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   BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04 und 1Z BR 8/04   

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https://dejure.org/2004,5523
BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04 und 1Z BR 8/04 (https://dejure.org/2004,5523)
BayObLG, Entscheidung vom 18.05.2004 - 1Z BR 7/04 und 1Z BR 8/04 (https://dejure.org/2004,5523)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 1Z BR 7/04 und 1Z BR 8/04 (https://dejure.org/2004,5523)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 2229 Abs. 4; ; BGB § 2247 Abs. 2; ; BGB § 2247 Abs. 5 Satz 1; ; BGB § 2358 Abs. 1; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des Testierwillens - Gerichtliche Aufklärungspflicht hinsichtlich Testierfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Ermittlung des Testierwillens; Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei Anhaltspunkten für eine etwaige Testierunfähigkeit des Erblassers ; Beachtung von staatsvertraglichen Regelungen bei niederländischer Staatsangehörigkeit des Erblassers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Letztwillige Verfügung auf der Zettelrückseite

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 243
  • FamRZ 2005, 308
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 19.10.2000 - 1Z BR 87/00

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Testierwillens

    Auszug aus BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04
    Auch bei Einhaltung der Form des § 2247 BGB darf die Urkunde nach dem in ihr verlautbarten oder anderweitig feststellbaren Willen des Erblassers nicht als bloßer Entwurf gefertigt sein oder sonst nur eine vorbereitende oder ähnlich unverbindliche Bedeutung haben (BayObLGZ 2000, 274/276 = FamRZ 2000, 944/945).
  • BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98

    Handschriftliche Vollmacht als bloße Ankündigung

    Auszug aus BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04
    aa) Das Landgericht hat geprüft, ob die Erblasserin die von ihr erstellte Urkunde als rechtsverbindliche Verfügung angesehen oder zumindest das Bewusstsein gehabt hat, die Urkunde könne als Testament angesehen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 184; Palandt/Edenhofer BGB 63. Aufl. § 2247 Rn. 4).
  • BayObLG, 07.04.1989 - BReg. 1a Z 9/88

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins an ein katholisches Kinderheim

    Auszug aus BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04
    Deshalb ist im Zweifelsfall im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu ermitteln, ob ein ernstlicher Testierwille vorgelegen hat (BayObLG NJW-RR 1989, 1092).
  • BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen -

    Auszug aus BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04
    Ergäben die Ermittlungen, dass die Erblasserin zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des für die Errichtung des Testaments zugunsten der Familie St. in Betracht kommenden Zeitraums nicht mehr testierfähig war, ginge dies in entsprechender Anwendung des § 2247 Abs. 5 Satz 1 BGB zu Lasten des Beteiligten zu 3, der sich auf die Gültigkeit seiner Erbeinsetzung aufgrund des undatierten Testaments beruft (vgl. BayObLGZ 2002, 359/368 f. = NJW-RR 2003, 297/299 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.03.1998 - 1Z BR 89/97

    Amtsermittlung und Darlegungslast bei der Ermittlung der Erbfolge

    Auszug aus BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04
    Der vom Landgericht festgestellte Sachverhalt hätte insoweit zu weiteren Ermittlungen Anlass gegeben (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1242/1243).
  • BayObLG, 27.08.1985 - BReg. 1 Z 20/85
    Auszug aus BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04
    Denn für die Frage, ob eine bestimmte Person als Erbe eingesetzt ist, ergibt sich ein wesentliches Indiz daraus, ob sie nach dem Willen des Erblassers den Nachlass regeln, insbesondere auch für die Grabpflege sorgen soll (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 604/605).
  • BayObLG, 12.12.2000 - 1Z BR 136/00

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts beim Tod eines niederländischen Erblassers

    Auszug aus BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04
    Insoweit ist auch die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 297/298).
  • OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04

    Zeitweile Testierunfähigkeit bei einem nicht datierbaren Testament

    Ist jedoch das Testament nicht datiert und auch nicht aufgrund sonstiger Umstände datierbar, trifft die Feststellungslast denjenigen, der Rechte hieraus für sich in Anspruch nimmt, wenn feststeht, dass der Erblasser zu irgendeinem Zeitpunkt während des in Betracht kommenden Zeitraums der Testamentserrichtung testierunfähig war, § 2247 Abs. 5 BGB analog (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 308, 310; NJW-RR 2003, 297, 299; NJW-RR 1996, 1160, 1161; FamRZ 1994, 593, 594; Palandt/Edenhofer, § 2229, Rn. 13; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB, § 2229, Rn. 14; Münchener Kommentar-Hagena, § 2229, Rn. 64; Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 2229, Rn. 36; Staudinger/Baumann, BGB, 2003, § 2229, Rn. 61; Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 4. Aufl., § 2229, Rn. 22).
  • OLG München, 05.05.2020 - 31 Wx 246/19

    Feststellung des Testierwillens

    Dieser Wille folgt bei privatschriftlichen Testamenten nicht in jedem Fall aus der Erfüllung aller Formerfordernisse nach § 2247 (BayObLG FGPrax 2004, 243).
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