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   OLG Köln, 23.12.2011 - 19 Sch 27/10   

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OLG Köln, 23.12.2011 - 19 Sch 27/10 (https://dejure.org/2011,68257)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.12.2011 - 19 Sch 27/10 (https://dejure.org/2011,68257)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Dezember 2011 - 19 Sch 27/10 (https://dejure.org/2011,68257)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 14.05.1992 - III ZR 169/90

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2011 - 19 Sch 27/10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör im Schiedsverfahren erfordert, dass das Schiedsgericht das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis nimmt und im Sinne einer intellektuellen Verarbeitung in Erwägung zieht (vgl. BGH NJW 1992, 2299; Münch a.a.O. § 1042 Rn. 49).

    Ein Verstoß gegen das Gebot, Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, lässt sich folglich nur feststellen, wenn sich aus den Entscheidungsgründen des Schiedsspruchs klar ergibt, dass ein nicht von der Hand zu weisender, tatsächlich oder rechtlich in einer Zeugenaussage zentral wichtiger Punkt vom Schiedsgericht geistig überhaupt nicht verarbeitet worden ist (vgl. BGH NJW 1992, 2299; 1990, 2199, 2200; OLG München vom 20.04.2009 - 34 Sch 17/08 - Rn. 55, 84, zitiert nach juris; Schlosser in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage, Anhang § 1061 Rn. 95 zu Art. V Abs. 2 lit. b) UNÜ).

  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 104/00

    Anerkennung eines ausländischen Urteils bei Ladung auf einen so nicht

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2011 - 19 Sch 27/10
    Zu den danach unabdingbaren Verfahrensregeln im Sinne des ordre public zählt der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1151; Hüßtege in: Thomas/Putzo a.a.O. § 328 Rn. 18).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Aufhebungsgrunds nach § 1059 Abs. 2 Nr. 2 b) ZPO trägt dabei derjenige, der damit die Anerkennung verhindern möchte (vgl. BGH NJW 2006, 701, 702; NJW-RR 2002, 1151 zu Art. V Abs. 2 lit. b UNÜ; Geimer a.a.O. § 1059 Rn. 83).

  • BGH, 29.09.1983 - III ZR 213/82

    Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch - Anforderungen an einen Schiedsspruch

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2011 - 19 Sch 27/10
    Aus der Pflicht zur intellektuellen Verarbeitung von Zeugenaussagen ergibt sich jedoch kein Zwang, einen Schiedsspruch detailliert zu begründen und insoweit sämtliche Zeugenaussagen ausdrücklich zu erörtern (vgl. BGH vom 29.09.1983 - III ZR 213/82 - Rn. 7, zitiert nach juris; Münch a.a.O.).

    Hiervon ist nach herrschender Meinung auszugehen, wenn die Beweiswürdigung klar gegen Denkgesetze verstößt oder die gelieferte Begründung offenkundig in sich widersinnig ist (vgl. BGH vom 29.09.1983 - III ZR 213/82 - Rn. 7, zitiert nach juris; OLG Frankfurt a.a.O.; Voit a.a.O. § 1059 Rn. 26; a. A. Münch a.a.O. § 1059 Rn. 46).

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2002 - 4 Sch 2/02

    Aufhebung eines Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2011 - 19 Sch 27/10
    Dies ist der Fall, wenn die Möglichkeit besteht, dass ohne den Verfahrensverstoß anders entschieden worden wäre (vgl. Saarländisches OLG vom 29.10.2002 - 4 Sch 2/02 - Rn. 14, zitiert nach juris; Schwab/Walter a.a.O. Rn. 30; Voit a.a.O. Rn. 22).
  • OLG München, 20.04.2009 - 34 Sch 17/08

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Aufhebung des Schiedsspruchs wegen

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2011 - 19 Sch 27/10
    Ein Verstoß gegen das Gebot, Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, lässt sich folglich nur feststellen, wenn sich aus den Entscheidungsgründen des Schiedsspruchs klar ergibt, dass ein nicht von der Hand zu weisender, tatsächlich oder rechtlich in einer Zeugenaussage zentral wichtiger Punkt vom Schiedsgericht geistig überhaupt nicht verarbeitet worden ist (vgl. BGH NJW 1992, 2299; 1990, 2199, 2200; OLG München vom 20.04.2009 - 34 Sch 17/08 - Rn. 55, 84, zitiert nach juris; Schlosser in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage, Anhang § 1061 Rn. 95 zu Art. V Abs. 2 lit. b) UNÜ).
  • OLG Köln, 23.03.2004 - 9 Sch 1/03

