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   OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 2 A 11761/04 OVG   

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https://dejure.org/2005,5684
OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 2 A 11761/04 OVG (https://dejure.org/2005,5684)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.01.2005 - 2 A 11761/04 OVG (https://dejure.org/2005,5684)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Januar 2005 - 2 A 11761/04 OVG (https://dejure.org/2005,5684)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines qualifizierten Dienstunfalles i.S.d. § 37 Abs 1 S 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG); Beurteilung eines qualifizierten Dienstunfalles nach dem zum Zeitpunkt des Unfalls geltenden Recht; Voraussetzung für die Gewährung einer erhöhten ...

  • Judicialis

    BeamtVG § 31; ; BeamtVG § ... 37; ; BeamtVG § 37 Abs. 1; ; BeamtVG § 37 Abs. 1 Satz 1; ; BeamtVG § 37 Abs. 2; ; BeamtVG § 39; ; BeamtVG § 39 Abs. 1; ; StVO § 25; ; StVO § 25 Abs. 1 Satz 3; ; StVO § 25 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tötung eines Polizeibeamten bei Unfallaufnahme auf Bundesstraße - OVG: Land muss erhöhtes Witwengeld zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2005, 523 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2002 - 1 A 4954/00
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 2 A 11761/04
    Neben den vorstehend dargestellten "gefahrgeneigten" Tätigkeiten kann auch eine ihrer Art nach nicht generell besonders gefährliche Dienstverrichtung im Einzelfall aufgrund besonderer Bedingungen - etwa schlechte Witterung, unzureichend gewordene körperliche oder psychische Verfassung oder erkannte Mängel in der Ausrüstung oder Ausbildung - mit einer erhöhten Lebensgefahr verbunden sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. November 1999, Schütz, ES/C II 3.7 Nr. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 1 A 4954/00 - juris-dokument [LS]).

    Der Beamte muss sich der lebensgefährlichen Lage, in der er sich begibt, wenigstens ganz allgemein bewusst sein; die Gefahren im Einzelnen braucht er nicht zu kennen (so auch: BVerwG, Urteil vom 12. April 1978, Buchholz § 141 a BBG, Nr. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Oktober 2002, a. a. O.; HessVGH, Urteil vom 5. November 1986, a. a. O.; GKÖD/Wilhelm, § 37 BeamtVG, Rn. 10; Schütz/Maiwald, a.a.O., Rn. 21).

  • VGH Hessen, 05.11.1986 - I OE 72/82
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 2 A 11761/04
    Dies wird beispielsweise angenommen für die Rettung eingeschlossener Menschen aus brennenden Gebäuden durch Feuerwehrbeamte, die Entschärfung von Sprengkörpern durch Feuerwerker und die Verfolgung bewaffneter Verbrecher durch Polizeibeamte (vgl. HessVGH, Urteil vom 5. November 1986, ZBR 1987, 215; GKÖD-Wilhelm, § 37 BeamtVG Rn. 8; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand Oktober 2003, § 37 BeamtVG Rn. 15).

    Der Beamte muss sich der lebensgefährlichen Lage, in der er sich begibt, wenigstens ganz allgemein bewusst sein; die Gefahren im Einzelnen braucht er nicht zu kennen (so auch: BVerwG, Urteil vom 12. April 1978, Buchholz § 141 a BBG, Nr. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Oktober 2002, a. a. O.; HessVGH, Urteil vom 5. November 1986, a. a. O.; GKÖD/Wilhelm, § 37 BeamtVG, Rn. 10; Schütz/Maiwald, a.a.O., Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1999 - 4 S 1657/97

    Tödlicher Dienstunfall beim Fallschirmabsprung eines Berufssoldaten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 2 A 11761/04
    (1) In objektiver Hinsicht sind im Wesentlichen zwei Fallgruppen zu unterscheiden: Unter einer Diensthandlung mit dem von § 37 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG vorausgesetzten Gefährdungspotential ist zunächst eine Dienstverrichtung zu verstehen, der typischerweise eine besondere, über das übliche Maß der Lebens- oder Gesundheitsgefährdung hinausgehende Gefahr innewohnt, bei der der Verlust des Lebens bei ihrer Vornahme wahrscheinlich oder nahe liegend ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. November 1999, IÖD 2000, 95).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 17.98

