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   OLG Köln, 22.12.2009 - 19 W 24/09   

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OLG Köln, 22.12.2009 - 19 W 24/09 (https://dejure.org/2009,17814)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.12.2009 - 19 W 24/09 (https://dejure.org/2009,17814)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 19 W 24/09 (https://dejure.org/2009,17814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Erfüllungseinwand, Buchauszug, Ergänzungsanspruch Vollstreckung des Ergänzungsanspruchs im Wege der Ersatzvornahme

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2009 - 19 W 24/09
    Der von den Antragsgegnerinnen gelieferte Buchauszug entspreche den an den Inhalt eines Buchauszugs üblicherweise gestellten Anforderungen wie vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21.03.2001 - VIII ZR 149/99 - zusammengefasst.

    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerinnen entfällt ihre Verpflichtung zur Vervollständigung des Buchauszugs auch nicht deshalb, weil ihr Buchauszug - wie die Antragsgegnerinnen meinen - alle erforderlichen und geschuldeten Angaben, die ein ordnungsgemäßer Buchauszug nach der von den Antragsgegnerinnen zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 21.03.2001 - VIII ZR 149/99 - , zitiert nach Juris) enthalten muss, umfasst.

  • LG Köln, 19.06.2009 - 89 O 34/07

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Provisionsabrechnung für eine

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2009 - 19 W 24/09
    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen gegen den Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 19.06.2009 in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 10.08.2009 - 89 O 34/07 (SH I) - wird zurückgewiesen.

    Im April 2007 hat der Antragsteller vor dem Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen 89 O 34/07 Klage u.a. auf Erteilung des bis zur Einreichung der Klageschrift noch nicht erteilten Buchauszugs für die Zeit vom 01.01.

  • BGH, 17.09.2009 - I ZB 67/09

    Vollstreckung der Verurteilung zur Erteilung eines Buchauszugs

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2009 - 19 W 24/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Entscheidung, ob ein titulierte Anspruch erfüllt ist, der Vollstreckungstitel maßgeblich, nicht die materiell-rechtliche Rechtslage (BGH, Urteil vom 17.09.2009 - I ZB 67/09 -, zitiert nach Juris, Rz. 8; Urteil vom 26.04.2007 - I ZB 82/06 - zitiert nach Juris, Rz. 17).

    Der titulierte Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs ist danach jedenfalls dann erfüllt, wenn der Buchauszug formal den Anforderungen des Urteilsausspruchs entspricht, insbesondere wenn er sämtliche in den Büchern verzeichnete Geschäfte, die unter den Urteilsausspruch fallen, mit den in den Büchern enthaltenen Angaben erfasst (BGH, Urteil vom 17.09.2009, aaO, Rz. 9).

  • OLG Bamberg, 27.05.2008 - 4 W 68/07

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung eines Titels auf Erteilung eines Buchauszugs -

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2009 - 19 W 24/09
    Ob für die Ergänzung eines unvollständigen Buchauszugs der Weg über § 887 ZPO zulässig ist (so zuletzt OLG Bamberg, Beschluss vom 27.05.2008 - 4 W 68/07 -, zitiert nach Juris, Rz. 13 f. m.w.N.) oder ob der Vollstreckungsgläubiger in diesem Falle vorrangig von seinem Recht auf Bucheinsicht gemäß § 87 c Abs. 4 HGB Gebrauch machen muss (so z.B. OLG München, Urteil vom 21.08.1987 - 23 U 3376/87 - NJW-RR 1988, 290; vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 887 Rz. 23; Heymann/Sonnenschein/Weitemeyer, HGB, 2. Aufl., § 87 c Rz. 12), ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten.
  • OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 2/04

    Zwangsvollstreckung eines Titels auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2009 - 19 W 24/09
    Die Antragsgegnerinnen berufen sich insoweit auf einen Beschluss des Senats vom 09.02.2004, mit dem der Senat den Antrag eines Vollstreckungsgläubigers auf Ermächtigung zur Ergänzung des Buchauszuges zurückgewiesen hatte, obwohl der von der Vollstreckungsschuldnerin erteilte Buchauszug gemessen an dem zugrunde liegenden Titel formal nicht vollständig war (OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2004 - 19 W 2/04 -, zitiert nach Juris).
  • OLG München, 21.08.1987 - 23 U 3376/87

