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Rechtsprechung
   BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 15/09 R   

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https://dejure.org/2010,7539
BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 15/09 R (https://dejure.org/2010,7539)
BSG, Entscheidung vom 17.03.2010 - B 6 KA 15/09 R (https://dejure.org/2010,7539)
BSG, Entscheidung vom 17. März 2010 - B 6 KA 15/09 R (https://dejure.org/2010,7539)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit einer höheren Honorierung für Gemeinschaftspraxen als für Vertragsärzte in einer Einzelpraxis; Aufschlag von mindestens 60 und höchstens 105 Punkten beim Ordinationskomplex

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EBM-Ä; GG Art. 3 Abs. 1; SGB V § 87 Abs. 2a
    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit einer höheren Honorierung für Gemeinschaftspraxen als für Vertragsärzte in einer Einzelpraxis; Aufschlag von mindestens 60 und höchstens 105 Punkten beim Ordinationskomplex

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten der Vertragsärzte

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Bevorzugung von Gemeinschaftspraxen erlaubt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 112/03 B

    Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit, Aufschlag bei der Fallpunktzahl

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 15/09 R
    Diese Regelung hat der Senat in zwei Beschlüssen vom 28.1.2004 und vom 10.5.2004 jeweils in Verfahren von Ärzten in Einzelpraxis gebilligt (B 6 KA 112/03 B und B 6 KA 129/03 B) .

    Der Beschluss vom 28.1.2004 (B 6 KA 112/03 B) ist auf die Verfassungsbeschwerde vom BVerfG ausdrücklich nicht beanstandet worden (Kammerbeschluss vom 8.6.2004 - 1 BvR 507/04) .

  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 2/06 R

    Bewertungsausschuss - Begrenzung des 24-prozentigen Aufschlags auf

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 15/09 R
    Geklärt ist weiterhin, dass der Bewertungsausschuss pauschalieren, generalisieren und typisieren darf und betriebswirtschaftliche Erwägungen nicht zwingend berücksichtigen muss, aber berücksichtigen kann, soweit sie eine gewisse Plausibilität für sich haben (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 15 RdNr 21, 23 und 24; BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 28) .

    Auch mit den Auswirkungen des Gleichbehandlungsgebotes des Art. 3 Abs. 1 GG auf Einzel- und Gemeinschaftspraxen bei differenzierenden Vergütungsregelungen im EBM-Ä hat sich der Senat befasst und in diesem Zusammenhang dargelegt, dass der Normgeber nicht auf lediglich hypothetische Konstellationen wie große laborähnliche Praxisgemeinschaften Rücksicht nehmen muss (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 15 RdNr 30) .

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 15/09 R
    Dass insoweit unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe die gerichtliche Kontrolle determinieren, hat der Senat jüngst in seinem Urteil vom 28.10.2009 im Hinblick auf Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Gesprächspsychotherapie dargelegt (B 6 KA 11/09 R - RdNr 32 ff -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 15/09 R
    Vertragsärzte, die in der äußeren Gestalt einer Praxisgemeinschaft, in der praktizierten Realität aber wie in einer Gemeinschaftspraxis kooperieren, verletzen ihre vertragsärztlichen Pflichten mit allen damit verbundenen Konsequenzen (vgl BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6, RdNr 18 ff) .
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 15/09 R
    Danach hat der Bewertungsausschuss Vorgaben für die Honorarverteilung zu machen, die Bestandteil des HVV werden und von den Partnern dieses Vertrages zwingend beachtet werden müssen (dazu näher Senatsurteil vom 3.2.2010 - B 6 KA 31/08 R - RdNr 22, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 35/04 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab - keine inhaltliche Änderung durch Beschlüsse des

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 15/09 R
    Dem Bewertungsausschuss als Normgeber steht bei der Erfüllung des ihm in § 87 Abs. 1 SGB V übertragenen Auftrags ein Gestaltungsspielraum zu; dieser ist auch von der Rechtsprechung zu respektieren, die daher Regelungen des EBM-Ä nur in Ausnahmefällen korrigieren darf (BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, RdNr 86; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 11 RdNr 9) .
  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 15/09 R
    Geklärt ist weiterhin, dass der Bewertungsausschuss pauschalieren, generalisieren und typisieren darf und betriebswirtschaftliche Erwägungen nicht zwingend berücksichtigen muss, aber berücksichtigen kann, soweit sie eine gewisse Plausibilität für sich haben (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 15 RdNr 21, 23 und 24; BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 28) .
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 15/09 R
    Dem Bewertungsausschuss als Normgeber steht bei der Erfüllung des ihm in § 87 Abs. 1 SGB V übertragenen Auftrags ein Gestaltungsspielraum zu; dieser ist auch von der Rechtsprechung zu respektieren, die daher Regelungen des EBM-Ä nur in Ausnahmefällen korrigieren darf (BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, RdNr 86; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 11 RdNr 9) .
  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 41/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Privilegierung von Gemeinschaftspraxen gegenüber

    Auszug aus BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 15/09 R
    Das SG hat im Anschluss an das Urteil des SG Marburg vom 8.10.2008 (dazu Senatsurteil vom 17.3.2010 - B 6 KA 41/08 R) eine rechtswidrige Benachteiligung von Einzelpraxen gegenüber Gemeinschaftspraxen weder auf der Ebene des EBM-Ä noch des HVV gesehen.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 21.05.2010 - 2/19/09   

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https://dejure.org/2010,127511
LG Frankfurt/Main, 21.05.2010 - 2/19/09 (https://dejure.org/2010,127511)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.05.2010 - 2/19/09 (https://dejure.org/2010,127511)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Mai 2010 - 2/19/09 (https://dejure.org/2010,127511)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   KAG Mainz, 21.08.2009 - M 19/09 Lb-ewVfg   

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https://dejure.org/2009,81595
KAG Mainz, 21.08.2009 - M 19/09 Lb-ewVfg (https://dejure.org/2009,81595)
KAG Mainz, Entscheidung vom 21.08.2009 - M 19/09 Lb-ewVfg (https://dejure.org/2009,81595)
KAG Mainz, Entscheidung vom 21. August 2009 - M 19/09 Lb-ewVfg (https://dejure.org/2009,81595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EGMR, 16.05.2019 - 53013/15

    MARIUS-SILVIU POPESCU AND OTHERS v. ROMANIA

    19/09/2016.

    Overcrowding (save for the period between 03/11/2015 - 19/09/2016), poor quality of food, lack of or inadequate hygienic facilities, lack of or poor quality of bedding and bed linen, infestation of cell with insects/rodents, lack of or restricted access to leisure or educational activities, lack of toiletries, inadequate temperature, lack of fresh air.

  • EGMR, 27.06.2017 - 33076/10

    MATUSCHKA AND OTHERS v. SLOVAKIA

    25/05/1972 - 19/09/2003.
  • EGMR, 17.10.2017 - 17167/11

    H.W. CONTRE L'ALLEMAGNE

    19/09/2013.
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