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   BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93   

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BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93 (https://dejure.org/1994,3700)
BayObLG, Entscheidung vom 20.07.1994 - 1Z BR 108/93 (https://dejure.org/1994,3700)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juli 1994 - 1Z BR 108/93 (https://dejure.org/1994,3700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Alleinerbin aufgrund eines Testaments; Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums; Anforderungen für ein formgültiges Testament; Prüfung der Testierfähigkeit des Erblassers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen von der Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens über ein Testament nach Zeugenaussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1995, 715
  • FamRZ 1995, 1523
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 20.12.1993 - 1Z BR 33/93

    Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung wegen Irrtums bei Grundstücken in der

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93
    Es hat die von den Beteiligten zu 2 und 3 vor dem Nachlaßgericht abgegebenen Erklärungen ausgelegt (vgl. BayObLG ZEV 1994, 105/106) und ohne Rechtsfehler festgestellt, daß insoweit eine fristgerechte Anfechtung nicht erklärt sei.

    cc) Die von den Beteiligten zu 2 und 3 nach Einlegung der weiteren Beschwerde erklärte Anfechtung der letztwilligen Verfügung vom 6.8.1990 könnte im Rechtsbeschwerdeverfahren ohnehin keine Berücksichtigung finden, denn die tatsächliche Entscheidungsgrundlage wird durch den Zeitpunkt des Erlasses der Beschwerdeentscheidung abgeschlossen (vgl. BayObLG ZEV 1994, 105/106, Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 38).

  • BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90

    Antrag auf Erteilung des Erbscheins; Entbehrlichkeit der Testamentsauslegung bei

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93
    Dies hing davon ab, welches Ergebnis die Sachaufklärung brachte, die das Gericht vorgenommen hatte, nachdem Zweifel an der Eigenhändigkeit des Testaments geäußert worden waren (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1419 f.).

    Ein solches Gutachten ist in aller Regel notwendig, wenn das Gericht die Voraussetzungen des § 2229 Abs. 4 BGB bejahen will (BayObLG FamRZ 1990, 1405/1406 m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93
    Es hat die Ausführungen des Sachverständigen erkennbar auf ihren sachlichen Gehalt, ihre logische Schlüssigkeit und daraufhin überprüft, ob der Gutachter von dem Sachverhalt ausgegangen ist, den das Landgericht selbst für erwiesen erachtet hat (BayObLGZ 1982, 309/314 m.w.Nachw.).

    Die Anordnung der Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 FGG , § 412 ZPO ) liegt im pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts (BayObLGZ 1982, 309/315).

  • BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93

    Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93
    (3) Die Anfechtung wegen Motivirrtums im Sinn von § 2078 Abs. 2 BGB kann nur auf solche irrigen Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die die Erblasserin bei Errichtun der letztwilligen Verfügung tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die sie zwar nicht in ihr Bewußtsein aufgenommen, aber als selbstverständlich ihrer Verfügung zugrunde gelegt hat (BayObLGZ 1993, 248/252).
  • BayObLG, 03.10.1989 - BReg. 1a Z 23/89

    Voraussetzungen für Anfechtung eines Testaments; Beweggründe für letztwillige

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93
    Die Frage, ob ein Erblasser bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung von Fehlvorstellungen ausgegangen ist, liegt auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 211/213).
  • BayObLG, 15.11.1988 - BReg. 1a Z 55/88

    Einziehung eines unrichtigen Erbscheins; Erteilung eines neuen gleichlautenden

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93
    In der Regel ist jedoch davon auszugehen, daß bei gleichem Inhalt der nacheinander errichteten letztwilligen Verfügungen die frühere wirksam bleibt (BayObLG FamRZ 1989, 441/442).
  • BGH, 18.01.1956 - IV ZR 199/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93
    Ist der Nachlaß so vergeben, wie der Erblasser es wirklich wollte, kann die letztwillige Verfügung nicht angefochten werden, weil der Wille des Erblassers auf Wertungen beruht, die der Anfechtende nicht teilt (vgl. BGH FamRZ 1956, 83/84; BayObLGZ 1971, 147/150; Soergel/Loritz BGB 12. Aufl. § 2078 Rn. 13).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 230/83

    Anfechtbarkeit von Verfügungen von Todes wegen; Wirkung der Anfechtung eines von

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93
    (2) Im Rahmen des § 2078 BGB ist nicht das Testament als solches anfechtbar, sondern immer nur die einzelnen in ihm enthaltenen Verfügungen (BGH NJW 1985, 2025/2026).
  • BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91

    Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93
    Bis zum Erlaß der Beschwerdeentscheidung blieb den Beteiligten zu 2 und 3 insgesamt sechs Wochen und damit ausreichend Zeit, sich auf die neue Sachlage einzustellen und Einwendungen gegen die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung vom 6.8.1990 vorzubringen (vgl. BayObLGZ 1991, 323/329 f.).
  • BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 1/89

    Zur Auslegung der in einem gemeinschaftlichen Testament verwendeten Formulierung

    Auszug aus BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93
    Dies gilt auch, soweit die Beteiligte zu 3 von ihrem Recht, gegen die Entscheidung des Nachlaßgerichts Beschwerde einzulegen, keinen Gebrauch gemacht hatte (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 563; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 10).
  • BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88

    Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des

  • BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung

    liegt auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BayObLG ZEV 1994, 369/370 m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.11.2003 - 2 Wx 25/03

    Zur Frage der Beweislast für die Echtheit eines Testaments

    a) Die Frage, ob ein als letztwillige Verfügung in Betracht kommendes Schriftstück von dem Erblasser eigenhändig ge- und unterschrieben worden ist, ob es also als formgültiges Testament angesehen werden kann (§ 2247 Abs. 1 BGB) liegt auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BayObLG, FamRZ 1986, 1043 [1044]; BayObLG, FamRZ 1992, 1206; BayObLG, FamRZ 1995, 1523).

    Die hierzu in der Tatsacheninstanz getroffenen Feststellungen und die Beweiswürdigung des Tatrichters können im Verfahren der Rechtsbeschwerde gemäss § 27 Abs. 1 FGG nur auf Rechtsfehler und daher nur daraufhin überprüft werden, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt hinreichend erforscht, ob es hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (ständige Rechtsprechung z.B.: Senat, Beschluss vom 11. April 2003, 2 Wx 3/03; Senat, NJW-RR 1994, 396; BayObLG, FamRZ 1995, 1523; Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl. 2003, § 27 Rdnr. 42 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Frankfurt, 28.02.2005 - 20 W 195/04

    Rechtsbeschwerde in Nachlasssachen: Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des

    Die Frage, ob ein als letztwillige Verfügung in Betracht kommendes Schriftstück von dem Erblasser eigenhändig ge- und unterschrieben worden ist, ob es also als formgültiges Testament angesehen werden kann, liegt auf tatsächlichem Gebiet (BayObLG FamRZ 1995, 1523; OLG Köln NJW-RR 2004, 1015 m. w. N. aus der Rechtsprechung).
  • OLG Bamberg, 10.01.2022 - 2 W 30/21

    Kostentragung im Erbscheinserteilungsverfahren bei Bestreiten der Urheberschaft

    Die Einholung eines Gutachtens zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments ist nur in Zweifelsfällen geboten (OLG Bamberg, Beschluss v. 25.02.2019, Az. 1 W 4/19; BayObLG, Beschluss v. 20.07.1994, Az. 1Z BR 108/93; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.07.2013, Az. I-3 Wx 105/13).
  • OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 26/03

    Beweisaufnahme vor dem Beschwerdegericht im FGG -Verfahren - Berücksichtigung

    Die Frage, ob ein Erblasser bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung von Fehlvorstellungen ausgegangen ist, liegt auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BayObLG, FamRZ 1990, 211 [213]; BayObLG, FamRZ 1995, 1523 [1524]; BayObLG, FamRZ 1997, 772 [773]; BayObLG, FamRZ 1997, 1431 [1432]).
  • OLG Bamberg, 25.02.2019 - 1 W 4/19

    Handschriftliches Testament: Entbehrlichkeit eines Schriftgutachtens zur Prüfung

    Die Einholung eines Gutachtens zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments ist nur in Zweifelsfällen geboten (BayObLG, Beschluss v. 20.07.1994, Az. 1Z BR 108/93; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.07.2013, Az. I-3 Wx 105/13).
  • OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 3 W 31/22

    "Verschenken" eines Hausanteils für den Fall des Ablebens als Erbeinsetzung

    1 Z 49/85|BGH; 30.10.1985; IVa ZR 26/84">NJW-RR 1986, 494; ZEV 1994, 369; OLG Bamberg, Beschluss vom 25.02.2019 - 1 W 4/19, Rn. 9, juris; Erman/Kappler, BGB, § 2247 Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 3 Wx 105/13

    Überprüfung der Echtheit eines Testaments

    Liegen - gegebenenfalls sogar erst nach Einvernahme von Zeugen - keine besonderen Umstände vor, die gegen eine eigenhändige Errichtung eines privatschriftlichen Testaments sprechen, genügt es, wenn der Tatrichter selbst die Schriftzüge des ihm vorliegenden Testaments mit anderen Schriftproben vergleicht und das Ergebnis würdigt; die Einholung eines Gutachtens zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments ist nur in Zweifelsfällen geboten (BayObLG FamRZ 1998, S. 644 f; FamRZ 1995 S. 1523 f und FamRZ 1991, S. 962 ff; OLG Köln NJW-RR 1994, S. 396 f).
  • BayObLG, 22.01.1997 - 1Z BR 127/96

    Anfechtung letztwilliger Verfügung wegen angeblichen Motivirrtums des Erblassers

    Sie hat sich damit auf einen Motivirrtum der Erblasserin berufen, der gemäß § 2078 Abs. 2 BGB mit der Rechtsfolge der Nichtigkeit (§ 142 Abs. 1 BGB ) zur Anfechtung einzelner im Testament enthaltener Verfügungen (vgl. BGH NJW 1985, 2025/2026; BayObLG ZEV 1994, 369/370) berechtigt.

    Die Frage, ob die letztwillige Verfügung von einem Motivirrtum im Sinn von § 2078 Abs. 2 BGB beeinflußt war, liegt auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BayObLG ZEV 1994, 369/370 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 20.02.2023 - 3 W 31/22

    Ausstellung eines Erbscheins; Auslegung eines Dokuments als Testament;

    1 Z 49/85|BGH; 30.10.1985; IVa ZR 26/84">NJW-RR 1986, 494 ; ZEV 1994, 369 ; OLG Bamberg, Beschluss vom 25.02.2019 - 1 W 4/19, Rn. 9, juris; Erman/Kappler, BGB , § 2247 Rn. 13).
  • BayObLG, 22.05.1998 - 1Z BR 20/98

    Beiziehung von Akten eines dritten Verfahrens durch das Beschwerdegericht im

  • BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95

    Testamentserrichtung als maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung des

  • OLG Hamburg, 18.09.2020 - 2 W 46/20

    Erbscheinsantragsverfahren: Echtheit einer letztwilligen Verfügung

  • OLG Hamburg, 27.08.2020 - 2 W 46/20

    Klärung der Echtheit eines Testaments

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