    Dienstunfall, qualifizierter -; Angriff, rechtswidriger - als Voraussetzung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 2 A 11761/04
    Geschützt wird die Dienstausübung, von der der Beamte nicht deshalb absehen soll, weil er befürchten muss, wegen seiner dienstlichen Tätigkeit mit besonderen Gefährdungslagen konfrontiert zu werden, deretwegen er oder seine Hinterbliebenen im Fall eines Unfalls Nachteile im Rahmen der Unfall- bzw. Hinterbliebenenversorgung hinnehmen müssten (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1991, Schütz, Entscheidungssammlung zum Beamtenrecht, ES/C II 3.5 Nr. 3 sowie Urteil vom 08. Oktober 1998, NVwZ-RR 1999, 324; Urteil des Senats vom 19. Dezember 1997, DVBl. 1998, 1091; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Januar 1991, Schütz, Entscheidungssammlung zum Beamtenrecht, ES/C II 3.5 Nr. 2; siehe auch Tz. 37.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BeamtVG vom 3. November 1980, GMBl. S. 742, ber. GMBl. 1982, S. 355).
  • BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 67.93

    Vorliegen einer besonderen Lebensgefahr bei der Ausübung einer Diensthandlung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 2 A 11761/04
    Ob eine Diensthandlung in diesem Sinne mit einer besonderen Lebensgefahr für den Beamten behaftet ist, lässt sich aber auch in diesen Fällen nicht generell, sondern regelmäßig nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 1993 - 2 B 67.93 - juris-dokument; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Januar 1991, a. a. O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1997 - 2 A 13509/96

    Sondereinsatzkommando; Bereitschaftspolitzei; Geiselbefreiung; Fast-Roping;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 2 A 11761/04
    Geschützt wird die Dienstausübung, von der der Beamte nicht deshalb absehen soll, weil er befürchten muss, wegen seiner dienstlichen Tätigkeit mit besonderen Gefährdungslagen konfrontiert zu werden, deretwegen er oder seine Hinterbliebenen im Fall eines Unfalls Nachteile im Rahmen der Unfall- bzw. Hinterbliebenenversorgung hinnehmen müssten (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1991, Schütz, Entscheidungssammlung zum Beamtenrecht, ES/C II 3.5 Nr. 3 sowie Urteil vom 08. Oktober 1998, NVwZ-RR 1999, 324; Urteil des Senats vom 19. Dezember 1997, DVBl. 1998, 1091; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Januar 1991, Schütz, Entscheidungssammlung zum Beamtenrecht, ES/C II 3.5 Nr. 2; siehe auch Tz. 37.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BeamtVG vom 3. November 1980, GMBl. S. 742, ber. GMBl. 1982, S. 355).
  • BVerwG, 06.01.1969 - VI C 38.66

    Erleiden eines Dienstunfalls - Bewertung eines Unfalls als qualifizierter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 2 A 11761/04
    Diese und nicht die Neufassung der Vorschrift durch Art. 1 Nr. 25 des Versorgungsänderungsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3926) ist hier maßgeblich, weil die Frage, ob das Unfallereignis vom 15. März 2001 als qualifizierter Dienstunfall anzuerkennen ist, grundsätzlich nach dem Recht zu entscheiden ist, dass zum Zeitpunkt des Unfalls gegolten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Januar 1969, BVerwGE 31, 170 [172]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - 1 A 2359/14

    Keine Entschädigung im Fall Jenny Böken

    vgl. OVG Rh.-Pf., Urteile vom 14. Mai 2008 - 2 A 10062/08 -, juris, Rn. 18, vom 21. Januar 2005 - 2 A 11761/04 -, IÖD 2005, 130 = juris, Rn. 25, vom 19. Dezember 1997 - 2 A 13509/96 -, juris, Rn. 23 a. E.; OVG NRW, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 1 A 4954/00 -, juris, Rn. 36, 49.

    - Aufnahme eines Verkehrsunfalls durch einen Polizeibeamten nachts bei Nieselregen auf einer breit ausgebauten, deshalb hohe Geschwindigkeiten zulassenden, stark befahrenen, regennassen Bundesstraße (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 21. Januar 2005 - 2 A 11761/04 -, IÖD 2005, 130 = juris).

    vgl. dazu, aber jeweils nicht entscheidungstragend, OVG Rh.-Pf., Urteile vom 26. November 2013 - 2 A 10479/13 -, juris, Rn. 32, vom 14. Mai 2008 - 2 A 10062/08 -, juris, Rn. 18, vom 21. Januar 2005 - 2 A 11761/04 -, juris, Rn. 25, und vom 19. Dezember 1997 - 2 A 13509/96 -, DVBl. 1998, 1091 = juris, Rn. 23; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. November 1999 - 4 S 1657/97 -, IÖD 2000, 95 = juris, Rn. 5, wonach eine unzureichend gewordene körperliche oder psychische Verfassung zur Lebensgefährlichkeit führen kann.

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 5 LB 282/10

    Dienstunfall; Dienstunfall, qualifizierter

    In der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass § 37 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG a. F. (und n. F.) zunächst in objektiver Hinsicht eine Diensthandlung erfordert, mit der für den Beamten typischerweise eine besondere, über das übliche Maß der Lebens- oder nur Gesundheitsgefährdung hinausgehende Lebensgefahr verbunden ist (BVerwG, Beschluss vom 30.8.1993 - BVerwG 2 B 67.93 -, juris Rn 6; Urteil vom 13.12.2012, a. a. O., Rn 10; Beschluss vom 7.10.2014 - BVerwG 2 B 12.14 -, juris Rn 10; Beschluss vom 8.2.2017 - BVerwG 2 B 2.16 -, juris Rn 9; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 21.1.2005 - 2 A 11761/04 -, juris Rn 24; VGH Ba.-Wü., Urteil vom 21.10.2014 - 4 S 884/14 -, juris Rn 19; Sächs. OVG, Urteil vom 20.3.2018 - 2 A 168/16 -, juris Rn 22).

    Es gibt zwar Diensthandlungen, die bereits allgemein bzw. als solche mit einer besonderen Lebensgefahr verbunden sind, etwa die Entschärfung von Sprengkörpern (Nds. OVG, Urteil vom 26.1.1993, a. a. O., Rn 4; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16.1.1998, a. a. O., Rn 20), die Verfolgung bewaffneter Straftäter durch Polizeibeamte (Nds. OVG, Urteil vom 26.1.1993, a. a. O., Rn 4; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16.1.1998, a. a. O., Rn 20) oder die Rettung eingeschlossener Menschen aus einem brennenden Gebäude durch Feuerwehrbeamte (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16.1.1998, a. a. O., Rn 20; Urteil vom 21.1.2005, a. a. O., Rn 24).

    Das objektive Tatbestandsmerkmal der besonderen Lebensgefahr kann aber auch bei dienstlichen Verrichtungen erfüllt sein, die ihrer Art nach nicht generell besonders gefährlich sind, bei denen jedoch im Einzelfall durch eine unvermutete Veränderung der Verhältnisse eine erhöhte Lebensgefahr eintritt bzw. die durch das Hinzutreten besonderer Umstände oder besonderer Bedingungen - etwa schlechte Witterung, unzureichend gewordene körperliche oder psychische Verfassung oder erkannte Mängel in der Ausrüstung - mit einer erhöhten Lebensgefahr verbunden sein können (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 21.1.2005, a. a. O., Rn 25; Nds. OVG, Beschluss vom 24.4.2012 - 5 LA 98/10 - Sächs. OVG, Urteil vom 20.3.2018, a. a. O., Rn 23).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10407/13

