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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.1998 - 2 A 11966/97   

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https://dejure.org/1998,2146
OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.1998 - 2 A 11966/97 (https://dejure.org/1998,2146)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.02.1998 - 2 A 11966/97 (https://dejure.org/1998,2146)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Februar 1998 - 2 A 11966/97 (https://dejure.org/1998,2146)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufungszulassung; Berufungszulassungsgründe; Geltendmachen neuer Tatsachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1094
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 09.02.1998 - 12 M 5642/97

    Berücksichtigung "neuer" Tatsachen/Beweismittel; Beweismittel, neue;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.1998 - 2 A 11966/97
    Auf dem Hintergrund dieser in gewisser Weise gegenläufigen gesetzlichen Zweckvorgaben darf bei der Beurteilung der Frage, ob dem verwaltungsgerichtlichen Urteil ernstliche Richtigkeitsbedenken anhaften, der Blick des Zulassungsgerichts nicht ausschließlich zurück auf Verfahren und Entscheidung erster Instanz gerichtet sein, und es dürfen von ihm nicht nur solche tatsächlichen Umstände fruchtbar gemacht werden, die im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schon bestanden haben und gerichtsbekannt waren (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschlußvom 28. August 1997 - 7 A 11841/97.OVG - Nds. OVG, Beschluß vom 09. Februar 1998 - 12 M 5642/97 - Seibert, DVBl. 1997, 932[937], a.A. OVG NRW, DVBl. 1997, 1337 f.; VGH BW, Beschluß vom 18. Dezember 1997 - A 14 S 3451/97 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1997 - 2 A 13509/96

    Sondereinsatzkommando; Bereitschaftspolitzei; Geiselbefreiung; Fast-Roping;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.1998 - 2 A 11966/97
    Als der Kläger am 04. Juni 1973 bei der Durchführung windwurfbedingter Aufräumarbeiten in seinem Forstrevier schwer verletzt worden ist, übte er zum einen keine Diensthandlung aus, mit der für ihn die von § 37 Abs. 1 BeamtVG geforderte besondere Lebensgefahr verbunden war (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 19. Dezember 1997 - 2 A 10106/97.OVG - und vom 16. Januar 1998 - 2 A 13509/96.OVG - jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1997 - A 14 S 3451/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel: Änderung der Sach- und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.1998 - 2 A 11966/97
    Auf dem Hintergrund dieser in gewisser Weise gegenläufigen gesetzlichen Zweckvorgaben darf bei der Beurteilung der Frage, ob dem verwaltungsgerichtlichen Urteil ernstliche Richtigkeitsbedenken anhaften, der Blick des Zulassungsgerichts nicht ausschließlich zurück auf Verfahren und Entscheidung erster Instanz gerichtet sein, und es dürfen von ihm nicht nur solche tatsächlichen Umstände fruchtbar gemacht werden, die im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schon bestanden haben und gerichtsbekannt waren (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschlußvom 28. August 1997 - 7 A 11841/97.OVG - Nds. OVG, Beschluß vom 09. Februar 1998 - 12 M 5642/97 - Seibert, DVBl. 1997, 932[937], a.A. OVG NRW, DVBl. 1997, 1337 f.; VGH BW, Beschluß vom 18. Dezember 1997 - A 14 S 3451/97 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1998 - 2 A 10106/97

    Unfallaufnahme; Lebensgefahr; Diensthandlung; Rechtswidriger Angriff

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.1998 - 2 A 11966/97
    Als der Kläger am 04. Juni 1973 bei der Durchführung windwurfbedingter Aufräumarbeiten in seinem Forstrevier schwer verletzt worden ist, übte er zum einen keine Diensthandlung aus, mit der für ihn die von § 37 Abs. 1 BeamtVG geforderte besondere Lebensgefahr verbunden war (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 19. Dezember 1997 - 2 A 10106/97.OVG - und vom 16. Januar 1998 - 2 A 13509/96.OVG - jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - 15 E 444/97

