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   OLG Köln, 20.11.1998 - 19 U 53/98   

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OLG Köln, 20.11.1998 - 19 U 53/98 (https://dejure.org/1998,5038)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.11.1998 - 19 U 53/98 (https://dejure.org/1998,5038)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. November 1998 - 19 U 53/98 (https://dejure.org/1998,5038)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einsatz Fahrzeug Fahrschulwagen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 459, 463
    Einsatz Fahrzeug Fahrschulwagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behauptung des Einsatzes eines Fahrzeugs als Fahrschulwagen als Zusicherung einer Eigenschaft; Ansehen einer Eigenschaft als Fahrschulwagen im Falle eines mehrjährigen Einsatzes als Fehler i.S.v. § 459 BGB; Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 338
  • VersR 2000, 367
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.1998 - VIII ZR 292/97

    Auslegung einer formularmäßigen Zusicherung der Gesamtfahrleistung

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.1998 - 19 U 53/98
    Vorbesitzer" spricht gegen eine Zusicherung (Abgrenzung zu BGH, NJW 1998, 2207).

    Der vom Kläger in der Berufungserwiderung ins Feld geführten BGH-Entscheidung NJW 1998, 2207 lag ein Fall zugrunde, in dem das vom Verkäufer benutzte Formular widersprüchlich war, nämlich einerseits ausdrücklich von Zusicherung sprach, andererseits aber auf die Angaben des Vorbesitzers Bezug nahm.

  • BGH, 26.10.1988 - VIII ZR 230/87

    Regreßanspruch des Versicherers nach Beendigung des Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.1998 - 19 U 53/98
    Der Gebrauchtwagenverkäufer ist verpflichtet, alle Tatsachen zu offenbaren, die erkanntermaßen oder auch nur erkennbar für die Vertragsentschließung des Kunden von Bedeutung sind und deren Mitteilung von ihm nach den konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles erwartet werden kann (BGH NJW-RR 1989, 211; vgl. auch Senatsurteil vom 05.07.1996, OLGR 1996, 235; Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 1873).
  • OLG Hamm, 09.02.2012 - 28 U 186/10

    Gebrauchtwagen, Sachmangel, Chip-Tuning, Rücktritt

    Es ist allgemein anerkannt, dass nicht nur übermäßiger Verschleiß, sondern schon das Risiko erhöhten Verschleißes durch eine besondere Art der Vornutzung einen Sachmangel begründen kann, so z.B. die längere Verwendung als Taxi oder Fahrschulwagen (vgl. BGH, Urt. v. 12.05.1976, VIII ZR 33/74, MDR 1976, 1012f. = BeckRS 1976 311221; OLG Köln, Urt. v. 20.11.1998, 19 U 53/98, NZV 1999, 338; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.10.2009, 22 U 166/08, unveröffentlicht; Reinking/Eggert, Autokauf, 11. Aufl. 2012, Rn 3207).
  • LG Aachen, 15.05.2012 - 8 O 29/11

    Mangel eines Gebrauchtwagens bei mehrjährigem Einsatz als Fahrschulwagen

    Wenn aber ohne weiteres festzustellen war, dass eine gewerbliche Nutzung erfolgt ist, so wäre es Aufgabe der Beklagten gewesen weitere Informationen einzuholen und die Klägerin über die gewerbliche Nutzung aufzuklären, da es sich ersichtlich um einen verkaufswesentlichen Umstand handelt (vgl. OLG Köln, Urt. v. 20.11.1998, Az.: 19 U 53/98 m.w.N.).
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   OLG Karlsruhe, 18.03.1999 - 19 U 53/98   

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OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.03.1999 - 19 U 53/98 (https://dejure.org/1999,40404)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. März 1999 - 19 U 53/98 (https://dejure.org/1999,40404)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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