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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13.OVG   

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https://dejure.org/2014,9435
OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13.OVG (https://dejure.org/2014,9435)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.04.2014 - 2 A 10894/13.OVG (https://dejure.org/2014,9435)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13.OVG (https://dejure.org/2014,9435)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 2 Nr 2 MedienG RP, § 27 Abs 1 MedienG RP, § 35 Abs 2 RdStVtr, § 35 Abs 9 S 3 RdStVtr, § 35 Abs 9 S 4 RdStVtr
    Trennung von Werbeeinblendungen und redaktionellen Inhalten - Sat1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Medienaufsichtliche Beanstandung zweier Einblendungen zur Einleitung von Werbeblöcken; Anforderungen des rundfunkrechtlichen Trennungsgebots des § 7 Abs. 3 S. 3 RStV im Fall der Fernsehwerbung; Kennzeichnung des Beginns der Werbung durch ein optisches Mittel

  • kanzlei.biz

    Eigene Programmhinweise eines Senders in Werbetrenner sind nicht erlaubt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Medienaufsichtliche Beanstandung zweier Einblendungen zur Einleitung von Werbeblöcken; Anforderungen des rundfunkrechtlichen Trennungsgebots des § 7 Abs. 3 S. 3 RStV im Fall der Fernsehwerbung; Kennzeichnung des Beginns der Werbung durch ein optisches Mittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Fernseh-Werbetrenner mit Hinweis auf weitere Programme verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Programmhinweise bei Sat.1-Werbetrenner unzulässig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    OVG Koblenz erklärt Programmhinweise bei Sat.1-Werbetrenner für unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Trennungsgebot von Fernsehwerbung und Fernsehprogramm

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unzureichende Trennung von Fernsehprogramm und Werbung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fernsehwerbung - Werbetrenner dürfen keine Programmhinweise enthalten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unzureichende Trennung von Fernsehprogramm und Werbung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Werbetrenner zur Einleitung eines Werbeblocks mit Programmhinweis verstößt gegen Trennungsgebot

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzureichende Trennung von Fernsehprogramm und Werbung bei Sat.1-Werbetrenner

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Werbung und Recht: Müssen Fernsehsender Werbung von Programmhinweisen trennen?

  • beck.de (Kurzinformation)

    Werbetrenner von Sat.1 beanstandet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sat.1-Werbetrenner verletzen Rundfunkstaatsvertrag: Optischer Hinweis zum Beginn einer Fernseh-Werbepause darf nicht mit Programmankündigung verbunden sein - Werbung muss sich angemessen räumlich oder durch optische oder akustische Mittel eindeutig von anderen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 634
  • DVBl 2014, 926
  • DÖV 2014, 761
  • ZUM 2014, 739
  • afp 2014, 378
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14

    Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende

    Adressat der verwaltungsinternen Beschlüsse ist der Beklagte (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 29.4.2014, 2 A 10894/13, juris Rn. 40 - zur Begründungspflicht der Kommission für Zulassung und Aufsicht [ZAK] nach § 35 Abs. 9 Sätze 3 und 4 RStV).

    Dementsprechend kommt es maßgeblich darauf an, dass für den Beklagten erkennbar ist, mit welchen Erwägungen der Beschluss begründet werden soll (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 29.4.2014, 2 A 10894/13, juris Rn. 40 - zur Begründungspflicht der Kommission für Zulassung und Aufsicht [ZAK] nach § 35 Abs. 9 Sätze 3 und 4 RStV).

  • VG Neustadt, 21.02.2018 - 5 K 772/17

    Rundfunkrecht

    Es muss nämlich nicht Gleiches ständig wiederholt werden (vgl. Urteil der Kammer vom 4. Juni 2013, a.a.O. und nachfolgend OVG RP, Urteil vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13.OVG - VG München, Urteil vom 11. Oktober 2012 - M 17 K 10.6273 - VG Hannover, Urteil vom 8. Juli 2014 - 7 A 4679/12 -, m.w.N., alle juris).

    Der Beschluss der ZAK ist entsprechend §§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - aus der Sicht des Empfängerhorizonts, hier also der Beklagten, auszulegen (vgl. OVG RP, Urteil vom 29. April 2014, a.a.O.).

    Die Beklagten hat die Bezugnahme erkennbar dahin verstanden, dass die ZAK sowohl dem Urteil (Votum) als auch der hierzu gegebenen Begründungen der Vorlage in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in vollem Umfang gefolgt ist (vgl. zum Aspekt des üblichen Sprachgebrauchs der ZAK auch OVG RP, Urteil vom 29. April 2014, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 09.03.2015 - 7 B 14.1605

    Schleichwerbung

    Allein aufgrund der fehlenden Kennzeichnung als Werbung wird die Eignung, über den Zweck der Darstellung zu täuschen, begründet (OVG RhPf B.v. 17.12.2008 - 2 A 10327/08 - ZUM 2009, 507-513 = juris Rn. 56 und U.v. 29.4.2014 - 2 A 10894/13 - juris Rn. 67 f.).
  • VG Hannover, 17.11.2016 - 7 A 280/15

    Free TV; Kombispot; Programmhinweis; Trennungsgebot; Werbetrenner; Werbung

    Allerdings müssen eine solche Verweisung und der Wille, sich die Begründung zu eigen zu machen, aus der Niederschrift klar und unmissverständlich hervorgehen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.4.2014 - 2 A 10894/13 - u.a. DVBl. 2014, S. 926, zitiert nach juris Rdnrn 36ff. m.w.N.; erk. Kammer, Urteil vom 8.7.2014 - 7 A 4679/12 - ZUM-RD 2015, S. 325 mwN).

    Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 29.4.2014 (aaO, Rdnr. 60 mwN) ausgeführt, dass es sich bei einer Programmankündigung um einen Teil des Programms handelt, von dem sich die Werbung abzusetzen hat.

  • VG Düsseldorf, 21.06.2016 - 3 K 5661/14

    Veranstaltungs- und Vertriebserlaubnis für Lotterien mit geringem

    Nach der Rechtsprechung zur Begründungspflicht der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) nach § 35 Abs. 9 S. 3 und S. 4 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) genügt es, wenn sich die Kommissionsmitglieder eine Beschlussvorlage im Wege der Verweisung oder Bezugnahme zu eigen machen, wobei allerdings die Verweisung wie auch der Wille, sich die Begründung zu eigen zu machen, aus der Niederschrift klar und unmissverständlich hervorgehen muss (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13 -, Rn. 35 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 19. September 2013 - 7 BV 13.196 -, Rn. 42 ff.; VG Berlin, Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 -, Rn. 27; juris).
  • VG Hamburg, 13.09.2016 - 4 K 303/13

    Lotterie mit geringerem Gefährdungspotential; isolierte Anfechtbarkeit von

    Bezugnahmen auf Unterlagen, auf vorangegangene Verwaltungsakte sowie auf Schreiben der Behörde oder Gutachten, die an den Adressaten ergangen oder diesem zumindest ohne weitere Umstände zugänglich sind, sind grundsätzlich zulässig und können - je nach Einzelfall - dem formellen Begründungserfordernis nach § 39 VwVfG Rechnung tragen (OVG Koblenz, Urt. v. 29.4.2014, 2 A 10894/13, juris - Rn. 38; vgl. auch VGH München, Urt. v. 19.9.2013, 7 BV 13.196, juris - Rn. 42ff).
  • VG Düsseldorf, 22.01.2016 - 3 K 2472/14

    Werbeerlaubnis für Lotterien im Internet; Begründungspflicht;

    Nach der Rechtsprechung zur Begründungspflicht der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) nach § 35 Abs. 9 S. 3 und S. 4 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) genügt es, wenn sich die Kommissionsmitglieder eine Beschlussvorlage im Wege der Verweisung oder Bezugnahme zu eigen machen, wobei allerdings die Verweisung wie auch der Wille, sich die Begründung zu eigen zu machen, aus der Niederschrift klar und unmissverständlich hervorgehen muss (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13 -, Rn. 35 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 19. September 2013 - 7 BV 13.196 -, Rn. 42 ff.; VG Berlin, Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 -, Rn. 27; juris).
  • VG Berlin, 19.03.2015 - 23 K 261.13

    Anfechtungsklage gegen die Nebenbestimmungen einer Werbeerlaubnis für Lotterien

    Nach der Rechtsprechung zur Begründungspflicht der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) nach § 35 Abs. 9 S. 3 und S. 4 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) genügt es, wenn sich die Kommissionsmitglieder eine Beschlussvorlage im Wege der Verweisung oder Bezugnahme zu eigen machen, wobei allerdings die Verweisung wie auch der Wille, sich die Begründung zu eigen zu machen, aus der Niederschrift klar und unmissverständlich hervorgehen muss (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13 -, Rn. 35 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 19. September 2013 - 7 BV 13.196 -, Rn. 42 ff.; VG Berlin, Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 -, Rn. 27; juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2018 - 11 ME 541/18

    Aktivierungscodes; gewerbliche Spielvermittlung; Glücksspielaufsichtsbehörde;

    Der Pflicht zur Begründung seiner Beschlüsse kann das Glücksspielkollegium dabei grundsätzlich auch dadurch genügen, dass es einer von der zuständigen Behörde vorgelegten Beschlussvorlage einschließlich einer darin enthaltenen Begründung des vorgeschlagenen Beschlusses durch Bezugnahme zustimmt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.3.2017 - 13 B 1054/16 -, MMR 2017, 858, juris, Rn. 50; VG Hamburg, Urt. v. 13.9.2016 - 4 K 303/13 -, juris, Rn. 45; VG Berlin, Urt. v. 19.3.2015 - 23 K 261.13 -, juris, Rn. 49; VG Arnsberg, Urt. v. 10.10.2018 - 1 K 5592/17 -, juris, Rn. 72; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 29.4.2014 - 2 A 10894/13 -, juris, Rn. 38; Bayerischer VGH, Urt. v. 19.9.2013 - 7 BV 13.196 -, juris, Rn. 45).
  • VG Berlin, 13.03.2018 - 27 K 258.14

    Beanstandung der Ausstrahlung einer Sendung zu einer bestimmten Tageszeit wegen

    Die Bezugnahme ist in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 BGB aus der Perspektive des Empfängerhorizontes so auszulegen, wie ihre Adressaten nach den ihnen bekannten oder ohne Weiteres erkennbaren Umständen ihren materiellen Gehalt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen müssen; die hierdurch gegebene Begründung ist hinreichend bestimmt, wenn sie sich unzweifelhaft erkennen lässt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13 - juris Rn. 39 und - zu § 37 VwVfG - BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 8 C 18.16 - juris Rn. 14).

    Das von der Beklagten angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13 - (juris insbesondere Rn. 44 f.) steht dieser Bewertung schon deswegen nicht entgegen, weil dieses Urteil nicht Entscheidungen der KJM, sondern Entscheidungen der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) betrifft.

  • VG Berlin, 22.03.2021 - 27 K 309.16
  • VG Neustadt, 10.10.2018 - 5 L 1045/18

    Fernsehrecht, Glücksspielrecht

  • VG Düsseldorf, 24.01.2017 - 3 K 4182/15

    Anspruch eines gewerblichen Vermittlers staatlicher Lotterieprodukte auf eine

  • VG Hannover, 17.11.2016 - 7 A 430/16

    Cross Promotion; Free TV; Programmhinweis; Trennungsgebot; Werbetrenner; Werbung

  • VG Berlin, 18.05.2018 - 27 K 512.14

    Einwände der Kommission für Jugendmedienschutz gegen die Ausstrahlung des

  • VG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 1368/13

    Zur Rechtmäßigkeit von "Inhalts- und Nebenbestimmungen" für eine Werbeerlaubnis

  • VG Berlin, 24.02.2015 - 23 K 390.14

    Anfechtungsklage gegen die Nebenbestimmungen einer Werbeerlaubnis für Lotterien

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2022 - 11 N 58.18

    Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV); Beanstandung;

  • VG München, 08.11.2018 - M 17 K 17.1664

    Verstoß gegen das Erkennbarkeitsgebot von Werbung im Fernsehprogramm

  • VG München, 11.07.2019 - M 17 K 17.5395

    Medienrechtliche Beanstandung wegen Schleichwerbung

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