Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 15.07.2011

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.11.2011 - 19 U 12/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,50241
OLG Frankfurt, 16.11.2011 - 19 U 12/11 (https://dejure.org/2011,50241)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.11.2011 - 19 U 12/11 (https://dejure.org/2011,50241)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. November 2011 - 19 U 12/11 (https://dejure.org/2011,50241)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 158 AktG, § 305 BGB, § 307 BGB, Art 229 § 5 EGBGB, § 268 Abs 1 HGB
    Zur Inhaltskontrolle von Genussscheinbedingungen nach §§ 307 ff. BGB im Hinblick auf Regelungen zur Verlustbeteiligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlagen zur Inhaltskontrolle von Genussscheinbedingungen bzgl. Regelungen zur Verlustbeteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltskontrolle von Genussscheinbedingungen hinsichtlich der Beteiligung am Verlust

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Genussscheinbedingungen, die die Verlustbeteiligung ausgestalten, können der AGB-Inhaltskontrolle unterliegen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91

    Ausgestaltung von Genußscheinrechten - Beseitigung des Grundkapitals durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2011 - 19 U 12/11
    Zunächst macht er geltend, dass das Landgericht verkannt habe, dass eine unvertretbare Geschäftstätigkeit im Sinne der Klöckner-Entscheidung (BGH, Urt. v. 5.10.1992, II ZR 172/91, zitiert nach Juris) gegeben sei.

    Es handelt sich um eine Auslegung von Genussscheinbedingungen im Einzelfall und insbesondere im Hinblick auf die zitierte Entscheidung des BGH vom 5.10.1992 (II ZR 172/91) liegt keine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vor.

  • BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2011 - 19 U 12/11
    Klauseln jedoch, die das Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern, ausgestalten oder aushöhlen, unterliegen dagegen der Inhaltskontrolle (BGH NJW 10, 1958).
  • LG Frankfurt/Main, 15.02.2011 - 5 O 100/10

    Ansprüche eines Genussscheininhabers: Auslegung eines Beherrschungs- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2011 - 19 U 12/11
    Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass bei Emission von Genussscheinen die Beteiligten trotz Verwendung dieser Begriffe ihnen eine andere als die gesetzliche Bedeutung beimessen wollen (so auch LG Frankfurt, Urt. v. 5.2.2011, 3/5 O 100/10, zit. nach juris).
  • LG München I, 16.06.2011 - 5 HKO 20632/10

    Genussscheinbedingungen eines Kreditinstituts: Inhaltskontrolle; überraschende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2011 - 19 U 12/11
    Mithin unterliegen sie einer Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB (so im Ergebnis auch BGH, Urt. v. 05.10.1992, a.a.O.; LG München I, Urt. v. 16.06.2011, 5 HK O 20632/10; jeweils zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2018 - 10 O 159/17

    Beteiligung der Genussscheininhaber an den Verlusten durch Berechnung i.R.e.

    Bilanzvermerke">268 Abs. 1 S. 2 HGB und § 158 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 5 AktG ergibt sich, dass ein vorhandener Verlustvortrag in den Bilanzverlust einzubeziehen ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 16.11.2011, 19 U 12/11, Rn. 31, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.07.2015, 19 U 201/13, Rn. 86, juris - die hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerden wurden vom BGH zurückgewiesen; a. A. - allerdings aufgrund der Unklarheit einer anders formulierten Klausel - OLG München, Urteil vom 12.01.2012, 23 U #####/####, Rn. 56, juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 6 U 23/19

    Auslegung von Genussscheinbedingungen; Erwartungshorizont eines

    Danach ist ein vorhandener Verlustvortrag in den Bilanzverlust einzubeziehen (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 16.11.2015, 19 U 201/13, juris Rn. 86, sowie auch schon zuvor Urteil vom 16.11.2011, 19 U 12/11, juris Rn. 31; die hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerden wurden jeweils zurückgewiesen).
  • OLG München, 11.06.2015 - 23 U 3466/14

    Vorrangige Bedienung von Genussrechtskapital bei fortbestehendem Verlustvortrag

    Auch im Hinblick auf das von der Beklagten zitierte Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 16.11.2011 (19 U 12/11) ist eine Zulassung der Revision nicht nötig, da streitgegenständlich dort anders formulierte Genussscheinbedingungen sowie die Teilnahme der Genussrechte am Bilanzverlust waren.
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 6 U 137/19
    Danach ist ein vorhandener Verlustvortrag in den Bilanzverlust einzubeziehen (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 16.11.2015, 19 U 201/13, juris Rn. 86, sowie auch schon zuvor Urteil vom 16.11.2011, 19 U 12/11, juris Rn. 31; die hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerden wurden jeweils zurückgewiesen).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.07.2011 - I-19 U 12/11   

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https://dejure.org/2011,73540
OLG Hamm, 15.07.2011 - I-19 U 12/11 (https://dejure.org/2011,73540)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.07.2011 - I-19 U 12/11 (https://dejure.org/2011,73540)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 2011 - I-19 U 12/11 (https://dejure.org/2011,73540)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhonorar: Auftraggeber kann Haftung nicht durch Zusatz "GbR GmbH" begrenzen! (IBR 2013, 626)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.03.1981 - III ZR 115/80

    Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines Darlehensvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2011 - 19 U 12/11
    Eine entsprechende Vereinbarung kann nämlich dann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn der Schuldner den Anspruch des Gläubigers grundsätzlich bestreitet, damit gleichzeitig die Grundlage des Vertrages in Frage stellt und die Durchsetzung des Anspruchs ernsthaft gefährdet (vgl. BGH NJW 1981, 1666), was vorliegend durch das grundsätzliche Bestreiten jeglicher Ansprüche der Klägerin durch die Beklagte - erstmals in diesem Prozess - angenommen werden kann.
  • BGH, 28.09.1995 - IX ZR 227/94

    Hinweispflicht auf die Verjährung der Steuerberaterhaftung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2011 - 19 U 12/11
    Wird aber von dem Bevollmächtigten einer GbR eine entsprechende Erklärung abgegeben, gilt eine solche Erklärung - wenn aufgrund der Besonderheiten nichts anderes deutlich hervorhoben wird, was vorliegend nicht dargetan oder sonst ersichtlich ist - nicht nur gegenüber der Gesellschaft, sondern auch gegenüber den persönlich haftenden Gesellschaftern (vgl. BGH NJW-RR 1996, 313; NJW-RR 2006, 929).
  • BGH, 21.03.2006 - VI ZR 77/05

    Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens nach übereinstimmender

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2011 - 19 U 12/11
    Wird aber von dem Bevollmächtigten einer GbR eine entsprechende Erklärung abgegeben, gilt eine solche Erklärung - wenn aufgrund der Besonderheiten nichts anderes deutlich hervorhoben wird, was vorliegend nicht dargetan oder sonst ersichtlich ist - nicht nur gegenüber der Gesellschaft, sondern auch gegenüber den persönlich haftenden Gesellschaftern (vgl. BGH NJW-RR 1996, 313; NJW-RR 2006, 929).
  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2011 - 19 U 12/11
    Zwar ist die Erhebung der Einrede selbst in zweiter Instanz zulässig, wenn ihre Erhebung und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Prozessparteien - wie vorliegend - unstreitig sind (vgl. hierzu BGH, großer Senat für Zivilsachen, NJW 2008, 3434).Die Verjährungseinrede greift aber in der Sache nicht.
  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 29/98

    Rechtsgrund eines vereinbarungsgemäß bestellten dinglichen Wohnungsrechts;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2011 - 19 U 12/11
    In Rechtskraft erwächst nämlich nur die im Urteil ausgesprochene Rechtsfolge, d. h. nur der vom Gericht aus dem vorgetragenen Sachverhalt gezogene Schluss auf das Bestehen oder Nichtbestehen der beanspruchten Rechtsfolge, nicht aber die Feststellung der zugrundeliegenden präjudiziellen Rechtsverhältnisse, z. B. der Bestand eines Vertrages oder sonstige Vorfragen, aus denen der Richter seinen Schluss gezogen hat (vgl. BGH NJW-RR 1999, 376 mit vielfältigen Nachweisen).
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2011 - 19 U 12/11
    Hierfür besteht aber kein Anlass (siehe zu alledem BGH NJW 1999, 3483; auch Palandt-Sprau, a.a.O., § 714 Rdn. 18 m. w. N.).
  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 49/98

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvorbringens in der Berufungsinstanz;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2011 - 19 U 12/11
    Damit ist in der Berufungsinstanz davon auszugehen, dass das Vorbringen erster Instanz nicht bestritten wurde (BGH NJW 2001, 448; Musielak, ZPO, 8. Aufl., § 314 Rdn. 4).
  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 75/99

    Überprüfung der Zuständigkeit des Gerichts im Anerkennungsverfahren; Begriff der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2011 - 19 U 12/11
    Eine rügelose Einlassung ist nach dem europäischen Gerichtshof und - daran anschließend - dem BGH bereits dann gegeben, wenn der Beklagte in dem nach dem nationalen Recht maßgeblichen ersten Verteidigungsvorbringen die Rüge der fehlenden Zuständigkeit nicht erhebt (BGH NJW-RR 2002, 1357 m. w. N.).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2011 - 19 U 12/11
    Die Vorschrift des § 513 Abs. 2 ZPO ist ergänzend in dem Sinne auszulegen, dass die internationale Zuständigkeit nicht erfasst wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH NJW 2003, 426).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 132/05

    Haftung eines Paketbeförderungsdienstes; Kriterien für die Haftungsabwägung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2011 - 19 U 12/11
    Ein Gerichtsstand in Deutschland ergibt sich aus Art. 5 Ziff. 1 b EuGVVO (der sich für die Verbindlichkeit der Gesellschaft ergebende vorliegend nach deutschem Recht zu bestimmende maßgebliche Erfüllungsort ist gerade auch für die Haftung der Gesellschafter maßgeblich, vgl. BGH NJW-RR 2009, 173), jedenfalls aber aus Art. 24 EuGVVO.
  • OLG Celle, 26.03.2008 - 3 U 238/07

    Begründung der internationalen Zuständigkeit durch rügelose Einlassung zur Sache;

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