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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2010 - 2 A 10006/10.OVG   

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https://dejure.org/2010,4333
OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2010 - 2 A 10006/10.OVG (https://dejure.org/2010,4333)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.03.2010 - 2 A 10006/10.OVG (https://dejure.org/2010,4333)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. März 2010 - 2 A 10006/10.OVG (https://dejure.org/2010,4333)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 30 Abs 4 GemO RP, § 34 Abs 7 S 2 GemO RP, § 40 Abs 5 GemO RP, § 43 Abs 1 GemO RP
    Kommunalrecht - Festsetzung der Tagesordnung einer Gemeinderatsitzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten" auf der Tagesordnung einer Gemeinderatsitzung als Recht eines Ratsmitgliedes zum Stellen von Fragen an die vorgeschlagenen Kandidaten; Recht des Bürgermeisters zur Festsetzung der Tagesordnung einer Gemeinderatsitzung mit dem Punkt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten" auf der Tagesordnung einer Gemeinderatsitzung als Recht eines Ratsmitgliedes zum Stellen von Fragen an die vorgeschlagenen Kandidaten; Recht des Bürgermeisters zur Festsetzung der Tagesordnung einer Gemeinderatsitzung mit dem Punkt ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 735
  • DÖV 2010, 527
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Cottbus, 10.05.2022 - 1 K 1251/21
    Sie ermöglicht es den Mitgliedern der Gemeindevertretung damit, sich auf die Sitzung vorzubereiten und einzustellen (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19. März 2010 - 2 A 10006/10 -, Rn. 28, juris).

    Darüber hinaus muss mit der Formulierung des Tagesordnungspunktes hinreichend konkret beschrieben werden, mit welchem Ziel der Tagesordnungspunkt - Beratung und/oder Beschlussfassung oder Information - durch die kommunale Vertretung behandelt werden soll (Sommer in: Bogner, Beratungs- und Beschlussfassungsverfahren in der Gemeindevertretung, Kommunal- und Schulverlag, 4. Aufl. 2013, unter Nr. 8.1.4; vgl. auch in diesem Zusammenhang: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19. März 2010 - 2 A 10006/10 -, juris Rn. 29 [Der Tagesordnungspunkts "Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten" umfasst nicht die Möglichkeit einer Aussprache über die vorgeschlagenen Kandidaten]; Schumacher in: Schumacher/Benedens/Erdmann, etc. Kommunalverfassungsrecht Brandenburg, Juli 2017, § 35 Nr. 5.1).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2022 - 10 A 10255/22

    Antrag auf Neuwahl der Ausschüsse eines Stadtrates; kein eigener Wahlvorschlag

    Damit beginnt die Behandlung des Tagesordnungspunkts "Neubesetzung der Ausschüsse; Wahl der Mitglieder" mit den Wahlvorschlägen der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppen, ohne dass es deren Nennung auf der Tagesordnung bedürfte (vgl. OVG RP, Urteil vom 19. März 2010 - 2 A 10006/10.OVG -, juris Rn. 29 f. zu den Wahlen nach § 40 GemO ).
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