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   LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2012 - 19 Sa 306/12, 19 Sa 324/12   

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https://dejure.org/2012,22638
LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2012 - 19 Sa 306/12, 19 Sa 324/12 (https://dejure.org/2012,22638)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.08.2012 - 19 Sa 306/12, 19 Sa 324/12 (https://dejure.org/2012,22638)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. August 2012 - 19 Sa 306/12, 19 Sa 324/12 (https://dejure.org/2012,22638)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    §§ 80 ff PersVG BE 2004, § 79 PersVG BE 2004, § 78 Nr 8 PersVG BE 2004, § 108 Abs 2 BPersVG
    Kündigung wegen betriebsärztlicher Sicherheitsbedenken nach Cannabiskonsum - Beteiligung des Personalrats - Weiterbeschäftigungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Kündigung bei unterlassenem Einigungsverfahren nach Widerspruch der Personalvertretung; Begründetheit des Antrags eines Gleisbauers auf vorläufige Weiterbeschäftigung aus prozessrechtlichen Gründen bei Sicherheitsbedenken infolge von Haschischkonsum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Kündigung bei unterlassenem Einigungsverfahren nach Widerspruch der Personalvertretung; unbegründeter Antrag eines Gleisbauers auf vorläufige Weiterbeschäftigung aus prozessrechtlichen Gründen bei Sicherheitsbedenken infolge Haschischkonsums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kündigung eines BVG-Mitarbeiters wegen Drogenkonsums in der Freizeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherheitsrisiko wegen Drogenkonsum

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Drogenkonsum in der Freizeit - Kündigung eines Gleisbauers aus formalen Gründen unwirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Freizeitkiffer können gekündigt werden!

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Kündigung eines BVG-Mitarbeiters wegen Drogenkonsums in der Freizeit

  • spiegel.de (Pressemeldung, 10.09.2012)

    Arbeitsrecht: Kiffen in der Freizeit führt zur Kündigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kiffen in der Freizeit - Kündigung ist rechtens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drogenkonsum in der Freizeit - Kündigung droht

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 13.07.2012)

    Fristlose Kündigung eines BVG-Mitarbeiters wegen Drogenkonsums in der Freizeit

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 17.07.2012)

    Kündigung eines BVG-Mitarbeiters wegen Drogenkonsums in der Freizeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 58/06

    Unbeachtliche Zustimmungsverweigerung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2012 - 19 Sa 306/12
    Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der das Bundesarbeitsgericht sich grundsätzlich angeschlossen hat, ist aber aufgrund des gesetzlichen Begründungszwangs davon auszugehen, dass auch in Ländern wie Berlin, in denen kein gesetzlicher Versagungskatalog entsprechend § 77 Abs. 2 BPersVG gilt, die Zustimmungsverweigerung der Personalvertretung zu einer personellen Maßnahme wie der Kündigung gewissen Mindestanforderungen genügen muß (vgl. dazu im Einzelnen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.06.2007 - 2 AZR 58/06, AP Nr. 1 zu § 74 LPersVG Brandenburg und Urteil vom 19.11.2009 - 6 AZR 800/08 a. a. O. mit jeweils weiterem Nachweis).

    Der Begründungszwang soll insoweit sicherstellen, dass der Personalrat innerhalb der vorgeschriebenen Frist solche Gründe für die Verweigerung der Zustimmung anführt, die es dem Dienststellenleiter ermöglichen zu prüfen, ob sie der beabsichtigten Maßnahme entgegenstehen (BAG vom 19.06.2007, a. a. O.).

    Haben bei einer Kündigung die angegebenen Weigerungsgründe überhaupt keinen Bezug zu der beabsichtigten Kündigung und deren Kündigungsgrund, das heißt, sind sie offensichtlich rechtsmissbräuchlich vorgeschoben oder liegen sie eindeutig außerhalb des Rahmens der Beteiligung, ist die Zustimmungsverweigerung des Personalrates unbeachtlich (BAG vom 19.06.2007, a. a. O.; ebenso Binkert, a. a. O. § 79 Rdnr. 33).

    Das soll zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Personalrat sich auf eine Rechtsauffassung stützen will, von der allgemein anerkannt ist, dass sie unzutreffend ist, weil sie etwa einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtssprechung widerspricht (BAG vom 19.06.2007, a. a. O.).

  • BAG, 19.11.2009 - 6 AZR 800/08

    Personalratsbeteiligung bei Probezeitkündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2012 - 19 Sa 306/12
    § 108 Abs. 2 BPersVG gilt unmittelbar für die Landespersonalvertretungsrechte und damit auch für das Personalvertretungsgesetz Berlin und führt, wenn seine Voraussetzungen vorliegen, zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. dazu Urteil des BAG vom 19.11.2009 - 6 AZR 800/08, NZA 2010, 278).

    Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der das Bundesarbeitsgericht sich grundsätzlich angeschlossen hat, ist aber aufgrund des gesetzlichen Begründungszwangs davon auszugehen, dass auch in Ländern wie Berlin, in denen kein gesetzlicher Versagungskatalog entsprechend § 77 Abs. 2 BPersVG gilt, die Zustimmungsverweigerung der Personalvertretung zu einer personellen Maßnahme wie der Kündigung gewissen Mindestanforderungen genügen muß (vgl. dazu im Einzelnen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.06.2007 - 2 AZR 58/06, AP Nr. 1 zu § 74 LPersVG Brandenburg und Urteil vom 19.11.2009 - 6 AZR 800/08 a. a. O. mit jeweils weiterem Nachweis).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2012 - 19 Sa 306/12
    Solange ein solches Urteil besteht, könne die Ungewissheit des Prozessausgangs für sich allein ein überwiegendes Gegeninteresse des Arbeitgebers nicht mehr begründen (siehe Beschluss des Großen Senats des BAG vom 27.02.1985 - GS 1/84; BAGE 48, 122 ff. und bis heute vielfach bestätigt).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2012 - 19 Sa 306/12
    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht etwa auch bei Störungen im Vertrauensbereich und bei personenbedingten Kündigungen zum so genannten Alkoholmissbrauch regelmäßig eine vorherige Abmahnung als erforderlich angesehen (vgl. dazu nur Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.01.1995 - 2 AZR 649/94, AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 krankheitsbedingte Kündigung; vom 04.06.1997 - 2 AZR 526/96, AP Nr. 137 zu § 626 BGB und öfter).
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2012 - 19 Sa 306/12
    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht etwa auch bei Störungen im Vertrauensbereich und bei personenbedingten Kündigungen zum so genannten Alkoholmissbrauch regelmäßig eine vorherige Abmahnung als erforderlich angesehen (vgl. dazu nur Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.01.1995 - 2 AZR 649/94, AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 krankheitsbedingte Kündigung; vom 04.06.1997 - 2 AZR 526/96, AP Nr. 137 zu § 626 BGB und öfter).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10

    Kündigung einer Auszubildenden in der Probezeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2012 - 19 Sa 306/12
    Gem. §§ 79, 78 Nr. 8 PerVG Berlin i. V. m. § 108 Abs. 2 BPersVG kann der Personalrat seine Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung unter Angabe von Gründen schriftlich verweigern, ohne das er hierbei auf einen Katalog von Zustimmungsverweigerungsgründen festgelegt ist (Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 12.05.2010 - 23 Sa 127/10; Binkert in Germelmann/Binkert, Kommentar zum PerVG Berlin, 3. Auflage, § 79 Rdnr. 33 mit weiterem Nachweis).
  • ArbG Gelsenkirchen, 13.11.2018 - 5 Ca 993/18

    Unzulässige Anordnung einer wiederholten Anordnung der Eignungsuntersuchung G 25

    An die Feststellungen des Betriebsarztes ist der Arbeitgeber grundsätzlich gebunden (Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 28.08.2012, Az. 19 Sa 306/12, juris Rn.52).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 60 PV 9.13

    Mitbestimmung; Einigungsstelle; Anfechtung einer Entscheidung der -;

    Die Berufungen beider Parteien wies das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 17. Juli 2012 (19 Sa 306/12 und 19 Sa 324/12) zurück.

    Wie das Landesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 17. Juli 2012 - 19 Sa 306/12 und 19 Sa 324/12 - Seite 12 ff. des UA, zutreffend ausgeführt hat, ist der Antragsteller an die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien und die Festlegungen der Betriebsärztin gebunden und schon rechtlich verpflichtet, darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsaufgaben nur dann durchführt, wenn aus arbeitsmedizinischer Sicht feststeht, dass er weder für sich noch für andere Personen ein Sicherheitsrisiko darstellt.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2012 - 19 Sa 324/12

    Kündigung eines BVG-Mitarbeiters wegen Drogenkonsums in der Freizeit

    Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 19 Sa 306/12 und 324/12.
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