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BayObLG, 10.03.2003 - 1Z BR 95/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- erbfall.eu
BGB §§ 133, 2084, 2087, 2258
Auslegung eines Testamentes bei Schwarzgeld im Nachlass | Erbengemeinschaft, International. Anwachsung, Schwarzgeld, Schweiz - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 2084 § 2087 § 2258
Testamentsauslegung bei Aufhebung einer früheren Erbeinsetzung und Nichterwähnung eines Vermögensteils - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erbscheinserteilung bei Existenz zweier voneinander abweichender Testamente; Formerfordernisse eines privatschriftlichen Testaments; Allgemeine Grundsätze zur Testamentsauslegung; Nichterwähnung rechtlich bemakelten Auslandsvermögens (Schwarzgeld in der Schweiz); ...
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erbrecht: Schwarzgeld im Nachlass
Verfahrensgang
- AG Eggenfelden - VI 1025/00
- LG Landshut - 60 T 3198/01
- BayObLG, 10.03.2003 - 1Z BR 95/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1779
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 01.07.2021 - 20 W 75/19
Zur Berücksichtigung von "Schwarzgeld" bei der Testamentsauslegung
Zwar ist es nach den besonderen Umständen des Einzelfalls denkbar, dass ein Erblasser Schwarzgeldanlagen im Ausland auch in seinem Testament nicht offenlegen, von den dortigen Verfügungen aber dennoch umfasst sehen will (vgl. BayObLG, Beschluss vom 10.03.2003, Az. 1Z BR 95/02, zitiert nach juris).