    Brandkatastrophe in Ludwigshafen: Feuerwehrbeamter war besonderer Lebensgefahr

    Geschützt wird die Dienstausübung, von der der Beamte nicht deshalb absehen soll, weil er befürchten muss, wegen seiner dienstlichen Tätigkeit mit besonderen Gefährdungslagen konfrontiert zu werden, wegen der er oder seine Hinterbliebenen im Fall eines Unfalls Nachteile im Rahmen der Unfall- bzw. Hinterbliebenenversorgung hinnehmen müssten (vgl. BVerwG, Urteile vom 08. Oktober 1998, NVwZ-RR 1999, 324 und vom 13. Dezember 2012 - 2 C 51.11 -, juris; OVG RP, Urteil vom 21. Januar 2005 - 2 A 11761/04.OVG -, IÖD 2005, 139, m.w.N.).

    Neben den vorstehend dargestellten "gefahrgeneigten" Tätigkeiten kann auch eine ihrer Art nach nicht generell besonders gefährliche Dienstverrichtung im Einzelfall aufgrund besonderer Bedingungen - etwa schlechte Witterung, unzureichend gewordene körperliche oder psychische Verfassung oder erkannte Mängel in der Ausrüstung oder Ausbildung - mit einer erhöhten Lebensgefahr verbunden sein (OVG RP, Urteil vom 21. Januar 2005, a.a.O.).

    Der Beamte muss sich der lebensgefährlichen Lage, in der er sich begibt, wenigstens ganz allgemein bewusst sein; die Gefahren im Einzelnen braucht er nicht zu kennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. April 1978, Buchholz § 141 a BBG, Nr. 4; OVG RP, Urteil vom 21. Januar 2005, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 1 A 4954/00 - juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10479/13

    Anforderungen an das Vorliegen eines sog. qualifizierten Dienstunfalls beim

    Geschützt wird die Dienstausübung, von der der Beamte nicht deshalb absehen soll, weil er befürchten muss, wegen seiner dienstlichen Tätigkeit mit besonderen Gefährdungslagen konfrontiert zu werden, wegen der er oder seine Hinterbliebenen im Fall eines Unfalls Nachteile im Rahmen der Unfall- bzw. Hinterbliebenenversorgung hinnehmen müssten (vgl. BVerwG, Urteile vom 08. Oktober 1998, NVwZ-RR 1999, 324 und vom 13. Dezember 2012 - 2 C 51.11 -, juris; OVG RP, Urteil vom 21. Januar 2005 - 2 A 11761/04.OVG -, IÖD 2005, 139, m.w.N.).

    Neben den vorstehend dargestellten "gefahrgeneigten" Tätigkeiten kann auch eine ihrer Art nach nicht generell besonders gefährliche Dienstverrichtung im Einzelfall aufgrund besonderer Bedingungen - etwa schlechte Witterung, unzureichend gewordene körperliche oder psychische Verfassung oder erkannte Mängel in der Ausrüstung oder Ausbildung - mit einer erhöhten Lebensgefahr verbunden sein (OVG RP, Urteil vom 21. Januar 2005, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 19.11.2009 - 2 KO 559/08

    Besoldung und Versorgung; Beamtenversorgung: Erfordernis eines subjektiven

    Die Privilegierung gegenüber dem an sich schon erhöhten Unfallruhegehalt, das infolge eines erlittenen Dienstunfalls geleistet wird (§ 36 BeamtVG), sollte dem Beamten zugute kommen, der sich bewusst unter Hinteranstellung eigener Rechtsgüter in die Gefahr zur Erfüllung der Dienstpflichten begeben hat (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 8. Oktober 1998 - 2 C 17.98 - DVBl 1999, 323 und vom 12. April 1978 - VI C 59.76 - ZBR 1978, 334, Beschluss vom 10. Mai 1991 - 2 B 48.91 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. November 1999 - 4 S 1657/97 - VBlBW 2000, 163; Bayerischer VGH, Beschluss vom 22. Juni 1998 - 3 B 95.3987 -, Juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26. Januar 1993 - 5 L 2634/91 - OVGE MüLü 43, 374; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 1 A 4954/00 - Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Januar 2005 - 2 A 11761/04 - DÖD 2006, 34).

