Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen, 10.01.2001

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 09.10.2003 - I 199/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13406
FG Hamburg, 09.10.2003 - I 199/99 (https://dejure.org/2003,13406)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09.10.2003 - I 199/99 (https://dejure.org/2003,13406)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - I 199/99 (https://dejure.org/2003,13406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 10 Abs. 1; UStG § 17 Abs. 1 Nr. 2
    Warenrabatte als Zugaben zu entgeltlichen Lieferungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Warenrabatte als Zugaben zu entgeltlichen Lieferungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswirkungen von Warenrabatten innerhalb einer Händlerkette für das Erreichen bestimmter Abnahmemengen; Möglichkeit der Verminderung des Entgelts und der Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Warenrabatten

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Umsatzsteuer: Warenrabatte als Zugaben zu entgeltlichen Lieferungen

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 533
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.06.1995 - XI R 66/94

    1. Kein Leistungsaustausch durch Zuwendung einer Reise für Warenabnahmen in

    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2003 - I 199/99
    Er hält an seiner Auffassung fest, dass in der Zuwendung der Gegenstände mangels Leistungsaustauschs ein Preisnachlass durch den Leistenden für bereits getätigte Umsätze zu sehen sei und stützt sich auf die Urteile des BFH vom 09.11.1994 (BStBl. II 1995, 277) und vom 28.06.1995 (BStBl. II 1995, 850) sowie auf die Verfügung der OFD Hamburg vom 28.05.1997 (S 7330-2/95-St 331 b).

    Die Rechtsprechung hat auch Zuwendungen eines Lieferanten an einen Abnehmer als Belohnung für Warenbezüge in einer bestimmten Größenordnung als Preisnachlass durch den Lieferanten angesehen (Urteile des BFH vom 09.11.1994 XI R 81/92, BStBl. II 1955, 277 und vom 28.06.1995 XI R 66/94, BStBl. II 1995, 850).

    Insoweit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt, von denen, die den BFH-Urteilen vom 09.11.1994 XI R 81/92, BStBl. II 1955, 277 und vom 28.06.1995 XI R 66/94, BStBl. II 1995, 850 zugrunde lagen.

  • BFH, 09.11.1994 - XI R 81/92

    Kein besonderer Leistungsaustausch durch Teilnahme an einem Verkaufswettbewerb;

    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2003 - I 199/99
    Er hält an seiner Auffassung fest, dass in der Zuwendung der Gegenstände mangels Leistungsaustauschs ein Preisnachlass durch den Leistenden für bereits getätigte Umsätze zu sehen sei und stützt sich auf die Urteile des BFH vom 09.11.1994 (BStBl. II 1995, 277) und vom 28.06.1995 (BStBl. II 1995, 850) sowie auf die Verfügung der OFD Hamburg vom 28.05.1997 (S 7330-2/95-St 331 b).

    Die Rechtsprechung hat auch Zuwendungen eines Lieferanten an einen Abnehmer als Belohnung für Warenbezüge in einer bestimmten Größenordnung als Preisnachlass durch den Lieferanten angesehen (Urteile des BFH vom 09.11.1994 XI R 81/92, BStBl. II 1955, 277 und vom 28.06.1995 XI R 66/94, BStBl. II 1995, 850).

    Insoweit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt, von denen, die den BFH-Urteilen vom 09.11.1994 XI R 81/92, BStBl. II 1955, 277 und vom 28.06.1995 XI R 66/94, BStBl. II 1995, 850 zugrunde lagen.

  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2003 - I 199/99
    Leistungsaustausch ist gegeben, wenn sich eine (versprochene) Leistung auf den Erhalt der erwarteten Gegenleistung richtet und sie damit auslöst, so dass die wechselseitig erbrachten Leistungen miteinander innerlich verbunden sind (Urteile des BFH vom 7. März 1995, XI R 72/93, BStBl II 1995, 518; vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BStBl II 1981, 495 und vom 20. April 1988 X R 3/82 BStBl II 1988, 792 ).
  • BFH, 20.04.1988 - X R 3/82

