Weitere Entscheidungen unten: KG, 11.03.2004 | OLG Hamm, 12.09.2003 | OLG Köln, 03.09.2003

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.07.2003 - 19 U 71/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5232
OLG Frankfurt, 15.07.2003 - 19 U 71/03 (https://dejure.org/2003,5232)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.07.2003 - 19 U 71/03 (https://dejure.org/2003,5232)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 19 U 71/03 (https://dejure.org/2003,5232)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5232) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 670, 675, 812, 242; pVV; Eurocard-Kundenbedingungen Nr. 6
    Pflichten des Kreditkarteninhabers bei Kartenverlust - PIN-Anscheinsbeweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen der Aufbewahrung der PIN mit der Kreditkarte; Obliegenheiten des Karteninhabers nach Verlust der Kreditkarte; Begriff der unverzüglichen Verlustmeldung

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 960 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 206
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Frankfurt, 17.06.2009 - 23 U 22/06

    Missbrauch von Kreditkarten bei Bargeldabhebung an Geldautomaten: Anscheinsbeweis

    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main zu Kreditkarten (Az. 8 U 268/01, Urteil vom 7.5.2002; 19 U 71/03, Urteil vom 15.7.2003; zuletzt 16 U 70/05, Urteil vom 30.3.2006), der zufolge nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon auszugehen sei, dass mittels gestohlener oder sonst abhanden gekommener Kreditkarten am Geldautomaten nur deshalb Auszahlungen vorgenommen werden konnten, weil der Karteninhaber mit seiner Geheimzahl nicht sorgfältig umgegangen sei bzw. diese pflichtwidrig bei sich getragen habe.

    Des weiteren hat der 16. Zivilsenat zutreffend unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2004, 206 ff.) darauf hingewiesen, dass es für einen signifikanten Anstieg von PIN-Entschlüsselungen keinen greifbaren Anhaltspunkt gibt, und auch von keinem Experten bestritten sei, dass alle Kreditkartengeschäftsaktionen an Geldausgabeautomaten stets online geprüft werden.

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2007 - 16 U 160/04

    Obliegenheiten des EC-Karteninhabers bei Benutzung und Verwahrung der

    Insoweit haftet der Zedent schon allein wegen der schuldhaften Verzögerung der Verlustmeldung für den eingetretenen Schaden (vgl. z.B. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2004, 206 m.w. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 16 U 70/05

    Missbrauch einer gestohlenen Eurocard-Gold-Kreditkarte unter Verwendung der PIN:

    Der Beweis des ersten Anscheins kann auch nicht bereits durch die theoretisch denkbare Möglichkeit einer PIN-Ermittlung erschüttert werden (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2004, 206 ff.).

    An der Verschuldenshaftung des Kunden bei Verletzung seiner Sorgaltspflichten ändert diese Bestimmung nichts (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206; OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 241, 242; OLG Nürnberg, NJW-RR 1989, 880).

    Nicht zuletzt hat auch die Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206 ff.) darauf hingewiesen, dass es für einen signifikanten Anstieg von PIN-Entschlüsselungen keinen greifbaren Anhaltspunkt gibt, und auch von keinem Experten bestritten sei, das alle Kreditkartengeschäftsaktionen an Geldausgabeautomaten stets online geprüft werden.

  • LG Frankfurt/Main, 26.09.2005 - 25 O 614/03

    Keine Aktivlegitimation eines Verbraucherverbandes für Sammelklage aus

    Diesbezüglich hat der 19. Zivilsenat des OLG Frankfurt/M. (NJW-RR 2004, 206, 207) ausgeführt:.

    Insbesondere bedurfte es auch keiner Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zur Sicherheit des Kreditkartensystems der Beklagten, da dieses inzident bereits Gegenstand der Entscheidungen des OLG Frankfurt/M. gewesen ist (vgl. OLG Frankfurt/M. WM 2002, 2101 und OLG Frankfurt/M. NJW-RR 2004, 206).

  • LG Ulm, 20.10.2010 - 1 S 81/10

    Anforderungen an den Beweis des ersten Anscheins im Falle einer nicht zu

    An der Verschuldenshaftung des Kunden bei Verletzung seiner Sorgfaltspflichten ändert diese Bestimmung nichts (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206; OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 241, 242; OLG Nürnberg, NJW-RR 1989, 880).
  • LG Krefeld, 05.11.2004 - 1 S 57/04
    Wie bereits das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinem Beschluss vom 15.07.2003 (NJW-RR 2004, S. 206) dargelegt hat, stellt auch das als Telefonnummer getarnte Notieren einer Geheimzahl längst keine wirksame und sichere Methode dar, denn eine solche Tarnung ist weit verbreitet und nicht sonderlich originell.
  • LG Düsseldorf, 08.06.2010 - 4a O 26/09

    Montieren von Sonnenkollektor II

    Die Geltendmachung eines Anspruches ist als missbräuchlich einzustufen, wenn der geforderte Leistungsgegenstand alsbald wieder zurückgegeben werden muss und kein schutzwürdiges Interesse daran besteht, ihn zwischenzeitlich zu behalten (dolo agit qui petit quod statim redditurus est-Einwand; BGHZ 10, 69, 75; 74, 293, 300; 79, 201, 204; 110, 30, 34; 115, 132, 137; BGH VersR 2005, 498, 499; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206).
  • LG Düsseldorf, 08.06.2010 - 4a O 245/09

    Montieren von Sonnenkollektor IV

    Die Geltendmachung eines Anspruches ist als missbräuchlich einzustufen, wenn der geforderte Leistungsgegenstand alsbald wieder zurückgegeben werden muss und kein schutzwürdiges Interesse daran besteht, ihn zwischenzeitlich zu behalten (dolo agit qui petit quod statim redditurus est-Einwand; BGHZ 10, 69, 75; 74, 293, 300; 79, 201, 204; 110, 30, 34; 115, 132, 137; BGH VersR 2005, 498, 499; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206).
  • LG Düsseldorf, 08.06.2010 - 4a O 304/08

    Montieren von Sonnenkollektor

    Die Geltendmachung eines Anspruches ist als missbräuchlich einzustufen, wenn der geforderte Leistungsgegenstand alsbald wieder zurückgegeben werden muss und kein schutzwürdiges Interesse daran besteht, ihn zwischenzeitlich zu behalten (dolo agit qui petit quod statim redditurus est-Einwand; BGHZ 10, 69, 75; 74, 293, 300; 79, 201, 204; 110, 30, 34; 115, 132, 137; BGH VersR 2005, 498, 499; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1775
KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03 (https://dejure.org/2004,1775)
KG, Entscheidung vom 11.03.2004 - 19 U 71/03 (https://dejure.org/2004,1775)
KG, Entscheidung vom 11. März 2004 - 19 U 71/03 (https://dejure.org/2004,1775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beratung; Negative Kursentwicklung von Aktienfonds; Anwendung der kurzen (vertraglichen) Verjährungsfrist im Deliktsrecht; Hemmung bei Vergleichsbereitschaft; Bedingter Vorsatz

  • Judicialis

    WpHG § ... 31; ; WpHG § 31 Abs. 2; ; WpHG § 31 Abs. 2 Nr. 2; ; WpHG § 32; ; WpHG § 37 a; ; BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 203; ; BGB § 558 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; BGB § 852 a.F.; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 263; ; BRAO § 51 b; ; StBerG § 68

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Schadenersatz wegen Wertpapierverlusts aufgrund unterlassenen Warnhinweises auf negative Kursentwicklung durch Anlageberater - Verjährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG §§ 37a, 31 Abs. 2 Nr. 2, § 32; BGB § 823
    Verjährung auch deliktsrechtlicher Ansprüche wegen Falschberatung bei Wertpapierkauf in drei Jahren

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2755
  • NJW 2005, 1600 (Ls.)
  • ZIP 2004, 1306
  • WM 2004, 1872
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 252/92

    Verjährung bei Zusammentreffen kaufvertraglicher und deliktischer Haftung

    Auszug aus KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
    Ein Schuldner, der nicht nur seine Vertragspflichten sondern auch seine gegenüber der Allgemeinheit bestehenden Pflichten verletzt und daher unter Umständen auch Dritten gegenüber ersatzpflichtig werden kann, darf nämlich nicht gegenüber denjenigen Opfern privilegiert werden, die mit ihm einen Vertrag abgeschlossen haben (BGH, NJW-RR 1993, 1113).

    Dies kann auch bei der Anspruchskonkurrenz zwischen Kaufvertrags- und Deliktshaftung so sein, wenn das Integritätsinteresse des Käufers völlig deckungsgleich mit seinem Äquivalenzinteresse ist (BGH NJW-RR 1993, 1113).

  • BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75

    Schwimmerschalter

    Auszug aus KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
    a) Bei dem Zusammentreffen von Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung, die beide aus demselben Sachverhalt hergeleitet werden, handelt es sich zwar um eine echte Anspruchskonkurrenz, so daß grundsätzlich auch jeder Anspruch seiner eigenen Verjährungsfrist unterliegt (BGHZ 66, 315 (318 ff.); BGHZ 67, 359 (362 f.) = NJW 1977, 379, BGHZ 100, 190 (200) = NJW 1987, 2008).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
    a) Bei dem Zusammentreffen von Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung, die beide aus demselben Sachverhalt hergeleitet werden, handelt es sich zwar um eine echte Anspruchskonkurrenz, so daß grundsätzlich auch jeder Anspruch seiner eigenen Verjährungsfrist unterliegt (BGHZ 66, 315 (318 ff.); BGHZ 67, 359 (362 f.) = NJW 1977, 379, BGHZ 100, 190 (200) = NJW 1987, 2008).
  • BGH, 20.02.2001 - VI ZR 179/00

    Begriff des Verhandelns bei Herantreten des Schädigers an den Geschädigten

    Auszug aus KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
    Wenn auch der Begriff der Verhandlungen weit auszulegen ist (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 203 RdNr. 2) und bereits die Bereitschaft des Schuldners ausreicht, an der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken (BGH, NJW 2001, 1723), liegen die Voraussetzungen des § 203 BGB nicht vor.
  • BGH, 29.03.1978 - VIII ZR 220/76

    Verjährung von Ersatzansprüchen wegen Beschädigungen beim Pensionsvertrag

    Auszug aus KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
    Unter diesem Gesichtspunkt werden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs z. B. Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der vermieteten Sache auch insoweit der kurzen Verjährungsfrist des § 558 Abs. 1 BGB unterstellt, als sie aus unerlaubter Handlung hergeleitet werden können (BGHZ 47, 53, 55 ; BGHZ 71, 175, 179 ; BGH, NJW 1985, 798, 799).
  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Auszug aus KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
    Unter diesem Gesichtspunkt werden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs z. B. Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der vermieteten Sache auch insoweit der kurzen Verjährungsfrist des § 558 Abs. 1 BGB unterstellt, als sie aus unerlaubter Handlung hergeleitet werden können (BGHZ 47, 53, 55 ; BGHZ 71, 175, 179 ; BGH, NJW 1985, 798, 799).
  • BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 10/74

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Sachmangels aus positiver

    Auszug aus KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
    a) Bei dem Zusammentreffen von Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung, die beide aus demselben Sachverhalt hergeleitet werden, handelt es sich zwar um eine echte Anspruchskonkurrenz, so daß grundsätzlich auch jeder Anspruch seiner eigenen Verjährungsfrist unterliegt (BGHZ 66, 315 (318 ff.); BGHZ 67, 359 (362 f.) = NJW 1977, 379, BGHZ 100, 190 (200) = NJW 1987, 2008).
  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98

    Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
    Nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 WpHG, der auch anlegerschützende Funktion und damit Bedeutung für Inhalt und Umfang der (vor-)vertraglichen Aufklärungspflicht hat, sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, ihren Kunden alle zweckdienlichen Informationen mitzuteilen, soweit dies zur Wahrung der Interessen der Kunden und im Hinblick auf Art und Umfang der beabsichtigten Geschäfte erforderlich ist (siehe BGH, NJW 2000, 359, 361 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
    Ein Vermögensschaden entsteht auch bei objektiver Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung bereits dann, wenn jemand durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluß eines Vertrages gebracht wird, den er sonst nicht abgeschlossen hätte, und die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH NJW 1998, 302, 303).
  • BGH, 31.01.1967 - VI ZR 105/65

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Kraftfahrzeugvermieters

    Auszug aus KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
    Unter diesem Gesichtspunkt werden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs z. B. Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der vermieteten Sache auch insoweit der kurzen Verjährungsfrist des § 558 Abs. 1 BGB unterstellt, als sie aus unerlaubter Handlung hergeleitet werden können (BGHZ 47, 53, 55 ; BGHZ 71, 175, 179 ; BGH, NJW 1985, 798, 799).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Das Berufungsgericht (WM 2004, 1872) hat seine Entscheidung im wesentlichen wie folgt begründet:.
  • OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04

    Zur Frage des Haftungsumfanges bei Verjährung nach § 37a WpHG

    a) Mithin beginnt der Lauf der Verjährung hier spätestens mit dem letzten Erwerbsakt vom 14.06.2000 über 350 Aktien der M + S Elektronik AG (vgl. KG WM 2004, 1872, 1873; Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. 2004, S. 2166, Rn. 16.569; Assmann/Schneider-Koller, 2. Aufl., Rn. 7 zu § 37 a WpHG).

    Die nach § 37 a WpHG eingetretene Verjährung ergreift entgegen der Auffassung des Klägers auch mögliche konkurrierende deliktische Ansprüche aufgrund fahrlässiger Falschberatung, wie sie der Kläger hier insbesondere aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 31 Abs. 2 WpHG und § 19 Abs. 1 KAGG ableiten will (ebenso KG WM 2004, 1872, 1874; Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl., Rn. 16.565 und 16.572).

    Diesem gesetzgeberischen Zweck, in angemessener Zeit Rechtssicherheit zu erreichen, darf nicht mit den Mitteln der richterlichen Rechtsfortbildung entgegengewirkt werden (im gleichen Sinne KG, WM 2004, 1872, 1875).

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - 15 U 106/04

    Unterlassene Aufklärungspflicht bei Anlage in ausländischen Konten

    Die langen Fristen wurden als im internationalen Vergleich unüblich bezeichnet sowie als Hemmnis bei der Beratung von Aktienanlegern wegen des unüberschaubar langen Zeitraums einer möglichen Haftung angesehen (KG, NJW 2004, 2755, 2756; Koller in Assmann/Schneider, WpHG, 3. Auflage, § 37a WpHG, Rn. 6).

    Die Verjährungsfrist begann daher zu diesem Zeitpunkt (vgl. KG, NJW 2004, 2755).

    Im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung kann dann nicht die Intention des Gesetzgebers in das Gegenteil verkehrt werden (KG, NJW 2004, 2755, 2757).

    Dem vermag der Senat - auch unter Berücksichtigung der einhelligen Rechtsprechung und der überwiegenden Ansicht im Schrifttum (KG, NJW 2004, 2755, 2756; weitere Einzelnachweise bei Kritter, Die Verjährung nach § 37a WpHG - eine Zwischenbilanz, BKR 2004, 261, 263, Fußnote 27), zu folgen, soweit aus vorsätzlichem Handeln herrührende deliktische Ansprüche betroffen sind, nicht jedoch in bezug auf mit Fahrlässigkeit begründete Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB.

  • OLG Jena, 17.05.2005 - 5 U 693/04

    Anlegergerechte Beratung

    Der Schaden besteht demnach in dem geleisteten Kaufpreis abzüglich eines erzielten Verkaufserlöses (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Dezember 2004, Az.: 13 U 24/03; Kammergericht Berlin, Urteil vom 20. August 2004, Az.: 25 U 1/04; Kammergericht Berlin, Urteil vom 11. März 2004, Az.: 19 U 71/03).
  • OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 129/04

    Verjährung bei Anlageberatungsverträgen nach § 37a WpHG

    cc) Der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch entstanden ist, ist derjenige, zu dem die streitgegenständlichen Fondsanteile erworben worden sind und der Kläger und seine Ehefrau hierfür den Kaufpreis entrichtet haben; auf etwaige Kursverluste nach dem Erwerb kommt es nicht an; auch der Klageantrag orientiert sich am Abschluss des Kaufvertrags über die Anteile und der damit verbundenen Entrichtung des Kaufpreises und dem Erwerb der Fondsanteile (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2005, a. a. O.; KG, ZIP 2004, 1306 f.; Lang, a. a. O. § 20 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2005 - 6 U 70/04

    Zur Entstehung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter bzw. nicht

    Daher soll in Fällen, in denen ein Bankkunde risikoreiche und seinen Bedürfnissen nicht entsprechende Wertpapiere kauft, bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs der Schaden entstanden sein (NJW 2004, 2755 f.).

    § 37a WpHG erfasst auch konkurrierende Deliktsansprüche wegen fahrlässiger Falschberatung (vgl. KG NJW 2004, 2755, 2756).

  • OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07

    Prospekthaftung: Ansprüche wegen Prospektfehlern im Zusammenhang mit einem einen

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Kammergerichts vom 11.03.2004 in NJW 2004, 2755.
  • OLG Frankfurt, 27.04.2005 - 23 U 71/04

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter

    Nach dieser herrschenden Meinung ist jedoch ein Schaden bereits dann entstanden, wenn der Kunde ein Recht zur Aufhebung des Vertrages erworben hat, etwa weil die Anlage für den Zweck des Kunden nicht voll brauchbar ist, womit der Schaden hier bereits im Zeitpunkt des Erwerbs und nicht erst des tatsächlichen Kursverlustes eintritt (KG ZIP 2004, 1306; Assmann/Schneider-Koller, WpHG 3. Aufl. 2003, § 37a Rn. 7 unter Bezugnahme auf BGH ZIP 1998, 154 (158); Kritter, BKR 2004, 261).
  • OLG Dresden, 15.01.2020 - 5 U 8/19
    Von der Verjährungsregelung des § 37a WpHG werden vertragliche Schadenersatzansprüche und hinsichtlich fahrlässiger Begehungsweise auch deliktische Ansprüche erfasst (BGH, Urteil vom 08.03.2005 - XI ZR 170/04 -, BGHZ 162, 306-313; OLG Frankfurt, Urteil vom 02.08.2006 - 23 U 287/05 -, a.a.O.; KG Berlin, Urteil vom 11.03.2004 - 19 U 71/03 -, juris).
  • OLG Hamburg, 13.05.2005 - 1 U 87/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen beim Kauf von Wertpapieren

    In den Fällen einer Informationspflichtverletzung oder einer fehlerhaften Anlageberatung anlässlich eines Wertpapierkaufs tritt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, der Schaden nicht erst bei Eintritt der Kursverluste des erworbenen Papiers, sondern schon in dem Moment ein, in dem die Wertpapiere erworben werden, weil bereits in diesem Zeitpunkt eine schadensgleiche Vermögensgefährdung gegeben ist (vgl. BGH v. 8.3. 2005 - XI ZR 170/04; KG Berlin v. 11.3.2004 - 19 U 71/03, ZIP 2004, 1306 ff.; Schneider in: Assmann/Schneider, Kommentar zum Wertpapierhandelsgesetz, 3. Auflage 2003, § 37a WpHG, Rn. 7; vgl. zu diesem Schadensbegriff auch schon BGH, ZIP 1998, 154, 158; a.A. Schwark, in: Schwark, Kapitalmarktrechtskommentar, § 37a WpHG, Rn. 1 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 17.07.2006 - 5 U 246/05

    Banken müssen Anleger bei der Empfehlung von Auslandsanleihen auf

  • OLG Bremen, 08.12.2004 - 1 U 54/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen ein

  • OLG Schleswig, 11.11.2004 - 5 U 31/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter

  • LG Frankfurt/Main, 18.10.2013 - 7 O 320/12
  • LG Coburg, 19.07.2005 - 23 O 169/05

    Beratungspflichten eines Geldinstituts nach dem Wertpapierhandelsgesetz bei der

  • OLG Frankfurt, 18.02.2011 - 23 U 69/10
  • LG Düsseldorf, 26.07.2005 - 7 O 293/04

    Umfang des Schadensersatzes wegen Pflichtverletzungen i.R. eines

  • LG Düsseldorf, 01.02.2005 - 7 O 164/03

    Umfang des Schadensersatzes wegen Pflichtverletzungen i. R.e.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.09.2003 - 19 U 71/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15213
OLG Hamm, 12.09.2003 - 19 U 71/03 (https://dejure.org/2003,15213)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.09.2003 - 19 U 71/03 (https://dejure.org/2003,15213)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. September 2003 - 19 U 71/03 (https://dejure.org/2003,15213)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,15213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Restwerklohnanspruchs; Vertragliche Einigung über die Höhe des noch geschuldeten Restwerklohns; Erlöschen eines Anspruchs durch Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung; Beachtlichkeit der Regelungen der landesrechtlichen Gemeindeordnung; ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2003 - 19 U 71/03
    Wenn die Gegenleistung objektiv geringer ist, ist nach der Rechtsprechung zu prüfen, ob die Beteiligten diese als Entgelt angesehen haben oder ob Hauptzweck des Geschäftes die Freigebigkeit gewesen ist (BGHZ 57, 123, 127; NJW 1991, 560,561; NJW-RR 1993, 1379 = WM 1993, 1801, 1804; NJW 1999, 1033).

