Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.05.2004 - 19 U 247/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,75973
OLG Köln, 28.05.2004 - 19 U 247/01 (https://dejure.org/2004,75973)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.05.2004 - 19 U 247/01 (https://dejure.org/2004,75973)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Mai 2004 - 19 U 247/01 (https://dejure.org/2004,75973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,75973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs über die von ihm vermittelten Geschäfte; Umfang der aufzunehmenden Handlungen in den Buchauszug; Anspruch auf Abrechnung der Dynamikprovisionen

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - IFS 2 -, Anspruch des VV auf Buchauszug, erforderliche Daten, Erfüllung im Berufungsverfahren, Erfüllungseinwand, Rechtsgrundlage für den Anspruch des VV auf Dynamikprovsion

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2004 - 19 U 247/01
    Daß der Klägerin etwa, und zwar zugleich mit den jeweiligen Provisionsabrechnungen, sämtliche für den Fall der Stornierung erforderlichen Angaben mitgeteilt worden sind, so etwa das Datum der Stornierung, die Gründe hierfür, die Art der ergriffenen Bestandserhaltungsmaßnahmen (vgl. hierzu BGH NJW 2001, 2333 f.) ist nicht erkennbar.

    Überträgt der Versicherer ihm obliegende Aufgaben vertraglich auf einen Dritten, muß er sich die ihm nach dem Vertragsverhältnis zu seinem Versicherungsvertreter obliegenden Angaben bei diesem verschaffen (vgl. BGH NJW 2001, 2333, 2334).

    Soweit sich die Klägerin für ihre Auffassung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 2001, 2333 f. beruft, ist der dort entschiedene Fall völlig anders gelagert.

    Die Angabe der Fälligkeit und des Eingangs der Erstprämie kann die Klägerin im Hinblick auf die Bestimmung des § 92 IV HGB verlangen (vgl. BGH NJW 2001, 2333, 2334).

    Bei Verträgen mit Dynamisierung kann die Klägerin die Angabe der Erhöhung der Versicherungssumme bereits deshalb verlangen, weil sonst aus dem Buchauszug nicht erkennbar ist, ob die Prämienerhöhung auf einer dynamischen Erweiterung des Versicherungsumfangs oder auf anderen Gründen beruht (vgl. BGH NJW 2001, 2333, 2335).

    Diese Mitteilung erfolgt vielmehr lediglich im Verhältnis zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreter und soll diesem ermöglichen, selbst Maßnahmen zur Erhaltung des Vertrages zu ergreifen (BGH NJW 2001, 2333, 2335).

  • OLG Hamm, 21.03.1997 - 35 U 24/96

    Anforderungen an ordnungsgemäßen Buchauszug i. S. d. § 87 c Abs. 2 HGB

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2004 - 19 U 247/01
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, können zwar im Einzelfall laufende Provisionsabrechnungen, wenn sie im Zusammenhang mit jeweils gleichzeitig übersandten Mitteilungen sämtliche Angaben enthalten, die in einen Buchauszug aufzunehmen sind, einen Buchauszug ersetzen bzw. entbehrlich machen, wenn sie in ihrer Aneinanderreihung einen vollständigen Buchauszug darstellen (BGH WM 1982, 152; WM 1991, 196, 200; OLG Hamm, BB 1997, 1329, 1330; Küstner/Thume a.a.O. Rn 1474).

    Auch Datum des Versicherungsantrags bzw. Bausparantrags bzw. des Antrags der sonstigen Kapitalanlagen muß der Buchauszug enthalten (OLG Saarbrücken NJW 2002, 391; OLG Hamm BB 1997, 1329, 1330).

  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 171/79

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges; Einverständnis

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2004 - 19 U 247/01
    Auch der Umstand, dass die Klägerin mehrere Jahre lang keine Einwendungen gegen die ihr erteilten Provisionsabrechnungen erhoben hat, stellt weder ein stillschweigendes Einverständnis mit diesen Abrechnungen dar noch lässt dies ihr Verlangen nach Erteilung eines Buchauszugs als unlauter erscheinen (vgl. BGH MDR 1982, 378, 379; BB 1996, 176 ; OLG Hamm VersR 1999, 1492; Küstner/Thume Handbuch des gesamten Außendienstrechts Bd. I 3. Auflage Rn 1472; Seetzen WM 1985, 213, 214; v. Hoyningen-Huene in MünchKomm-HGB § 87 c Rn 44).

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, können zwar im Einzelfall laufende Provisionsabrechnungen, wenn sie im Zusammenhang mit jeweils gleichzeitig übersandten Mitteilungen sämtliche Angaben enthalten, die in einen Buchauszug aufzunehmen sind, einen Buchauszug ersetzen bzw. entbehrlich machen, wenn sie in ihrer Aneinanderreihung einen vollständigen Buchauszug darstellen (BGH WM 1982, 152; WM 1991, 196, 200; OLG Hamm, BB 1997, 1329, 1330; Küstner/Thume a.a.O. Rn 1474).

  • BGH, 21.03.1963 - VII ZR 95/61

    - Uelzener -, AA des VV, Ausschluss des AA bei einvernehmlicher

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2004 - 19 U 247/01
    Zutreffend geht das Landgericht aber davon aus, dass ein Provisionsanspruch nach § 92 III HGB für nachträgliche Vertragserweiterungen bzw. Summenerhöhungen dann entsteht, wenn das Anschlussgeschäft, das aus dem ursprünglich vermittelten Versicherungsvertrag hervorgegangen ist, sich bei natürlicher Betrachtungsweise lediglich als Fortsetzung oder Erweiterung des Ursprungsvertrages darstellt, zu diesem also in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang steht und das gleiche Versicherungsbedürfnis betrifft, und sofern die Parteien keine abweichende vertragliche Regelung getroffen haben (grundlegend BGHZ 34, 310, 319; BGHZ 59, 125, 127; VersR 1963, 556; Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts 3. Aufl. Bd 1 Rn 916 - 918 unter Bezugnahme auf die genannten Entscheidungen).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 16 U 18/96

    Möglichkeit des Vorliegens eines Handelsmaklerverhältnisses oder

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2004 - 19 U 247/01
    Anders als in der von der Beklagten zur Stützung ihrer Auffassung vorgelegten Entscheidung des OLG Düsseldorf (r + s 1998, 44 und Bl. 440 f. d.A.) bestimmen die Regelungen über die an die Klägerin zu zahlenden Provisionen nicht, dass der Klägerin für Lebensversicherungen, ob mit oder ohne Dynamikregelung, nur eine einmalige Provision zustehen soll, ebenso wenig unterscheidet sich die Höhe der Provision danach, ob der Vertrag eine Dynamikklausel enthält oder nicht; es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass die Summen- bzw. Beitragserhöhung mit der Zahlung der Abschlussprovision abgegolten ist.
  • BGH, 23.02.1961 - VII ZR 237/59

    Ausgleichsanspruch des Bausparkassenvertreters

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2004 - 19 U 247/01
    Zutreffend geht das Landgericht aber davon aus, dass ein Provisionsanspruch nach § 92 III HGB für nachträgliche Vertragserweiterungen bzw. Summenerhöhungen dann entsteht, wenn das Anschlussgeschäft, das aus dem ursprünglich vermittelten Versicherungsvertrag hervorgegangen ist, sich bei natürlicher Betrachtungsweise lediglich als Fortsetzung oder Erweiterung des Ursprungsvertrages darstellt, zu diesem also in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang steht und das gleiche Versicherungsbedürfnis betrifft, und sofern die Parteien keine abweichende vertragliche Regelung getroffen haben (grundlegend BGHZ 34, 310, 319; BGHZ 59, 125, 127; VersR 1963, 556; Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts 3. Aufl. Bd 1 Rn 916 - 918 unter Bezugnahme auf die genannten Entscheidungen).
  • BGH, 06.07.1972 - VII ZR 75/71

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Bausparkassenvertreters

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2004 - 19 U 247/01
    Zutreffend geht das Landgericht aber davon aus, dass ein Provisionsanspruch nach § 92 III HGB für nachträgliche Vertragserweiterungen bzw. Summenerhöhungen dann entsteht, wenn das Anschlussgeschäft, das aus dem ursprünglich vermittelten Versicherungsvertrag hervorgegangen ist, sich bei natürlicher Betrachtungsweise lediglich als Fortsetzung oder Erweiterung des Ursprungsvertrages darstellt, zu diesem also in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang steht und das gleiche Versicherungsbedürfnis betrifft, und sofern die Parteien keine abweichende vertragliche Regelung getroffen haben (grundlegend BGHZ 34, 310, 319; BGHZ 59, 125, 127; VersR 1963, 556; Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts 3. Aufl. Bd 1 Rn 916 - 918 unter Bezugnahme auf die genannten Entscheidungen).
  • BGH, 24.04.1986 - I ZR 83/84

    Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters nach Erhöhung der

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2004 - 19 U 247/01
    Vielmehr muß der Versicherungsvertreter auch beim Abschluß eines neuen oder einer Änderung eines bestehenden Vertrages grundsätzlich fördernd mitgewirkt haben, um die Provision zu erhalten (BGH BB 1986, 2091).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98

    Versicherungsvertreter; Provision; Rückzahlungsanspruch; Kontoübersichten;

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2004 - 19 U 247/01
    Soweit die Beklagte sich auf die Entscheidung des OLG Saarbrücken VersR 2000, 1017.1018 beruft, nach der der Handelsvertreter bei einer vom Versicherer vorgelegten Abrechnung die einzelnen hierin aufgenommenen Positionen substantiiert bestreiten muß, ergeben sich hieraus keine für den vorliegenden Fall erhebliche Erkenntnisse.
  • OLG Hamm, 15.01.1999 - 35 U 30/98

    Anspruch eines Handelvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges über

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2004 - 19 U 247/01
    Auch der Umstand, dass die Klägerin mehrere Jahre lang keine Einwendungen gegen die ihr erteilten Provisionsabrechnungen erhoben hat, stellt weder ein stillschweigendes Einverständnis mit diesen Abrechnungen dar noch lässt dies ihr Verlangen nach Erteilung eines Buchauszugs als unlauter erscheinen (vgl. BGH MDR 1982, 378, 379; BB 1996, 176 ; OLG Hamm VersR 1999, 1492; Küstner/Thume Handbuch des gesamten Außendienstrechts Bd. I 3. Auflage Rn 1472; Seetzen WM 1985, 213, 214; v. Hoyningen-Huene in MünchKomm-HGB § 87 c Rn 44).
  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 32/89

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Kauf auf Abruf

  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11

    Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle

    - prämien- bzw. provisionsrelevante Sondervereinbarungen (BGH, Urt. v. 21.3.2001 - VIII ZR 149/99, MDR 2001, 823, OLG Köln, Urt. v. 12.2.2010 - 10 U 105/09, juris; OLG München, Beschl. v. 26.3.2002 - 7 W 691/02, MDR 2002, 909), wobei die ergänzende Mitteilung des Unternehmens im Prozess, etwa dass Besonderheiten nicht angefallen seien, zu einer dann vollständigen Auskunft führen kann (OLG Köln, Beschl. v. 31.10.2008 - 19 W 17/08, OLGR 2009, 549; Urt. v. 28.5.2004 - 19 U 247/01, n.v.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht