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   BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 36/02   

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BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 36/02 (https://dejure.org/2002,6930)
BayObLG, Entscheidung vom 18.04.2002 - 1Z AR 36/02 (https://dejure.org/2002,6930)
BayObLG, Entscheidung vom 18. April 2002 - 1Z AR 36/02 (https://dejure.org/2002,6930)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § 797 Abs. 5; ; ZPO § 800 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dinglicher Gerichtsstand bei Vollstreckungsabwehrklage auch bei persönlicher Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgeblichkeit des dinglichen Gerichtsstandes; Dinglicher und persönlicher Anspruch; Vollstreckungsabwehrklage; Vollstreckbare Urkunde und persönliche Vollstreckungsunterwerfung; Nichtgeltung der Bindungswirkung einer Verweisung

Verfahrensgang

  • LG Heilbronn - 6 O 5/02
  • LG Passau - 4 O 1032/01
  • BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 36/02

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3338 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 1295
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 16.09.1989 - 4 W 2337/89

    Beschwerde wegen der Versagung von Prozesskostenhilfe für eine

    Auszug aus BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 36/02
    Demgegenüber nimmt die überwiegende Meinung zu Recht jedenfalls dann, wenn die Klage - wie hier - zugleich den dinglichen und den persönlichen Anspruch betrifft, einen einheitlichen Gerichtsstand am Belegenheitsort nach § 800 Abs. 3 ZPO als der spezielleren Norm an (OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1728; ebenso in der Tendenz - im Ergebnis offenlassend - KG OLGRspr 22, 371 und NJW-RR 1989, 1407; Stein/Jonas/Münzberg ZPO 21. Aufl. § 800 Rn. 8; Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 800 Rn. 18; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 60. Aufl. § 800 Rn. 10; Thomas/Putzo ZPO 24. Aufl. § 800 Rn. 7).

    Ob etwas anderes dann zu gelten hat, wenn Gegenstand der Klage nur der persönliche Anspruch ist, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. - insoweit für die Anwendung des § 797 Abs. 5 ZPO - KG NJW-RR 1989, 1407; Stein/ionas/Münzberg aaO; Zöller/Vollkommer § 797 Rn. 10; differenzierend OLG Karlsruhe aaO).

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 36/02
    Diese Bindungswirkung gilt nicht, wenn die Verweisung auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn sie jeder Rechtsgrundlage entbehrt und daher willkürlich ist (vgl. BGH NJW 1993, 1273; BayObLGZ 1993, 317/319; Zöller/Greger § 281 Rn. 17, 17a).
  • BayObLG, 09.09.1993 - 1Z AR 25/93
    Auszug aus BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 36/02
    Diese Bindungswirkung gilt nicht, wenn die Verweisung auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn sie jeder Rechtsgrundlage entbehrt und daher willkürlich ist (vgl. BGH NJW 1993, 1273; BayObLGZ 1993, 317/319; Zöller/Greger § 281 Rn. 17, 17a).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2000 - 4 W 43/99

    Klage auf Vollstreckunsgklausel gegen Eigentümer - Verhältnis von allgemeinem und

    Auszug aus BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 36/02
    Demgegenüber nimmt die überwiegende Meinung zu Recht jedenfalls dann, wenn die Klage - wie hier - zugleich den dinglichen und den persönlichen Anspruch betrifft, einen einheitlichen Gerichtsstand am Belegenheitsort nach § 800 Abs. 3 ZPO als der spezielleren Norm an (OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1728; ebenso in der Tendenz - im Ergebnis offenlassend - KG OLGRspr 22, 371 und NJW-RR 1989, 1407; Stein/Jonas/Münzberg ZPO 21. Aufl. § 800 Rn. 8; Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 800 Rn. 18; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 60. Aufl. § 800 Rn. 10; Thomas/Putzo ZPO 24. Aufl. § 800 Rn. 7).
  • OLG Nürnberg, 16.09.1993 - 3 AR 2355/93