    Buchauszug, Anspruch auf Ergänzung eines Buchauszuges, Anspruch auf Zahlung eines

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2009 - 19 W 24/09
    Ob für die Ergänzung eines unvollständigen Buchauszugs der Weg über § 887 ZPO zulässig ist (so zuletzt OLG Bamberg, Beschluss vom 27.05.2008 - 4 W 68/07 -, zitiert nach Juris, Rz. 13 f. m.w.N.) oder ob der Vollstreckungsgläubiger in diesem Falle vorrangig von seinem Recht auf Bucheinsicht gemäß § 87 c Abs. 4 HGB Gebrauch machen muss (so z.B. OLG München, Urteil vom 21.08.1987 - 23 U 3376/87 - NJW-RR 1988, 290; vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 887 Rz. 23; Heymann/Sonnenschein/Weitemeyer, HGB, 2. Aufl., § 87 c Rz. 12), ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten.
  • OLG Köln, 02.06.2006 - 19 U 207/05

    Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszuges bzgl. Provisionsabrechnungen eines

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2009 - 19 W 24/09
    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen zu erkennen gegeben, dass er der erstgenannten Auffassung zuneigt, ohne dass diese Frage indes entscheidungserheblich war (OLG Köln, Beschluss vom 11.05.2009 - 19 W 9/09 - und Urteil vom 05.05.2006 - 19 U 207/05 -, nicht veröffentlicht).
  • BGH, 26.04.2007 - I ZB 82/06

    Vollstreckung einer Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszuges; Erfüllung des

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2009 - 19 W 24/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Entscheidung, ob ein titulierte Anspruch erfüllt ist, der Vollstreckungstitel maßgeblich, nicht die materiell-rechtliche Rechtslage (BGH, Urteil vom 17.09.2009 - I ZB 67/09 -, zitiert nach Juris, Rz. 8; Urteil vom 26.04.2007 - I ZB 82/06 - zitiert nach Juris, Rz. 17).
  • OLG Köln, 11.05.2009 - 19 W 9/09

    Anspruch auf Buchauszug, Anspruch auf Neuerstellung, Neuerteilung, Anspruch auf

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2009 - 19 W 24/09
    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen zu erkennen gegeben, dass er der erstgenannten Auffassung zuneigt, ohne dass diese Frage indes entscheidungserheblich war (OLG Köln, Beschluss vom 11.05.2009 - 19 W 9/09 - und Urteil vom 05.05.2006 - 19 U 207/05 -, nicht veröffentlicht).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2014 - 9 W 37/14

    Vollstreckung des Handelsvertreters aus einem Urteil auf Buchauszug:

    Wenn der Charakter des Buchauszugs gewahrt ist und lediglich bestimmte Angaben und ein bestimmter Kreis von Geschäften fehlen, reicht im Rahmen von § 887 Abs. 1 ZPO die Anordnung einer Ergänzung des Buchauszugs aus (vgl. OLG Bamberg, NJW-RR 2008, 1422; OLG Köln, Beschluss vom 22.12.2009 - 19 W 24/09 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 12.02.2010 - 19 U 105/09

    Anforderungen an Form und Inhalt eines Buchauszuges

    Insoweit lag dem Senat unter dem Aktenzeichen 19 W 24/09 eine sofortige Beschwerde der Beklagten vor, über die mit Beschluss vom 22.12.2009 entschieden worden ist.
  • OLG Celle, 10.02.2014 - 11 W 1/14

    - AWD 81 -, Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren, Verfahren zur

    Der Erfüllungseinwand ist im Grundsatz auch im Vollstreckungsverfahren zu berücksichtigen (unter Bezugnahme auf OLG Köln, 22.12.2009 - 19 W 24/09 - LS 1 ).

    Für die Entscheidung, ob ein titulierter Anspruch erfüllt ist, ist der Vollstreckungstitel maßgeblich (unter Bezugnahme auf OLG Köln, 22.12.2009 - 19 W 24/09 - LS 3 ).

  • LG Essen, 22.06.2022 - 6 O 161/18

    Vorschuss

    Daher hat auch er die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers zu bevorschussen (OLG Köln, Beschl. v. 22.12.2009 - 19 W 24/09).
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