    Einrede des Scheingeschäfts im Anerkennungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2011 - 19 Sch 27/10
    Von einem solchen Verstoß ist auszugehen, wenn die Entscheidung des Schiedsgerichts von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in solchem Maße abweicht, dass sie nach der deutschen Rechtsordnung nicht als in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann (vgl. OLG Köln vom 23.03.2004 - 9 Sch 1/03 - Rn. 26, zitiert nach juris; Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 32. Auflage, § 1059 Rn. 16).
  • OLG Köln, 21.11.2008 - 19 Sch 12/08

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2011 - 19 Sch 27/10
    Auch ein ordre-public-relevanter Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs muss sich auf den Schiedsspruch aber dergestalt ausgewirkt haben, dass die Entscheidung des Schiedsgerichts darauf zumindest beruhen kann (vgl. BGH vom 15.01.2009 - III ZB 83/07 - Rn. 7, zitiert nach juris; BGH NJW 1959, 2213, 2214; OLG Köln vom 21.11.2008 - 19 Sch 12/08 - Rn. 24, zitiert nach juris; Schwab/ Walter a.a.O. Kap. 57 Rn. 10; Schlosser a.a.O. Rn. 82 zu Art. V Abs. 2 lit. b) UNÜ).
  • OLG Hamburg, 04.09.1998 - 14 U 111/98
    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2011 - 19 Sch 27/10
    Im Hinblick darauf ist bereits die - für einen etwaigen Verstoß im Sinne des § 1059 Abs. 2 Nr. 1 d) ZPO erforderliche (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2000, 806, 807; Schwab/Walter a.a.O. Kap. 24 Rn. 21) - Wesentlichkeit eines etwaigen Verfahrensverstoßes zu verneinen.
  • OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 17 Sch 3/01

    Schiedsgerichtsverfahren: Mündlichkeit und rechtliches Gehör im Schiedsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2011 - 19 Sch 27/10
    Als solche unterfällt sie der originären Prüfungskompetenz des Schiedsgerichts und ist der Überprüfung durch das staatliche Gericht auf seine inhaltliche Richtigkeit grundsätzlich entzogen (vgl. Hanseatisches OLG Bremen vom 10.11.2005 - 2 Sch 2/05 - Rn. 20; OLG Frankfurt vom 25.09.2002 - 17 Sch 3/01 - Rn. 17; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 26 Sch 10/07

    Gerichtliche Aufhebung des Schiedsspruchs: Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.2011 - 19 Sch 27/10
    Gilt aber demnach das Verbot der révision au fond, so entfällt die Bindung des staatlichen Gerichts an die Entscheidung des Schiedsgerichts nur, soweit es um die Einhaltung des ordre public geht (vgl. OLG Köln a.a.o. Rn. 19 ff.; OLG Frankfurt vom 13.09.2007 - 26 Sch 10/07 - Rn. 20, zitiert nach juris).
  • OLG Bremen, 10.11.2005 - 2 Sch 2/05

    Beweiszulassung von Überwachungsaufnahmen der Arbeitsleistung mit einer am

  • BGH, 06.10.2005 - IX ZB 360/02

    Vollstreckung einer ausländischen Säumnisentscheidung

  • BGH, 15.01.2009 - III ZB 83/07

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

  • BGH, 18.01.1990 - III ZR 269/88

    Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Mitwirkung eines juristischen

  • OLG Köln, 04.08.2017 - 19 Sch 6/17

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör im Schiedsverfahren erfordert, dass das Schiedsgericht das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2001 - 19 Sch 27/10, abrufbar bei juris).

    § 29 DIS-SchO sieht zwar die Aufnahme eines Verhandlungsprotokolls vor, das selbstverständlich den tatsächlichen Verhandlungsverlauf zutreffend wiedergeben muss, wenn auch - wie hier mangels abweichender Vereinbarung, etwa eines Wortlautprotokolls und/oder der Hinzuziehung eines court reporters - keine Detailanforderungen gelten (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2001 - 19 Sch 27/10, abrufbar bei juris).

    Dass sich das Schiedsgericht der Auffassung der Antragstellerin angeschlossen bzw. angenähert und das Bestreiten der Antragsgegnerin hinsichtlich einer produktiven Einsatzmöglichkeit bzw. sinnvollen Nutzungsmöglichkeit angesichts der auch nach ihrem eigenen Vortrag bestehenden - wenn auch ihres Erachtens fernliegenden und eingeschränkten bzw. wirtschaftlich wenig werthaltigen - Zugriffsmöglichkeiten über Deeplinks als nicht durchgreifend erachtet hat, stellt keine Verletzung ihres Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs und/oder des ordre public, sondern eine Sachentscheidung des Schiedsgerichts dar, die grundsätzlich keiner Überprüfung durch die staatlichen Gerichte unterliegt (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2011 - 19 Sch 27/10, abrufbar bei juris).

    Nach diesen Maßstäben stellt die Entscheidung des Schiedsgerichts, den Antrag der Antragsgegnerin, ein Sachverständigengutachten zum (prozentualen) Anteil des in Rede stehenden Softwaremoduls an der Gesamtsoftware einzuholen, abzulehnen und statt dessen auf der Grundlage der vorgelegten Privatgutachten insofern eine Schätzung gemäß § 287 ZPO vorzunehmen (vgl. dazu auch: BGH, Beschluss vom 16.12.2015 - I ZB 109/14, in: ZInsO 2016, 335 ff.; OLG München, Beschluss vom 14.11.2011 - 34 Sch 10/11, in: SchiedsVZ 2012, 43 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 23.11.2011 - 19 Sch 27/10, abrufbar bei juris), keinen Verstoß gegen den ordre public, sondern eine zulässige - jedenfalls vertretbare - Ermessensentscheidung des Schiedsgerichts dar, das sich ausweislich des Schiedsspruchs eingehend mit dem wechselseitigen Parteivortrag und den zu dessen Untermauerung vorgelegten Privatgutachten auseinander gesetzt hat.

  • OLG Köln, 09.09.2022 - 19 Sch 13/22
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör im Schiedsverfahren erfordert, dass das Schiedsgericht das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. Senat, Beschluss vom 23.12.2001 - 19 Sch 27/10, juris).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör im Schiedsverfahren erfordert, dass das Schiedsgericht das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. Senat, Beschluss vom 23.12.2001 - 19 Sch 27/10, juris).

    Die Beweiswürdigung des Schiedsgerichts kann im Aufhebungsverfahren von einem staatlichen Gericht wegen des Verbots einer révision au fond grundsätzlich nicht durch eine eigene Beweiswürdigung ersetzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28.01.2014 - III ZB 40/13; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.02.2017 - 26 Sch 3/16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.06.2020 - 26 Sch 11/19; Senat, Beschluss vom 23.12.2011 - 19 Sch 27/10, juris).

    Ein Verstoß gegen das Gebot, Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, lässt sich folglich nur feststellen, wenn sich aus den Entscheidungsgründen des Schiedsspruchs klar ergibt, dass ein nicht von der Hand zu weisender, tatsächlich oder rechtlich in einer Zeugenaussage zentral wichtiger Punkt vom Schiedsgericht geistig überhaupt nicht verarbeitet worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.1992 - III ZR 169/90, juris; BGH, Urteil vom 18.01.1990 - III ZR 269/88, juris; OLG München vom 20.04.2009 - 34 Sch 17/08, juris; Senat, Beschluss vom 23.12.2011 - 19 Sch 27/10, juris).

  • OLG Frankfurt, 26.11.2020 - 26 Sch 14/20

    Verbot der révision au fond im Aufhebungsverfahren

    Die Beweiswürdigung des Schiedsgerichts kann im Aufhebungsverfahren von einem staatlichen Gericht wegen des Verbots einer révision au fond grundsätzlich nicht durch eine eigene Beweiswürdigung ersetzt werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28.01.2014 - III ZB 40/13 -, SchiedsVZ 2014, 98; Senat, Beschluss vom 02.02.2017 - 26 Sch 3/16 -, NJOZ 2018, 584, 590; Beschluss vom 16.01.2020 - 26 Sch 14/18 -, juris; Beschluss vom 18.06.2020 - 26 Sch 11/19 -, NJOZ 2020, 1275, 1277; OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2011 - 19 Sch 27/10 -, juris; Geimer/Hammer, in: Eberl (Hrsg.), Beweis im Schiedsverfahren, 1. Aufl. 2015, § 10, Rdnr. 73; Hammer, Überprüfung von Schiedsverfahren durch staatliche Gerichte in Deutschland, 1. Aufl., 2018, Rdnr. 709; Poseck, in: Salger/Trittmann (Hrsg.), Internationale Schiedsverfahren, 1. Aufl. 2019, § 22, Rdnr. 57).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 4 Sch 4/15

    Gerichtliche Überprüfung eines Schiedsspruchs

    Als solche unterfällt sie der originären Prüfungskompetenz des Schiedsgerichts und ist der Überprüfung durch das staatliche Gericht auf seine inhaltliche Richtigkeit grundsätzlich entzogen (vgl. Hanseatisches OLG Bremen vom 10.11.2005 - 2 Sch 2/05 - juris-Rdn. 20; OLG Frankfurt vom 25.09.2002 - 17 Sch 3/01, juris-Rdn. 17; OLG Köln , Beschl. v. 23.12.2011 - 19 Sch 27/10).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 26 Sch 19/21

    Übersetzung von Zeugenaussagen im Schiedsverfahren

    Vielmehr gilt für die Rechtsanwendung und Beweiswürdigung des Schiedsgerichts das Verbot einer révision au fond, so dass die Beweiswürdigung des Schiedsgerichts im Vollstreckbarerklärungsverfahren von dem staatlichen Gericht grundsätzlich nicht durch eine eigene Beweiswürdigung ersetzt werden kann (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 02.02.2017 - 26 Sch 3/16 -, NJOZ 2018, 584, 590; Beschluss vom 16.01.2020 - 26 Sch 14/18 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2011 - 19 Sch 27/10 -, juris; Geimer, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 1059 ZPO, Rdnr. 53; Geimer/Hammer, in: Eberl (Hrsg.), Beweis im Schiedsverfahren, 1. Aufl. 2015, § 10, Rdnr. 73).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2020 - 26 Sch 11/19

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

    Vielmehr gilt für die Rechtsanwendung und Beweiswürdigung des Schiedsgerichts das Verbot einer révision au fond, so dass die Beweiswürdigung des Schiedsgerichts im Vollstreckbarerklärungsverfahren von dem staatlichen Gericht grundsätzlich nicht durch eine eigene Beweiswürdigung ersetzt werden kann (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 02.02.2017 - 26 Sch 3/16 -, NJOZ 2018, 584, 590; Beschluss vom 16.01.2020 - 26 Sch 14/18 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2011 - 19 Sch 27/10 -, juris; Geimer, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 1059 ZPO, Rdnr. 53; Geimer/Hammer, in: Eberl (Hrsg.), Beweis im Schiedsverfahren, 1. Aufl. 2015, § 10, Rdnr. 73).
  • OLG Frankfurt, 01.12.2022 - 26 Sch 4/22

    Beweiswürdigung eines Schiedsgerichts

    Zum einen verkennen die Antragsgegnerinnen, dass für die Rechtsanwendung und Beweiswürdigung des Schiedsgerichts das Verbot einer révision au fond gilt, so dass die Beweiswürdigung des Schiedsgerichts im Vollstreckbarerklärungsverfahren von dem staatlichen Gericht grundsätzlich nicht durch eine eigene Beweiswürdigung ersetzt werden kann (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 02.02.2017 - 26 Sch 3/16 -, NJOZ 2018, 584, 590; Beschluss vom 16.01.2020 - 26 Sch 14/18 -, juris; Beschluss vom 14.07.2022 - 26 Sch 19/21 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2011 - 19 Sch 27/10 -, juris; Geimer, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 1059 ZPO, Rdnr. 53; Geimer/Hammer, in: Eberl (Hrsg.), Beweis im Schiedsverfahren, 1. Aufl. 2015, § 10, Rdnr. 73).
  • OLG Köln, 24.07.2013 - 19 Sch 8/13

    Funktionale Zuständigkeit der Oberlandesgerichte im Schiedsverfahren

    Das Verbot der révision au fond, nach der die materielle Richtigkeit des Schiedsspruchs nicht zu prüfen ist (vgl. BGH, SchiedsVZ 2008, 40, 42; vgl. auch Senat, Beschlüsse vom 12.12.2008 - 19 Sch 12/08 -, 23.12.2011 - 19 Sch 27/10 - und 15.06.2012 - 19 Sch 14/11 -, zitiert jew. nach juris), gehört zu den grundlegenden Prinzipien der Verfahren nach den §§ 1059, 1060 ZPO.
  • OLG Köln, 26.08.2022 - 19 Sch 17/22
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör im Schiedsverfahren erfordert, dass das Schiedsgericht das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. Senat, Beschluss vom 23.12.2001 - 19 Sch 27/10, juris).
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