    Willkür bei Verweisung eines Rechtsstreits von der Zivilkammer an die Kammer für

    Auszug aus BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 36/02
    Letzteres wird unter anderem dann angenommen, wenn ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht den Rechtsstreit verweist, ohne die seine Zuständigkeit begründende Gesetzesnorm beachtet oder zur Kenntnis genommen zu haben, vorausgesetzt, diese Vorschrift ist seit geraumer Zeit in Kraft (BGH aaO; OLG Nürnberg NJW 1993, 3208).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2023 - 11 UH 1/23

    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen nach § 281 ZPO bei Übersehen

    Die Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 Nr. 4 ZPO greift nicht ein, wenn ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht den Rechtsstreit verweist, ohne die seine Zuständigkeit begründende Gesetzesnorm - hier § 44 BDSG - beachtet oder zur Kenntnis genommen zu haben, vorausgesetzt, diese Vorschrift ist seit geraumer Zeit in Kraft (Anschluss an BGH NJW-RR 2002, 1295).

    Dies ist nicht nur anzunehmen, wenn ein Gericht sich trotz ausdrücklichen Hinweises durch die Parteien nicht mit einer seine Zuständigkeit begründenden Norm befasst (dazu BeckOK ZPO/Bacher, 47. Ed. 1.12.2022, ZPO § 281 Rn. 32.4 mwN), sondern schon dann, wenn ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht den Rechtsstreit verweist, ohne die seine Zuständigkeit begründende Gesetzesnorm beachtet oder zur Kenntnis genommen zu haben, vorausgesetzt, diese Vorschrift ist seit geraumer Zeit in Kraft (BGH, NJW-RR 2002, 1295).

  • OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 AR 51/13

    Zur Anwendung des dinglichen Gerichtsstands bei persönlichen Klagen

    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1364; BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295) oder dem Verweisungsbeschluss keinerlei Begründung zu entnehmen ist, warum das verweisende Gericht örtlich nicht zuständig sein soll (BGH NJW 2006, 847) und damit objektiv der Anschein erweckt wird, das Gericht sehe das Fehlen der eigenen Zuständigkeit nicht als Voraussetzung für eine Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Absatz 1 ZPO an (vgl. BayObLGR 2000, 56).
  • OLG Hamburg, 19.03.2003 - 13 AR 6/03

    "Willkürlichkeit" eines Verweisungsbeschlusses

    Der Verweisungsbeschluss des Landgerichts Hamburg geht von falschen Voraussetzungen aus und ist deshalb nicht bindend, sondern "willkürlich" im Sinne der zu § 281 Abs. 2 entwickelten Rechtsprechung (zu dem Fall der falschen Sachverhaltserfassung: KG, MDR 1999, 56; vgl. auch BayObLG NJW-RR 2002, 1295, 1296).

    Bei § 800 Abs. 3 ZPO handelt es sich um die speziellere Norm, die sich im Konkurrenzfall durchsetzt (BayObLG, NJW-RR 2002, 1295; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2001, 1728; tendenziell auch KG, NJW-RR 1989, 1407, 1408; Münzberg in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2002, § 800 Rn. 10; Stöber in: Zöller, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 800 Rn. 18; Hartmann in: Baumbach u.a., ZPO, 61. Aufl. 2003, § 800 Rn. 10; auch Paulus, aaO. Rn. 12).

  • OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 21 AR 50/10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Erfolgsort bei Schadensersatzansprüchen

    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295) oder dem Verweisungsbeschluss keinerlei Begründung zu entnehmen ist, warum das verweisende Gericht örtlich nicht zuständig sein soll (BGH NJW 2006, 847) und damit objektiv der Anschein erweckt wird, das Gericht sehe das Fehlen der eigenen Zuständigkeit nicht als Voraussetzung für eine Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Absatz 1 ZPO an (vgl. BayObLGR 2000, 56).
  • OLG Hamm, 03.08.2015 - 32 Sa 31/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Klage gegen die Vollstreckung aus

    Rechtsprechung und ein Teil der Literatur nehmen demgegenüber jedenfalls dann, wenn die Klage sich sowohl gegen die Vollstreckung aus dem dinglichen wie gegen die Vollstreckung aus dem persönlichen Anspruch richtet, einen einheitlichen Gerichtsstand nach § 800 Abs. 3 ZPO an dem Ort an, an dem das Grundstück belegen ist (OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2004 - 5 W 45/04, BeckRS 2004, 08376; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19. März 2003 - 13 AR 6/03, 13 AR 06/03 -, juris; BayOblG, Beschluss vom 18.04.2002 - 1Z AR 36/02, NJW-RR 2002, 1295, 1296; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.08.2000 - 4 W 43/99, NJW-RR 2001, 1728; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl. 2002, § 800 ZPO Rn. 10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 800 ZPO Rn. 18; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl. 2015, § 800 ZPO Rn. 10; Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl. 2015, § 800 ZPO Rn. 7; offenlassend: OLG Hamm, Urteil vom 26.4.2004 - 5 U 28/04, NJOZ 2004, 1960, 1961).
  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 5 U 28/04

    Gerichtsstand für Vollstreckungsgegenklage gegen die persönliche Verpflichtung

    Der Senat lässt dahin stehen, ob der Gerichtsstand des § 800 Abs. 3 ZPO dann allein maßgeblich ist, wenn - anders als im vorliegenden Fall - die Klage zugleich den dinglichen und den persönlichen Anspruch betrifft (bejahend: OLG I2, OLGR 2003, 306 ff.; BayObLG NJW-RR 2002, 1295f.; OLG Karlsruhe a.a.O.; Münzberg in: Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 22. Auflage, Rn. 10 zu § 801; Zöller-Stöber, 24. Auflage, Rn. 18 zu § 800; verneinend: KG a.a.O.; Musielak, Zivilprozessordnung, 3.Auflage, ZPO, Rn. 10 zu § 800; Wolfsteiner in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 2. Auflage, Rn. 40 ff. zu § 800).
  • BayObLG, 22.01.2019 - 1 AR 23/18

    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen

    Zwar kann, da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16. April 1999, 1Z AR 26/99, NJW-RR 2000, 589), die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011, X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 18. April 2002, 1Z AR 36/02, NJW-RR 2002, 1295 Leitsatz 2) oder weil dem Verweisungsbeschluss keinerlei Begründung zur eigenen Unzuständigkeit zu entnehmen ist (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2005, X ARZ 223/05, NJW 2006, 847/848).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2014 - 11 SV 54/14

    Zuständigkeitsbestimmung: Energiewirtschaftliche Streitigkeit nach § 102 EnWG

    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1364; BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295) oder dem Verweisungsbeschluss keinerlei Begründung zu entnehmen ist, warum das verweisende Gericht örtlich nicht zuständig sein soll (BGH NJW 2006, 847) und damit objektiv der Anschein erweckt wird, das Gericht sehe das Fehlen der eigenen Zuständigkeit nicht als Voraussetzung für eine Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Absatz 1 ZPO an.
  • OLG Frankfurt, 09.02.2023 - 11 SV 1/23

    Zuständigkeit begründende Gesetzesnorm übersehen: Verweisungsbeschluss nicht

    Die Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 Nr. 4 ZPO greift nicht ein, wenn ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht den Rechtsstreit verweist, ohne die seine Zuständigkeit begründende Gesetzesnorm - hier § 44 BDSG - beachtet oder zur Kenntnis genommen zu haben, vorausgesetzt, diese Vorschrift ist seit geraumer Zeit in Kraft (Anschluss an BayObLG, NJW-RR 2002, 1295).*).

    Dies ist nicht nur anzunehmen, wenn ein Gericht sich trotz ausdrücklichen Hinweises durch die Parteien nicht mit einer seine Zuständigkeit begründenden Norm befasst (dazu BeckOK ZPO/Bacher, 47. Ed. 1.12.2022, ZPO § 281 Rn. 32.4 mwN), sondern schon dann, wenn ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht den Rechtsstreit verweist, ohne die seine Zuständigkeit begründende Gesetzesnorm beachtet oder zur Kenntnis genommen zu haben, vorausgesetzt, diese Vorschrift ist seit geraumer Zeit in Kraft (BGH, NJW-RR 2002, 1295).

  • BayObLG, 14.02.2022 - 102 AR 190/21

    Sachliche Zuständigkeit nach Streitwertreduzierung

    Das kann etwa der Fall sein, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne Weiteres darüber hinweggesetzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 1993, X ARZ 845/92, NJW 1993, 1273 [juris Rn. 4]; BayObLG, Beschluss vom 18. April 2002, 1Z AR 36/02, NJW-RR 2002, 1295 [juris Rn. 7]).
  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 152/19

    Voraussetzungen der Verweisung wegen der örtlichen Unzuständigkeit

  • BayObLG, 31.08.2023 - 102 AR 167/23

    Kein Zuständigkeitswechsel bei Klageerhebung vor zuständigem Gericht infolge

  • BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 23/20

    Willkürliche Verweisung bei gegebener Teilzuständigkeit

  • OLG Frankfurt, 31.07.2018 - 11 SV 41/18

    Zuständigkeitsbestimmung: Voraussetzungen von § 71 Abs. 2 Nr. 3 GVG

  • BayObLG, 23.09.2021 - 102 AR 15/21

    Willkürliche Verweisung nach Teilerledigungserklärung in der Anspruchsbegründung

  • OLG Frankfurt, 01.06.2017 - 11 SV 27/17

    Zuständigkeit des Registergerichts für Vollstreckungshandlungen

  • BayObLG, 20.04.2023 - 101 AR 15/23

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses mangels Sachverhaltsauflärung

  • OLG Frankfurt, 20.06.2018 - 11 SV 27/18

    Keine Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei unverständlicher Ablehnung

  • BayObLG, 28.10.2020 - 101 AR 114/20

    Verweisungsbeschluss wegen sachlicher Unzuständigkeit - offenkundig aktenwidrige

  • OLG Frankfurt, 28.11.2018 - 11 SV 109/18

    Willkür des Verweisungsbeschlusses bei fehlender Begründung der eigenen

  • OLG Frankfurt, 04.05.2023 - 11 UH 14/23

    Verzicht auf Antrag auf Verweisung an die KfH - Bindungswirkung dennoch

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.02.2008 - 10 O 11030/06

    Bankkredit: Abtretung einer grundpfandrechtlich gesicherten Kreditforderung von

  • OLG Frankfurt, 05.08.2013 - 11 AR 54/13

    Zur isolierten Rüge der internationalen, nicht aber der örtlichen Zuständigkeit

  • OLG Schleswig, 02.09.2004 - 2 W 94/04
  • BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 44/19

    Bindender Verweisungsbeschluss bei fehlender willkürlicher Annahme der

  • OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 11 SV 86/14

    Zur Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen

  • OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 11 AR 217/12

    Willkür einer Verweisung bei Ankündigung rügeloser Einlassung

  • LG Göttingen, 04.12.2003 - 2 O 513/03

    Unwirksamkeit der im Rahmen eines gegen das RBerG verstoßenden

  • OLG Zweibrücken, 11.04.2003 - 2 AR 16/03

    Zuständiges Gericht für die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts

  • LG Düsseldorf, 23.06.2006 - 6 O 71/05

    Zwangsvollstreckung aus einer Urkunde in ein Grundstück; Ansprüche aus einem

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