Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 26.10.2004

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04   

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https://dejure.org/2004,2438
OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04 (https://dejure.org/2004,2438)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.07.2004 - 19 U 94/04 (https://dejure.org/2004,2438)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - 19 U 94/04 (https://dejure.org/2004,2438)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltswidrigkeit des Durchfahrens einer Brückenunterführung mit einem zu hohen Lastkraftwagen; Maßstab für das Vorliegen "grober Fahrlässigkeit" eines Verkehrsteilnehmers

  • Judicialis

    VVG § 61; ; AKB § 15 Ziff. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AKB § 15 Abs. 2
    Grob fahrlässiges Nichtbeachten der Durchfahrtshöhe einer Brückenunterführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61; AKB § 15 Ziff. 2
    Versicherungsrecht: Grobfahrlässiges Durchfahren einer niedrigen Brückenunterführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn die Brücke zu niedrig ist...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lastwagen bleibt unter einer Brücke hängen - Grober Fehler, kein "Ausrutscher" - Fahrer muss den Schaden selbst tragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1549
  • MDR 2004, 1237
  • NZV 2004, 532
  • VersR 2004, 1305
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04
    Der grobe Sorgfaltsverstoß des Beklagten wird auch nicht durch das Vorliegen eines Augenblicksversagens entkräftet (BGH VersR 89, 582; VersR 92, 1085).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04
    Der grobe Sorgfaltsverstoß des Beklagten wird auch nicht durch das Vorliegen eines Augenblicksversagens entkräftet (BGH VersR 89, 582; VersR 92, 1085).
  • BGH, 19.09.1989 - VI ZR 349/88

    Gilt die Haftungsbeschränkung bei gefahrgeneigter Arbeit auch gegenüber Dritten?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04
    Ob dem Beklagten gegenüber seinem Arbeitgeber, der unstreitig nicht Halter und Eigentümer des beschädigten LKWs ist, Freistellungsansprüche zustehen, berührt Haftpflichtansprüche außerhalb des Betriebsorganismus stehender Dritter nicht (BGHZ 108, 305 ff.).
  • OLG Rostock, 02.06.2003 - 3 U 166/02

    Haftungsreduzierung bei gewerblicher Fahrzeugvermietung auf Vorsatz und grobe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04
    Die Besonderheiten, die der Entscheidung des OLG Rostock (VersR 04, 475) zugrunde lagen, sind vorliegend nicht gegeben.
  • OLG Karlsruhe, 30.04.1992 - 12 U 16/92

    Verkehrsunfall; Grobe Fahrlässigkeit; Zigarette; Rauchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04
    Grobe Fahrlässigkeit im Sinne der §§ 61 VVG, 15 Ziff. 2 AKB setzt objektiv einen besonders groben, über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt voraus (Senat OLGR Karlsruhe 2002, 189 f m.w.N.; OLG Karlsruhe VersR 93, 1096; VersR 92, 1507 f; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB Rdn. 75 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.1992 - 12 U 206/91

    Grobe Fahrlässigkeit; Überholen; Überholvorgang; Verengte Fahrbahn

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04
    Grobe Fahrlässigkeit im Sinne der §§ 61 VVG, 15 Ziff. 2 AKB setzt objektiv einen besonders groben, über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt voraus (Senat OLGR Karlsruhe 2002, 189 f m.w.N.; OLG Karlsruhe VersR 93, 1096; VersR 92, 1507 f; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB Rdn. 75 m.w.N.).
  • AG Brandenburg, 13.01.2017 - 31 C 71/16

    Streifunfall zwischen zu breitem überholenden Pkw mit Lkw in Autobahnbaustelle

    Bei einem erheblichen Breiten- oder Höhen-Unterschied und einer deutlichen Kennzeichnung nimmt die Rechtsprechung indes regelmäßig grobe Fahrlässigkeit an ( OLG Düsseldorf , Beschluss vom 17.09.2012, Az.: I-24 U 54/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 142 f.; OLG Oldenburg , Beschluss vom 27.01.2006, Az.: 3 U 107/05, u.a. in: VersR 2006, Seiten 920 f.; OLG Karlsruhe , Urteil vom 29.07.2004, Az.: 19 U 94/04, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 1549 f.; OLG Dresden , Urteil vom 07.10.2003, Az.: 5 U 882/03, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 387 f.; LG Wuppertal , Urteil, Az: 7 O 101/11; LG Göttingen , Urteil vom 18.11.2009, Az.: 5 O 118/09, u.a. in: VersR 2010, Seiten 1490 ff. ).

