Weitere Entscheidung unten: LG München I, 20.06.2006

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   LG München I, 31.05.2006 - 1 HK O 11526/05   

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LG München I, 31.05.2006 - 1 HK O 11526/05 (https://dejure.org/2006,4519)
LG München I, Entscheidung vom 31.05.2006 - 1 HK O 11526/05 (https://dejure.org/2006,4519)
LG München I, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 1 HK O 11526/05 (https://dejure.org/2006,4519)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • aufrecht.de

    Verletzung der Marke eines Stromkonzerns durch Internetbranchenbuch ("Yello")

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rufausbeutung bekannter Marken / Verhältnis von Hilfstatsachen zur Tatsache selbst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch der Yello Strom AG gegen GoYellowGmbH; Verwechslungsgefahr zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen; Indizielle Wirkung tatsächlich vorgekommener Verwechslungsfälle für die Verwechslungsgefahr; Voraussetzungen für die ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • heise.de (Pressebericht, 06.06.2006)

    Yello verbietet GoYellow den Namen

  • heise.de (Pressebericht, 06.06.2006)

    Yello verbietet GoYellow den Namen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    "Yello Strom" hat Vorrang vor "Go Yellow"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stromanbieter "Yello" schützt Marke erfolgreich gegen Branchendienst "GoYellow" - Gericht bejaht Verwechslungsgefahr und Rufausbeutung

  • 123recht.net (Kurzinformation, 15.6.2006)

    Yello(w)-Streit - GoYellow droht das ´Aus´

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2006, 367
  • afp 2008, 327
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Auszug aus LG München I, 31.05.2006 - 1 HKO 11526/05
    So sind in letzter Zeit - wie sich aus den BGH-Entscheidungen "Strom und Telefon I und II" (GRUR 2004, 255, 259) ergibt - verschiedene Stromanbieter dazu übergegangen, Stromlieferung und Telekommunikationsdienstleistungen gekoppelt anzubieten, und technische Entwicklungen unter dem Schlagwort "Telefonie aus der Steckdose" sind im Gespräch, Telekommunikationsdienstleistungen und ein Online-Branchenverzeichnis wiederum liegen in den Vorstellungen der Verkehrskreise ebenfalls nahe beieinander.
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus LG München I, 31.05.2006 - 1 HKO 11526/05
    Infolge der Begründetheit des Unterlassungsanspruchs gemäß Ziffer 1. der Klage ist auch der in Klageantrag Ziffer 4. als Beseitigungsanspruch geltend gemachte Löschungsantrag - jedoch nur im Hilfsantrag - begründet, da sich der Anspruch auf Löschung im Handelsregister ebenso wie der Unterlassungsanspruch nicht nur gegen den verletzenden Firmenbestandteil, sondern gegen die verletzende geschäftliche Bezeichnung insgesamt zu richten hat (BGH GRUR 2000, 605, 607 - comtes/ComTel).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus LG München I, 31.05.2006 - 1 HKO 11526/05
    Dasselbe Ergebnis wird erst recht bei Anwendung der Kriterien erreicht, die der EuGH für die Ähnlichkeit zwischen einem älteren Zeichen und einem jüngerem Zeichen, in dem das ältere Zeichen vollständig enthalten ist, aufgestellt hat (EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE).
  • BPatG, 19.03.2002 - 33 W (pat) 318/01
    Auszug aus LG München I, 31.05.2006 - 1 HKO 11526/05
    Entsprechend hat dies auch das Bundespatentgericht in den beiden von der Klägerin zitierten Beschlüssen 33 W (pat) 318/01 und 29 W (pat) 158/99 gesehen, durch die die Eintragungen von "Golndustry" und "Go Internet" abgelehnt wurde und in letzterem Beschluss ausgeführt, dass die weltweit verbreite Aussage "Go ..." (gehe nach ..., gehe in ..., wende dich dem ... zu) auch im Inland verstanden werde als beschreibende, sloganartige Aufforderung.
  • BPatG, 28.06.2000 - 29 W (pat) 158/99
    Auszug aus LG München I, 31.05.2006 - 1 HKO 11526/05
    Entsprechend hat dies auch das Bundespatentgericht in den beiden von der Klägerin zitierten Beschlüssen 33 W (pat) 318/01 und 29 W (pat) 158/99 gesehen, durch die die Eintragungen von "Golndustry" und "Go Internet" abgelehnt wurde und in letzterem Beschluss ausgeführt, dass die weltweit verbreite Aussage "Go ..." (gehe nach ..., gehe in ..., wende dich dem ... zu) auch im Inland verstanden werde als beschreibende, sloganartige Aufforderung.
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