Rechtsprechung
LG Bamberg, 15.04.2011 - 2 O 624/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kostenentscheidung: Kosten der Nebenintervention bei einem Wechsel der Unterstützung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei einem Wechsel der Unterstützung in einem gerichtlichen Verfahren (Rücktritt des ursprünglichen Beitritts und neuer Beitritt) sind die Kosten im Verhältnis 1:1 zu quoteln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 69; ZPO § 101 Abs. 1; ZPO § 269 Abs. 3 S. 2
Bei einem Wechsel der Unterstützung in einem gerichtlichen Verfahren (Rücktritt des ursprünglichen Beitritts und neuer Beitritt) sind die Kosten im Verhältnis 1:1 zu quoteln - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zum Grundsatz der Kostenparallelität
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nebenintervention: Kosten bei Parteiwechsel und Regelung im Vergleich (IBR 2011, 1316)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Dresden, 11.04.2008 - 13 W 210/08
Kosten der Nebenintervention bei Wechsel des Streithelfers an die Seite des …
Auszug aus LG Bamberg, 15.04.2011 - 2 O 624/09
Denn der Wechsel setzt zunächst den Rücktritt des ursprünglich erklärten Beitritts voraus mit der Folge einer Kostentragungspflicht entsprechend § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO hinsichtlich des ursprünglichen Beitritts (OLG Dresden, OLGR 2008, 589-591, Rz. 11, zit. nach juris;… Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 66, Rn. 18).
- LG Hamburg, 17.10.2013 - 415 HKO 71/11
Haftung bzw. Haftungsbefreiung des Frachtführers für die Beschädigung des …
Ist der Streitgegenstand vor und nach dem Wechsel wie hier identisch, führt dies zu einer Quote von jeweils 50 % (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 11.4.2008, 13 W 210/08; LG Bamberg, Beschluss vom 15.4.2011, Az. 2 O 624/09, veröffentlicht in der juris - Datenbank).