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   OLG Stuttgart, 31.01.2013 - 19 U 148/12   

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https://dejure.org/2013,10381
OLG Stuttgart, 31.01.2013 - 19 U 148/12 (https://dejure.org/2013,10381)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.01.2013 - 19 U 148/12 (https://dejure.org/2013,10381)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 19 U 148/12 (https://dejure.org/2013,10381)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zum Haushaltsführungsschaden durch Wegfall der Fähigkeit des Geschädigten zur Pflege seiner pflegebedürftigen Ehefrau

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit von Aufwendungen wegen verkehrsunfallbedingter Unfähigkeit zur weiteren Pflege des Ehegatten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 843 Abs 1 Alt 1 BGB, § 11 StVG
    Personenschaden durch Kfz-Unfall: Haushaltsführungsschaden durch Wegfall der Fähigkeit des Geschädigten zur Pflege der pflegebedürftigen Ehefrau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 843; BGB § 249 Abs. 1
    Ersatzfähigkeit von Aufwendungen wegen unfallbedingter Unfähigkeit zur weiteren Pflege naher Angehöriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufwendungen wegen verkehrsunfallbedingter Unfähigkeit zur Pflege des Ehegatten können ersatzfähig sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 212/07

    Internationaler Warenkaufvertrag: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2013 - 19 U 148/12
    Der Pflicht zur Substantiierung ist nur dann nicht genügt, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet sind, dass das Gericht aufgrund ihrer Darstellung nicht beurteilen kann, ob die Behauptung überhaupt erheblich ist, also die gesetzlichen Voraussetzungen der daran geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (vgl. statt aller: BGH, Urt. v. 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07 NJW-RR 2010, 1217 m.w.N), oder sie aufs Geratewohl, das heißt ins Blaue hinein aufgestellt und - mit anderen Worten - aus der Luft gegriffen sind.
  • BGH, 07.12.2010 - VIII ZR 96/10

    Rechtliches Gehör im Berufungsverfahren: Ladung des neuen Sachverständigen auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2013 - 19 U 148/12
    Die zu erwartende von einer Partei beantragte Ladung eines Sachverständigen ist grundsätzlich auch dann erforderlich, wenn das Gericht das schriftliche Gutachten für überzeugend halten sollte und keinen weiteren Erläuterungsbedarf sehe (statt aller BGH, Beschl. v. 7. Dezember 2010 - VIII ZR 96/10, NJW-RR 2011, 704).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2013 - 19 U 148/12
    Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist allerdings Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie sich nur beim Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte rechtfertigen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 1991 - X ZR 77/89, NJW 1991, 2707, 2709; MünchKomm.ZPO/Prütting, 3. Aufl., § 284 Rn. 78; Musielak/Foerste, ZPO, 8. Aufl., § 284 Rn. 18, jeweils m.w.N).
  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 66/88

    Ersatz für Hilfeleistungen unfallbedingter Beeinträchtigungen - Verrichtung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2013 - 19 U 148/12
    In dem einen wie dem anderen Falle ist der Schaden messbar an der Entlohnung, die für die verletzungsbedingt in eigener Person nicht mehr ausführbaren Hausarbeiten an eine Hilfskraft gezahlt wird (vgl. BGH, Urt. v. 6. Juni 1989 - VI ZR 66/88, BGHR BGB § 843 Abs. 1 Hausarbeiten 1).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2013 - 19 U 148/12
    Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist., kann jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt dahinstehen (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06 BGHReport 2007, 413).
  • BGH, 26.09.2002 - VII ZR 422/00

    Begriff des wesentlichen Verfahrensfehlers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2013 - 19 U 148/12
    Der Verfahrensmangel ist wesentlich, weil das Verfahren keine ordnungsgemäße Grundlage für eine Instanz beendende Entscheidung darstellt (BGH, Urteil vom 26. September 2002 - VII ZR 422/00, NJW-RR 2003, 131).
  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88

    Entscheidung über einen Antrag auf Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2013 - 19 U 148/12
    Die Frage, ob der Tatrichter seine Entscheidung auf bestrittenes Vorbringen einer Partei im Wege der Anhörung nach § 141 ZPO oder der Vernehmung nach § 448 ZPO stützen kann, stellt sich grundsätzlich nur, wenn die Partei sich in Beweisnot befindet (vgl. zu § 448 ZPO BGHZ 110, 363, 365 f.), ihr also keine Beweismittel zur Verfügung stehen oder diese nicht ausreichen (BGHR ZPO § 286 Abs. 1 S 1 Parteianhörung 1).
  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2013 - 19 U 148/12
    Richtig ist, dass dann, wenn wie hier die Körperverletzung als durch den Unfall verursachten Primärschaden feststeht, für den Ursachenzusammenhang zwischen dem konkreten Haftungsgrund (dem anspruchsbegründenden Ereignis) und der Schadensfolge - die sogenannte haftungsausfüllende Kausalität - das Beweismaß verringert ist; eine volle Überzeugung, wie nach § 286 ZPO erforderlich, ist nicht geboten; jedenfalls reicht, je nach Lage des Einzelfalles, eine höhere oder deutlich höhere, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die richterliche Überzeugungsbildung aus (§ 287 ZPO; statt aller Müller VersR 2003, 137 ff m.umfangr. Nachw. z.B. auf BGH, Urt. v. 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02, BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweismaß 4; ZPO § 287 Abs. 1 Kausalität 6).
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2013 - 19 U 148/12
    Kann eine Partei mangels eigener Kenntnis der in Rede stehenden naturwissenschaftlichen oder technischen Zusammenhänge nur bestimmte Vermutungen als Behauptung in den Rechtsstreit einführen, liegt daher keine unzulässige Ausforschung vor (BGH, Urt. v. 2. Februar 2012 - I ZR 81/10 WRP 2012, 1222).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 173/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung von relevanten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2013 - 19 U 148/12
    Dem war die erste Instanz auch nicht dadurch enthoben, dass sie das Vorbringen der Beklagten als spekulativ und die Darstellung des Klägers als wahrscheinlich erachtet hat (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Dezember 2006 - IX ZR 173/03 Beschl. v. ZPO § 287 Abs. 1 Satz 2 Beweisanträge 2).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 1 U 69/09

    Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für die Pflege eines Angehörigen

  • LG Tübingen, 06.06.2014 - 7 O 14/12

    Verkehrsunfall - Wegfall der Fähigkeit zur Pflege des pflegebedürftigen Ehegatten

    Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart 19 U 148/12 entstandenen Kosten.

    Auf die Berufung der Beklagten - der Kläger hat die Klagabweisung hinsichtlich der Nebenforderungen hingenommen und kein (Anschluss-) Rechtsmittel eingelegt - hat der 19. Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart (19 U 148/12) mit Urteil vom 31. Januar 2013 das Urteil in vollem Umfange nebst dem zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen.

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