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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2013 - 2 A 11197/12.OVG   

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https://dejure.org/2013,16748
OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2013 - 2 A 11197/12.OVG (https://dejure.org/2013,16748)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.07.2013 - 2 A 11197/12.OVG (https://dejure.org/2013,16748)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 2 A 11197/12.OVG (https://dejure.org/2013,16748)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 52 Abs 1 GKG 2004, § 26 Abs 5 RdFunkStVtr1991G RP, § 31 RdFunkStVtr1991G RP
    Zum Streitwert für Verfahren im Fernsehrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Streitwerts für ein Verfahren zur Einräumung von Sendezeit für unabhängige Dritte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 1; RStV § 26 Abs. 5; RStV § 31
    Bestimmung des Streitwerts für ein Verfahren zur Einräumung von Sendezeit für unabhängige Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 862
  • DÖV 2013, 821
  • afp 2015, 87
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2003 - 2 B 11374/03
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2013 - 2 A 11197/12
    Darin kommt - wie auch in den vorgeschlagenen Streitwerten für Hörfunk- und Fernsehkonzessionen - das Interesse an der Veranstaltung eines bundesweiten Fernsehprogramms insgesamt nicht mehr seiner Bedeutung entsprechend zum Ausdruck (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2003 - 2 B 11372/03.OVG -).

    Abweichend von dem Beschluss des Senats vom 6. November 2003 - 2 B 11372/03.OVG - sind die im Zulassungszeitraum zu erzielenden Werbeeinnahmen allerdings kein geeigneter Maßstab, da diese dem Hauptprogrammveranstalter zustehen.

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2013 - 2 A 11197/12
    Eine unzumutbare Erschwerung des Zugangs kann nicht nur vorliegen, wenn das Kostenrisiko die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des einzelnen übersteigt, sondern auch dann, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis steht, dass die Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 31. Mai 1960 - 2 BvL 4/59 -, BVerfGE 11, 139, 143; Beschluss vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 -, BVerfGE 85, 337 [347]; Kammerbeschluss vom 31. Oktober 1996 - 1 BvR 1074/93 -, NJW 1997, 311 [312]).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2013 - 2 A 11197/12
    Eine unzumutbare Erschwerung des Zugangs kann nicht nur vorliegen, wenn das Kostenrisiko die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des einzelnen übersteigt, sondern auch dann, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis steht, dass die Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 31. Mai 1960 - 2 BvL 4/59 -, BVerfGE 11, 139, 143; Beschluss vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 -, BVerfGE 85, 337 [347]; Kammerbeschluss vom 31. Oktober 1996 - 1 BvR 1074/93 -, NJW 1997, 311 [312]).
  • BVerfG, 31.10.1996 - 1 BvR 1074/93

    Verletzung des grundrechtlich geschützten Justizgewährleistungsanspruch durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2013 - 2 A 11197/12
    Eine unzumutbare Erschwerung des Zugangs kann nicht nur vorliegen, wenn das Kostenrisiko die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des einzelnen übersteigt, sondern auch dann, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis steht, dass die Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 31. Mai 1960 - 2 BvL 4/59 -, BVerfGE 11, 139, 143; Beschluss vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 -, BVerfGE 85, 337 [347]; Kammerbeschluss vom 31. Oktober 1996 - 1 BvR 1074/93 -, NJW 1997, 311 [312]).
  • BVerwG, 09.11.1988 - 4 B 185.88

    Rechtsmittelverfahren - Unveränderter Streitgegenstand - Streitwert

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2013 - 2 A 11197/12
    Zwar ist bei unverändertem Streitgegenstand grundsätzlich der Streitwert des Rechtsmittelverfahrens mit dem Streitwert des ersten Rechtszugs auch dann identisch, wenn nicht der Kläger, sondern der Beklagte oder - wie hier - ein Beigeladener das Rechtsmittel führt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. August 2001 - 3 C 19/00 -, Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 6; Beschluss vom 9. November 1988 - 4 B 185/88 -, NVwZ-RR 1989, 280; BayVGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 B 06.500 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2013 - 2 A 11197/12
    Nach § 52 Abs. 1 GKG soll der Streitwert dem wirtschaftlichen Wert des Klageziels entsprechen, das der Kläger mit seinem Antrag unmittelbar erreichen will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1995 - 1 B 205/93 -, juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2010 - 10 ME 439/08
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2013 - 2 A 11197/12
    Der Streitwert ist stattdessen bei einem bundesweit ausgestrahlten Fensterprogramm mit 100.000,-- EUR festzusetzen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 19. März 2010 - 10 ME 439/08 -, juris) und gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG auch im Berufungsverfahren zu berücksichtigen, wenn dieses von einem beigeladenen Fensterveranstalter durchgeführt wird.
  • VGH Bayern, 20.01.2010 - 1 B 06.500

    Streitwert für baurechtlichen Vorbescheid

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2013 - 2 A 11197/12
    Zwar ist bei unverändertem Streitgegenstand grundsätzlich der Streitwert des Rechtsmittelverfahrens mit dem Streitwert des ersten Rechtszugs auch dann identisch, wenn nicht der Kläger, sondern der Beklagte oder - wie hier - ein Beigeladener das Rechtsmittel führt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. August 2001 - 3 C 19/00 -, Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 6; Beschluss vom 9. November 1988 - 4 B 185/88 -, NVwZ-RR 1989, 280; BayVGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 B 06.500 -, juris Rn. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2014 - 2 B 10323/14

    Auswahl von Anbietern von sog. Fensterprogrammen - Drittsendezeiten; private

    Im weiteren Schriftsatz vom 30. August 2012 sowie im Berufungsverfahren 2 A 11197/12.OVG hat sich die LMK nicht weiter zu der Frage der Berücksichtigung der Einwände der Antragstellerin geäußert.

    Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2 Gerichtskostengesetz in der ab 1. August 2013 geltenden Fassung des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG) vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 3714) in Verbindung mit Ziffer 37.4 der Empfehlungen des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (LKRZ 2014, 169; vgl. im Übrigen OVG RP, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 2 A 11197/12.OVG -, NVwZ-RR 2013, 862 ) .

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2014 - 2 B 10327/14

    Vorläufiges Entfallen der Drittsendezeiten im Programm von SAT.1

    Im weiteren Schriftsatz vom 30. August 2012 sowie im Berufungsverfahren 2 A 11197/12.OVG hat sich die LMK nicht weiter zu der Frage der Berücksichtigung der Einwände der Beigeladenen zu 1) geäußert.

    Streit stehende Mitbewerberverhältnis auch OVG RP, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 2 A 11197/12.OVG -, NVwZ-RR 2013, 862 ) .

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2017 - 2 B 11451/17

    Privatsender SAT.1 vorläufig zur Ausstrahlung von Sendezeiten für unabhängige

    Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2 Gerichtskostengesetz in der ab 1. August 2013 geltenden Fassung des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 3714) in Verbindung mit Ziffer 37.4 der Empfehlungen des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (LKRZ 2014, 169; vgl. auch OVG RP, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 2 A 11197/12.OVG -, NVwZ-RR 2013, 862).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2017 - 2 A 10449/16

    Regionalfensterprogramm bei Sat.1: Verlängerung der Zulassung rechtmäßig

    Der Senat bestimmt den Streitwert insofern nach seinem Ermessen auf der Grundlage des verwaltungsgerichtlich festgesetzten (von keinem der Beteiligten angefochtenen) Streitwertes und den Erwägungen in seinem Beschluss vom 10. Juli 2013 (- 2 A 11197/12.OVG -, NVwZ-RR 2013, 862).
  • VG Hannover, 27.11.2013 - 7 B 5663/13

    Umfang der Fernseh-Sendezeit für unabhängige Dritte in Gestalt eines

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 63 Abs. 2 Satz 1, 52 Abs. 1, 53 Abs. 3 Nr. 2 GKG und entspricht der Streitwertrechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 19.03.2010, a.a.O.; vgl. auch: OVG Koblenz, Beschl. v. 10.07.2013 - 2 A 11197/12 -, juris, mit dem - unter Bezugnahme auf die eben zitierte Streitwertentscheidung des Nds. OVG - für ein Hauptsache verfahren um die Zuteilung eines Drittsendefensters ein Streitwert von 100.000,00 EUR festgesetzt worden ist, der nach Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit - sowohl in der Fassung von 2004 wie auch in derjenigen von 2013 - für ein Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes zu halbieren ist).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 2 B 10755/19

    Streitwert in Streitigkeiten über die Verpflichtung von Rundfunkanstalten zur

    Gemeint ist dort die Veranstaltung eines Programms durch die Einräumung von Drittsendezeiten auf festgelegten Sendezeitschienen als Ergebnis eines komplexen Vergabeverfahrens für einen fünfjährigen Zulassungszeitraum, die darüber hinaus mit nicht erheblichen Kostenerstattungspflichten des Hauptprogrammveranstalters verbunden ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 2 A 11197/12 -, NVwZ-RR 2013, 862 f.).
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