Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.02.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 21.03.1990 - 199/88   

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https://dejure.org/1990,1730
EuGH, 21.03.1990 - 199/88 (https://dejure.org/1990,1730)
EuGH, Entscheidung vom 21.03.1990 - 199/88 (https://dejure.org/1990,1730)
EuGH, Entscheidung vom 21. März 1990 - 199/88 (https://dejure.org/1990,1730)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Cabras / INAMI

    EWG-Vertrag, Artikel 51; Verordnung Nr . 1408/71 des Rates, Artikel 46 Absatz 3
    1 . Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Invaliditätsversicherung - Berechnung der Leistungen - Der allein nach dem Recht eines Mitgliedstaats geschuldeten vollständigen Leistung entsprechender höchster theoretischer Betrag - Anwendung der gemeinschaftlichen ...

  • EU-Kommission

    Cabras / INAMI

  • Wolters Kluwer

    Obergrenze der Leistungen auf die ein Wanderarbeitnehmer Anspruch hat; Anspruch auf Leistungen bei Invalidität; Vereinbarkeit der Antikumulierungsvorschrift mit dem EWGV; Übernahme von in der Folge der Neuberechnung zuviel gezahlten Leistungen

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1408/71/EWG vom 14.06.1971; ; Verordnung Nr. 547/72/EWG vom 21.03.1972; ; EWGV Art. 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Invaliditätsversicherung - Berechnung der Leistungen - Der allein nach dem Recht eines Mitgliedstaats geschuldeten vollständigen Leistung entsprechender höchster theoretischer Betrag - Anwendung der gemeinschaftlichen ...

  • rechtsportal.de

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Invaliditätsversicherung - Berechnung der Leistungen - Der allein nach dem Recht eines Mitgliedstaats geschuldeten vollständigen Leistung entsprechender höchster theoretischer Betrag - Anwendung der gemeinschaftlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung der Art 46 Abs 3 EWGV 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern; Neuberechnung der Leistungen nach Art 51 Abs 2 EWGV ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Soziale Sicherheit - Leistungen bei Invalidität - Gemeinschaftsrechtliche Kumulierungsvorschriften - Rückforderung nicht geschuldeter Zahlungen.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.12.1987 - 323/86

    Collini / ONPTS

    Auszug aus EuGH, 21.03.1990 - 199/88
    17 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 17. Dezember 1987 in der Rechtssache 323/86 ( Collini, Slg. 1987, 5489 ) ausgeführt hat, geht aus Artikel 40 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 hervor, daß Artikel 46 dieser Verordnung einschließlich der Antikumulierungsvorschrift in Artikel 46 Absatz 3 auf Leistungen bei Invalidität entsprechend anzuwenden ist, wenn für einen Arbeitnehmer die Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten galten, sofern nach den Rechtsvorschriften mindestens eines dieser Staaten die Höhe der Leistungen von der Dauer der Versicherungszeiten abhängig ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-34/02

    Pasquini

    5: - Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-199/88 (Slg. 1990, I-1023).

    11: - Schlussanträge vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-199/88 (Cabras, Slg. 1990, I-1039, Nrn. 31 und 32).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-146/93

    Hugh McLachlan gegen Caisse nationale d'assurance vieillesse des travailleurs

    (23) - Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-199/88 (Cabras, Slg. 1990,.

    Vgl. auch Rechtssache C-199/88 (Cabras, a. a. O., Randnrn. 25 und 26).

  • EuGH, 11.06.1992 - C-90/91

    Office national des pensions / Di Crescenzo und Casagrande

    Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn der theoretische Betrag wie in den Ausgangsrechtsstreitigkeiten dem Betrag der allein nach dem Recht eines Mitgliedstaats geschuldeten vollen Leistung entspricht (vgl. Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-199/88, Cabras, Slg. 1990, I-1023).
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   Generalanwalt beim EuGH, 08.02.1990 - 199/88   

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https://dejure.org/1990,20261
Generalanwalt beim EuGH, 08.02.1990 - 199/88 (https://dejure.org/1990,20261)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.02.1990 - 199/88 (https://dejure.org/1990,20261)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Februar 1990 - 199/88 (https://dejure.org/1990,20261)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Giovanni Cabras gegen Institut national d'assurance maladie-invalidité.

    Soziale Sicherheit - Leistungen bei Invalidität - Gemeinschaftsrechtliche Kumulierungsvorschriften - Rückforderung nicht geschuldeter Zahlungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 17.12.1987 - 323/86

    Collini / ONPTS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.02.1990 - 199/88
    Dies hat der Gerichtshof in der Rechtssache 323/86 (Collini/ONPTS, Slg. 1987, 5489) entschieden, und so ist das INAMI im vorliegenden Fall I-.
  • EuGH, 14.05.1981 - 111/80

    Fanara

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.02.1990 - 199/88
    Ich sage dies trotz der Feststellung des Gerichtshofes in der Rechtssache 111/80 (Fanara/INAMI, Slg. 1981, 1269), wonach Artikel 111 "die Frage der Rückforderung zuviel gezahlter Beträge erschöpfend [regelt], soweit die einem Arbeitnehmer, dem nach Artikel 45 Absatz 1 der Verordnung Nr. 574/72 vorläufige Leistungen gezahlt worden sind, zustehenden Leistungen der sozialen Sicherheit in Rede stehen" (Randnr. 14, S. 1281).
  • EuGH, 02.02.1982 - 7/81

    Sinatra

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.02.1990 - 199/88
    In dieser Weise wirkt sich jedoch Artikel 51 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 1408/71 aus, und dies steht auch mit der Art und Weise im Einklang, in der der Gerichtshof diese Vorschriften in den Rechtssachen 7/81 (Sinatra/FNROM, Slg. 1982, 137) und 104/83 (Cinciuolo/ INAMI, Slg. 1984, 1285) ausgelegt hat.
  • EuGH, 01.03.1984 - 104/83

    Cinciuolo

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.02.1990 - 199/88
    In dieser Weise wirkt sich jedoch Artikel 51 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 1408/71 aus, und dies steht auch mit der Art und Weise im Einklang, in der der Gerichtshof diese Vorschriften in den Rechtssachen 7/81 (Sinatra/FNROM, Slg. 1982, 137) und 104/83 (Cinciuolo/ INAMI, Slg. 1984, 1285) ausgelegt hat.
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