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   OLG München, 02.08.2010 - 19 U 3319/09   

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OLG München, 02.08.2010 - 19 U 3319/09 (https://dejure.org/2010,19210)
OLG München, Entscheidung vom 02.08.2010 - 19 U 3319/09 (https://dejure.org/2010,19210)
OLG München, Entscheidung vom 02. August 2010 - 19 U 3319/09 (https://dejure.org/2010,19210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unterlassene Aufklärung über Rückvergütungen beim Vertrieb von Medienfonds: Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens des Anlegers

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht der Bank bei kick-backs an Steuerberater

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht der Bank bei kick-backs an Steuerberater

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    VIP 3 und 4: Provision an Steuerberater hinter dem Rücken des Anlegers führt zum Schadensersatz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Banken müssen über die konkrete Höhe von Vermittlungsprovisionen (Kick Back) Anleger vor Zeichnung der Anlage informieren und dürfen nicht auf einen der Höhe nach unbestimmten Hinweis im Verkaufsprospekt verweisen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filmfonds - Schadensersatzanspruch wenn Bank nicht über die konkrete Höhe Ihrer Vermittlungsprovision aufklärt

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG München, 02.08.2010 - 19 U 3319/09
    Wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 12.05.2009, Gz. XI ZR 586/07, im Falle unterlassener Aufklärung über Rückvergütungen im Bereich des Wertpapierhandels ausgeführt hat, gilt die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens deshalb auch für die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen.

    bb) Der gleichwohl mögliche Entlastungsbeweis für einen unvermeidbaren Rechtsirrtum (vgl. dazu ebenfalls BGH vom 12.05.2009, Gz. XI ZR 586/07) wurde auch in der Berufungsbegründung nicht ausreichend angetreten.

    Danach ist hier ein Organisationsverschulden der Beklagten gegeben, wenn sie ihre Verpflichtung zur Aufklärung der Kunden zumindest fahrlässig nicht erkannt und es deshalb unterlassen hat, ihre Anlageberater anzuweisen, die Kunden entsprechend aufzuklären (vgl. BGH vom 12.05.2009, Gz. XI ZR 586/07, Rz. 14; Nobbe, ZBB 2009, 93 [104]).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG München, 02.08.2010 - 19 U 3319/09
    Hierzu hatte der Bundesgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 19.12.2006, Gz. XI ZR 56/05, Rz. 22 ff., ausgeführt, dass eine Bank, die Fondsanteile empfiehlt, darauf hinweisen muss, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen erhält.

    Der Bundesgerichtshof hat im vorgenannten Beschluss vom 29.06.2010 (Rn. 5 - 9) im Einzelnen dargelegt, dass und weshalb sein Urteil vom 19. Dezember 2006 zur Aufklärungspflicht über Rückvergütungen (BGHZ 170, 226 ff.) keine grundlegende Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung oder gar eine richterliche Rechtsfortbildung darstellt, sondern lediglich eine Fortführung und weitere Ausformung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Offenlegung von Interessenkollisionen der Bank gegenüber ihren Kunden im Allgemeinen und von Rückvergütungen im Besonderen bedeutet, die für die beteiligten Verkehrskreise bei der gebotenen Sorgfalt bereits ab den Jahren 1989/90 absehbar war.

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus OLG München, 02.08.2010 - 19 U 3319/09
    Auch dem BGH-Urteil vom 27.10.2009, Gz. XI ZR 338/08, lässt sich entgegen der Auffassung der Beklagten keine "Begrenzung der Provisionsmitteilungspflicht" entnehmen.

    Selbst wenn man hinsichtlich der Offenbarungspflicht der von der Beklagten erhaltenen Vergütung zwischen "Vertriebsprovisionen" und "Ausgabeaufschlägen" differenzieren wollte, bliebe jedenfalls die Verpflichtung zur Aufklärung über das unstreitig ebenfalls an die Beklagte geflossene Agio, vgl. Nobbe, aaO, sowie Dörfler/Pallasky, EWiR 2010, 11.

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus OLG München, 02.08.2010 - 19 U 3319/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Anleger einen Anspruch auf Erstattung der für den Erwerb gemachten Aufwendungen gegen Rückgabe der Anlage (BGHZ 123, 106, 110).
  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus OLG München, 02.08.2010 - 19 U 3319/09
    Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Wird ein Kapitalanleger durch schuldhaft unrichtige Angaben bewogen, einer Publikumsgesellschaft beizutreten, so ist ihm nicht nur seine Einlage, sondern auch der Schaden zu ersetzen, der sich typischerweise daraus ergibt, dass Eigenkapital in solcher Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt geblieben, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt worden wäre (BGH, NJW 1992, 1223).
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG München, 02.08.2010 - 19 U 3319/09
    Besteht die Anlage - wie hier - in einer Vertragsposition als Treugeber, genügt es, wenn er als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandvertrag anbietet (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08 Rz. 29).
  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

    Auszug aus OLG München, 02.08.2010 - 19 U 3319/09
    aa) Der BGH hat nunmehr in seinem Beschluss vom 29.06.2010 XI ZR 308/09 (Leitsatz) bestätigt, dass sich eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf an sie zurückgeflossene Rückvergütungen hinweist, sich jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen kann.
  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus OLG München, 02.08.2010 - 19 U 3319/09
    Nach dieser, in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat besprochenen Rechtsprechung (Urteil vom 19.12.2000, NJW 2001, 962, 963) gehört es zu den vorvertraglichen Pflichten einer Bank, die mit einem Vermögensverwalter eine Provisions- oder sonstige Vergütungsvereinbarung für die Zuführung von anlageinteressierten Kunden trifft, den zugeführten Kunden noch vor Vertragsschluss über die getroffene Vereinbarung aufzuklären.
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG München, 02.08.2010 - 19 U 3319/09
    Daraus mag sich für einen Anleger nach der gebotenen sorgfältigen und eingehenden Lektüre des Inhalts des Prospekts (vgl. BGH NJW-RR 1992, 879 [881]) durchaus die Schlussfolgerung aufdrängen, dass dann auch die Beklagte als "Vertriebspartner" zumindest einen Teil dieser Vergütung erhalten sollte.
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG München, 02.08.2010 - 19 U 3319/09
    bb) Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 20.01.2009, Gz. XI ZR 510/07, ausgeführt hat, war die Beklagte auch außerhalb des Anwendungsbereichs des WpHG verpflichtet, über die Höhe der ihr bei Zeichnung zufließenden Provisionen aufzuklären.
  • OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 17 U 307/08

    Haftung des Anlageberaters bei Vermittlung von Medienfonds-Beteiligung

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Selbst wenn dem Oberlandesgericht Frankfurt zu folgen wäre, ergäbe sich daraus nichts für die - ebenfalls aufklärungsbedürftige (Senatsurteil vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226 Rn. 24) - Höhe der an die Beklagte geflossenen Rückvergütung (ebenso OLG München, BKR 2010, 479 Rn. 27; das verkennt LG Bremen, WM 2010, 798, 800 f.).
  • LG Wuppertal, 09.02.2011 - 3 O 85/10

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen i.R.e. behaupteten fehlerhaften

    Daran ändert auch ein primäres Motiv der Steuerverlagerung in die Zukunft nichts (vgl. OLG München, Urteil vom 02.08.2010, 19 U 3319/09).
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