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   OLG Köln, 10.07.2014 - 19 U 57/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43758
OLG Köln, 10.07.2014 - 19 U 57/14 (https://dejure.org/2014,43758)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.07.2014 - 19 U 57/14 (https://dejure.org/2014,43758)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - 19 U 57/14 (https://dejure.org/2014,43758)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei einer Kollision beim Aussteigen aus einem Pkw

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall beim Aussteigen aus dem Fahrzeug - Haftung

  • ra.de
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 17; StVO § 1; StVO § 6; StVO § 14
    Haftungsverteilung zwischen einem sorgfaltswidrig Aussteigenden und einem mit zu geringem Abstand Vorbeifahrenden L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei einer Kollision beim Aussteigen aus einem Pkw

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei einer Kollision beim Aussteigen aus einem Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Parkendes Fahrzeug: Öffnen der Fahrertür in den Verkehrsraum

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unvorsichtiges Öffnen der Fahrertür

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 999
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.1981 - VI ZR 297/79

    Bemessung des Schmerzensgeldes für erhebliche Kopfverletzungen, Erblindung des

    Auszug aus OLG Köln, 10.07.2014 - 19 U 57/14
    Er muss deshalb beim Vorbeifahren nicht mit einem plötzlichen weiträumigen Öffnen von Fahrzeugtüren rechnen, sondern allenfalls mit einem zur Rückschau genügenden Öffnen eines Türspalts, falls das Fahrzeug nicht zweifelsfrei leer ist (vgl. BGH , MDR 1981, 661).
  • KG, 22.04.2004 - 12 U 330/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für eine Sorgfaltspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 10.07.2014 - 19 U 57/14
    Kommt es - wie hier - im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Aussteigen zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, spricht der Anscheinsbeweis gegen den Aussteigen (vgl. Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2011, StVO, § 14 Rn. 9; KG , NZV 2005, 196).
  • LG Saarbrücken, 12.09.2017 - 13 S 69/17

    Unfallhaftung bei einem Zusammenstoß mit einem haltenden und einem

    Wird - wie hier - beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (vgl. nur BGH, Urteil vom 6.10.2009 - VI ZR 316/08, VersR 2009, 1641; OLG Köln VersR 2015, 999, jew. m.w.N.).

    Der beim Vorbeifahren einzuhaltende Seitenabstand darf nach den Umständen des Einzelfalles durchaus geringer sein als der beim Überholen und bei der Begegnung regelmäßig verlangte Mindestabstand von 1 m (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 10. Juli 2014 - I-19 U 57/14 -, juris).

  • LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 135/21

    1. Die Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen richten sich In einem

    Dieser kann nach den maßgeblichen Umständen des Einzelfalls durchaus geringer sein als der beim Überholen und bei der Begegnung regelmäßig verlangte Mindestabstand von 1 m (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 10. Juli 2014 - I-19 U 57/14 -, juris).
  • LG Hagen, 20.12.2017 - 3 S 46/17

    Zusammenstoß zwischen einem im fließenden Verkehr befindlichen und einem

    Es spricht hier der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Unfall durch das sorgfaltswidrige Verhalten des Beklagten zu 1) verursacht wurde, da sich der Zusammenstoß mit dem klägerischen Fahrzeug im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Aussteigevorgang des Beklagten zu 1) und dessen geöffneter Fahrertür ereignete (vgl. OLG Köln v. 10.07.2014, Az. 19 U 57/14; KG Berlin v. 30.07.2009, Az. 12 U 175/08; OLG Hamm v. 08.09.1999, Az. 13 U 45/99).
  • LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen;

    Der beim Vorbeifahren hiernach einzuhaltende Seitenabstand darf nach den Umständen des Einzelfalles durchaus geringer sein als der beim Überholen und bei der Begegnung regelmäßig verlangte Mindestabstand von 1 m (OLG Köln, Beschluss vom 10.07.2014, 19 U 57/14).
  • LG Itzehoe, 23.03.2017 - 4 O 116/16

    Unfall auf Tankstellengelände

    Denn grundsätzlich hat (nur) der fließende Verkehr Vorrang gegenüber dem ruhenden und darf auf die Beachtung dieses Vorrechts vertrauen; er muss deshalb beim Vorbeifahren nicht mit einem plötzlichen weiträumigen Öffnen von Fahrzeugtüren rechnen, sondern allenfalls mit einem zur Rückschau genügenden Öffnen eines Türspalts (BGH MDR 1981, 661; OLG Köln VersR 2015, 999).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16

    Zu den Anforderungen an eine zulässige Berufungsbegründung; zur

    Schon aus dem Wortlaut ergibt sich damit, dass der Beweis des ersten Anscheins gegen denjenigen spricht, der in ein Fahrzeug ein- oder ausgestiegen ist, wenn sich der Verkehrsunfall im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Ein- bzw. Aussteigen ereignet hat (vgl. BGH DAR 10, 135; OLG Düsseldorf DAR 15, 85; OLG Köln VersR 15, 999; KG Berlin NZV 05, 19; OLG Hamm DAR 00, 64).
  • OLG München, 07.10.2020 - 10 U 1455/20

    Quotenabwägung bei Kollision mit geöffneter Kfz-Türe - Vertrauenstatbestand durch

    Darin liegt zugleich der wesentliche Unterschied zu den vom BGH VI ZR 316/08, Urt. v. 06.10.2009 sowie vom OLG Köln, Beschluss vom 10.07.2014, Az. 19 U 57/14 [Juris] entschiedenen Fällen.
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