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   OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2008 - 2 A 11200/07.OVG   

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https://dejure.org/2008,2097
OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2008 - 2 A 11200/07.OVG (https://dejure.org/2008,2097)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.04.2008 - 2 A 11200/07.OVG (https://dejure.org/2008,2097)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. April 2008 - 2 A 11200/07.OVG (https://dejure.org/2008,2097)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu Studiengebühren für ein postgraduales Studium; Qualifizierung eines Masterstudiengangs als Zweitstudium; Einrichtung und Führung von Studienkonten; Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Gebührenfreiheit von Zweitstudien auf konsekutive ...

  • Judicialis

    HochSchG § 35 Abs. 3 Satz 1; ; HochSchG § 35 Abs. 3; ; HochSchG § 35; ; HochSchG § 70 Abs. 1 Satz 2; ; HochSchG § 70 Abs. 1; ; HochSchG § 70 Abs. 3 Satz 3; ; HochSchG § 70 Abs. 3 S... atz 4; ; HochSchG § 70 Abs. 3; ; HochSchG § 70; ; StudKVO § 1 Abs. 2; ; StudKVO § 1; ; StudKVO § 2 Abs. 2 Satz 1; ; StudKVO § 2 Abs. 2; ; StudKVO § 2; ; StudKVO § 11 Abs. 1; ; StudKVO § 11; ; HRG § 19; ; HRG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hochschulrecht: Studiengebühren; Studienkonto; Studienkonten; Erststudium; Zweitstudium; Bachelor; Bachelorstudium; Master; Masterstudium; Diplom; konsekutive Studiengänge; konsekutiver Studiengang; Bonus; Guthaben; Bologna-Prozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweitstudiengebühren für den Master-Studiengang

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Studiengebührenpflichtiges Zweitstudium

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zweitstudiengebühr kann auch für Masterstudiengang erhoben werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rheinland-Pfalz: Zweitstudiengebühr kann auch für Masterstudiengang erhoben werden - Diplomgrad ist bereits berufsqualifizierender Abschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3453 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2008, 702
  • DÖV 2009, 39
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 1750/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Erhebung von Langzeitstudiengebühren in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2008 - 2 A 11200/07
    Zunächst ergibt sich weder aus Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz - GG - noch aus Art. 39 Abs. 5 Satz 1 der Verfassung für Rheinland-Pfalz - LV - ein Anspruch auf die Kostenfreiheit des gewählten Studiums (vgl. BVerfGK 7, 465; VGH Rh.-Pf., AS 32, 74; BVerwGE 115, 32 [37]).
  • BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03

    Studiengebühren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2008 - 2 A 11200/07
    Er war hieran schon aufgrund der Nichtigkeit des 6. HRGÄndG (vgl. BVerfGE 112, 226) nicht gehindert.
  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2008 - 2 A 11200/07
    Zunächst ergibt sich weder aus Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz - GG - noch aus Art. 39 Abs. 5 Satz 1 der Verfassung für Rheinland-Pfalz - LV - ein Anspruch auf die Kostenfreiheit des gewählten Studiums (vgl. BVerfGK 7, 465; VGH Rh.-Pf., AS 32, 74; BVerwGE 115, 32 [37]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2008 - 2 A 10272/08

    Heranziehung zu Studiengebühren in Rheinland-Pfalz - hier: Masterstudiengang nach

    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob das Studium auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich als für eine Einstellung ausreichend erachtet wird (vgl. OVG RP, U. v. 30. April 2008 - 2 A 11200/07.OVG - UA S. 7).

    Bereits dieser Umstand schließt die Annahme eines konsekutiven Studiums aus (vgl. OVG RP, U. v. 30. April 2008 - 2 A 11200/07.OVG - UA S. 7 f.).

    Auch verstößt es nicht gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 17 Abs. 2 LV, wenn ein Masterstudiengang nur dann gebührenfrei ist, wenn er sich an einen konsekutiven Bachelorgrad anschließt (vgl. OVG RP, U. v. 30.04.2008 - 2 A 11200/07.OVG - UA S. 9 m.w.N.).

  • VG Trier, 19.03.2009 - 5 K 849/08

    Diplomstudium nach Bachelorabschluss gebührenpflichtig

    Aus dem Gesagten folgt, dass der Bachelorabschluss einen selbständigen, berufsqualifizierenden Studienabschluss darstellt, wobei es nicht darauf ankommt, ob das Studium auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich als für eine Einstellung ausreichend erachtet wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 30. April 2008 - 2 A 11200/07.OVG - und vom 09. Juni 2008 - 2 A 10272/08.OVG).

    Damit soll die Bereitschaft der Studierenden gefördert werden, sich für die neuen Bachelor- und die darauf aufbauenden Masterstudiengänge einzuschreiben (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2008 - 2 A 11200/07.OVG -).

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