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   BayObLG, 10.03.2003 - 1Z BR 95/02   

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https://dejure.org/2003,6186
BayObLG, 10.03.2003 - 1Z BR 95/02 (https://dejure.org/2003,6186)
BayObLG, Entscheidung vom 10.03.2003 - 1Z BR 95/02 (https://dejure.org/2003,6186)
BayObLG, Entscheidung vom 10. März 2003 - 1Z BR 95/02 (https://dejure.org/2003,6186)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • erbfall.eu

    BGB §§ 133, 2084, 2087, 2258
    Auslegung eines Testamentes bei Schwarzgeld im Nachlass | Erbengemeinschaft, International. Anwachsung, Schwarzgeld, Schweiz

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 2084; ; BGB § 2087; ; BGB § 2258

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 2084 § 2087 § 2258
    Testamentsauslegung bei Aufhebung einer früheren Erbeinsetzung und Nichterwähnung eines Vermögensteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erbscheinserteilung bei Existenz zweier voneinander abweichender Testamente; Formerfordernisse eines privatschriftlichen Testaments; Allgemeine Grundsätze zur Testamentsauslegung; Nichterwähnung rechtlich bemakelten Auslandsvermögens (Schwarzgeld in der Schweiz); ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Schwarzgeld im Nachlass

Verfahrensgang

  • AG Eggenfelden - VI 1025/00
  • LG Landshut - 60 T 3198/01
  • BayObLG, 10.03.2003 - 1Z BR 95/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1779
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2003 - 1Z BR 95/02
    Dabei ist zur Auslegung der einzelnen Verfügung der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände heranzuziehen (vgl. BGH NJW 1993, 256; BayObLGZ 1977, 59/66; 1994, 313/318).
  • BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99

    Zur Wirksamkeit zweier Testamente

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2003 - 1Z BR 95/02
    aa) Ein Widerspruch gemäß § 2258 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die Testamente sachlich nicht miteinander vereinbar sind, die getroffenen Anordnungen also nicht nebeneinander Geltung erlangen können, sondern sich gegenseitig ausschließen (BGH FamRZ 1985, 175/176; BayObLG FamRZ 2000, 1538/1539; Staudinger/Baumann BGB 13. Bearb. § 2258 Rn. 10).
  • BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76
    Auszug aus BayObLG, 10.03.2003 - 1Z BR 95/02
    Dabei ist zur Auslegung der einzelnen Verfügung der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände heranzuziehen (vgl. BGH NJW 1993, 256; BayObLGZ 1977, 59/66; 1994, 313/318).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2021 - 20 W 75/19

    Zur Berücksichtigung von "Schwarzgeld" bei der Testamentsauslegung

    Zwar ist es nach den besonderen Umständen des Einzelfalls denkbar, dass ein Erblasser Schwarzgeldanlagen im Ausland auch in seinem Testament nicht offenlegen, von den dortigen Verfügungen aber dennoch umfasst sehen will (vgl. BayObLG, Beschluss vom 10.03.2003, Az. 1Z BR 95/02, zitiert nach juris).
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