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   LAG Hessen, 22.01.2007 - 19/5 Sa 384/06   

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LAG Hessen, 22.01.2007 - 19/5 Sa 384/06 (https://dejure.org/2007,21171)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.01.2007 - 19/5 Sa 384/06 (https://dejure.org/2007,21171)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - 19/5 Sa 384/06 (https://dejure.org/2007,21171)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86

    Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2007 - 5 Sa 384/06
    Mit der Klage auf Berichtigung eines Zeugnisses macht ein Arbeitnehmer weiterhin die Erfüllung seines Zeugnisanspruchs geltend (BAG 17.2.1988 - 5 AZR 638/86, EzA Nr. 12 zu § 630 BGB; BAG 14.10.2003 - 9 AZR 12/03, EzA Nr. 1 zu § 109 GewO).

    Hat der Arbeitgeber ein Zeugnis formuliert und den ihm bei der Abfassung des Zeugnisses zustehenden Beurteilungsspielraum nicht richtig ausgefüllt oder ein nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechendes Zeugnis ausgestellt, hat der Arbeitnehmer weiterhin einen Erfüllungsanspruch auf Erteilung eines ordnungsgemäßen Zeugnisses (BAG 17.2.1988 - 5 AZR 638/86, EzA Nr. 12 zu § 630 BGB).

    Der Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses unterliegt wie alle schuldrechtlichen Ansprüche der Verwirkung (BAG 17.2.1988 - 5 AZR 638/86, EzA Nr. 12 zu § 630 BGB; BAG, 17.10.1972 - 1 AZR 86/72, AP Nr. 8 zu § 630 BGB).

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist eine Frage des Einzelfalles (BAG 17.2.1988, a.a.O.; LAG Hamm 3.7.2002 - 3 Sa 248/02, NZA-RR 2003, 73).

    Soweit zur Begründung darauf verwiesen wird, dass der Anspruch auf Zeugniserteilung regelmäßig von tariflichen Ausschlussklauseln erfasst wird (BAG 17.2.1988 - 5 AZR 638/86, EzA Nr. 12 zu § 630 BGB) überzeugt dies zur Begründung eines Zeitmoments von wenigen Monaten nicht, da auch andere arbeitsvertragliche Ansprüche von tariflichen Ausschlussklauseln erfasst werden, ohne dass hier von einer Verwirkung nach wenigen Monaten ausgegangen wird.

  • LAG Hessen, 31.03.1999 - 2 Sa 570/96

    Verwirkung eines Anspruchs auf Zeugnisberichtigung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2007 - 5 Sa 384/06
    Soweit der Kläger nach dem anwaltlichen Schreiben vom 12.12.2003 jeweils fast ein halbes Jahr bzw. fast 7 Monate verstreichen ließ (11.6.2004, 5.1.2005), bis er erneut eine Korrektur seines Zeugnisses forderte, ist der Beklagten zuzugestehen, dass sowohl das BAG (17.10.1972, AP Nr. 8 zu § 630 BGB) als auch die 2. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts (31.3.1999 - 2 Sa 570/96, juris) in zwei Einzelfällen einen Zeitraum von fünf Monaten für die Erfüllung des Zeitmoments der Verwirkung haben ausreichen lassen.

    Soweit zur Begründung darauf verwiesen wird, dass ein Zeugnis der Wahrheit entsprechen müsse und nach Ablauf eines längeren Zeitraums nicht mehr gewährleistet sei, dass es inhaltlich zutrifft, und dass das menschliche Erinnerungsvermögen nachlässt und damit der Eindruck, den der Beurteilende hat, mehr und mehr verblasst (Hessisches LAG, 31.3.1999 - 2 Sa 570/96, juris), kann dem zwar einerseits nicht widersprochen werden, andererseits wirkt sich das Nachlassen des menschlichen Erinnerungsvermögens auch auf die Durchsetzbarkeit anderer arbeitsrechtliche Ansprüche aus, ohne dass hier eine Verkürzung der Zeitdauer einer Verwirkung diskutiert wird - etwa wenn ein Arbeitnehmer Überstundenvergütungsansprüche durchsetzen will und hierüber keine schriftlichen Aufzeichnungen existieren oder ein Arbeitgeber Schadensersatzansprüche.

    Anders als in den vom BAG am 17.10.1972 (AP Nr. 8 zu § 630 BGB) und vom Hessischen LAG am 31.3.1999 (2 Sa 570/96) entschiedenen Fällen hat der Kläger hier nicht nach Erteilung eines ihn nicht zufrieden stellenden Zeugnisses mehrere Monate gewartet, bevor er erstmalig die Korrektur des Zeugnisses begehrt hat.

  • LAG Bremen, 09.11.2000 - 4 Sa 101/00

    Arbeitszeugnis: Inhalt - Formulierungen - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2007 - 5 Sa 384/06
    Dies entspricht einhelliger Ansicht in Rechtsprechung (LAG Bremen, 9.11.2000 - 4 Sa 101/00, NZA-RR 2001, 287; LAG Köln, 30.7.2001 - 2 Sa 1457/00, LAGE Nr. 4 zu § 55 InsO) und Literatur (Schaub/Linck, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Aufl., § 146 Rn. 6; Tschöpe/Wessel, Anwalts-Handbuch Arbeitsrecht, 3. Aufl., Teil 3J Rn. 21; Gaul, Das Arbeitsrecht der Betriebs- und Unternehmensspaltung, § 13 Rn. 132).

    Umgekehrt muss ein Arbeitnehmer, der kurze Zeit nach Erteilung eines Zwischenzeugnisses ein besseres Zeugnis verlangt, darlegen, in welchen Bereichen und auf welche Weise sich seine Leistungen gegenüber den im Zwischenzeugnis bescheinigten verbessert haben (LAG Bremen 9.11.2000 - 4 Sa 101/00, NZA-RR 2001, 287).

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04

    Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2007 - 5 Sa 384/06
    Dies kann nur nach dem damals geltenden Recht beurteilt werden (vgl. BAG 21.6.2005 - 9 AZR 352/04, EzA Nr. 4 zu § 109 GewO).

    Will ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer schlechter beurteilen als im Zwischenzeugnis, muss er diejenigen Umstände vortragen, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen (BAG 21.6.2005 - 9 AZR 352/04, EzA Nr. 4 zu § 109 GewO; vgl. BAG 3, 3.1993 - 5 AZR 182/92, EzA Nr. 17 zu § 630 BGB).

  • LAG Hamm, 03.07.2002 - 3 Sa 248/02

    Neue Zeugnisrechtsprechung der Instanzgerichte

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2007 - 5 Sa 384/06
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist eine Frage des Einzelfalles (BAG 17.2.1988, a.a.O.; LAG Hamm 3.7.2002 - 3 Sa 248/02, NZA-RR 2003, 73).

    Unumstritten ist in der veröffentlichten Instanzenrechtsprechung die Erfüllung des Zeitmoments der Verwirkung bei einem Untätigbleiben des Arbeitnehmers von 10 oder 11 Monaten (vgl. LAG Düsseldorf, 11.11.1994 - 17 Sa 1158/94, DB 1995, 1135 - 11 Monate; LAG Hamm, 3.7.2002 - 3 Sa 248/02, NZA-RR 2003, 73 - 15 Monate).

  • LAG Köln, 30.07.2001 - 2 Sa 1457/00

    Insolvenz, Annahmeverzug, Masseverbindlichkeit; Zeugnisanspruch.

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2007 - 5 Sa 384/06
    Dies entspricht einhelliger Ansicht in Rechtsprechung (LAG Bremen, 9.11.2000 - 4 Sa 101/00, NZA-RR 2001, 287; LAG Köln, 30.7.2001 - 2 Sa 1457/00, LAGE Nr. 4 zu § 55 InsO) und Literatur (Schaub/Linck, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Aufl., § 146 Rn. 6; Tschöpe/Wessel, Anwalts-Handbuch Arbeitsrecht, 3. Aufl., Teil 3J Rn. 21; Gaul, Das Arbeitsrecht der Betriebs- und Unternehmensspaltung, § 13 Rn. 132).
  • BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 182/92

    Äußere Form eines Zeugnisses

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2007 - 5 Sa 384/06
    Will ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer schlechter beurteilen als im Zwischenzeugnis, muss er diejenigen Umstände vortragen, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen (BAG 21.6.2005 - 9 AZR 352/04, EzA Nr. 4 zu § 109 GewO; vgl. BAG 3, 3.1993 - 5 AZR 182/92, EzA Nr. 17 zu § 630 BGB).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2007 - 5 Sa 384/06
    In Formulararbeitsverträgen lässt das BAG nach neuerer Rechtsprechung (BAG 25.5.2005 - 5 AZR 572/04, NZA 2005, 1111) Ausschlussfristen von drei Monaten zu.
  • BAG, 17.10.1972 - 1 AZR 86/72

    Klageänderung - Klageerweiterung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2007 - 5 Sa 384/06
    Der Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses unterliegt wie alle schuldrechtlichen Ansprüche der Verwirkung (BAG 17.2.1988 - 5 AZR 638/86, EzA Nr. 12 zu § 630 BGB; BAG, 17.10.1972 - 1 AZR 86/72, AP Nr. 8 zu § 630 BGB).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.01.2007 - 5 Sa 384/06
    Es müssen zu dem Zeitablauf besondere auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (BAG 25.4.2001 - 5 AZR 497/99, NZA 2001, 966; BGH 20.10.1988 - VII ZR 302/87, NJW 1989, 836).
  • LAG Saarland, 28.02.1990 - 1 Sa 209/89

    Zeugnisberichtigungsanspruch; Qualifiziertes Zeugnis; Personenbezogene Daten;

  • LAG Düsseldorf, 11.11.1994 - 17 Sa 1158/94

    Arbeitszeugnis: Verwirkung des Anspruchs

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

  • BGH, 20.12.1968 - V ZR 97/65

    Verwirkung

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07

    Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Januar 2007 - 19/5 Sa 384/06 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12

    Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Erfordernis einer berufsbildgemäßen

    Es müssen zu dem Zeitablauf besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen eines Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (Hessisches LAG 22.7.2007 - 19/5 Sa 384/06 - zu B II 1 der Gründe, juris).

    bb) Selbst wenn man vorliegend die bei einer Zeugnisberichtigung kürzest diskutierte Verwirkungsgrenze von drei Monaten heranzieht, ist das Begehren des Klägers noch rechtzeitig angebracht gewesen (vgl. Hessisches LAG 22.7.2007 - 19/5 Sa 384/06 - zu B II 1 der Gründe, a.a.O.).

    Umstände, die ihr die Berichtigung binnen so kurzer Frist unmöglich gemacht haben sollten (mangelnde Erinnerung, aus dem Unternehmen ausgeschiedene Verantwortliche o.ä.), waren weder vorgetragen noch irgendwie ersichtlich (vgl. BAG 17.2.1988 - 5 AZR 638/86 - zu 4 der Gründe, NZA 1988, 427; Hessisches LAG 22.7.2007 - 19/5 Sa 384/06 - zu B II 1 der Gründe, a.a.O.).

  • LAG Bremen, 17.06.2008 - 1 Sa 29/08

    Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns von 5 EUR

    Zu Recht hat das Arbeitsgericht in der angefochtenen Entscheidung angenommen, dass das erforderliche Umstandsmoment (vgl. BAG Urteil vom 17.02.1988, 5 AZR 632/86, AP Nr. 17 zu § 630 BGB; BAG Urteil vom 14.02.2007, 10 AZR 35/06, NZA 2007, 690; Hessisches LAG Urteil vom 22.01.2007, 19/5 Sa 384/06) fehlt.
  • LAG München, 11.02.2008 - 6 Sa 539/07

    Zeugnisanspruch

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist eine Frage des Einzelfalles (BAG 17. Februar 1988, a.a.O.; LAG Hamm 3. Juli 2002 - 3 Sa 248/02, NZA-RR 2003, 73; Hessisches Landesarbeitsgericht 22. Januar 2007 -19/5 Sa 384/06 - n.v.).
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