Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2009 - 2 A 10098/09.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3578
OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2009 - 2 A 10098/09.OVG (https://dejure.org/2009,3578)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.06.2009 - 2 A 10098/09.OVG (https://dejure.org/2009,3578)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 2 A 10098/09.OVG (https://dejure.org/2009,3578)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3578) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Ortsgemeinderates von einer Gemeinderatssitzung; Eigentümerähnliche Stellung an einem im vorhabenbezogenen Bebauungsgebiet sich befindlichen Wiesengrundstück als Hindernis an der Teilhabe an der Abstimmung über den Bebauungsplan

  • Judicialis

    GemO § 22; ; GemO § 22 Abs. 1; ; GemO § 22 Abs. 1 Satz 1; ; GemO § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschließungsgrund; Mitwirkungsverbot; Befangenheit; Vorteil; Nachteil; Unmittelbarkeit; Unmittelbarkeit; Unmittelbarkeitskriterium; Sonderinteresse; Gruppeninteresse; Beratungsgegenstand; Entscheidungsgegenstand; Pachtvertrag; Pacht; Jagdpacht; Jagdpächter; Jagdrecht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Auf der Jagd

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Grundsatzentscheidung zur Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OVG Rheinland-Pfalz trifft Grundsatzentscheidung zur Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern - Rücksicht auf öffentliches Wohl und Vermeiden persönlicher Konfliktsituationen stehen im Vordergrund

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1125
  • DÖV 2009, 822
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.1998 - 1 C 10789/97

    Befangenheit bei Beratung eines Bebauungsplan auch nach Verkauf eines Grundstücks

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2009 - 2 A 10098/09
    Sinn und Zweck des gesetzlichen Mitwirkungsverbotes des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GemO ist es, kommunale Ratsmitglieder anzuhalten, ihre Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung auszurichten, ihnen persönliche Konfliktsituationen zu ersparen sowie das Vertrauen der Bürger in eine saubere Kommunalverwaltung zu erhalten und zu stärken (OVG RP, AS 25, 161 [164]; OVG RP, NVwZ-RR 2000, 103 [104]).

    Deshalb ist die Unmittelbarkeit des Vor- oder Nachteils bei einem Ratsmitglied gegeben, bei dem aufgrund einer engen persönlichen Beziehung zum Beratungsgegenstand ein individuelles Sonderinteresse besteht, welches zu einer Interessenkollision führt und die Besorgnis nahelegt, der Betroffene werde nicht mehr uneigennützig und gemeinwohlorientiert handeln (OVG RP, NVwZ-RR 2000, 103 [104]; OVG RP, NVwZ 1986, 1048; VGH BW, BauR 2006, 952f, VGH BW, NVwZ-RR 1998, 63f; OVG MV, Urteil vom 22. Juni 2005 - 3 K 10/02 -, juris Rn. 27).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2005 - 3 K 10/02

    Befangenes Ratsmitglied: Bebauungsplan nichtig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2009 - 2 A 10098/09
    Deshalb ist die Unmittelbarkeit des Vor- oder Nachteils bei einem Ratsmitglied gegeben, bei dem aufgrund einer engen persönlichen Beziehung zum Beratungsgegenstand ein individuelles Sonderinteresse besteht, welches zu einer Interessenkollision führt und die Besorgnis nahelegt, der Betroffene werde nicht mehr uneigennützig und gemeinwohlorientiert handeln (OVG RP, NVwZ-RR 2000, 103 [104]; OVG RP, NVwZ 1986, 1048; VGH BW, BauR 2006, 952f, VGH BW, NVwZ-RR 1998, 63f; OVG MV, Urteil vom 22. Juni 2005 - 3 K 10/02 -, juris Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05

    Zulässiger Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2009 - 2 A 10098/09
    Deshalb ist die Unmittelbarkeit des Vor- oder Nachteils bei einem Ratsmitglied gegeben, bei dem aufgrund einer engen persönlichen Beziehung zum Beratungsgegenstand ein individuelles Sonderinteresse besteht, welches zu einer Interessenkollision führt und die Besorgnis nahelegt, der Betroffene werde nicht mehr uneigennützig und gemeinwohlorientiert handeln (OVG RP, NVwZ-RR 2000, 103 [104]; OVG RP, NVwZ 1986, 1048; VGH BW, BauR 2006, 952f, VGH BW, NVwZ-RR 1998, 63f; OVG MV, Urteil vom 22. Juni 2005 - 3 K 10/02 -, juris Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1996 - 3 S 2956/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Ausschluß von der Mitwirkung bei der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2009 - 2 A 10098/09
    Deshalb ist die Unmittelbarkeit des Vor- oder Nachteils bei einem Ratsmitglied gegeben, bei dem aufgrund einer engen persönlichen Beziehung zum Beratungsgegenstand ein individuelles Sonderinteresse besteht, welches zu einer Interessenkollision führt und die Besorgnis nahelegt, der Betroffene werde nicht mehr uneigennützig und gemeinwohlorientiert handeln (OVG RP, NVwZ-RR 2000, 103 [104]; OVG RP, NVwZ 1986, 1048; VGH BW, BauR 2006, 952f, VGH BW, NVwZ-RR 1998, 63f; OVG MV, Urteil vom 22. Juni 2005 - 3 K 10/02 -, juris Rn. 27).
  • VGH Hessen, 10.03.1981 - II OE 12/80

    Befangenheit bei Beratung einer Beitragssatzung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2009 - 2 A 10098/09
    Das Merkmal der Unmittelbarkeit eines möglichen Vor- oder Nachteils liegt nicht erst dann vor, wenn zwischen der zu treffenden Entscheidung des Rates und den möglichen vor- oder nachteiligen Folgen ohne Hinzutreten eines weiteren Umstandes eine direkte Kausalität besteht (sog. formale Theorie, vgl. HessVGH, NVwZ 1982, 44 [45]) oder wenn die zur Verwirklichung des Vor- oder Nachteils noch erforderliche Umsetzung des Ratsbeschlusses zwangsläufig zu erwarten ist (sog. modifizierte formale Theorie, vgl. Schaaf/Oster in: Kommunalverfassungsrecht Rheinland-Pfalz, Stand: November 2008, § 22 Ziff. 2.3.4.4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1985 - 10 C 9/85
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2009 - 2 A 10098/09
    Deshalb ist die Unmittelbarkeit des Vor- oder Nachteils bei einem Ratsmitglied gegeben, bei dem aufgrund einer engen persönlichen Beziehung zum Beratungsgegenstand ein individuelles Sonderinteresse besteht, welches zu einer Interessenkollision führt und die Besorgnis nahelegt, der Betroffene werde nicht mehr uneigennützig und gemeinwohlorientiert handeln (OVG RP, NVwZ-RR 2000, 103 [104]; OVG RP, NVwZ 1986, 1048; VGH BW, BauR 2006, 952f, VGH BW, NVwZ-RR 1998, 63f; OVG MV, Urteil vom 22. Juni 2005 - 3 K 10/02 -, juris Rn. 27).
  • VGH Hessen, 28.11.2013 - 8 A 865/12

    Neue Rechtsansicht des VGH Hessen zu den Voraussetzungen der Befangenheit von

    Die Annahme eines unmittelbarer Vor- oder Nachteils ist nicht auf die Fälle direkter Kausalität beschränkt; maßgeblich kommt es vielmehr darauf an, ob der Gemeindevertreter aufgrund besonderer persönlicher Beziehungen zu dem Gegenstand der Beschlussfassung ein individuelles Sonderinteresse an der Entscheidung hat, das zu einer Interessenkollision führen kann und die Besorgnis einer beeinflussten Stimmabgabe rechtfertigt (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Februar 1981 - 14 C 1/80 -, NVwZ 1982 S. 44; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 2004 - 8 S 1374/03 - juris, Rdnr. 19; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juni 2009 - 2 A 10098/09 - juris Rdnrn. 25 f.).
  • VG Neustadt, 28.02.2011 - 3 K 958/10

    Umwandlung eines verkehrsberuhigten Bereichs in Tempo-30-Zone: Befangenheit von

    Wie es der ständigen Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz entspricht (vgl. Urteile vom 17. Januar 1978 - 10 C 7/77.OVG - [AS RP-SL 15, 77 ff.], 7. Dezember 1983 - 10 C 9/83.OVG - [NVwZ 1984, 670], 13. Juni 1995 - 7 A 10875/94.OVG - [AS RP-SL 25, S. 161 ff.], 23. April 1998 - 1 C 10789/97.OVG - [NVwZ-RR 2000, 103 ff.] und 24. Juni 2009 - 2 A 10098/09.OVG - [AS RP-SL 37, 361] entspricht, verfolgt das gesetzliche Mitwirkungsverbot das Ziel, kommunale Ratsmitglieder anzuhalten, ihre Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung auszurichten, ihnen persönliche Konfliktsituationen zu ersparen sowie das Vertrauen der Bürger in eine saubere Kommunalverwaltung zu erhalten und zu stärken.

    Das Merkmal der Unmittelbarkeit eines möglichen Vor- oder Nachteils liegt nämlich nicht erst dann vor, wenn zwischen der zu treffenden Entscheidung des Gemeinderates und den möglichen vor- oder nachteiligen Folgen ohne Hinzutreten eines weiteren Umstandes eine direkte Kausalität besteht (sog. formale Theorie; vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juni 2009 - 2 A 10098/09.OVG -, AS RP-SL 37, 361 ff.) oder wenn die zur Verwirklichung des Vor- oder Nachteils noch erforderliche Umsetzung des Ratsbeschlusses zwangsläufig zu erwarten ist (sog. modifizierte formale Theorie; vgl. OVG Rheinland-Pfalz, a. a. O. m. w. N.).

    Erforderlich ist ein auf seine Person bezogener besonderer, über den allgemeinen Nutzen oder die allgemeine Belastung hinausgehender möglicher Vor- oder Nachteil (s. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juni 2009, a. a. O.).

  • OVG Saarland, 29.03.2012 - 2 C 252/10

    Befangenheit bei Beschlussfassung über Bauleitplan

    Nach der Formulierung ("kann") ist weder eine positive Feststellung des Vorliegens eines Vor- oder Nachteils noch eine direkte Kausalität zwischen der Ratsentscheidung und den möglichen vor- oder nachteiligen Folgen(vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 24.6.2009 - 2 A 10098/09 -, LKRZ 2009, 343, VGH Mannheim, Urteil vom 30.4.2004 - 8 S 1374/03 -, BRS 67 Nr. 26) notwendig.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2022 - 8 C 10123/22

    Bebauungsplan der Gemeinde Wellen unwirksam

    (OVG RP, Urteil vom 24. Juni 2009 - 2 A 10098/09.OVG -, juris Rn. 25 ff. und Urteil vom 31. Mai 2022 - 1 C 10785/21.OVG -, juris Rn. 34 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 1 C 10575/15

    Keine Befangenheit eines Grundstückeigentümers, der an Lieferanten einer von der

    Dieser besteht bereits dann, wenn konkrete Umstände den Eindruck begründen, das Ratsmitglied könne bei seiner Entscheidung auch von persönlichen Interessen geleitet werden (vgl. etwa OVG Koblenz, Urteile vom 24. März 2011 - 1 C 10737/10.OVG - und vom 24. Juni 2009 - 2 A 10098/09.OVG -, beide in juris).

    Wann dies der Fall ist, ergibt eine Bewertung der Beziehung zwischen dem Ratsmitglied und dem Beratungsgegenstand aufgrund der Umstände des Einzelfalles (OVG Koblenz, Urteile vom 24. März 2011 und vom 24. Juni 2009, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 6 A 10605/13

    Begünstigtes Ratsmitglied von Mitwirkung an Verschonungsregelung in Satzung über

    Gerade in einer solchen Konstellation, in der sich die Frage stellt, welche Grundstücke im Gemeindegebiet über mehrere Jahre von der Beitragspflicht ausgenommen werden, kann der Anschein erweckt werden, das Ratsmitglied, welches von einer solchen Verschonungsregelung profitieren würde, könnte bei seiner Entscheidung auch von persönlichen Interessen an einem Vorteil geleitet werden, der eng mit seinen persönlichen Belangen zusammenhängt und nicht von derart untergeordneter Bedeutung ist, dass er vernachlässigt werden kann (vgl. OVG RP, 2 A 10098/09.OVG, AS 37, 361, juris; OVG RP, 1 C 10737/10.OVG, DVBl 2011, 696, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2017 - 8 C 11681/16

    Normenkontrollverfahren gegen Wohnbebauung auf ehemaligem Kirchen- und

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Befangenheitsvorschriften keine so weite Ausdehnung erfahren sollen, dass die Funktionsfähigkeit des Rates und damit die auf demokratische Teilhabe beruhende Beteiligung der Vertretungskörperschaft unangemessen zurückgedrängt werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 13. Juni 1995 - 7 A 10875/94.OVG -, AS 25, 161 und juris, Rn. 23 und 26; Urteil vom 24. Juni 2009 - 2 A 10098/09.OVG -, AS 37, 361 und juris, Rn. 27).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10859/12

    Umsatzumverteilungen, Kaufkraftabfluss, Einzelhandels- und städtebauliche

    Ein derartiges Sonderinteresse kann dann anerkannt werden, wenn sich ein auf die Person des Betroffenen bezogener besonderer, über den allgemeinen Nutzen oder die allgemeine Belastung hinausgehender möglicher Vor- oder Nachteil ergibt (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. Juni 2009 - 2 A 10098/09.OVG - AS 37, 361 und juris, Rn. 27).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 10 C 11760/19

    Kommunaler Finanzausgleich: Festsetzung der Verbandsgemeindeumlagesätze;

    Hierzu hat der früher für das Kommunalverfassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG RP, Urteil vom 24. Juni 2009 - 2 A 10098/09.OVG -, AS 37, 361 [364 f.]; juris Rn. 25 ff.) ausgeführt:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10758/12

    Normenkontrollverfahren gegen Einkaufszentrum in Kaiserslautern erfolglos

    Ein derartiges Sonderinteresse kann dann anerkannt werden, wenn sich ein auf die Person des Betroffenen bezogener besonderer, über den allgemeinen Nutzen oder die allgemeine Belastung hinausgehender möglicher Vor- oder Nachteil ergibt (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. Juni 2009 - 2 A 10098/09.OVG - AS 37, 361 und [...], Rn. 27).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.05.2022 - 1 C 10785/21

    Unwirksamkeit eines Änderungsbebauungsplans wegen Mitwirkung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht