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   OLG Stuttgart, 26.01.2017 - 19 U 90/16   

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https://dejure.org/2017,58913
OLG Stuttgart, 26.01.2017 - 19 U 90/16 (https://dejure.org/2017,58913)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.01.2017 - 19 U 90/16 (https://dejure.org/2017,58913)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 19 U 90/16 (https://dejure.org/2017,58913)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Übergang von einer Minderung auf großen Schadensersatz bei einem Montagsauto

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Käufers bei einem sogenannten "Montagsauto"

  • RA Kotz

    Neuwagenkauf - Vorliegen eines Montagsautos

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 325 BGB, § 437 Nr 3 BGB
    Gewährleistung beim Neuwagenkauf: Übergang von einer Minderung auf großen Schadensersatz; Mangelhaftigkeit bei Verdacht des Vorliegens eines "Montagsautos"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 433 Abs. 1 ; BGB § 325 ; BGB § 437 Nr. 3
    Rechte des Käufers bei einem sogenannten "Montagsauto"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 01.02.2006 - 3 U 106/05

    Rückabwicklung eines Neuwagenkaufvertrages: Wechsel des Käufers vom Minderungs-

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2017 - 19 U 90/16
    Der Übergang von einer Minderung zum "großen" Schadensersatz sei vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart in seinem Urteil vom 1. Februar 2006 (3 U 106/05) in analoger Anwendung des § 325 BGB zwar für zulässig erachtet worden.

    Der Berufung ist zwar zuzugeben, dass das Landgericht in dem angefochtenen Urteil etwas "unglücklich" formuliert hat, als es dort ausführte, dass entgegen der Auffassung der Beklagten die höchstrichterliche Rechtsprechung der obergerichtlichen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 1. Februar 2006, 3 U 106/05, ZGS 2008, 479, zitiert nach juris) nicht entgegenstehe.

  • OLG Hamm, 05.08.2010 - 28 U 22/10

    Umfang der Verzinsung des Kaufpreises bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2017 - 19 U 90/16
    So betreffen auch die beiden von der Klägerin für die Begründung ihres Anspruchs herangezogenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 5. August 2010, 28 U 22/10, I-28 U 22/10, zitiert nach juris) und des Oberlandesgerichts Frankfurt (Urteil vom 14. Januar 2009, 17 U 223/08, zitiert nach juris) einen erklärten Rücktritt und die mit diesem verbundenen Rechtsfolgen.
  • OLG Frankfurt, 14.01.2009 - 17 U 223/08

    Rückabwicklung von Leasingverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2017 - 19 U 90/16
    So betreffen auch die beiden von der Klägerin für die Begründung ihres Anspruchs herangezogenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 5. August 2010, 28 U 22/10, I-28 U 22/10, zitiert nach juris) und des Oberlandesgerichts Frankfurt (Urteil vom 14. Januar 2009, 17 U 223/08, zitiert nach juris) einen erklärten Rücktritt und die mit diesem verbundenen Rechtsfolgen.
  • OLG Rostock, 08.04.2008 - 1 U 65/08

    Gewährleistung beim Fahrzeugkauf: Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2017 - 19 U 90/16
    So hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, ein Neufahrzeug sei dann als "Montagsauto" zu qualifizieren, wenn der bisherige Geschehensablauf aus Sicht eines verständigen Käufers bei wertender und prognostischer Betrachtung die Befürchtung rechtfertige, es handle sich um ein Fahrzeug, das wegen seiner auf herstellungsbedingten Qualitätsmängeln - namentlich auf schlechter Verarbeitung - beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft sei und das auch zukünftig nicht über längere Zeit frei von herstellungsbedingten Mängeln sein werde (Rn. 26 des genannten Urteils; vgl. auch Erger, Der Rücktritt des Käufers beim "Montagsauto", NJW 2013, 1485, zitiert nach beck-online; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. März 2011, I - 3 U 47/10, 3 U 47/10, insbesondere Rn. 27, zitiert nach juris; OLG Rostock, Beschluss vom 8. April 2008, 1 U 65/08, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 06.09.2010 - 5 U 114/09

    Schadensersatz: Umfang des positiven Interesses bei Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2017 - 19 U 90/16
    Da der Gläubiger beim Schadensersatz statt der Leistung nach der Differenzhypothese so zu stellen ist, wie er stehen würde, wenn der Schuldner seine Pflicht ordnungsgemäß erfüllt hätte (vgl. etwa jurisPK-BGB, 8. Aufl., Seichter, § 281, Rn. 59), während die Gegenleistung beim Schuldner verbleibt mit der Folge, dass diesem auch die gezogenen Nutzungen zustehen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 6. September 2010, 5 U 114/09, zitiert nach juris), besteht diese Schadensersatzposition schon dem Grunde nach nicht.
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12

    Montagsauto

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2017 - 19 U 90/16
    Andere Obergerichte und insbesondere, zeitlich nach der Entscheidung des Kammergerichts, der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23. Januar 2013, VIII ZR 140/12, zitiert nach juris) haben jedoch anders entschieden.
  • KG, 19.07.2012 - 23 U 79/12

    Neufahrzeugkauf: Voraussetzung für ein Rücktrittsrecht nach den zu sog,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2017 - 19 U 90/16
    Zwar ging das Kammergericht Berlin in der von der Beklagten zitierten Entscheidung (Beschluss vom 19. Juli 2012, 23 U 79/12, zitiert nach juris) davon aus, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Neufahrzeug nach den zu sog. "Montagsautos" entwickelten Grundsätzen voraussetze, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Rücktritts einen Sachmangel aufweise.
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 U 47/10

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nachbesserung bei einem sog. Montagsauto

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2017 - 19 U 90/16
    So hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, ein Neufahrzeug sei dann als "Montagsauto" zu qualifizieren, wenn der bisherige Geschehensablauf aus Sicht eines verständigen Käufers bei wertender und prognostischer Betrachtung die Befürchtung rechtfertige, es handle sich um ein Fahrzeug, das wegen seiner auf herstellungsbedingten Qualitätsmängeln - namentlich auf schlechter Verarbeitung - beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft sei und das auch zukünftig nicht über längere Zeit frei von herstellungsbedingten Mängeln sein werde (Rn. 26 des genannten Urteils; vgl. auch Erger, Der Rücktritt des Käufers beim "Montagsauto", NJW 2013, 1485, zitiert nach beck-online; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. März 2011, I - 3 U 47/10, 3 U 47/10, insbesondere Rn. 27, zitiert nach juris; OLG Rostock, Beschluss vom 8. April 2008, 1 U 65/08, zitiert nach juris).
  • BGH, 05.11.2010 - V ZR 228/09

    Mängel der Kaufsache beim Kauf eines Fabrikgeländes: Schadensersatzanspruch des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.01.2017 - 19 U 90/16
    Vielmehr hatte diese lediglich ausgeführt, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 5. November 2010 (V ZR 228/09, zitiert nach juris) die Frage, ob von einer Minderung entsprechend § 325 BGB noch auf großen Schadensersatz übergegangen werden könne, noch nicht entschieden habe.
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