    Zulassungsantrag; Geltend gemachtes Vorbringen; Erstinstanzliche Entscheidung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.1998 - 2 A 11966/97
    Auf dem Hintergrund dieser in gewisser Weise gegenläufigen gesetzlichen Zweckvorgaben darf bei der Beurteilung der Frage, ob dem verwaltungsgerichtlichen Urteil ernstliche Richtigkeitsbedenken anhaften, der Blick des Zulassungsgerichts nicht ausschließlich zurück auf Verfahren und Entscheidung erster Instanz gerichtet sein, und es dürfen von ihm nicht nur solche tatsächlichen Umstände fruchtbar gemacht werden, die im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schon bestanden haben und gerichtsbekannt waren (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschlußvom 28. August 1997 - 7 A 11841/97.OVG - Nds. OVG, Beschluß vom 09. Februar 1998 - 12 M 5642/97 - Seibert, DVBl. 1997, 932[937], a.A. OVG NRW, DVBl. 1997, 1337 f.; VGH BW, Beschluß vom 18. Dezember 1997 - A 14 S 3451/97 -).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Zum Teil wird die Berücksichtigung derartiger Änderungen von vornherein abgelehnt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. März 1998 - 6 L 378/98 -, Umdruck S. 3; OVG Schleswig, NordÖR 1998, S. 30 ; OVG Münster, DVBl 2000, S. 578), von einer anderen Auffassung jedenfalls nur dann für zulässig erachtet, wenn sich die Rechtslage bis zum Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist nach § 124 a Abs. 1 Satz 1 VwGO geändert hat und die Änderung innerhalb dieser Frist auch geltend gemacht wird (vgl. OVG Koblenz, DVBl 1998, S. 241 ; NVwZ 1998, S. 1094 ; OVG Lüneburg, NdsVBl 1999, S. 91 ; VGH Kassel, NVwZ 2000, S. 85).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2003 - 14 A 3337/01

    Erteilung eines Aufnahmebescheides nach dem Bundesvertriebenengesetz; Änderung

    Hess.VGH, Beschluss vom 10.11.1999 - 5 UZ 2876/99 -, NVwZ 2000, 85; Nds. OVG, Beschluss vom 3.11.1998 - 9 L 5136/97 -, DVBl 1999, 476; in der Tendenz wohl: OVG NRW, Beschluss vom 12.1.1998 - 10 A 4078/97 -, NVwZ 1998, 754; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 16.2.1998 - 2 A 11966/97 -, NVwZ 1998, 1094; OVG Sch.-H., Beschluss vom 14.10.1999 - 4 L 83/99 - NordÖR 2000, 293; zum einstweiligen Rechtsschutz: OVG Hbg., Beschluss vom 17.2.1998 - Bs VI 105/97 -, NVwZ 1998, 863; Thür.

    Folgt man der letzteren Auffassung, stellt sich die Frage, ob die Rechtsänderung innerhalb der Begründungsfrist eingetreten sein muss, vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 10.11.1999 - a.a.O., Nds. OVG, Beschluss vom 3.11.1998, a.a.O.; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 16.2.1998, a.a.O.; OVG Schl.-H., Beschluss vom 14.10.1999, a.a.O.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., Rdnr. 142, oder ob auch eine erst nach Ablauf der Begründungsfrist eingetretene Rechtsänderung zu berücksichtigen ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2016 - 2 A 10343/16

    Feststellung des Bestehens eines Kontrahierungszwangs zwischen Kabelnetzbetreiber

    Auch dieser Umstand ändert namentlich nichts daran, dass nach dem Vorgesagten die überwiegenden Gründe für die Richtigkeit des angefochtenen Urteils sprechen, weshalb der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO schon deshalb nicht vorliegt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 2 A 11966/97 -, NVwZ 1998, 1094 [1096]; OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329-98 -, NVwZ 1999, 202 f.; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 106 m.w.N.).
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