Rechtsprechung
   EKMR, 07.07.1992 - 19969/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,20226
EKMR, 07.07.1992 - 19969/92 (https://dejure.org/1992,20226)
EKMR, Entscheidung vom 07.07.1992 - 19969/92 (https://dejure.org/1992,20226)
EKMR, Entscheidung vom 07. Juli 1992 - 19969/92 (https://dejure.org/1992,20226)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,20226) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Tatsächlich trifft es zu, dass die Kommission wiederholt festgestellt hat, dass die von einem erkennenden Gericht zusätzlich oder anstatt einer Freiheitsstrafe angeordnete Sicherungsverwahrung grundsätzlich als "Freiheitsentziehung nach Verurteilung durch ein zusätzliches Gericht" im Sinne von Artikel 5 Abs. 1 Buchst. a der Konvention gerechtfertigt sei (zur Sicherungsverwahrung nach Artikel 66 StGB siehe X. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 4324/69, Kommissionsentscheidung vom 4. Februar 1981, und Dax ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19969/92, Kommissionsentscheidung vom 7. Juli 1992 mit weiteren Verweisen; hinsichtlich der Unterbringung "zur Verfügung der Regierung" in den Niederlanden, einer ähnlichen Maßnahme, die Personen mit bestimmten geistigen Störungen betrifft, siehe X. ./. Niederlande, Individualbeschwerde Nr. 6591/74, Kommissionsentscheidung vom 26. Mai 1975, Decisions and Reports (DR) 3, S. 90; zur Sicherungsverwahrung in Norwegen, einer ähnlichen Maßnahme, die bei Personen angewandt wird, deren geistige Zurechnungsfähigkeit eingeschränkt ist, siehe X. ./. Norwegen, Individualbeschwerde Nr. 4210/69, Kommissionsentscheidung vom 24. Juli 1970, Collection 35, S. 1 ff mit weiteren Verweisen; und, hinsichtlich der Inhaftierung von Personen mit bestimmten geistigen Störungen in speziellen Hafteinrichtungen in Dänemark, siehe X. ./. Dänemark, Individualbeschwerde Nr. 2518/65, Kommissionsentscheidung vom 14. Dezember 1965, Collection 18, S. 4 ff.).
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Der Gerichtshof nimmt in ständiger Rechtsprechung an, dass eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, die zusammen mit der Verurteilung angeordnet wird und die nicht über die zum Zeitpunkt der Anlasstat und der Verurteilung gesetzlich vorgeschriebene Höchstdauer hinaus erfolgt, unter den Haftgrund des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a EMRK fällt (vgl. EGMR, Urteil vom 17. Dezember 2009, Beschwerde-Nr. 19359/04, M. ./. Deutschland, Rn. 93 ff.; Urteil vom 21. Oktober 2010, Beschwerde-Nr. 24478/03, Grosskopf ./. Deutschland, Rn. 47; Urteil vom 9. Juni 2011, Beschwerde-Nr. 30493/04, Schmitz ./. Deutschland, Rn. 39; ferner EKMR, Entscheidung vom 4. Februar 1971, Beschwerde-Nr. 4324/69, X. ./. Deutschland; Entscheidung vom 7. Juli 1992, Beschwerde-Nr. 19969/92, Dax ./. Deutschland).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht