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   BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01   

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BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01 (https://dejure.org/2002,1900)
BayObLG, Entscheidung vom 05.07.2002 - 1Z BR 45/01 (https://dejure.org/2002,1900)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Juli 2002 - 1Z BR 45/01 (https://dejure.org/2002,1900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Vorrang des Einzelstatuts (Art. 3 III EGBGB) und kollisionsrechtliche Nachlaßspaltung (deutsch-deutsches Erbrecht); verfahrensrechtliche und materiellrechtliche Folgen der Nachlaßspaltung (Erbscheinserteilung); Willensmängel: (keine) Anfechtung einer ...

  • Judicialis

    BGB § 104; ; BGB § ... 105; ; BGB § 119 Abs. 2; ; BGB § 1944; ; BGB § 1945; ; BGB § 1954; ; BGB § 1955; ; BGB § 2361; ; EGBGB Art. 3 Abs. 3; ; EGBGB Art. 7; ; EGBGB Art. 25; ; EGBGB Art. 230; ; EGBGB Art. 231 § 6; ; EGBGB Art. 235 § 1; ; RAG-DDR § 25 Abs. 2; ; ZGB-DDR § 70; ; ZGB-DDR § 402; ; ZGB-DDR § 403; ; ZGB-DDR § 404; ; ZGB-DDR § 405; ; EinigungsV Art. 8; ; ZPO § 404 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei Nachlassspaltung - DDR-Grundstück - nachträgliche Bestellung des tatsächlichen Gutachters zum gerichtlichen bestellten - Geschäftsunfähigkeit wegen chronischem Alkoholmißbrauch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 54 (Leitsatz)

    §§ 104, ... 105, 119 Abs. 2, 1944, 1945, 1954, 1955, 2361 BGB; Art. 3 Abs. 3, Art. 7, 25, 230 § 4, 231 EGBGB; § 25 Abs. 2 RechtsanwendungsG/DDR; §§ 70, 402, 403, 404, 405 ZGB; EinigungsV Art. 8; § 404 Abs. 1 ZPO
    Nachlassspaltung - Ausschlagung der Erbschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Ausschlagung der Erbschaft nach BGB und ZGB-DDR; Anfechtung der Ausschlagungserklärung nach BGB und ZGB-DDR; Nachlassspaltung; Gutachten über die Geschäftsfähigkeit; Einziehung des Erbscheins; Verbindung des "Antrags" auf Einziehung mit dem auf Erteilung ...

Verfahrensgang

  • AG Kitzingen - VI 459/90
  • LG Würzburg - 3 T 1062/00
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 216
  • NJ 2003, 44 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 121
  • BayObLGZ 2002, 189
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (39)

  • BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99

    Interlokalen Nachlaßspaltung

    Auszug aus BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01
    Welches Sachrecht danach anzuwenden ist, bestimmt sich nach dem damals in der Bundesrepublik geltenden interlokalen Kollisionsrecht (BGHZ 124, 270/272 f.; 131, 22/26; JR 2002, 106/107; BayObLG FamRZ 2001, 1181/1182).

    An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlassspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGHZ 131, 22/26 f.; FamRZ 1995, 481; BayObLG FamRZ 1997, 391; 1999, 1470/1471; 2001, 1181/1182).

    Die Erbfolge ist hinsichtlich der verschiedenen Nachlassteile je für sich zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 1470/1471; 2001, 1181/1182; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122; KG FamRZ 1998, 124/125; Lorenz DStR 1994, 584/585; Märker ZEV 1999, 245/246).

    Daher kann in dem gegebenen Fall der Nachlassspaltung nur entweder ein Erbschein in Anwendung des BGB, der sich nicht auf den in der ehemaligen DDR belegenen unbeweglichen Nachlass im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG-DDR erstreckt, oder ein Erbschein in Anwendung des ZGB-DDR, der sich lediglich auf den in der ehemaligen DDR belegenen unbeweglichen Nachlass im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG-DDR bezieht, oder ein sogenannter Doppelerbschein erteilt werden, der diese beiden Erbscheine vereinigt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1181/1182; KG Rpfleger 1992, 158/159; Staudinger/Schilken Vorbem. zu §§ 2353 ff. Rn. 48; MünchKomm/Promberger Rn. 25 und 26; Palandt/Edenhofer BGB 61. Aufl. Rn. 7 und 8 jeweils zu § 2353; Bestelmeyer Rpfleger 1992, 229/231).

    Der Antrag ist aber nicht auf das in der DDR belegene Grundvermögen beschränkt, und die Beteiligte zu 1 hat ausdrücklich auch die Einziehung des Erbscheins vom 10.7.1995 beantragt, der sich, wie das Landgericht richtig gesehen hat, den Umständen nach nur auf die dem BGB unterliegende Erbfolge beziehen kann; denn wenn bei einem Erbschein ein anderes als das Erbrecht des BGB zugrunde gelegt ist, muss dies angegeben werden; ansonsten wird als Regelfall unterstellt, dass er (allein) auf dem materiellen Erbrecht des BGB beruht (BayObLG FamRZ 2001, 1181/1183; MünchKomm/Promberger § 2353 Rn. 11).

  • BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98

    Nachlaßverbindlichkeit als verkehrswesentliche Eigenschaft einer Erbschaft

    Auszug aus BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01
    (1) Auszugehen ist von den Anfechtungsgründen, auf die sich die Beteiligte zu 1 berufen hat (BayObLG NJW-RR 1999, 590/591).

    (3) Damit gehen die Vorinstanzen zutreffend davon aus, dass auch eine Sachgesamtheit wie der Nachlass unter den Begriff der "Sache" im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB fällt (RGZ 149, 235/238; 158, 50 ff.; KG OLGZ 1993, 1/4; Staudinger/Otte 1954 Rn. 7) und die Überschuldung des Nachlasses eine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB sein kann, so dass der Irrtum hierüber zur Anfechtung einer Annahme- oder Ausschlagungserklärung nach dieser Vorschrift berechtigen kann (BGH NJW 19891 2885; BayObLGZ 1980, 23/27; 1983, 9/11; FamRZ 1997, 1174/1175; NJW-RR 1999, 590/591).

    Ein Anfechtungsgrund ist aber nur dann gegeben, wenn der Irrtum bezüglich der Überschuldung des Nachlasses auf falschen Vorstellungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Nachlasses, hinsichtlich des Bestandes an Aktiva oder Passiva beruht (vgl. BayObLG MittRhNotK 1979, 159/161; NJW-RR 1999, 590/592); dagegen können eventuelle Fehlvorstellungen über den Wert der zum Nachlass gehörenden Gegenstände die Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung nicht begründen, weil der Wert der Nachlassgegenstände oder des Nachlasses als solcher keine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinn von § 119 Abs. 2 BGB darstellt (BGH LM § 779 BGB Nr. 2; BayObLGZ 1995, 120/126; NJW-RR 1999, 590/592; Staudinger/Otte § 1954 Rn. 7 und 8).

  • KG, 12.03.1996 - 1 W 4/95

    Vorliegen einer erinnerungsfähigen oder beschwerdefähigen Verfügung bei einem

    Auszug aus BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01
    Ob dies der Fall ist, muss durch Auslegung ermittelt werden (KG Rpfleger 1996, 456/457; vgl. auch BayObLGZ 1994, 40/52; NJW-RR 1998, 798/800).

    cc) Bei der Erklärung einer Erbausschlagung handelt es sich um eine amtsempfangsbedürftige Willenserklärung, für deren Auslegung es auf den den Nachlassbeteiligten erkennbaren Sinn der Erklärung ankommt (BayObLG DtZ 1992, 284/285; KG Rpfleger 1996, 456/457).

    Dieser Übergang der Zuständigkeit für Verrichtungen in Nachlasssachen umfasst auch den Empfang einer noch nach dem Beitritt gemäß § 403 ZGB abzugebenden Erklärung über die Ausschlagung einer Erbschaft (BayObLG FamRZ 1994, 723/726; KG Rpfleger 1996, 456/457; Staudinger/ Rauscher Art. 235,§ 1 EGBGB Rn. 193).

  • BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93

    Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser

    Auszug aus BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01
    Soweit sich also die Ausschlagungserklärung der Beteiligten zu 1 auch auf den in der ehemaligen DDR belegenen Nachlass bezog, muss die Frage ihrer Wirksamkeit nach dem ZGB-DDR beurteilt werden (BayObLGZ 1991, 103/105; 1994, 40/47).

    Ob dies der Fall ist, muss durch Auslegung ermittelt werden (KG Rpfleger 1996, 456/457; vgl. auch BayObLGZ 1994, 40/52; NJW-RR 1998, 798/800).

    Erbrecht">235 § 1 EGBGB (vgl. BayObLGZ 1994, 40/53 f.; KG OLGZ 1993, 278/281, 405/406; Staudinger/Rauscher Art. 235 § 1 EGBGB Rn. 175; Lorenz DStR 1994, 584/585; Bestelmeyer Rpfleger 1993, 381/384 f.).

  • BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95

    Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der

    Auszug aus BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01
    Welches Sachrecht danach anzuwenden ist, bestimmt sich nach dem damals in der Bundesrepublik geltenden interlokalen Kollisionsrecht (BGHZ 124, 270/272 f.; 131, 22/26; JR 2002, 106/107; BayObLG FamRZ 2001, 1181/1182).

    Danach war für Erbfälle seit Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches und des Rechtsanwendungsgesetzes der DDR am 1.1.1976 § 25 Abs. 2 RAG zu beachten, wonach sich die erbrechtlichen Verhältnisse in bezug auf das Eigentum und andere Rechte an Grundstücken und Gebäuden, die sich in der Deutschen Demokratischen Republik befinden, nach dem Zivilgesetzbuch richten (vgl. BGHZ 131, 22/26 f.; JR 2002, 106/107).

    An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlassspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGHZ 131, 22/26 f.; FamRZ 1995, 481; BayObLG FamRZ 1997, 391; 1999, 1470/1471; 2001, 1181/1182).

  • BayObLG, 19.02.1991 - BReg. 1a Z 79/90

    Erbfolge; BRD; Immobiliarvermögen; DDR; Kollisionsrecht; Nachlaßspaltung;

    Auszug aus BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01
    a) Da zum Nachlass ein in der ehemaligen DDR gelegenes Grundstück gehört, hat es das Landgericht zu Recht für erforderlich gehalten, zuerst das anzuwendende Recht zu ermitteln (vgl. BayObLGZ 1991, 103/104 f.; Rpfleger 1994, 299).

    Soweit sich also die Ausschlagungserklärung der Beteiligten zu 1 auch auf den in der ehemaligen DDR belegenen Nachlass bezog, muss die Frage ihrer Wirksamkeit nach dem ZGB-DDR beurteilt werden (BayObLGZ 1991, 103/105; 1994, 40/47).

    aa) Aufgrund der eingetretenen Nachlassspaltung konnten der in der ehemaligen DDR belegene Nachlass und der übrige Nachlass jeweils für sich angenommen oder ausgeschlagen werden nach den jeweils für den betreffenden Nachlassteil geltenden Rechtsvorschriften (BayObLGZ 1991, 103/105; LG Bonn Rpfleger 1991, 507/508).

  • BGH, 05.06.1972 - II ZR 119/70

    Nichtigkeit einer Erklärung wegen einer durch hochgradige Trunkenheit bedingten

    Auszug aus BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01
    Bestimmte krankhafte Vorstellungen und Empfindungen müssen derart übermäßig geworden sein, dass eine Bestimmung des Willens durch vernünftige Erwägungen ausgeschlossen ist (BGH WM 1972, 972; vgl. auch BayObLG FamRZ 1991, 608/609).

    Im übrigen hat das Landgericht zutreffend angenommen, dass die Beurteilung der Geschäftsfähigkeit keine besonders schwierige Frage ist, die stets ein Obergutachten nötig macht (BGH WM 1972, 972/973).

  • BayObLG, 09.11.1993 - 1Z BR 91/92

    Nachlassspaltung bei im Gebiet der ehemaligen DDR belegenem Grundstück und

    Auszug aus BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01
    a) Da zum Nachlass ein in der ehemaligen DDR gelegenes Grundstück gehört, hat es das Landgericht zu Recht für erforderlich gehalten, zuerst das anzuwendende Recht zu ermitteln (vgl. BayObLGZ 1991, 103/104 f.; Rpfleger 1994, 299).

    Dieser Übergang der Zuständigkeit für Verrichtungen in Nachlasssachen umfasst auch den Empfang einer noch nach dem Beitritt gemäß § 403 ZGB abzugebenden Erklärung über die Ausschlagung einer Erbschaft (BayObLG FamRZ 1994, 723/726; KG Rpfleger 1996, 456/457; Staudinger/ Rauscher Art. 235,§ 1 EGBGB Rn. 193).

  • BayObLG, 29.04.1999 - 1Z BR 88/98

    Auswirkungen der unterbliebenen Anhörung möglicher gesetzlicher Erben im

    Auszug aus BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01
    An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlassspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGHZ 131, 22/26 f.; FamRZ 1995, 481; BayObLG FamRZ 1997, 391; 1999, 1470/1471; 2001, 1181/1182).

    Die Erbfolge ist hinsichtlich der verschiedenen Nachlassteile je für sich zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 1470/1471; 2001, 1181/1182; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122; KG FamRZ 1998, 124/125; Lorenz DStR 1994, 584/585; Märker ZEV 1999, 245/246).

  • BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92

    Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

    Auszug aus BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01
    Welches Sachrecht danach anzuwenden ist, bestimmt sich nach dem damals in der Bundesrepublik geltenden interlokalen Kollisionsrecht (BGHZ 124, 270/272 f.; 131, 22/26; JR 2002, 106/107; BayObLG FamRZ 2001, 1181/1182).

    Im Erbrecht galt die Regel, dass sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach einem deutschen Erblasser nach den Bestimmungen derjenigen Teilrechtsordnung richtet, in deren Geltungsbereich der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (BGHZ 124, 270/273; BayObLG aaO).

  • BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00

    Beteiligung des Erblassers an einem Grundstück in der DDR

  • BayObLG, 24.03.1998 - 1Z BR 89/97

    Amtsermittlung und Darlegungslast bei der Ermittlung der Erbfolge

  • BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91

    Erbschaftsausschlagung bei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR belegenem

  • KG, 19.12.1995 - 1 W 3430/94

    Nicht genehmigter Erbschaftserwerb

  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79

    Irrtumsanfechtung der Anfechtung der Erbschaftsausschlagung

  • BayObLG, 22.05.1990 - BReg. 1a Z 16/90

    Herausgabeanspruch; Kind; Elternteil; Widerrechtlichkeit; Vorenthalten;

  • BayObLG, 08.11.1990 - BReg. 3 Z 121/90
  • KG, 08.12.1992 - 1 W 1997/91

    Vermögen; Vermögenserwerb; Erbe; Ausschlagung; Ausreise; DDR

  • KG, 11.08.1992 - 1 W 38/91

    Anfechtung; Anfechtbarkeit; Erbe; Ausschlagung; Immobilien; DDR

  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

  • KG, 07.03.2000 - 1 W 7496/98

    Berechtigung zur Einlegung der Beschwerde gegen die Erteilung eines

  • KG, 29.11.1994 - 1 W 2837/94

    Anforderungen an Nachweise im Erbscheinsverfahren

  • OLG Brandenburg, 11.02.1997 - 10 Wx 7/96

    Erbschaft in der DDR; Anzuwendendes Recht; Auslegung einer Erbenerklärung als

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

  • BayObLG, 14.02.1997 - 1Z BR 254/96

    Keine Anfechtung der Erbschaftsannahme bei Kenntnis von der Überschuldung des

  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

  • BayObLG, 13.01.1983 - BReg. 1 Z 27/82
  • RG, 22.11.1935 - V 77/35

    1. Ist eine Grundschuld eine "Sache" im Sinne des § 119 Absatz 2 BGB.? 2. Ist der

  • RG, 27.06.1938 - IV B 16/38

    Kann eine vom Reichsgericht nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung von

  • KG, 09.09.1997 - 1 W 678/96

    Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tode eines Beteiligten an

  • BayObLG, 18.02.1998 - 1Z BR 155/97

    Wirksamkeit und Auslegung einer Erbschaftsausschlagungserklärung nach

  • LG Bonn, 09.08.1991 - 5 T 24/91

    Erbrecht; Zuständigkeit bei Immobiliarnachlaß in der ehemaligen DDR

  • OLG Hamm, 03.07.1997 - 15 W 94/97

    Errichtung letztwilliger Verfügungen; Anordnung einer Testamentsvollstreckung;

  • KG, 14.01.1992 - 1 W 666/91

    Erbausschlagung mit Blick auf in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlass;

  • BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 97/96

    Wirkung des ZGB -DDR und des EGZGB -DDR auf ein im Jahr 1971 errichtetes

  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 49/94

    Erbrechtliche Verhältnisse an Grundstücken in der früheren DDR

  • OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04

    Zur Frage der fehlende Geschäftsfähigkeit wegen Alkoholerkrankung; Ärztliche

    Damit wird die Geschäftsfähigkeit nicht nach den Fähigkeiten des Verstandes bzw. nach den intellektuellen Fähigkeiten beurteilt, sondern nach der Freiheit der Willensentschlüsse ( RGZ 103, 399 [ 401 ]; 130, 69 [ 71 ]; BGH NJW 1996, 918 [ 919 ]; BGH NJW 1970, 1680 [ 1681 ]; BayObLGZ 2002, 189 [ 201 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9; Staudinger - Dilcher, BGB, 12. Auflage, § 104 RdNr. 22 ).

    Der Alkoholabusus erreicht erst dann den Grad einer Störung der Geistestätigkeit, wenn die Sucht entweder Symptom einer bereits vorhandenen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ist oder wenn der Missbrauch zu einer organischen Veränderung des Gehirnes geführt hat, infolge dessen es zu einem Abbau der Persönlichkeit gekommen ist, der zum dauerhaften Ausschluss der freien Willensbildung geführt hat ( BayObLGZ 2002, 189 [ 202 ] = NJW 2003, 216 [ 219f ]; BayObLG FamRZ 1991, 608 [ 609 ]; VG Bayreuth VersR 1982, 890 [ 891 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9 ).

  • OLG Köln, 15.05.2017 - 2 Wx 109/17

    Anfechtung einer Erbschaft bei überschuldetem Nachlass

    Ein Anfechtungsgrund ist dann gegeben, wenn der Irrtum bezüglich der Überschuldung des Nachlasses auf falschen Vorstellungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Nachlasses, hinsichtlich des Bestandes an Aktiva oder Passiva beruht; dagegen können eventuelle Fehlvorstellungen über den Wert der zum Nachlass gehörenden Gegenstände die Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung nicht begründen, weil der Wert der Nachlassgegenstände oder des Nachlasses als solcher keine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB darstellt (BayObLG NJW 2003, 216-221; MüKo-BGB/Leipold, 7. Aufl. 2017, § 1954 Rn. 11 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2018 - 5 U 92/17

    Achenbach zu 16,1 Mio EUR Schadensersatz verurteilt

    Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass eine chronische Alkoholsucht nur dann zur Geschäftsunfähigkeit führt, wenn psychopathologische Störungen vorliegen, die durch den suchtbedingten Abbau der Persönlichkeit veranlasst sind, und die die freie Willensbestimmung ausschließen (vgl. BayObLG NJW 2003, 216 ff).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2008 - 3 Wx 123/08

    Keine Ausschlagungsanfechtung wegen irrtümlicher Annahme eines überschuldeten

    Bei der Erklärung einer Erbausschlagung handelt es sich um eine amtsempfangsbedürftige Willenserklärung, für deren Auslegung es auf den für die Nachlassbeteiligten erkennbaren Sinn der Erklärung ankommt (BayObLG FamRZ 2003, 121; KG Rpfleger 1996, 456).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2011 - 3 Wx 21/11

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über die Werthaltigkeit

    Fehlvorstellungen darüber, dass die Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses übersteigen (BayOblG FamRZ 1999, 1172; OLG Hamm NRW-RR 2009, 1664), sind aber nur relevant, wenn sie auf unrichtigen Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhen (BGH NJW 1989, 2885; BayObLG NJW 2003, 216; Senat, NJW-RR 2009, 12; Palandt-Weidner, a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 20.10.2014 - 2 UF 70/12

    Zugewinnausgleichsforderung eines Ehegatten gegen die Rechtsnachfolger des

    Die Nachlassspaltung hat zur Folge, dass die beiden Nachlassteile wie zwei selbständige Nachlässe zu behandeln sind, so dass Ausschlagung, Anfechtung der Ausschlagung und eine dies begründende Überschuldung des Nachlasses bezogen auf den jeweiligen Teilnachlass zu beurteilen sind (BayObLG NJW 2003, 216).
  • OLG München, 28.07.2015 - 31 Wx 54/15

    Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums über die Überschuldung des

    Insoweit ist allgemein anerkannt dass die Überschuldung der Erbschaft eine verkehrswesentliche Eigenschaft gemäß § 119 Abs. 2 BGB darstellt, die zur Anfechtung der Annahme der Erbschaft berechtigen kann (BGH NJW 1989, 2885; BayObLG NJW 2003, 216, 221 m.w.N.).

    Ein Anfechtungsgrund ist aber nur dann gegeben, wenn der Irrtum bezüglich der Überschuldung des Nachlasses auf falschen Vorstellungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Nachlasses, hinsichtlich des Bestands an Aktiva oder Passiva beruht (vgl. BayObLG NJW 2003, 216, 221 m.w.N.); dagegen können eventuelle Fehlvorstellungen über den Wert der zum Nachlass gehörenden Gegenstände die Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung nicht begründen, weil der Wert der Nachlassgegenstände oder des Nachlasses als solcher keine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne des von § 119 Abs. 2 BGB darstellt (BayObLG NJW 2003, 216, 221 m.w.N.).

  • OLG Celle, 11.11.2015 - 2 W 229/15

    Vergütungsanspruch des Sachverständigen bei fehlender Verwertbarkeit des

    Damit lag das Versäumnis allein beim Einzelrichter, der durch Beweisbeschluss die Erstattung eines interdisziplinären Gutachtens unter Ernennung des weiteren Sachverständigen, ggf. des Sachverständigen P., hätte anordnen müssen (vgl. § 404 Abs. 1 ZPO), worauf die Landeskasse zu Recht hinweist, wobei dieses sogar noch nachträglich nach der Gutachtenerstattung hätte geschehen können (vgl. BGH NJW 1985, 1399 ff.; BayObLG NJW 2003, 216 ff.).
  • OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16

    Erbe der Soraya

    Denn ein chronischer Alkohol- oder Tablettenmissbrauch schließt erst dann die Testierfähigkeit aus, wenn ein dadurch bedingter Persönlichkeitsabbau den Wert einer Geisteskrankheit erreicht hat (BayObLG, FamRZ 2003, 121, Rz. 45 f., juris; Palandt, BGB, 74. Auflage, § 2229 Rn 10).
  • BFH, 10.10.2018 - IX R 1/17

    Erbauseinandersetzung bei zivilrechtlicher Nachlassspaltung - Realteilung -

    Für die erbrechtlichen Verhältnisse des in der ehemaligen DDR gelegenen Grundstücks W ist hingegen noch das Zivilgesetzbuch der DDR (ZGB-DDR) maßgebend (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 30. November 1994 IV ZR 49/94, Zeitschrift für das Gesamte Familienrecht 1995, 481, m.w.N.; vom 4. Oktober 1995 IV ZB 5/95, BGHZ 131, 22, unter III.1., und Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 5. Juli 2002 1Z BR 45/01, Neue Juristische Wochenschrift 2003, 216).
  • OLG Rostock, 14.09.2011 - 3 W 118/10

    Unrichtigkeit des Erbscheins; Anfechtung der versäumten Ausschlagungsfrist

  • OLG Hamm, 29.01.2009 - 15 Wx 213/08

    Anfechtung der Anfechtung

  • BayObLG, 27.10.2003 - 1Z BR 60/03

    Beschlussaufhebung im Erbscheinsverfahren - Ermittlungspflicht bei Ausschlagung

  • FG Niedersachsen, 13.10.2016 - 14 K 203/15

    Vorliegen von Anschaffungskosten eines Grundstücks durch eine im Rahmen einer

  • OLG Hamburg, 07.03.2018 - 2 W 31/16

    Erbscheinsverfahren: Umfang des Richtervorbehalts in Hamburg

  • KG, 20.02.2018 - 6 W 1/18

    Anfechtung einer Erbausschlagungserklärung

  • OLG Frankfurt, 23.08.2013 - 20 W 210/11

    Anfechtung der Erbausschlagung

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - 25 Wx 52/19

    Wirksamkeit der Anfechtung der Ausschlagung einer 1958 angefallenen Erbschaft

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2004 - 3 Wx 193/04

    Anfechtung einer unbedingt erkkärten Ausschlagung der Erbschaft bei Irrtum über

  • OLG Nürnberg, 16.05.2006 - 5 W 781/06

    Stille Weitergabe d. Gutachtens zur Ausarbeitung an Dritte

  • VG Berlin, 22.01.2016 - 23 K 360.14

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes

  • OLG Oldenburg, 17.01.2011 - 5 U 187/10

    Überwachungspflichten innerhalb der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen

  • BVerwG, 17.12.2009 - 2 A 2.08

    Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Disziplinarklageverfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2018 - 5 N 4.16

    Einstufung eines Mischlingshundes als "gefährlicher Hund"; Austausch des

  • AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 17/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Prozessfähigkeit eines unter Betreuung

  • LG Traunstein, 14.01.2021 - 4 T 2702/12

    Erkrankung, Nichtigkeitsgrund, Krankheit, Gutachten, Attest, Mangel,

  • OLG München, 15.06.2020 - 20 U 358/20

    Berufung, Leistungen, Gutachten, Ermessen, Verwertung, Verfahren, Rechtsfehler,

  • OLG München, 13.05.2020 - 20 U 358/20

    Anforderungen an den Nachweis der Geschäftsunfähigkeit aufgrund sachverständiger

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