Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2011 - 2 A 11114/10.OVG |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 33 Abs 5 GG
Umsetzung eines Beamten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besoldungsrechliche Bewertung eines Dienstpostens und Beurteilung der Amtsangemessenheit einer Beschäftigung eines Beamten einer Verbandsgemeinde aufgrund eines vom Gemeinderat beschlossenen Stellenplans; Voraussetzungen einer Zulässigkeit einer Umsetzung eines Beamten ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besoldungsrechliche Bewertung eines Dienstpostens und Beurteilung der Amtsangemessenheit einer Beschäftigung eines Beamten einer Verbandsgemeinde aufgrund eines vom Gemeinderat beschlossenen Stellenplans; Voraussetzungen einer Zulässigkeit einer Umsetzung eines Beamten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Umsetzung der Büroleiterin einer Verbandsgemeindeverwaltung auf die Leitung der Ordnungs- und Sozialabteilung ausnahmsweise zulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Degradierung zum Sozialamt
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Versetzung auf besoldungsmäßig niedriger bewerteten Posten
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 19.07.2010 - 6 K 811/09
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2011 - 2 A 11114/10.OVG
- BVerwG, 15.03.2012 - 2 B 61.11
- BVerwG, 16.08.2012 - 2 C 6.12
Wird zitiert von ... (4)
- VG Neustadt, 13.10.2021 - 1 K 338/21
Beamtenrecht
Der Beamte hat auch bei einer sachlich gerechtfertigten Umsetzung grundsätzlich einen Anspruch auf weiterhin amtsangemessene Beschäftigung, d. h. in einer seinem Amt im statusrechtlichen Sinn entsprechenden Aufgabenstellung verwendet zu werden (s. OVG RP, Urteil vom 18. Januar 2011, 2 A 11114/10.OVG, ESOVGRP).44 Ein Beamter hat auch bei einer sachlich gerechtfertigten Umsetzung grundsätzlich einen Anspruch darauf, weiterhin amtsangemessen, d. h. mit einer seinem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechenden Aufgabenstellung verwendet zu werden (OVG RP, Urteil vom 18. Januar 2011 - 2 A 11114/10.OVG -, ESOVGRP).
Solange und soweit der Haushaltsgesetzgeber der Einschätzung der Verwaltung nicht gefolgt ist, bleibt seine Festlegung und nicht diejenige der Verwaltung verbindlich (vgl. BVerwG…, Urteil vom 2. April 1981 - 2 C 13/80 -a. a. O.; OVG RP, Urteil vom 18. Januar 2011 - 2 A 11114/10.OVG -, ESOVGRP).
Eine solche die Rückübertragung der bisherigen Leitungsaufgabe ausschließende und die Beschäftigung auf einem nicht amtsangemessenen Dienstposten begründende Ausnahmesituation hat das OVG Rheinland-Pfalz in dem mit seinem Urteil vom 18. Januar 2011 - 2 A 11114/10.OVG - (ESOVGRP) entschiedenen Einzelfall einer im Statusamt A 13 als Büro- und Zentralabteilungsleiterin bei einer Verbandsgemeindeverwaltung tätigen Beamtin angenommen, die aufgrund innerdienstlicher Spannungen zwischen ihr und der Bürgermeisterin auf den nach dem Stellenplan der dort beklagten Verbandsgemeinde nach BesGr A 12 ausgewiesenen Dienstposten der Leiterin der Ordnungs- und Sozialabteilung umgesetzt worden war.
Ausdrücklich führte das OVG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 18. Januar 2011 - 2 A 11114/10.OVG - zu diesem besonderen Einzelfall folgendes aus:.
- VG Düsseldorf, 19.11.2014 - 13 K 7542/13
Umsetzung; Entzug der Leitungsfunktion; Abordnung; Disziplinarverfahren; …
OVG RP, Urteil vom 18. Januar 2011 - 2 A 11114/10 -, ZBR 2012, 59 = juris, Rn. 32 ff.; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Aufl. 2013, § 4, Rn. 67. - VG Würzburg, 19.07.2011 - W 1 K 10.1340
Geschäftsstellenleiter einer Verwaltungsgemeinschaft; Teilentzug von Aufgaben als …
Ebenso können unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Vorgesetzten und einem Bediensteten und ein daraus entstehender Vertrauensverlust grundsätzlich eine Umsetzung rechtfertigen (vgl. auch BVerwG v. 26.11.2004, 2 B 72/04, juris; OVG SH v. 30.04.2004, 3 LB 128/03, juris; OVG RhPf v. 18.01.2011, 2 A 11114/10, juris; VG Münster v. 12.11.2010, 4 K 1359/07, juris). - VG Trier, 27.04.2021 - 7 K 6/21 Mithin liegt ein Fall des Ermessensmissbrauchs vor (vgl. OVG RP, Urteil vom 18. Januar 2011 - 2 A 11114/10.OVG juris Rn. 21 für den Fall der Umsetzung).