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   LG Nürnberg-Fürth, 08.02.2016 - 2 O 4549/15   

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https://dejure.org/2016,20962
LG Nürnberg-Fürth, 08.02.2016 - 2 O 4549/15 (https://dejure.org/2016,20962)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 08.02.2016 - 2 O 4549/15 (https://dejure.org/2016,20962)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 08. Februar 2016 - 2 O 4549/15 (https://dejure.org/2016,20962)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Dashcam-Aufzeichnungen, Verwertbarkeit

  • verkehrslexikon.de

    Verwertung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess verwertet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Verwertbarkeit einer Dashcam-Aufnahme im Zivilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG München, 13.08.2014 - 345 C 5551/14

    Dash Cam im Straßenverkehr

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 08.02.2016 - 2 O 4549/15
    Die Einzelrichterin vermag daher im vorliegenden Fall die Rechtsauffassung des LG Heilbronn (Urteil vom 03.02.2015 - 3 S 19/14) und des AG München (Beschluss vom 13.08.2014 - 345 C 5551/14) nicht zu teilen.
  • LG Magdeburg, 05.05.2017 - 1 S 15/17

    Haftung bei Verkehrsunfall: Verwertbarkeit von dashcam-Aufzeichnungen

    Soweit teilweise vertreten wird, dass die Vorschrift nur ortsfest installierte Kameras erfassen soll (so AG Nienburg, Urteil vom 20.01.2015, Aktenzeichen 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14), Rn. 16; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.02.2016, Aktenzeichen 2 O 4549/15, Rn. 29, jeweils zitiert nach juris), ist diese Einschränkung weder durch den Wortlaut noch den Zweck der Norm geboten (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2016, Aktenzeichen 4 Ss 543/15, Rn. 12; Lachenmann/Schwiering, CR 2015, 403; Lohse, VersR 2016, 953, 957; Ernst, CR 2015, 620, 621, jeweils zitiert nach juris; Becker in Plath, BDSG/DSGVO, 2. Auflage, § 6b BDSG, Rn. 12).
  • LG Rottweil, 20.02.2017 - 1 O 104/16

    Haftungsverteilung bei einem Unfall im Begegnungsverkehr und Verwertung voin

    Diese Frage kann aber offen gelassen werden, da letztlich bereits aus der Regelung des § 24 KunstUrhG folgt, dass die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung für Zwecke der Rechtspflege zulässig ist, soweit sie durch Behörden erfolgt, sodass jedenfalls hieraus ein Verwertungsverbot der Dashcamaufnahme im Zivilprozess nicht abgeleitet werden kann (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08. Februar 2016 - 2 0 4549/15 -, Rn. 30, juris; LG Frankenthal, Urteil vom 30. Dezember 2015 -4 O 358/15 -, Rn. 33 ff, juris).
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