Rechtsprechung
RG, 18.02.1892 - 190/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Liegt Urkundenfälschung vor, wenn der Träger des Namens zur Unterzeichnung einer Urkunde mit seinem Namen die Zustimmung giebt, um die Ausführung eines Betruges zu ermöglichen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 22, 377
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 14.08.1995 - 13 UE 860/94
Ausländerrecht: Regelausweisung eines Straftäters aus Marokko; keine Auswirkungen …
Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob es im Einzelfall gerechtfertigt ist, eine Ausnahme von der Regel anzunehmen, ist der Umstand, daß Ausnahmefälle durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, daß er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. September 1994, - BVerwG 1 B 90.94 -, InfAuslR 1995, 5 (6); BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1993 - 1 C 25.93 -, BVerwGE 94, 35 (43 f.) = NVwZ 1994, 381 (383 f.); Hess. VGH, Beschluß vom 10. August 1992, - 12 UE 2254/89 -, EZAR 032 Nr. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Februar 1991 - 18 B 84/91 -, InfAuslR 1991, 187 (188); Hamburgerisches OVG, Beschluß vom 9. November 1992 - Bs V 190/92 -, NVwZ-RR 1993, 217 (218) m. w. N.).