Weitere Entscheidung unten: KG, 14.06.2019

Rechtsprechung
   KG, 06.06.2019 - 19 WF 52/19   

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https://dejure.org/2019,20103
KG, 06.06.2019 - 19 WF 52/19 (https://dejure.org/2019,20103)
KG, Entscheidung vom 06.06.2019 - 19 WF 52/19 (https://dejure.org/2019,20103)
KG, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - 19 WF 52/19 (https://dejure.org/2019,20103)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1797
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 17.09.2013 - 3 WF 91/13

    Familienverfahrensrecht: Präklusion im Beschwerdeverfahren wegen Unterhalts

    Auszug aus KG, 06.06.2019 - 19 WF 52/19
    Allein durch die kommentarlose Übersendung der Sozialhilfebescheide hat der Antragsgegner diesen Anforderungen nicht Genüge getan (so im Ergebnis auch das Brandenburgische Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.09.2013 - 3 WF 91/13 -, juris, zur alten Rechtslage), selbst wenn man dies - wie es das Amtsgericht getan hat - dahingehend interpretiert, dass er erklären wollte, unterhaltsrechtlich nicht leistungsfähig zu sein.
  • OLG Dresden, 21.01.2021 - 20 WF 1016/20
    Die - bereits im ersten Rechtszug abzugebende - Erklärung war nicht entbehrlich (KG FamRZ 2019, 1797 f.; OLG Hamburg FamRZ 2020, 1094).
  • OLG Hamburg, 14.08.2019 - 2 WF 64/19

    Vereinfachtes Minderjährigenunterhaltsverfahren: Belegpflicht des Beziehers von

    Die Auskunftsverpflichtung zum Vermögen besteht neben der Obliegenheit zur Belegvorlage, da die Möglichkeit besteht, dass der Unterhaltsschuldner über sozialhilferechtliches Schonvermögen verfügt, dass er, jedenfalls zum Teil, für den Kindesunterhalt zu verwenden ist (Kammergericht Berlin, 19 WF 52/19 Rn. 6 mit weiteren Nachweis).
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   KG, 14.06.2019 - 19 WF 52/19   

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KG, Entscheidung vom 14.06.2019 - 19 WF 52/19 (https://dejure.org/2019,26270)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 17.09.2013 - 3 WF 91/13

    Familienverfahrensrecht: Präklusion im Beschwerdeverfahren wegen Unterhalts

    Auszug aus KG, 14.06.2019 - 19 WF 52/19
    Allein durch die kommentarlose Übersendung der Sozialhilfebescheide hat der Antragsgegner diesen Anforderungen nicht Genüge getan (so im Ergebnis auch das Brandenburgische Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.09.2013 - 3 WF 91/13 -, juris, zur alten Rechtslage), selbst wenn man dies - wie es das Amtsgericht getan hat - dahingehend interpretiert, dass er erklären wollte, unterhaltsrechtlich nicht leistungsfähig zu sein.
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