    Auch in Anbetracht der Tatsache, dass dem Erstbeklagten nach rechts (wegen der Baustelle) und nach links (wegen der Fahrzeuge auf der Fahrspur) ggf. wohl nur ein geringer Toleranzbereich zur Verfügung stand, ist hier nicht eindeutig geklärt worden, ob ein Überholvorgang dessen ungeachtet ohne weiteres gefahrlos möglich war, so dass hier insgesamt eine Mithaftung des Klägers in Höhe von 40% angemessen, aber auch ausreichend erscheint ( OLG Düsseldorf , Beschluss vom 17.09.2012, Az.: I-24 U 54/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 142 f.; OLG Brandenburg , Urteil vom 13.03.2008, Az.: 12 U 145/07, u.a. in: Schaden-Praxis 2008, Seiten 245 f.; OLG Oldenburg , Beschluss vom 27.01.2006, Az.: 3 U 107/05, u.a. in: VersR 2006, Seiten 920 f.; OLG Rostock , Urteil vom 15.04.2005, Az.: 8 U 34/04, u.a. in: BeckRS 2005, 10926 = "juris"; OLG Karlsruhe , Urteil vom 29.07.2004, Az.: 19 U 94/04, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 1549 f.; OLG Dresden , Urteil vom 07.10.2003, Az.: 5 U 882/03, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 387 f.; LG Wuppertal , Urteil, Az: 7 O 101/11; LG Göttingen , Urteil vom 18.11.2009, Az.: 5 O 118/09, u.a. in: VersR 2010, Seiten 1490 ff. LG Osnabrück , Urteil vom 02.06.2006, Az.: 5 O 1098/06, u.a. in: ADAJUR Dok.Nr. 69159 ).

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2012 - 24 U 54/12

    Mithaftung des Mieters eines Klein-Lkw für Schäden durch Nichtbeachtung einer

    Bei einem erheblichen Höhenunterschied und einer deutlichen Kennzeichnung nimmt die Rechtsprechung indes regelmäßig grobe Fahrlässigkeit an (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1549; OLG Dresden NZV 2004, 38; vgl. auch Nugel, JurisPR-VerkR 15/2010, Anm. 4, veröffentlicht bei Juris).
  • LG Köln, 11.04.2012 - 26 O 174/10

    Umfang der Haftung beim Steckenbleiben eines Mietfahrzeugs im Parkhaus wegen zu

    Notwendig ist daher objektiv ein besonders grober, über das gewöhnliche Maß hinausgehender Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt (vgl. z.B. OLG Karlsruhe vom 29.07.2004, 19 U 94/04).

    Die Beklagte hätte sich vor Fahrtantritt mit den Ausmaßen des Fahrzeugs vertraut machen und diese während der Fahrt stets im Auge behalten müssen, um den Verkehrsanforderungen zu genügen, insbesondere auf Gefahrenhinweise zu achten (Hanseatisches OLG in Bremen vom 21.02.2006, 3 U 51/05; OLG Karlsruhe vom 29.07.2004, 19 U 94/04).

  • LG Konstanz, 26.11.2009 - 3 O 119/09

    Zur groben Fahrlässigkeit bei Missachtung der Durchfahrthöhe und zur Höhe der

    Notwendig ist daher objektiv ein besonders grober, über das gewöhnliche Maß hinausgehender Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt (OLG Karlsruhe, Urteil v. 29.07.2004, Az.: 19 U 94/04, zitiert nach Juris, dort Rz. 6).

    Die Schuld wird zwar dann gemindert, wenn einem Verkehrsteilnehmer sein Fehlverhalten bei einer seine Konzentration erfordernden Dauertätigkeit aus einem Augenblicksversagen heraus gleichsam als "Ausrutscher" unterläuft, also dann, wenn es sich bei dem Fehlverhalten um ein bei der menschlichen Unzulänglichkeit typisches einmaliges Versagen handelt (siehe z.B. OLG Karlsruhe, ebd; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2004, 1549, 1550, m.w.N.).

  • OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05

    Schadenersatz aus Lkw-Unfall wegen Nichtbeachtung der zulässigen Durchfahrthöhe -

    Die Schuld wird dann gemindert, wenn dem Verkehrsteilnehmer sein Fehlverhalten bei einer seine Konzentration erfordernden Dauertätigkeit aus einem Augenblicksversagen heraus gleichsam als "Ausrutscher" unterläuft, es sich somit um ein bei der menschlichen Unzulänglichkeit typisches einmaliges Versagen handelt (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2004, 1549 f, 1550).
  • VG Gera, 14.02.2020 - 1 K 764/17

    Schadensersatzanspruch wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen eines ehemaligen

    Notwendig ist daher objektiv ein besonders grober, über das gewöhnliche Maß hinausgehender Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Juli 2004 - 19 U 94/04 -, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 218/05

    Transportrecht: Haftung eines Unterfrachtführers bei Unterquerung einer

    Das Durchfahren einer Brückenunterführung mit einem deutlich die erlaubte Durchfahrtshöhe überragenden Lkw samt Ladung ist zumindest als grobe Fahrlässigkeit anzusehen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 532 f.).
  • LG Hamburg, 08.04.2016 - 302 O 220/15

    Gewerblicher Kraftfahrzeugmietvertrag mit entgeltlicher Haftungsreduzierung nach

    Notwendig ist daher objektiv ein besonders grober, über das gewöhnliche Maß hinausgehender Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt (OLG Karlsruhe, Urteil v. 29.07.2004, Az.: 19 U 94/04, zit. nach juris).
  • LG Hamburg, 19.10.2007 - 331 O 247/06

    Die Klägerin, eine Autovermietung, begehrt von dem Beklagten Schadensersatz für

    Vom Fahrer eines LKW muss verlangt werden, dass er die Maße seines Fahrzeugs kennt und vor dem Durchfahren auf entsprechende Beschilderungen achtet (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.7.2004; Az: 19 U 94/04; zitiert nach Juris).
  • VG Magdeburg, 23.06.2022 - 5 A 137/20

    Regress des Dienstherrn gegen einen Vollstreckungsbeamten

    Notwendig ist daher objektiv ein besonders grober, über das gewöhnliche Maß hinausgehender Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Juli 2004 - 19 U 94/04 -, juris, Rn. 6), wobei im Falle eines Versagens im Kernbereich der Pflichten eines Beamten grobe Fahrlässigkeit naheliegt (Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Auflage 2020, § 9 Rn. 25).
  • AG Lüdenscheid, 26.04.2013 - 93 C 133/12
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.10.2004 - 19 U 94/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7436
OLG Hamm, 26.10.2004 - 19 U 94/04 (https://dejure.org/2004,7436)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.10.2004 - 19 U 94/04 (https://dejure.org/2004,7436)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 19 U 94/04 (https://dejure.org/2004,7436)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 85 Abs. 2 § 233
    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Übermittlung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 770
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 46/65

    Wiedereinsetzung. Begriff des Vertreters

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2004 - 19 U 94/04
    Nach herrschender Meinung ist für die Verschuldenszurechnung nach § 85 Abs. 2 ZPO kein Raum mehr, wenn der Vollmachtsvertrag auch nur im Innenverhältnis gekündigt ist (BGHZ 47, 320 ff.; VersR 85, 1185 f.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 87 Rdz. 6).
  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehler des Anwaltsgehilfen bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2004 - 19 U 94/04
    Es hat auch eine Überprüfung der Empfängernummer stattzufinden (vgl. BGH NJW 1987, 948; BAG NJW 1995, 2742; MünchKomm. ZPO/Feiber, 3. Aufl., § 233 Rdz. 100 ff.; Zöller/Greger, a.a.O., § 233 Rdz. 23 "Telefax" m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 102/84

    Kündigung eines Anwaltsmandats - Anzeige der Bestellung - Verschulden -

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2004 - 19 U 94/04
    Nach herrschender Meinung ist für die Verschuldenszurechnung nach § 85 Abs. 2 ZPO kein Raum mehr, wenn der Vollmachtsvertrag auch nur im Innenverhältnis gekündigt ist (BGHZ 47, 320 ff.; VersR 85, 1185 f.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 87 Rdz. 6).
  • BGH, 29.10.1986 - VIII ZR 253/85

    Berechnung des Zeitpunkts der frühestmöglichen Kündigung eines Mietvertrages;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2004 - 19 U 94/04
    Es hat auch eine Überprüfung der Empfängernummer stattzufinden (vgl. BGH NJW 1987, 948; BAG NJW 1995, 2742; MünchKomm. ZPO/Feiber, 3. Aufl., § 233 Rdz. 100 ff.; Zöller/Greger, a.a.O., § 233 Rdz. 23 "Telefax" m.w.N.).
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