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   OLG Frankfurt, 05.03.2010 - 19 U 213/09   

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OLG Frankfurt, 05.03.2010 - 19 U 213/09 (https://dejure.org/2010,1593)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.03.2010 - 19 U 213/09 (https://dejure.org/2010,1593)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. März 2010 - 19 U 213/09 (https://dejure.org/2010,1593)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JurPC

    "OK"-Vermerk auf Fax als Zugangsnachweis

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Fax-Protokolle und Zugangsnachweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich des Zugangs eines per Telefax übermittelten Schreibens

  • rabüro.de

    Zur Darlegungslast hinsichtlich des Zugangs eines Telefaxschreibens

  • info-it-recht.de

    Bei einem "OK"-Vermerk auf dem Sendebericht eines Telefaxgerätes kann generell davon ausgegangen werden, dass die Faxübertragung im Speicher des empfangenden Gerätes angekommen ist; Empfänger trifft sekundäre Darlegungslast über Störung des Empfangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 130
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zugangs eines per Telefax übermittelten Schreibens) Trägt der Versender eines Faxschreibens unter Bezugnahme auf den "OK-Vermerk" des Sendeberichts substantiiert zum Zugang (§ 130 BGB ) des Faxschreibens vor, so trägt der ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 130
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zugangs eines per Telefax übermittelten Schreibens) Trägt der Versender eines Faxschreibens unter Bezugnahme auf den "OK-Vermerk" des Sendeberichts substantiiert zum Zugang (§ 130 BGB ) des Faxschreibens vor, so trägt der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Telefax: Sendeprotokoll mit "OK"-Vermerk kann Zugang beweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 130 BGB
    Welchen Beweiswert hat der "OK”-Vermerk auf dem Sendeprotokoll zu einem Fax?

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 130 BGB
    Zugang eines Faxschreibens, welches auf dem Sendeprotokoll einen "Ok-Vermerk” trägt, kann substantiiert bestritten werden

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Darlegung des Zugangs eines Telefax

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zugang einer Telefaxnachricht

  • sokolowski.org (Leitsatz und Auszüge)

    Telefax - Zugang: Wer muss was beweisen?

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    OLG Frankfurt zur Beweislast für Zugang eines Telefax

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Telefax - Zugang: Wer muss was beweisen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Telefax: Sendeprotokoll mit "OK"-Vermerk kann Zugang beweisen! (IBR 2010, 267)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2010 - 19 U 213/09
    Auch der BGH hat nunmehr hinsichtlich des Problems der Vollständigkeit des per Telefax übermittelten Dokuments seine Auffassung modifiziert (vgl. BGHZ 167, 214 ff.).
  • OLG München, 02.07.2008 - 7 U 2451/08

    Darlegungs- und Beweislast für den Nachweis des Zugangs eines Faxes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2010 - 19 U 213/09
    Ihn trifft vielmehr eine sekundäre Darlegungslast dahingehend, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher enthalten ist, ob und auf welche Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt, etc. (vgl. hierzu auch OLG München, OLGR München 2008, 777).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 12 U 65/08

    Zugang eines Schreibens per Fax-Übertragung; "OK"-Vermerk des Sendeberichts als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2010 - 19 U 213/09
    Diese Grundsätze sind, wie dies bereits das OLG Karlsruhe (VersR 2009, 245) vertreten hat, auch auf das Problem des Zugangs im Sinne des § 130 BGB übertragen.
  • BGH, 23.10.1995 - II ZB 6/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten bei Erteilung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2010 - 19 U 213/09
    Der "OK"-Vermerk auf dem Sendebericht beweist das Zustandekommen der Verbindung mit der Gegenstelle (BGH MDR 1996, 99).
  • BGH, 25.10.2002 - V ZR 279/01

