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   LG München I, 16.01.2008 - 1 HK O 8475/07   

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https://dejure.org/2008,5004
LG München I, 16.01.2008 - 1 HK O 8475/07 (https://dejure.org/2008,5004)
LG München I, Entscheidung vom 16.01.2008 - 1 HK O 8475/07 (https://dejure.org/2008,5004)
LG München I, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 1 HK O 8475/07 (https://dejure.org/2008,5004)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Retourkutsche II - Zur Frage, wann wettbewerbsrechtliche Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich i.S.v. § 8 Abs. 4 UWGanzusehen sind.

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Gegenabmahnung; irreführende Werbung für Energieeffizienzklassen bei Waschmaschinen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Gegenabmahnung i.S.d. § 8 IV UWG

  • info-it-recht.de

    Rechtsmissbräuchliche Gegenabmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 5, 8 Abs. 1 UWG, §§ 3, 5 EnVKV, EU-Richtlinie 95/12/EG
    Die Bewerbung der Energieeffizienz einer Waschmaschine mit A Plus ist wettbewerbswidrig

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 3, 5 UWG
    Werbung mit einer nicht existierenden Energieeffizienzklasse ist irreführend und damit unlauter

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gegenabmahnung als Retourkutsche - Rechtsmissbrauch

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Abmahnung als Retourkutsche ist rechtsmissbräuchlich

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Abmahnung als Retourkutsche doch nicht rechtsmissbräuchlich

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Wann ist eine Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich?

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Wann ist eine Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich?

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Auszüge)

    "Quasi-amtliche Phantasiebezeichnungen" zur Energie-Effizienzklasse sind unzulässig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Abmahnung als Retourkutsche ist rechtsmissbräuchlich

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung)

    Ist eine Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Abmahnung als "Retourkutsche" kann nach hinten losgehen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Werbung, dass "Energieverbrauch 10 % sparsamer als bei Energieeffizienzklasse A" zulässig?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine Gegenabmahnung als 'Retourkutsche' kann rechtsmißbräuchlich sein

Papierfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 098
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Dresden, 03.08.2007 - 41 O 1313/07

    Werbung für Waschmaschinen mit einer Elektroeffiziensklasse A plus ist

    Auszug aus LG München I, 16.01.2008 - 1 HKO 8475/07
    Denn neben einem einheitlichen Auftrag (der hier den beiden Schreiben vom 30.04.2007 vermutlich vorausging und der möglicherweise auch noch das Vorgehen gegen einen dritten Wettbewerber umfasste, vgl. die parallel gelagerte einstweilige Verfügung des LG Dresden vom 14.05.07, Az. 41 O 1313/07, Anlage B6) ist auch das Vorliegen eines einheitlichen Lebensvorgangs zu fordern (siehe Hartmann, Kostengesetze, 34. Auflage, 2004, Rdnr. 14 zu § 15 RVG).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG München I, 16.01.2008 - 1 HKO 8475/07
    Der fehlende Nachweis der Zahlung führt nicht dazu, dass der Beklagte auf einen Freistellungsanspruch zu verweisen wäre, da - wie zwischenzeitlich höchstrichterlich entschieden ist - in Fällen, wie dem vorliegenden, in denen der Schuldner die Leistung endgültig verweigert hat, ein direkter Zahlungsanspruch angenommen werden kann, vgl. BGH NJW 2004, 1868, 1869.
  • LG München I, 28.11.2007 - 1 HKO 5136/07

    Abmahnung als Retourkutsche ist rechtsmissbräuchlich

    Auszug aus LG München I, 16.01.2008 - 1 HKO 8475/07
    Die Gegenabmahnung stellt sich vielmehr als klassische "Retourkutsche" in Reaktion auf die vorangegangene Abmahnung des Beklagten dar, was nach der Rechtsprechung der Handelskammern des Landgerichts München I stets ein gewichtiges Indiz für rechtsmissbräuchliches Handeln i.S.v. § 8 Abs. 4 UWF bildet (vgl. Beschluss vom 11.06.2007, Az. 17HK O 5135/07, in vollem Umfang bestätigt vom OLG München durch Beschluss vom 13.09.2007, Az. 6 W 2296/07; Urteil vom 28.11.2007, Az. 1HK O 5136/07).
  • LG München I, 11.06.2007 - 17 HKO 5135/07
    Auszug aus LG München I, 16.01.2008 - 1 HKO 8475/07
    Die Gegenabmahnung stellt sich vielmehr als klassische "Retourkutsche" in Reaktion auf die vorangegangene Abmahnung des Beklagten dar, was nach der Rechtsprechung der Handelskammern des Landgerichts München I stets ein gewichtiges Indiz für rechtsmissbräuchliches Handeln i.S.v. § 8 Abs. 4 UWF bildet (vgl. Beschluss vom 11.06.2007, Az. 17HK O 5135/07, in vollem Umfang bestätigt vom OLG München durch Beschluss vom 13.09.2007, Az. 6 W 2296/07; Urteil vom 28.11.2007, Az. 1HK O 5136/07).
  • OLG München, 13.09.2007 - 6 W 2296/07
    Auszug aus LG München I, 16.01.2008 - 1 HKO 8475/07
    Die Gegenabmahnung stellt sich vielmehr als klassische "Retourkutsche" in Reaktion auf die vorangegangene Abmahnung des Beklagten dar, was nach der Rechtsprechung der Handelskammern des Landgerichts München I stets ein gewichtiges Indiz für rechtsmissbräuchliches Handeln i.S.v. § 8 Abs. 4 UWF bildet (vgl. Beschluss vom 11.06.2007, Az. 17HK O 5135/07, in vollem Umfang bestätigt vom OLG München durch Beschluss vom 13.09.2007, Az. 6 W 2296/07; Urteil vom 28.11.2007, Az. 1HK O 5136/07).
  • LG München I, 28.11.2007 - 1 HKO 5136/07
    Diese Einschätzung wird von der Kammer sowohl bei vermögenden als auch bei weniger vermögenden Unternehmern vertreten, vgl. etwa die Ausführungen der Kammer in der mündlichen Verhandlung des Verfahren 1HK O 8475/07.
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