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   OLG Karlsruhe, 02.04.2012 - 2 (7) Ss 117/12 - AK 50/12   

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https://dejure.org/2012,51287
OLG Karlsruhe, 02.04.2012 - 2 (7) Ss 117/12 - AK 50/12 (https://dejure.org/2012,51287)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.04.2012 - 2 (7) Ss 117/12 - AK 50/12 (https://dejure.org/2012,51287)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. April 2012 - 2 (7) Ss 117/12 - AK 50/12 (https://dejure.org/2012,51287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • strafrechtsiegen.de

    Strafzumessung wegen unerlaubten Besitz & Anbau von Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 203 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.2012 - 2 (7) Ss 117/12
    Die Missachtung des Warneffekts von Vorstrafen, offenen Bewährungen und des früheren Vollzugs von Freiheitsstrafen findet dabei ebenso Berücksichtigung wie ein hartnäckiges und rechtmissbräuchliches Verhalten, sofern hierdurch die konkrete Tatschuld erhöht wird (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825 f.).

    Im Rahmen der erneuten Prüfung des § 47 Abs. 1 StGB wird sich das Amtsgericht dabei zugunsten des Angeklagten nicht nur mit dem Gesichtspunkt der geringen Menge einer weichen Droge zum Zwecke des Eigenkonsums, sondern auch mit einer etwaigen tatauslösenden Suchterkrankung des Angeklagten, die einen bestimmenden Strafzumessungsgrund darstellt (vgl. etwa BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 22; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825 f.), auseinanderzusetzen haben.

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04

    Unerlaubter Besitz einer geringen Menge Heroin: Fehlerhafte Verhängung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.2012 - 2 (7) Ss 117/12
    Zudem muss bei Fallgestaltungen mit geringem Unrechtsgehalt wie der vorliegenden der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in besonderem Maße Beachtung finden (vgl. Senat StV 2005, 275 f.).
  • KG, 04.11.2008 - 1 Ss 375/08

    Strafzumessung: Verhängung einer zweimonatigen Freiheitsstrafe wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.2012 - 2 (7) Ss 117/12
    Das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB darf indes nicht schematisch aus einschlägigen Vorstrafen, Bewährungsbrüchen oder der Wirkungslosigkeit früherer Haftzeiten geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalls festzustellen (vgl. Senat Beschluss vom 24.09.2010 - 2 (8) Ss 221/10; KG Beschluss vom 04.11.2008 - (4) 1 Ss 375/08, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 15.01.2014 - 2 RV 2/14

    Strafurteil wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und Beleidigung:

    Das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 Abs. 1 StGB darf im Übrigen nicht schematisch aus einschlägigen Vorstrafen, Bewährungsbrüchen oder der Wirkungslosigkeit früherer Haftzeiten geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalls festzustellen [vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.04.2012, 2 (7) Ss 117/12, zitiert nach Juris].
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