    Anforderungen an die Unterzeichnung einer notariellen Urkunde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2010 - 19 U 213/09
    Die Verwendung des Vornamens genügt grundsätzlich nicht (BGH NJW 2003, 1120).
  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2010 - 19 U 213/09
    Zwar begründet die im Sendebericht mit dem "OK"-Vermerk bezeichnete Übertragung eines Telefaxschreibens nach bisheriger Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1995, 665) keinen Beweis des ersten Anscheins hinsichtlich des Zugangs am Faxgerät des Empfängers.
  • BGH, 19.02.2014 - IV ZR 163/13

    Prämienzahlungsklage der privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung:

    bb) Allerdings wird diese Rechtsprechung - wie die Revision insoweit zutreffend geltend macht - im Hinblick auf technische Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der Telekommunikation zum Teil in Frage gestellt (OLG Frankfurt, Urteil vom 5. März 2010 - 19 U 213/09, juris Rn. 17; OLG Karlsruhe VersR 2009, 245; OLG Celle VersR 2008, 1477, 1478; OLG München MDR 1999, 286 Rn. 12; Singer/Benedict in Staudinger, BGB [2012] § 130 Rn. 109; Gregor, NJW 2005, 2885, 2885 f.; Riesenkampff, NJW 2004, 3296, 3298 f.).

    In Anbetracht dieses Umstands kann sich der Empfänger nicht auf ein bloßes Bestreiten des Zugangs beschränken; er muss sich im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast vielmehr näher dazu äußern, welches Gerät er an der fraglichen Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher enthalten ist, ob und in welcher Weise er ein Empfangsjournal führt und dieses gegebenenfalls vorlegen usw. (ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 5. März 2010 - 19 U 213/09, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit;

    Ob dem angesichts der technischen Entwicklungen der Übertragungstechnik noch zu folgen ist (siehe OLG Frankfurt, Urteil vom 5. März 2010 - 19 U 213/09 - juris Rn. 17 und OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. September 2008 - 12 U 65/08 - juris Rn. 12), kann dahinstehen.
  • BGH, 12.03.2013 - VIII ZR 179/12

    Schlüssigkeit und Erheblichkeit eines Sachvortrags zur Begründung eines Anspruchs

    Bei der neuen Verhandlung wird das Berufungsgericht auch Gelegenheit haben, gemäß § 139 ZPO auf einen Vortrag der Beklagten dazu hinzuwirken, ob bei ihnen ein Empfangsjournal für das eingesetzte Faxgerät vorhanden ist oder welche Dokumentation sie sonst auf Empfangsseite geführt haben und welche Bedeutung dem beigemessen werden kann (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 1994 - VIII ZR 153/93, WM 1995, 341 unter II 3 c; OLG Frankfurt am Main, IBR 2010, 267).
  • OLG Koblenz, 17.12.2012 - 2 U 1249/11

    Zugang eines Telefaxes: Beweiskraft eines "OK-Vermerks" auf dem Sendebericht

    Behauptet der Empfänger der Sendung, diese nicht erhalten zu haben, so obliegt ihm im Rahmen der sekundären Darlegunglast vorzutragen, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Geräts enthalten ist und ob und auf welcher Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt (in Anknüpfung an OLG Frankfurt, Urteil vom 5. März 2010, 19 U 213/09, IBR 2010, 267, Juris Rn. 17).

    Behauptet der Empfänger der Sendung, diese nicht erhalten zu haben, so obliegt ihm im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorzutragen, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Geräts enthalten ist und ob und auf welcher Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt (Anschluss OLG Frankfurt, 5. März 2010, 19 U 213/09, IBR 2010, 267).(Rn.15).

    Behauptet die Beklagte als Empfänger der Sendung, diese nicht erhalten zu haben, so obliegt ihr im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorzutragen, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Geräts enthalten ist und ob und auf welcher Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt (OLG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2010 - 19 U 213/09 - IBR 2010, 267, Juris Rn. 17).Die Beklagte wäre gehalten gewesen, ihr Fax Eingangsjournal vorzulegen, um darzulegen, dass sie entweder zu diesem Zeitpunkt kein Telefax oder ggf. ein Schreiben mit anderem Inhalt von der Klägerin erhalten hat.

  • SG Dortmund, 19.05.2015 - S 27 AS 2651/11

    Bemessung der Kosten einer Unterkunft im laufenden Bezug von Leistungen zur

    Dies entspricht einem Zugang im Sinne des § 130 Abs. 1 BGB (dazu auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008 - 12 U 65/08; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2010 - 19 U 213/09; Gregor, NJW 2005, 2885).

    Denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Übermittlung einer Faxnachricht trotz Vorliegens eines Sendeberichts mit OK-Vermerk an Leitungsstörungen, die zum Abbruch der Verbindung geführt haben, gescheitert sein könnte, wurde in einem vom OLG Karlsruhe (Urteil vom 05.03.2010 - 19 U 213/09) eingeholten Sachverständigengutachten generell mit 0% bewertet.

    Deshalb kann sich der Empfänger jedenfalls nicht auf ein bloßes Bestreiten des Zugangs beschränken (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2010 - 19 U 213/09), sondern kann unter anderem darauf verwiesen werden, den Nichtzugang des Faxes zum Beispiel durch ein Empfangsjournal des eigenen Faxes darzulegen.

  • SG Neuruppin, 28.02.2018 - S 26 AS 754/16

    Sozialverwaltungsrecht: Zugang eines Antrags bei Übermittlung per Telefax;

    In Anbetracht dieses Umstands kann sich der Empfänger - worauf auch die Klägerin zu Recht hinweist - nicht auf ein bloßes Bestreiten des Zugangs beschränken; er muss sich im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast vielmehr näher dazu äußern, welches Gerät er an der fraglichen Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher enthalten ist, ob und in welcher Weise er ein Empfangsjournal führt und dieses gegebenenfalls vorlegen ( Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Februar 2014 - IV ZR 163/13, RdNr 30 unter Hinweis auf Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05. März 2010 - 19 U 213/09, RdNr 17 ).

    16 Unabhängig davon, dass diese Rechtsprechung im Hinblick auf technische Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der Telekommunikation zum Teil in Frage gestellt wird ( Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05. März 2010 - 19 U 213/09, RdNr 17; Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 30. September 2008 - 12 U 65/08, RdNr 12 ), ist jedoch weitgehend anerkannt, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schriftstück trotz eines mit einem "OK-Vermerk" versehenen Sendeprotokolls den Empfänger nicht erreicht, jedenfalls so gering sei, dass sich ein Rechtsanwalt bei Gestaltung seiner Büroorganisation in Fristensachen auf den "OK-Vermerk" verlassen dürfe ( Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Februar 2014 - IV ZR 163/13, RdNr 35 mwN ).

    cc) Darüber hinaus ist die Kammer unter Würdigung der weiteren Indizes davon überzeugt, dass der Überprüfungsantrag auch vollständig so in den Machtbereich des Beklagten im Sinne des § 130 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) gelangt ist, dass die Möglichkeit bestand, von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen, weshalb er ihm auch zugegangen ist ( vgl dazu auch Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 30. September 2008 - 12 U 65/08, RdNr 12 und Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05. März 2010 - 19 U 213/09, RdNr 17 ).

  • SG Neuruppin, 27.02.2018 - S 26 AS 748/16

    Sozialverwaltungsrecht: Zugang eines Antrags bei Übermittlung per Telefax;

    In Anbetracht dieses Umstands kann sich der Empfänger - worauf auch der Kläger zu Recht hinweist - nicht auf ein bloßes Bestreiten des Zugangs beschränken; er muss sich im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast vielmehr näher dazu äußern, welches Gerät er an der fraglichen Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher enthalten ist, ob und in welcher Weise er ein Empfangsjournal führt und dieses gegebenenfalls vorlegen ( Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Februar 2014 - IV ZR 163/13, RdNr 30 unter Hinweis auf Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05. März 2010 - 19 U 213/09, RdNr 17 ).

    Unabhängig davon, dass diese Rechtsprechung im Hinblick auf technische Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der Telekommunikation zum Teil in Frage gestellt wird ( Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05. März 2010 - 19 U 213/09, RdNr 17; Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 30. September 2008 - 12 U 65/08, RdNr 12 ), ist jedoch weitgehend anerkannt, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schriftstück trotz eines mit einem "OK-Vermerk" versehenen Sendeprotokolls den Empfänger nicht erreicht, jedenfalls so gering sei, dass sich ein Rechtsanwalt bei Gestaltung seiner Büroorganisation in Fristensachen auf den "OK-Vermerk" verlassen dürfe ( Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Februar 2014 - IV ZR 163/13, RdNr 35 mwN ).

    cc) Darüber hinaus ist die Kammer unter Würdigung der weiteren Indizes davon überzeugt, dass der Überprüfungsantrag auch vollständig so in den Machtbereich des Beklagten im Sinne des § 130 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) gelangt ist, dass die Möglichkeit bestand, von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen, weshalb er ihm auch zugegangen ist ( vgl dazu auch Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 30. September 2008 - 12 U 65/08, RdNr 12 und Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05. März 2010 - 19 U 213/09, RdNr 17 ).

  • OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 298/13

    Einstellung der Zwangsvollstreckung: Unanfechtbarkeit des Beschlusses in Fällen

    Behauptet der Empfänger der Sendung, diese nicht erhalten zu haben, so obliegt ihm im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorzutragen, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Geräts enthalten ist und ob und auf welcher Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt (in Anknüpfung an OLG Frankfurt, Urteil vom 5. März 2010, 19 U 213/09, IBR 2010, 267, Juris Rn. 17).

    Behauptet der Empfänger der Sendung, diese nicht erhalten zu haben, so obliegt ihm im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorzutragen, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Geräts enthalten ist und ob und auf welcher Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt (in Anknüpfung an OLG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2010 - 19 U 213/09 - IBR 2010, 267, Juris Rn. 17).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2015 - L 11 SF 563/13

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine auf Entschädigung gerichtete

    Ob demgegenüber dem Empfänger nach ca. zweieinhalb Jahren nach behaupteter Übermittlung eine substantiierte, sog. sekundäre Darlegungslast dahingehend aufzuerlegen ist, dass er die Nachricht nicht erhalten hat (s. dazu OLG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2010 - 19 U 213/09 - OLG Koblenz a.a.O.), kann vorliegend aus zwei Gründen dahinstehen.
  • AG Berlin-Neukölln, 22.03.2012 - 10 C 474/11

    Beweisführung für den Zugang einer Mitteilung bei kumulativer Übermittlung per

    Bei neuen, modernen Faxgeräten gingen mehrere Oberlandesgerichte davon aus, dass technische Störungen, die trotz des "OK"-Vermerks im Sendeprotokoll den korrekten Empfang verhindern, nicht mehr vorkämen, es sei denn, der versierte Prozessgegner bringt hierzu eine qualifizierte technische Argumentation (OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.9.2008 - 12 U 65/08; OLG Celle, Urt. v. 19.6.2008 - 8 U 80/07; OLG Frankfurt, Urt. v. 5.3.2010 - 19 U 213/09).
  • OLG Koblenz, 01.02.2013 - 2 U 1249/11

    Zugang eines Telefaxschreibens: "OK-Vermerk" im Sendebericht als Indiz für den

  • OLG Dresden, 27.10.2022 - 10 U 1092/20

    Mehraufwand führt zu Wertsteigerung: Keine Haftung für Baukostenüberschreitung!

  • BPatG, 19.02.2014 - 28 W (pat) 2/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Grüne Vitalität" - Rücknahmefiktion aufgrund nicht

  • SG Neuruppin, 18.12.2018 - S 26 AS 144/16
  • VK Thüringen, 18.07.2012 - 250-4004-9055/2012-E-002-HBN
  • SG Braunschweig, 11.12.2018 - S 44 AS 2096/17
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