 Sa 1083/13 - Rn. 48 f.; LAG Baden-Württemberg 15. Januar 2016 - 19 Sa 27/15 - Rn. 117 ff.; LAG München 13. November 2012 - 7 Sa 105/12 - Rn. 84 ff.; LAG Nürnberg 16. Mai 2012 - 2 Sa 574/11 - Rn. 31 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 10. Februar 2014 - 3 Sa 27/13 - Rn. 105 f.), entlastet die Beklagte im Hinblick auf die bereits existierende abweichende Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte (vgl. LAG Hamburg 23. Juni 2010 - 5 Sa 14/10 - Rn. 60; LAG Schleswig-Holstein 29. Oktober 2013 - 1 Sa 142/13 - Rn. 44 ff.) nicht.
  • LAG Nürnberg, 27.05.2020 - 2 Sa 1/20

    Stellenanzeige - Diskriminierung - Alter - "junges hochmotiviertes Team"

    Auch war bis in das Jahr 2016 hinein in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte umstritten, ob einem Text wie "Wir bieten junges dynamisches Team" oder "junges hochmotiviertes Team" oder "junges erfolgreiches Team" überhaupt eine Indizwirkung zukommt (dafür etwa LAG Hamburg 23.06.2010 - 5 Sa 14/10; dagegen etwa LAG Nürnberg 16.05.2012 - 2 Sa 574/11, LAG Baden-Württemberg 15.01.2016 - 19 Sa 27/15).
  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 458/16

    Benachteiligung iSd. AGG - Zulässigkeit der Berufung - Anforderungen an die

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 15. Januar 2016 - 19 Sa 27/15 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Düsseldorf, 08.07.2016 - 4 Ca 365/16

    Zum Anspruch auf Entschädigung wegen Benachteiligung bei einer Stellenbewerbung

    Indizien für die Vermutung, dass einer der in § 1 AGG genannten Gründe ursächlich für eine weniger günstige Behandlung gewesen ist, ergeben sich aus folgenden Umständen nicht: Ausschreibung einer Stelle als Vollzeitstelle (LAG Hamburg vom 19.02.2014 - 3 Sa 39/13 -, jurs), möglichrweise höherer Anteil von Männern an im IT-Bereich beschäftigten Personen (LAG Hamburg vom 19.02.2014 - 3 Sa 39/13 -, Juris), LAG Badfen-Württemberg vom 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 -, juris), männliche Besetzung der Geschäftsführung des Arbeitgebers, die Forderung sehr guter Deutschkenntnisse in der Stellenausschreibung, wenn die Kommunikation mit Kunden ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit ist (LAG Baden-Württemberg vom 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 -, juris), die Anforderung sehr guter Englischkenntnisse, weil der IT_Sektor in besonderer Weise durch die Kommunikation in englischer Sprache geprägt ist (LAG Baden-Württemberg vom 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 -, juris).

    Auch wenn im IT-Bereich mehr Männer als Frauen beschäftigt werden sollten, so kann dies vielfältige Gründe haben, u. a. den, dass sich womöglich weniger Frauen als Männer um entsprechende Stellen bewerben (LAG Hamburg vom 19. Februar 2014 - 3 Sa 39/13 -, NZA-RR 2014, 343 - 346, LAG Baden-Württemberg vom 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 -, juris).

    Ist aber die Kommunikation mit Kunden ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit, so sind sehr gute Sprachkenntnisse arbeitsnotwendig (LAG Baden-Württemberg vom 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 -, juris).

    Die Anforderungen sehr guter Englischkenntnissen kann nachvollziehbar daraus abgeleitet werden, dass der IT-Sektor in besonderer Weise durch die Kommunikation in englischer Sprache geprägt ist (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 -, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2017 - 5 Sa 381/17

    Benachteiligung im Bewerbungsverfahren - Prozessunfähigkeit

    Selbst wenn man annimmt, dass statistischen Daten eine Vermutungswirkung iSd. § 22 AGG für eine Benachteiligung wegen eines verpönten Merkmals iSd. § 1 AGG zukommen kann, müssen sich die statistischen Daten konkret auf den betreffenden Arbeitgeber beziehen und im Hinblick auf dessen Verhalten aussagekräftig sein (vgl. BAG 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 68; LAG Baden-Württemberg 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 - Rn. 129 in einem anderen Entschädigungsprozess der Klägerin; ebenso LAG Rheinland-Pfalz 22.11.2017 - 6 Ta 159/17).
  • ArbG Frankfurt/Main, 29.06.2016 - 23 Ca 800/16
    Vorbehaltlich der Tatsache, dass die Differenzierung zwischen guten und sehr guten Sprachkenntnissen mangels objektiver Vorgaben im Einzelfall nach subjektiven Kriterien erfolgt, sind die von der Beklagten verlangten Sprachkenntnisse aus den von ihr angegeben Gründen nachvollziehbar und damit gemäß § 3 Abs. 2 AGG sachlich gerechtfertigt (vgl. LAG Baden-Württemberg Urteil vom 15. Januar 2016 - 19 Sa 27/15 -, Rn. 1.13, juris).
  • LAG Köln, 30.09.2020 - 11 Ta 161/18

    Diskriminierung in Stellenanzeige

    Dieser Umstand kann viele Gründe haben, etwa den, dass sich auf diesem Sektor mehr Männer als Frauen bewerben (vgl. etwa: LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.11.2017 - 5 Sa 381/17 - LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 - m. w. N.).
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