    Nicht der objektive Grad der Gefährlichkeit einer Diensthandlung rechtfertigt die Besserstellung des Beamten, sondern dessen bewusste Entscheidung, sich im obengenannten Sinne aufzuopfern (vgl. nur zuletzt: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Januar 2005 - 2 A 11761/04 - a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2011 - 1 A 3037/08

    Innerer Zusammenhang zwischen dem vorsätzlichen Angriff auf einen Beamten und

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Januar 1969 - VI C 38.66 -, BVerwGE 31, 170 = juris Rn. 16 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Januar 2005 - 2 A 11761/04 -, IÖD 2005, 130 = juris Rn. 21; Brockhaus, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: März 2011, Band 2, § 37 Rn. 11b.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 S 2667/15

    Dienstunfallrechtlicher Wegeunfall und erhöhtes Unfallruhegehalt - hier:

    Eine solche Inhärenz ist gegeben, wenn bei Vornahme der Diensthandlung der Verlust des Lebens wahrscheinlich oder doch sehr naheliegend ist (BVerwG, Beschluss vom 30.08.1993 - 2 B 67.93 -, Juris; Senatsbeschluss vom 08.11.1999 - 4 S 1657/97 -, VBlBW 2000, 163; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.01.2005 - 2 A 11761/04 -, IÖD 2005, 130).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2010 - 5 LA 280/09

    Aufnahme eines Verkehrsunfalls durch einen Polizeibeamten in der Nacht und auf

    Ob eine Diensthandlung in diesem Sinne mit einer besonderen Lebensgefahr für den Beamten verbunden ist, lässt sich nicht generell, sondern regelmäßig nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.4.1978, a. a. O.; Beschluss vom 30.8.1993, a. a. O.; OVG Koblenz, Urteil vom 21.1.2005 - 2 A 11761/04 -, IÖD 2005, 130).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 4 S 215/10

    Zur Frage der Verknüpfung der besonderen Lebensgefahr im Sinne vom § 37 Abs 1

    Eine besondere Lebensgefahr ist mit der Diensthandlung verbunden, wenn bei ihrer Vornahme der Verlust des Lebens wahrscheinlich oder doch sehr naheliegend ist (BVerwG, Beschluss vom 30.08.1993 - 2 B 67.93 -, Juris; Senatsbeschluss vom 08.11.1999 - 4 S 1657/97 -, VBlBW 2000, 163; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.01.2005 - 2 A 11761/04 -, IÖD 2005, 130).
  • VG Arnsberg, 31.05.2006 - 2 K 1828/05

    Anerkennung von Krankheitserscheinungen als Dienstunfall bei einer Lehrtätigkeit

    Für diese Betrachtungsweise spreche auch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz vom 21. Januar 2005 - 2 A 11761/04 -, wonach es bei der Prüfung eines erhöhten Unfallrisikos im Sinne des § 37 BeamtVG nicht auf eine globale Einschätzung, sondern auf eine individuelle Einschätzung des Unfallrisikos ankomme.

    Zu einem anderen Ergebnis gelangt das Gericht auch nicht unter Berücksichtigung der Ausführungen in dem von der Klägerin herangezogenen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz vom 21. Januar 2005 - 2 A 11761/04 -.

  • OVG Saarland, 06.11.2019 - 1 A 19/18

    Nachträgliche Anerkennung einer Qualifizierung eines anerkannten Dienstunfalls;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2007 - 4 B 5.05

    Ursächlicher Zusammenhang mit Dienstunfall

  • OVG Niedersachsen, 09.01.2014 - 5 LA 149/13

    Begriff der besonderen Lebensgefahr im Sinne des § 37 Abs. 1 S. 1 BeamtVG;

  • VG Düsseldorf, 25.01.2016 - 23 K 2262/15
  • VG Aachen, 02.03.2006 - 1 K 1232/03

    Anerkennung eines Unfalls als qualifizierten Dienstunfall; Erfordernis einer

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