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   VG Stade, 14.04.2011 - 2 A 124/10   

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VG Stade, 14.04.2011 - 2 A 124/10 (https://dejure.org/2011,15497)
VG Stade, Entscheidung vom 14.04.2011 - 2 A 124/10 (https://dejure.org/2011,15497)
VG Stade, Entscheidung vom 14. April 2011 - 2 A 124/10 (https://dejure.org/2011,15497)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausfertigungsmangel; Verstoß gegen das baurechtliche Entwicklungsgebot; Abwägungsausfall und Bewertungsfehler bei einem Bebauungsplan

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Die Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung zwecks Errichtung einer gewerblichen Lagerhalle im Bereich eines vor einem Flächennutzungsplan erstellten Bebauungsplans ist begründet; Nichtigkeit einer Aufhebungssatzung zu einem Bebauungsplan aufgrund mehrerer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausfertigungsfehler beim Bebauungsplan

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus VG Stade, 14.04.2011 - 2 A 124/10
    Dabei ist in einer ersten Prüfungsstufe zu untersuchen, ob die Darstellungen des Flächennutzungsplans für den engeren Bereich des Bebauungsplans eingehalten worden sind, wobei dem prognostischen Charakter des Flächennutzungsplans Rechnung zu tragen ist und die Bauleitplanung als Akt der konkreten Ausgestaltung und damit Wahrnehmung planerischer Gestaltungsfreiheit zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urt. v. 26.02.1999 - 4 CN 6/98 - BRS 62 Nr. 48; Nds. OVG, Urt. v. 12.10.2002 - 1 KN 1599/01; Löhr, a.a.O., § 8 Rn. 3).

    Im Planbereich muss die Grundkonzeption des Flächennutzungsplanes erhalten bleiben (BVerwG, Urt. v. 26.02.1999 - 4 CN 6/98 - BRS 62 Nr. 48; Nds. OVG, Urt. v. 12.10.2002 - 1 KN 1599/01).

    Um dies festzustellen, muss die planerische Konzeption des Flächennutzungsplans für einen größeren Bereich, also für das gesamte Gemeindegebiet oder den ganzen Stadtteil, in den Blick genommen werden (BVerwG, Urt. v. 26.02.1999 - 4 CN 6/98 - BRS 62 Nr. 48; Hessischer VGH, Beschl. v. 24.01.1989 - IV N 8/82 - BRS 49 Nr. 8).

    Dabei ist zu berücksichtigen, welches Gewicht der planerischen Abweichung vom Flächennutzungsplan im Rahmen der Gesamtkonzeption des Flächennutzungsplanes zukommt und ob der Flächennutzungsplan seine Bedeutung als Instrument der Steuerung der städtebaulichen Entwicklung "im Großen und Ganzen" behalten hat (BVerwG, Urt. v. 26.02.1999 - 4 CN 6/98 - BRS 62 Nr. 48; Nds. OVG, Urt. v. 12.10.2002 - 1 KN 1599/01).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 5 S 782/09

    Bewertungsfehler bei ersatzloser Aufhebung der Gewerbegebietsfestsetzung

    Auszug aus VG Stade, 14.04.2011 - 2 A 124/10
    Es ist bereits von einem Abwägungsausfall auszugehen, der auch seit dem EAG Bau 2004, dessen Heilungsvorschriften nach § 233 Abs. 2 BauGB 2004 grundsätzlich auf Altsatzungen anwendbar sind, als "sonstiger Mangel im Abwägungsvorgang" nach §§ 214 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. 233 Abs. 2 Satz 1 BauGB 2004 zu behandeln ist (Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Kommentar, Stand: Mai 2007, § 214 Rn. 139; offen gelassen vom VGH Mannheim, Urt. v. 18.11.2010 - 5 S 782/09, zit. nach juris).

    Nach § 2 Abs. 3 BauGB 2004, der den vom Europarechtsanpassungsgesetz Bau vom 24.06.2004, BGBl. I S. 1359 (EAG Bau 2004) eingeleiteten "Wechsel vom materiellrechtlichen Abwägungsvorgang zu den verfahrensrechtlichen Elementen des Ermittelns und Bewertens" nachvollzieht (vgl. etwa VGH Mannheim, Urt. v. 18.11.2010 - 5 S 782/09, zit. nach juris), sind bei der Aufstellung der Bebauungspläne die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten.

    Vielmehr muss das selbständige Interesse eines Grundstückseigentümers an baulicher Ausnutzung und Verwertung seines Grundstücks unabhängig vom Bestehen etwaiger Entschädigungsansprüche in die Abwägung einfließen (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.11.2010 - 5 S 782/09 -, zit. nach juris; Stüer, DVBl. 2011, S. 381, 384).

  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 22.83

    Nichtigkeitsdogma

    Auszug aus VG Stade, 14.04.2011 - 2 A 124/10
    Gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.11.1986 (Az. 4 C 22.83) sind Gemeinden dazu verpflichtet, alle unter einem zur Ungültigkeit führenden Fehler leidenden Bebauungspläne aufzuheben.

    Abgesehen davon, dass ein solcher Verstoß - wie unter 1. dargelegt - gar nicht vorliegt, geht die Beigeladene von einer fehlerhaften Lesart des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.11.1986 - 4 C 22/83 - aus, auf das sie sich zur Begründung der Aufhebungssatzung 2002 gestützt hat.