    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die Beteiligten den ihnen zuzubilligenden Bewertungsspielraum ersichtlich überschritten hätten (so erörtert zu § 2205 BGB bei BGH NJW 1991, 842; MüKo-Kirchhof, § 134 Rn. 41; BGHZ 57, 123, 127; NJW-RR 1993, 1379, 1381).

  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2003 - 19 U 71/03
    Eine solche liegt nach der Rechtsprechung des BGH vor, wenn ein Vermögenswert der Insolvenzschuldnerin zugunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass ein entsprechender Gegenwert zufließen soll (BGH NJW 1991, 560, 561).

    Wenn die Gegenleistung objektiv geringer ist, ist nach der Rechtsprechung zu prüfen, ob die Beteiligten diese als Entgelt angesehen haben oder ob Hauptzweck des Geschäftes die Freigebigkeit gewesen ist (BGHZ 57, 123, 127; NJW 1991, 560,561; NJW-RR 1993, 1379 = WM 1993, 1801, 1804; NJW 1999, 1033).

  • BGH, 20.10.1971 - VIII ZR 212/69

    Schutzwürdigkeit des Vertrauens Dritter in das Fortbestehen des einmal

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2003 - 19 U 71/03
    Wenn die Gegenleistung objektiv geringer ist, ist nach der Rechtsprechung zu prüfen, ob die Beteiligten diese als Entgelt angesehen haben oder ob Hauptzweck des Geschäftes die Freigebigkeit gewesen ist (BGHZ 57, 123, 127; NJW 1991, 560,561; NJW-RR 1993, 1379 = WM 1993, 1801, 1804; NJW 1999, 1033).

    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die Beteiligten den ihnen zuzubilligenden Bewertungsspielraum ersichtlich überschritten hätten (so erörtert zu § 2205 BGB bei BGH NJW 1991, 842; MüKo-Kirchhof, § 134 Rn. 41; BGHZ 57, 123, 127; NJW-RR 1993, 1379, 1381).

  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 158/82

    Ungültigkeit einer formwidrigen Verpflichtungserklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2003 - 19 U 71/03
    Der Einhaltung der Schriftform bedarf es insoweit nur, wenn § 64 GO Anwendung findet (vgl. BGH NJW 1984, 606).
  • BGH, 24.10.1990 - IV ZR 296/89

    Vergleich als unentgeltliche Verfügung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2003 - 19 U 71/03
    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die Beteiligten den ihnen zuzubilligenden Bewertungsspielraum ersichtlich überschritten hätten (so erörtert zu § 2205 BGB bei BGH NJW 1991, 842; MüKo-Kirchhof, § 134 Rn. 41; BGHZ 57, 123, 127; NJW-RR 1993, 1379, 1381).
  • BGH, 21.01.1999 - IX ZR 429/97

    Voraussetzungen einer unentgeltlichen Zuwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2003 - 19 U 71/03
    Wenn die Gegenleistung objektiv geringer ist, ist nach der Rechtsprechung zu prüfen, ob die Beteiligten diese als Entgelt angesehen haben oder ob Hauptzweck des Geschäftes die Freigebigkeit gewesen ist (BGHZ 57, 123, 127; NJW 1991, 560,561; NJW-RR 1993, 1379 = WM 1993, 1801, 1804; NJW 1999, 1033).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.09.2003 - 19 U 71/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17363
OLG Köln, 03.09.2003 - 19 U 71/03 (https://dejure.org/2003,17363)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.09.2003 - 19 U 71/03 (https://dejure.org/2003,17363)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. September 2003 - 19 U 71/03 (https://dejure.org/2003,17363)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,17363) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Gesamtrechtsnachfolge oder einer Einzelrechtsnachfolge; Anrechnung von zuvor abgeleisteten Dienstzeiten und Beschäftigungszeiten bei Auslagerung des Arbeitsplatzes; Zur Frage der Notwendigkeit der Auslegung einer Satzungsbestimmung

  • Judicialis

    ZPO § 522 II

  • rechtsportal.de

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses trotz Verlagerung der Beschäftigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht