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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2020 - 2 A 11539/19.OVG   

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https://dejure.org/2020,6731
OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2020 - 2 A 11539/19.OVG (https://dejure.org/2020,6731)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.04.2020 - 2 A 11539/19.OVG (https://dejure.org/2020,6731)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. April 2020 - 2 A 11539/19.OVG (https://dejure.org/2020,6731)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch eines Lehrers auf Beseitigung von Fotos aus Schuljahrbuch

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Lehrer kann Abdruck freiwillig gemachter Klassenfotos nicht untersagen

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Lehrer hat kein Anspruch auf Entfernung seiner Fotos aus dem Schuljahrbuch

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Lehrer hat keinen Anspruch auf Entfernung von Fotos seiner Person aus Schuljahrbuch wenn er freiwillig bei entsprechendem Fototermin fotografiert wurde

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Müssen Lehrer ihr Foto im Schuljahrbuch dulden?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Lehrerfoto im Schuljahrbuch - und der Anspruch auf Beseitigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Beseitigungsanspruch: Fotos von Lehrer bleiben im Schuljahrbuch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Lehrers auf Beseitigung von Fotos aus Schuljahrbuch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Lehrers auf Beseitigung von Fotos aus Schuljahrbuch

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Fotos im Schuljahrbuch - Lehrer hat keinen Foto-Beseitigungsanspruch

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Kunsturhebergesetz: Können Lehrer Verwendung ihres Fotos für Schuljahrbuch verbieten?

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Lehrer hat keinen Anspruch auf Entfernung von Bildern aus Schuljahrbuch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.04.2019 - VI ZR 533/16

    Beurteilung der Zulässigkeit einer Bildberichterstattung nach dem abgestuften

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2020 - 2 A 11539/19
    Soweit der Kläger vorträgt, die vom Verwaltungsgericht im Rahmen der Anwendung von § 23 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie ( Kunsturhebergesetz ) - KUG - genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 8. April 2014 - VI ZR 197/13 -) sei vom Sachverhalt her nicht vergleichbar, so verkennt er bereits, dass das Verwaltungsgericht diese Entscheidung im Hinblick auf die abstrakten Maßstäbe für die dort zu treffende Abwägung - "Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte"- herangezogen hat (siehe zu diesen etwa auch Dreyer, in: Dreyer/Kotthoff/Meckel/Hentsch [Hrsg.], Urheberrecht, 4. Aufl. 2018, § 23 Rn. 5 ff.; BGH, Urteil vom 9. April 2019 - VI ZR 533/16 -, juris Rn. 9 ff.).

    Keiner weiteren Auseinandersetzung bedarf es nach alledem, inwieweit die vom Kläger auf das Merkmal "Person der Zeitgeschichte"begehrte Klärung nach der höchstrichterlichen (zivilgerichtlichen) Rechtsprechung des "neuen abgestuften Schutzkonzepts"(siehe etwa BGH, Urteil vom 9. April 2019 - VI ZR 533/16 -, juris Rn. 7 ff.; Dreyer, in: Dreyer/Kotthoff/Meckel/Hentsch [Hrsg.], Urheberrecht, 4. Aufl. 2018, § 52 Rn. 8 ff.; Fricke, in: Wandtke/Bullinger [Hrsg.], Urheberrecht, 5. Aufl. 2019, § 23 Rn. 8) noch eine Rolle spielen bzw. inwieweit sein Klärungsbegehren in dieses hineingelesen werden könnte.

  • BVerwG, 16.12.2015 - 2 B 85.14

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell sowie Inanspruchnahme der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2020 - 2 A 11539/19
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine Frage von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich und die obergerichtlich oder höchstrichterlich noch nicht hinreichend geklärt ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 -, NVwZ-RR 2011, 329 und vom 16. Dezember 2015 - 2 B 85.14 -, juris Rn. 4; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO , 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 211 m.w.N.).
  • BGH, 08.04.2014 - VI ZR 197/13

    Bildberichterstattung über ein Mieterfest gehört zur Zeitgeschichte

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2020 - 2 A 11539/19
    Soweit der Kläger vorträgt, die vom Verwaltungsgericht im Rahmen der Anwendung von § 23 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie ( Kunsturhebergesetz ) - KUG - genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 8. April 2014 - VI ZR 197/13 -) sei vom Sachverhalt her nicht vergleichbar, so verkennt er bereits, dass das Verwaltungsgericht diese Entscheidung im Hinblick auf die abstrakten Maßstäbe für die dort zu treffende Abwägung - "Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte"- herangezogen hat (siehe zu diesen etwa auch Dreyer, in: Dreyer/Kotthoff/Meckel/Hentsch [Hrsg.], Urheberrecht, 4. Aufl. 2018, § 23 Rn. 5 ff.; BGH, Urteil vom 9. April 2019 - VI ZR 533/16 -, juris Rn. 9 ff.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2020 - 2 A 11539/19
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 19) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente Auswirkungen auf das Ergebnis der Entscheidung haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 7 ff.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2020 - 2 A 11539/19
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 19) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente Auswirkungen auf das Ergebnis der Entscheidung haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 7 ff.).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2020 - 2 A 11539/19
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine Frage von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich und die obergerichtlich oder höchstrichterlich noch nicht hinreichend geklärt ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 -, NVwZ-RR 2011, 329 und vom 16. Dezember 2015 - 2 B 85.14 -, juris Rn. 4; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO , 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 211 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2020 - 2 A 11539/19
    Nicht ausreichend ist danach umgekehrt insbesondere die bloße Behauptung oder der bloße Hinweis darauf, eine bestimmte Rechtsfrage sei noch nicht obergerichtlich oder höchstrichterlich entschieden worden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825 [2826]).
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