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   OLG München, 14.05.2012 - 19 U 5072/08   

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OLG München, 14.05.2012 - 19 U 5072/08 (https://dejure.org/2012,28779)
OLG München, Entscheidung vom 14.05.2012 - 19 U 5072/08 (https://dejure.org/2012,28779)
OLG München, Entscheidung vom 14. Mai 2012 - 19 U 5072/08 (https://dejure.org/2012,28779)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus OLG München, 14.05.2012 - 19 U 5072/08
    Auch seien die Grundsätze des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2000, BGHZ 146, 235 nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19.12.2000, NJW 2001, 962, 963) gehört es zu den vorvertraglichen Pflichten einer Bank, die mit einem Vermögensverwalter eine Provisions- oder sonstige Vergütungsvereinbarung für die Zuführung von anlageinteressierten Kunden trifft, den zugeführten Kunden noch vor Vertragsschluss über die getroffene Vereinbarung aufzuklären.

  • BGH, 20.09.2011 - II ZR 277/09

    Unterbeteiligungsvertrag zu Kapitalanlagezwecken: Vorvertragliche

    Auszug aus OLG München, 14.05.2012 - 19 U 5072/08
    Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung mit Urteil vom 20.09.2011, Gz. II ZR 277/09, auf das ebenfalls Bezug genommen wird, aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an den Senat zurückverwiesen.

    a) Hierzu hat der Bundesgerichtshof im Revisionsurteil vom 20.09.2011 II ZR 277/09 unter anderem folgendes ausgeführt (Rn. 12 ff.):.

  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus OLG München, 14.05.2012 - 19 U 5072/08
    Steht eine Aufklärungspflichtverletzung fest, streitet für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, das heißt, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (vgl. BGHZ 61, 118, 122; 124, 151, 159 f.; auch BGH, Urteil vom 2. März 2009 - II ZR 266/07, WM 2009, 789, Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG München, 14.05.2012 - 19 U 5072/08
    Die Tätigkeit von Graf S. ging nach Einschätzung der Beklagten zum einen über die für eine bloße Anlagenvermittlung charakteristische reine Auskunftserteilung hinaus in Richtung auf eine fachkundige Bewertung und Beurteilung der Anlage, die Kennzeichen unabhängiger individueller Anlageberatung ist (z.B. BGH vom 13.05.1993, Gz. III ZR 25/92).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG München, 14.05.2012 - 19 U 5072/08
    Steht eine Aufklärungspflichtverletzung fest, streitet für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, das heißt, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (vgl. BGHZ 61, 118, 122; 124, 151, 159 f.; auch BGH, Urteil vom 2. März 2009 - II ZR 266/07, WM 2009, 789, Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06

    Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen

    Auszug aus OLG München, 14.05.2012 - 19 U 5072/08
    Dabei ist auch zu prüfen, ob vertretbare sachliche Gründe für eine rein außergerichtliche Geltendmachung bestanden haben oder ob dadurch lediglich Mehrkosten verursacht worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2007 - VI ZR 277/06, Rn. 17).
  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07

    Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine

    Auszug aus OLG München, 14.05.2012 - 19 U 5072/08
    Steht eine Aufklärungspflichtverletzung fest, streitet für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, das heißt, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (vgl. BGHZ 61, 118, 122; 124, 151, 159 f.; auch BGH, Urteil vom 2. März 2009 - II ZR 266/07, WM 2009, 789, Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG München, 14.05.2012 - 19 U 5072/08
    Diese Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen (BGH, Urteil vom 12.05.2009 XI ZR 586/07 Rn. 22), und zwar - entgegen der Auffassung der Beklagten - unabhängig von deren Höhe selbst für geringfügige Rückvergütungen (BGH vom 09.03.2011, XI ZR 191/10).
  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 261/09

    Freistellungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Tätigkeit in

    Auszug aus OLG München, 14.05.2012 - 19 U 5072/08
    Hierbei handelt es sich um echte, vom Geschädigten darzulegende und zu beweisende Anspruchsvoraussetzungen und nicht lediglich um im Rahmen des § 254 BGB bedeutsame, die Ersatzpflicht beschränkende und damit in die Darlegungs- und Beweislast des Schädigers fallenden Umstände (BGH, Urteil vom 27. Juli 2010 - VI ZR 261/09, Rn. 26).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 237/09

    Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten nach Verletzung des

    Auszug aus OLG München, 14.05.2012 - 19 U 5072/08
    Voraussetzung für die Erstattung von Rechtsanwaltskosten ist grundsätzlich, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und die konkrete anwaltliche Tätigkeit im Außenverhältnis aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, Rn. 15).
  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

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   OLG München, 28.09.2009 - 19 U 5072/08   

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https://dejure.org/2009,39680
OLG München, 28.09.2009 - 19 U 5072/08 (https://dejure.org/2009,39680)
OLG München, Entscheidung vom 28.09.2009 - 19 U 5072/08 (https://dejure.org/2009,39680)
OLG München, Entscheidung vom 28. September 2009 - 19 U 5072/08 (https://dejure.org/2009,39680)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 20.09.2011 - II ZR 4/10

    Unterbeteiligungsvertrag zu Kapitalanlagezwecken: Vorvertragliche

    Nach der Beweisaufnahme in einer vor dem Senat verhandelten Parallelsache (OLG München - 19 U 5072/08), in der u.a. der Zeuge   A.   vernommen wurde, bestehe kein Zweifel daran, dass die Beklagte dem Grafen S.   noch vor dem Vertragsabschluss mit der Klägerin eine Provision für die Vermittlung von Unterbeteiligungen versprochen und in Höhe von 2 % der Beteiligungssumme gezahlt habe.
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