    Grundsätzlich kein Leistungsaustausch, wenn eine Gesellschaft Geldmittel

    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2003 - I 199/99
    Leistungsaustausch ist gegeben, wenn sich eine (versprochene) Leistung auf den Erhalt der erwarteten Gegenleistung richtet und sie damit auslöst, so dass die wechselseitig erbrachten Leistungen miteinander innerlich verbunden sind (Urteile des BFH vom 7. März 1995, XI R 72/93, BStBl II 1995, 518; vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BStBl II 1981, 495 und vom 20. April 1988 X R 3/82 BStBl II 1988, 792 ).
  • BFH, 07.03.1995 - XI R 72/93

    Leistungsaustausch bei Gewährung einer Werbeprämie für die Vermittlung eines

    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2003 - I 199/99
    Leistungsaustausch ist gegeben, wenn sich eine (versprochene) Leistung auf den Erhalt der erwarteten Gegenleistung richtet und sie damit auslöst, so dass die wechselseitig erbrachten Leistungen miteinander innerlich verbunden sind (Urteile des BFH vom 7. März 1995, XI R 72/93, BStBl II 1995, 518; vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BStBl II 1981, 495 und vom 20. April 1988 X R 3/82 BStBl II 1988, 792 ).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 10.01.2001 - L 3 AL 198/99, L 3 AL 199/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13772
LSG Sachsen, 10.01.2001 - L 3 AL 198/99, L 3 AL 199/99 (https://dejure.org/2001,13772)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10.01.2001 - L 3 AL 198/99, L 3 AL 199/99 (https://dejure.org/2001,13772)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10. Januar 2001 - L 3 AL 198/99, L 3 AL 199/99 (https://dejure.org/2001,13772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand; Ermöglichung einer Einstellung arbeitsloser Arbeitnehmer auf den Arbeitsplätzen der älteren ausscheidenden Arbeitnehmer; Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 438
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 02.10.1997 - C-1/95

    Gerster / Freistaat Bayern

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.01.2001 - L 3 AL 198/99
    Da das ATG nicht auf das Geschlecht des Berechtigten, sondern lediglich auf seine Vollzeitbeschäftigung abstellt, liegt eine unmittelbare Diskriminierung nicht vor (vgl. EuGH, Urteil vom 02.10.1997, NVwZ 1998, S. 721, 723; Bieback, Diskriminierungs- und Behinderungsverbot im Europäischen Sozialrecht, SGb 1994, S. 301, 307).

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist eine mittelbare Diskriminierung eines Geschlechts dann gegeben, wenn die nationale Regelung, die zwar geschlechtsneutral formuliert ist, (1.) tatsächlich aber wesentlich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts zu deren Nachteil betrifft und (2.) die Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt ist (EuGH, Urteil vom 02.10.1997, NVwZ 1998, S. 721, 723; Rolfs/Bütefisch, VSSR 1998, S. 1, 3).

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 74/91

    Altersteilzeit - Vereinbarung - Sozialgerichtsverfahren - Anfechtungsklage -

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.01.2001 - L 3 AL 198/99
    Der Wortlaut des § 2 Abs. 1 Nr. 3 ATG wurde daher im Gesetzgebungsverfahren nicht geändert (vgl. desweiteren Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktion von CDU/CSU, BT-Drucks. 11/2990, S. 1, 16; Begründung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeits- und Sozialordnung, BT-Drucks. 11/3603, S. 11; vgl. auch BSG, Urteil vom 23.07.1992, Az.: 7 RAr 74/91; Hessisches LSG, Urteil vom 20.10.1999, Az.: L 6 AL 385/99).

    Gleichzeitig sollte die bis zur Einführung des ATG verbreitete Praxis, Arbeitnehmer früh zu verrenten oder sie vor Erreichen des Rentenalters in den Arbeitslosengeldbezug zu entlassen, eingedämmt werden, um dadurch die Renten- und die Arbeitslosenversicherung vor einer zu hohen Kostenlast, die zur Erhöhung der Beiträge geführt hätte, zu schützen (BSG, Urteil vom 23.07.1992, Az.: 7 RAr 74/91; Recht, a.a.O.; Gesetzentwurf der Bundesregierung bezüglich des Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergang in den Ruhestand, BT-Drucks. 13/4336; BR-Drucks. 208/96, S. 30; Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktion von CDU/CSU, BT-Drucks. 11/2990, S. 1, 16; Begründung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeits- und Sozialordung, BT-Drucks. 11/3603, S. 11; Stellungnahme des Bundesrates zur Entwicklung eines Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand, BT-Drucks. 13/4719, Ziff. 6; Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates bezüglich eines Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand, BT-Drucks. 13/4719, S. 3).

  • LSG Hessen, 20.10.1999 - L 6 AL 385/99

    Altersteilzeitarbeit - begünstigter Personenkreis - tarifliche regelmäßige

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.01.2001 - L 3 AL 198/99
    Der Wortlaut des § 2 Abs. 1 Nr. 3 ATG wurde daher im Gesetzgebungsverfahren nicht geändert (vgl. desweiteren Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktion von CDU/CSU, BT-Drucks. 11/2990, S. 1, 16; Begründung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeits- und Sozialordnung, BT-Drucks. 11/3603, S. 11; vgl. auch BSG, Urteil vom 23.07.1992, Az.: 7 RAr 74/91; Hessisches LSG, Urteil vom 20.10.1999, Az.: L 6 AL 385/99).

    Zur selben Auffassung gelangte auch das Hessische LSG in seiner Entscheidung vom 20.10.1999, Az.: L 6 AL 385/99.

  • EuGH, 14.12.1995 - C-444/93

    Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.01.2001 - L 3 AL 198/99
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist eine diskriminierende Regelung gerechtfertigt und damit zulässig, wenn sie objektiv einem sozialpolitischen Ziel dient, das nichts mit einer Diskriminierung zu tun hat und der nationale Gesetzgeber "in vertretbarer Weise" davon ausgehen konnte, dass die fragliche Vorschrift zur Erreichung des angestrebten Zieles erforderlich ist (Bieback, a.a.O., S. 301, 308; Rolfs/Bütefisch, a.a.O., S. 1, 21; EuGH, Urteil vom 14.12.1995, RS.C-444/93, EuZW 1996, S. 75; EuGH, Urteil vom 14.12.1995, RS.C-317/93; EuZW 1976, S. 77 ff.).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-317/93

    Nolte / Landesversicherungsanstalt Hannover

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.01.2001 - L 3 AL 198/99
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist eine diskriminierende Regelung gerechtfertigt und damit zulässig, wenn sie objektiv einem sozialpolitischen Ziel dient, das nichts mit einer Diskriminierung zu tun hat und der nationale Gesetzgeber "in vertretbarer Weise" davon ausgehen konnte, dass die fragliche Vorschrift zur Erreichung des angestrebten Zieles erforderlich ist (Bieback, a.a.O., S. 301, 308; Rolfs/Bütefisch, a.a.O., S. 1, 21; EuGH, Urteil vom 14.12.1995, RS.C-444/93, EuZW 1996, S. 75; EuGH, Urteil vom 14.12.1995, RS.C-317/93; EuZW 1976, S. 77 ff.).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.01.2001 - L 3 AL 198/99
    Eine Verletzung des Gleichheitsgrundrechtes des Art. 3 Abs. 1 GG liegt lediglich dann vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88).
  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.01.2001 - L 3 AL 198/99
    Beachtlich ist auch, dass faktische Nachteile für die Frauen durch das ATG durch die begünstigende Regelung des § 39 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) - Altersrente für Frauen - zumindest teilweise ausgeglichen werden (BVerfGE 85, 191, 207; 74, 163, 180; BSGE 65, 181, 184).
  • BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 23/88

    Erklärung nach § 1251a Abs. 2 S. 1 und 2 RVO nach dem Tode des versicherten

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.01.2001 - L 3 AL 198/99
    Beachtlich ist auch, dass faktische Nachteile für die Frauen durch das ATG durch die begünstigende Regelung des § 39 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) - Altersrente für Frauen - zumindest teilweise ausgeglichen werden (BVerfGE 85, 191, 207; 74, 163, 180; BSGE 65, 181, 184).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.01.2001 - L 3 AL 198/99
    Beachtlich ist auch, dass faktische Nachteile für die Frauen durch das ATG durch die begünstigende Regelung des § 39 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) - Altersrente für Frauen - zumindest teilweise ausgeglichen werden (BVerfGE 85, 191, 207; 74, 163, 180; BSGE 65, 181, 184).
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