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   KG, 18.06.2010 - 19 UF 22/10   

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https://dejure.org/2010,19118
KG, 18.06.2010 - 19 UF 22/10 (https://dejure.org/2010,19118)
KG, Entscheidung vom 18.06.2010 - 19 UF 22/10 (https://dejure.org/2010,19118)
KG, Entscheidung vom 18. Juni 2010 - 19 UF 22/10 (https://dejure.org/2010,19118)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1666 BGB, § 1666a BGB, § 49 Abs 1 FamFG
    Elterliche Sorge: Sorgerechtsentzug im Eilverfahren bei Problemen mit der Umsetzung des Umgangsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Entziehung des Sorgerechts im Wege einstweiliger Anordnung wegen Problemen bei der Umsetzung des Umgangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666; BGB § 1666a; FamFG § 49 Abs. 1
    Entziehung des Sorgerechts im Wege einstweiliger Anordnung wegen Problemen bei der Umsetzung des Umgangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 295
  • FamRZ 2010, 1749
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02

    Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren zum Entzug der elterlichen Sorge

    Auszug aus KG, 18.06.2010 - 19 UF 22/10
    Für die leiblichen Eltern ist die Trennung von ihrem Kind der stärkste vorstellbare Eingriff in ihr Elternrecht, der nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfG FamRZ 2002, 1021).
  • OLG Brandenburg, 25.10.2001 - 9 WF 141/01

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Streitigkeiten der Eltern über

    Auszug aus KG, 18.06.2010 - 19 UF 22/10
    Probleme bei der Umsetzung eines Umgangs rechtfertigen grundsätzlich nicht eine Entziehung des Sorgerechts im Wege der einstweiligen Anordnung (vgl. z.B. OLG Jena aaO.; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1273).
  • OLG Jena, 10.08.2005 - 2 UF 257/05

    Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Nichtdurchführung eines zugesprochenen

    Auszug aus KG, 18.06.2010 - 19 UF 22/10
    Eine solche vorläufige Maßnahme kommt nur in Betracht, wenn sie zum Wohle der Kinder unumgänglich und die Sache derart eilbedürftig ist, dass sie bereits im Wege der vorläufigen Anordnung getroffen werden muss (vgl. z.B. OLG Jena FamRZ 2006, 280).
  • BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04

    Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch ungerechtfertigten Umgangsrechtsausschluss

    Auszug aus KG, 18.06.2010 - 19 UF 22/10
    Der Senat teilt die Ansicht des Amtsgerichts, dass die Verhaltensweisen der Mutter das - ebenfalls durch Art. 6 GG geschützte (vgl. z.B. BVerfG FamRZ 2005, 1057) - Recht auf Umgang in erheblicher Weise beeinträchtigt hat.
  • BayObLG, 28.10.1996 - 1Z BR 223/96

    Voraussetzungen für ein Einschreiten des Vormundschaftsgerichts im Wege der

    Auszug aus KG, 18.06.2010 - 19 UF 22/10
    Je einschneidender eine Maßnahme ist, umso höher sind die Anforderungen an das Bedürfnis einer Regelung im Wege einstweiliger Anordnung (BayObLG FamRZ 1997, 387).
  • OLG Schleswig, 14.04.2014 - 10 UF 19/14

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen einer vorläufigen Anordnung betreffend das

    Dies kommt regelmäßig bei unmittelbaren Gefahren für das körperliche oder seelische Wohl der Kinder wie z. B. Verwahrlosung, Missbrauch, Kindesmisshandlung in Betracht, denen durch sofortige Maßnahmen begegnet werden muss, (Kammergericht, FamRZ 2010, 1749 Rn. 5; OLG Jena FamRZ 2006, 280).
  • OLG Brandenburg, 23.09.2021 - 13 UF 111/21

    Beschwerde gegen die Entziehung von Sorgerechtsteilen Erwiesene Gefährdung des

    Eine die Trennung von Eltern und Kind ermöglichende vorläufige Maßnahme kommt nur dann in Betracht, wenn sie zum Wohl des Kindes unumgänglich und die Sache derart eilbedürftig ist, dass sie bereits im Wege der einstweiligen Anordnung getroffen werden muss, etwa bei unmittelbaren Gefahren für das körperliche oder seelische Wohl des Kindes wie z. B. Verwahrlosung, Missbrauch, Misshandlung, denen durch sofortige Maßnahmen begegnet werden muss (KG FamRZ 2010, 1749; OLG Schleswig a. a. O.).
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