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   LAG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 19 Sa 42/13   

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https://dejure.org/2014,8390
LAG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 19 Sa 42/13 (https://dejure.org/2014,8390)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.01.2014 - 19 Sa 42/13 (https://dejure.org/2014,8390)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - 19 Sa 42/13 (https://dejure.org/2014,8390)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel in einem Anerkennungsvertrag; Auslegung einer Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag (Altvertrag/Neuvertrag); Entgelterhöhung entsprechend Tariflohnerhöhung und betriebliche Übung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Anerkennungstarifvertrages zu Inhalt und Reichweite der Anerkennung von Tarifwerken im Nachwirkungszeitraum des Anerkennungstarifvertrages

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 TVG, § 4 Abs 5 TVG, § 133 BGB, § 157 BGB
    Anerkennungstarifvertrag - Bezugnahmeklausel - betriebliche Übung - Vergütungserhöhung - chemische Industrie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Anerkennungstarifvertrages zu Inhalt und Reichweite der Anerkennung von Tarifwerken im Nachwirkungszeitraum des Anerkennungstarifvertrages

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine betriebliche Übung aufgrund regelmäßiger Lohnerhöhung entsprechend Tariflohnerhöhungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 19 Sa 42/13
    Es besteht unabhängig von der Tarifbindung des Arbeitgebers keine Betriebliche Übung allein aufgrund regemäßiger Erhöhung der Entgelte entsprechend den (einschlägigen) Tariflohnbestimmungen (s. Rspr. des BAG, z. B. Urteil vom 19.10.2011, 5 AZR 359/10).

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. Urteil vom 19.10.2011, 5 AZR 359/10, AP Nr. 92 zu § 242 BGB - Betriebliche Übung, NZA - RR 2012, 344, Rdnr. 13).

    (1) Bei Tarifbindung des Arbeitgebers sei nämlich davon auszugehen, dass der Arbeitgeber nur den gesetzlichen Verpflichtungen des Tarifvertragsgesetzes Rechnung tragen und seine Arbeitnehmer im Übrigen gleichbehandeln wolle (BAG, Urteil vom 19.10.2011, a. a. O., Rdnr. 16).

    Ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber wolle sich grundsätzlich nicht für die Zukunft der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien unterwerfen und dürfe allein, weil er sich (zeitweise) wie ein tarifgebundener Arbeitgeber verhalte, nicht deswegen schlechter stehen als dieser, nämlich auf Dauer ohne Austrittsmöglichkeit (vertraglich) gebunden zu sein (BAG, Urteil vom 19.10.2011, a. a. O., Rdnr. 14 ff.).

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 19 Sa 42/13
    (1) Bei Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind ("Altverträge") kommt es bei einer Vertragsänderung nach dem 1. Januar 2002 für die Beurteilung, ob es sich hinsichtlich der Auslegung dieser Klausel um einen Neu- oder Altvertrag handelt, darauf an, ob die Klausel zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG, Urteil vom 18.11.2009, 4 AZR 514/08, AP Nr. 70 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, NZA 2010, 396, Rdnr. 23; 19.10.2011, 4 AZR 811/09, AP Nr. 93 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, Rdnr. 25; 16.05.2012, 4 AZR 224/10, juris, Rdnr. 24).

    Der Inhalt der bestehenden Vertragsbeziehung wird nicht erneut zum Inhalt der Vereinbarung" (BAG, Urteil vom 18.11.2009, 4 AZR 514/08, a.a.O., Rdnr. 26).

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 19 Sa 42/13
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.11.2005 (5 AZR 128/05, AP Nr. 4 zu § 305 c) BGB, NZA 2006, 202) zu Grunde liegenden; dort waren die Vergütungsbestandteile im Vertrag ausdrücklich benannt und damit selbständig im Arbeitsvertrag geregelt.
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 284/04

    Betriebliche Übung - Gehaltserhöhung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 19 Sa 42/13
    Zusätzliche "deutliche" Anhaltspunkte, um eine betriebliche Übung annehmen zu können, hat die Klägerseite nicht vorgetragen (BAG, Urteil vom 09.02.2005, 5 AZR 284/04, juris, Rdnr. 24).
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 224/10

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge - Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 19 Sa 42/13
    (1) Bei Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind ("Altverträge") kommt es bei einer Vertragsänderung nach dem 1. Januar 2002 für die Beurteilung, ob es sich hinsichtlich der Auslegung dieser Klausel um einen Neu- oder Altvertrag handelt, darauf an, ob die Klausel zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG, Urteil vom 18.11.2009, 4 AZR 514/08, AP Nr. 70 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, NZA 2010, 396, Rdnr. 23; 19.10.2011, 4 AZR 811/09, AP Nr. 93 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, Rdnr. 25; 16.05.2012, 4 AZR 224/10, juris, Rdnr. 24).
  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 107/11

    Verfall von Urlaubsabgeltung und restlicher Vergütung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 19 Sa 42/13
    Diese Auslegung als Gleichstellungsabrede wendet das Bundesarbeitsgericht aus Gründen des Vertrauensschutzes auch weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem 01.01.2002 vereinbart wurden (st. Rspr., z.B. BAG, Urteil vom 14.11.2012, 5 AZR 107/11, juris).
  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09

    Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 19 Sa 42/13
    (1) Bei Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind ("Altverträge") kommt es bei einer Vertragsänderung nach dem 1. Januar 2002 für die Beurteilung, ob es sich hinsichtlich der Auslegung dieser Klausel um einen Neu- oder Altvertrag handelt, darauf an, ob die Klausel zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG, Urteil vom 18.11.2009, 4 AZR 514/08, AP Nr. 70 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, NZA 2010, 396, Rdnr. 23; 19.10.2011, 4 AZR 811/09, AP Nr. 93 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag, Rdnr. 25; 16.05.2012, 4 AZR 224/10, juris, Rdnr. 24).
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 944/08

    Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisungsklausel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 19 Sa 42/13
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, der zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. Urteil vom 16.06.2010, 4 AZR 944/08 unter Bezug auf Urteil vom 23.09.2009, 4 AZR 382/08, AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arzt, NZA 2010, 588).
  • BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 540/01

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 19 Sa 42/13
    Das hatte zur Folge, dass bei Wegfall der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers die Dynamik der Verweisungsklausel - wie bei den tarifgebundenen Arbeitnehmern - endete und die in Bezug genommenen Tarifverträge in ihrem zu diesem Zeitpunkt geltenden Inhalt für das Arbeitsverhältnis "eingefroren" wurden (z. B. BAG, Urteil vom 15.03.2006, 4 AZR 132/05, AP Nr. 9 zu § 2 TVG Firmentarifvertrag unter Bezug auf BAG, Urteil vom 27.11.2002, 4 AZR 540/01, AP Nr. 29 zu § 1 TVG - Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 132/05

    Einzelvertragliche Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede - Bindung des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 19 Sa 42/13
    Das hatte zur Folge, dass bei Wegfall der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers die Dynamik der Verweisungsklausel - wie bei den tarifgebundenen Arbeitnehmern - endete und die in Bezug genommenen Tarifverträge in ihrem zu diesem Zeitpunkt geltenden Inhalt für das Arbeitsverhältnis "eingefroren" wurden (z. B. BAG, Urteil vom 15.03.2006, 4 AZR 132/05, AP Nr. 9 zu § 2 TVG Firmentarifvertrag unter Bezug auf BAG, Urteil vom 27.11.2002, 4 AZR 540/01, AP Nr. 29 zu § 1 TVG - Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 382/08

    Anrechnung von Zeiten als Arzt/Ärztin im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung

  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 320/90

    Beginn einer tariflichen Ausschlußfrist

  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2016 - 10 Sa 59/15

    Statische Bezugnahmeklausel - Doppelverweisung

    Eine solche entspricht regelmäßig dem Willen der Tarifvertragsparteien, die Anerkennung auf die während der Laufzeit eines Anerkennungstarifvertrages abgeschlossenen Verbandstarifverträge zu beschränken (vgl. LAG Baden-Württemberg 29. Januar 2014 - 19 Sa 42/13 -).

    Mit der Kündigung des ATV zum 31. Dezember 2011 erlosch der übereinstimmende Geltungswille der Tarifvertragsparteien auch hinsichtlich des Inhalts der Verbandstarifverträge (vgl. BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 8/10), weshalb es zu einer "Entdynamisierung" der dynamischen Bezugnahme auf die Verbandstarifverträge kam (Löwisch/Rieble, TVG, 3. Aufl. 2012, § 1 Rn. 36, § 4 Rn. 704; BAG 29. Januar 2008 - 3 AZR 426/06 - LAG Baden-Württemberg 29. Januar 2014 - 19 Sa 42/13 - Rn. 35).

  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2016 - 9 Sa 48/15

    Statische Bezugnahmeklausel - Doppelverweisung

    Eine solche entspricht regelmäßig dem Willen der Tarifvertragsparteien, die Anerkennung auf die während der Laufzeit eines Anerkennungstarifvertrages abgeschlossenen Verbandstarifverträge zu beschränken (vgl. LAG Baden-Württemberg 29. Januar 2014 - 19 Sa 42/13 -).

    Mit der Kündigung des ATV zum 31. Dezember 2011 erlosch der übereinstimmende Geltungswille der Tarifvertragsparteien auch hinsichtlich des Inhalts der Verbandstarifverträge (vgl. BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 8/10) , weshalb es zu einer "Entdynamisierung" der dynamischen Bezugnahme auf die Verbandstarifverträge kam (Löwisch/Rieble, TVG, 3. Aufl. 2012, § 1 Rn. 36, § 4 Rn. 704; BAG 29. Januar 2008 - 3 AZR 426/06 - LAG Baden-Württemberg 29. Januar 2014 - 19 Sa 42/13 - Rn. 35; LAG Mecklenburg-Vorpommern 27. November 2012 - 5 Sa 98/12 - 5 Sa 98/12 - Rn. 37).

  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2016 - 9 Sa 44/15
    Eine solche entspricht regelmäßig dem Willen der Tarifvertragsparteien, die Anerkennung auf die während der Laufzeit eines Anerkennungstarifvertrages abgeschlossenen Verbandstarifverträge zu beschränken (vgl. LAG Baden-Württemberg 29. Januar 2014 - 19 Sa 42/13 -).

    Mit der Kündigung des ATV zum 31. Dezember 2011 erlosch der übereinstimmende Geltungswille der Tarifvertragsparteien auch hinsichtlich des Inhalts der Verbandstarifverträge (vgl. BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 8/10), weshalb es zu einer "Entdynamisierung" der dynamischen Bezugnahme auf die Verbandstarifverträge kam (Löwisch/Rieble, TVG, 3. Aufl. 2012, § 1 Rn. 36, § 4 Rn. 704; BAG 29. Januar 2008 - 3 AZR 426/06 - LAG Baden-Württemberg 29. Januar 2014 - 19 Sa 42/13 - Rn. 35).

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