    Denn die mit dem Fortfall eines Bebauungsplans an dessen Stelle tretenden §§ 34 und 35 BauGB können zur Zulässigkeit von Vorhaben führen, die einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gerade zuwider laufen (so BVerwG, Urt. v. 21.11.1986 - 4 C 22/83 - BVerwGE 75, 142).

  • VG Stade, 15.05.2006 - 1 A 979/05

    Rechtmäßigkeit einer Wiederaufforstungsanordnung aufgrund nicht genehmigter

    Auszug aus VG Stade, 14.04.2011 - 2 A 124/10
    Insbesondere komme die 2004 in Kraft getretene Flächennutzungsplanänderung entgegen der im Urteil des Verwaltungsgerichts Stade vom 15.05.2006 - Az. 1 A 979/05 - geäußerten Ansicht nicht als tragfähiger Grund in Betracht, weil sie zeitlich nach der Aufhebungssatzung liege.

    Mit der Änderung der Flächennutzungsplanung hätten weitere abwägungsrelevante Gesichtspunkte vorgelegen, was auch das Verwaltungsgericht Stade in seiner Entscheidung Az. 1 A 979/05 so gesehen habe.

    Daher ist die im Jahr 2004 in Kraft getretene 114. Flächennutzungsplanänderung, wonach für das Grundstück des Klägers ein Waldgebiet dargestellt ist, für die Beurteilung der Einhaltung des Entwicklungsgebots entgegen der im nicht rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Stade vom 15.05.2006 - 1 A 979/05 - getätigten Hilfserwägung nicht relevant.

  • OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93

    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; Aufhebungsbeschluß; Abwägung; Abwägungsfehler;

    Auszug aus VG Stade, 14.04.2011 - 2 A 124/10
    Dies gehe aus dem Urteil des OVG Lüneburg vom 09.12.1994 - 1 K 4722/93 - hervor.

    In dieser Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht den von der Gemeinde angenommenen formellen Mangel inzident überprüft mit der Begründung, dass die Annahme der Ungültigkeit des Planes nicht "abwägungsneutral" ist, wenn sich herausstellt, dass der Bebauungsplan in Wahrheit rechtsgültig war (Nds. OVG, Urt. v. 09.12.1994 - 1 K 4722/93 - NVwZ 1995, 911).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VG Stade, 14.04.2011 - 2 A 124/10
    Das Abwägungsgebot verlangt, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet (kein Abwägungsausfall), dass in diese Abwägung alle Belange eingestellt werden, die nach Lage der Dinge eingestellt werden müssen (kein Abwägungsdefizit), dass Ausmaß und Bedeutung der betreffenden Belange tatsächlich und rechtlich nicht verkannt worden sind (keine Abwägungsfehleinschätzung) und dass der Ausgleich zwischen diesen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange nicht außer Verhältnis steht (keine Abwägungsdisproportionalität) (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301).

    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301).

  • BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09

    Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung;

    Auszug aus VG Stade, 14.04.2011 - 2 A 124/10
    § 214 Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfasst nicht den Fall, dass eine Gemeinde sich bewusst über die Darstellungen des Flächennutzungsplans hinwegsetzt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.09.2009 - 10 D 8/08.NE, zit. nach juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 14.04.2010 - 4 B 78/09 - NVwZ 2010, 1026).
  • BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89

    Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach

    Auszug aus VG Stade, 14.04.2011 - 2 A 124/10
    Es handelt sich vielmehr um einen sonstigen Verfahrens- und Formfehler nach Landesrecht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.05.1989 - 4 NB 10/89 - BRS 49 Nr. 25).
  • BVerwG, 03.10.1984 - 4 N 4.84

    Kriterien für ein Parallelverfahren i.S. der § 8 Abs. 3 S. 1, 155b Abs. 1 Nr. 8

    Auszug aus VG Stade, 14.04.2011 - 2 A 124/10
    Erst wenn größere zeitliche Differenzen zwischen den einzelnen Verfahrensabschnitten liegen, dann mag das ein Indiz dafür sein, dass beide Pläne nicht mehr in inhaltlicher Abstimmung aufeinander (parallel) aufgestellt worden sind; zwingend ist das jedoch nicht (BVerwG, Beschl. v. 03.10.1984 - 4 N 4/84 - BVerwGE 70, 171).
  • VGH Hessen, 24.01.1989 - IV N 8/82

    Mitwirkung eines Ausgeschlossenen beim Bebauungsplanbeschluß - Entwicklungsgebot

    Auszug aus VG Stade, 14.04.2011 - 2 A 124/10
    Um dies festzustellen, muss die planerische Konzeption des Flächennutzungsplans für einen größeren Bereich, also für das gesamte Gemeindegebiet oder den ganzen Stadtteil, in den Blick genommen werden (BVerwG, Urt. v. 26.02.1999 - 4 CN 6/98 - BRS 62 Nr. 48; Hessischer VGH, Beschl. v. 24.01.1989 - IV N 8/82 - BRS 49 Nr. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 10 D 8/08

    Teilerfolg für Factory-Outlet-Center in Ochtrup

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2005 - 2 K 122/02

    Antragsbefugnis bei Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV B 47.68

    Bebauungsplan für wenige Grundstücke; Zwingender Grund i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3

  • BVerwG, 14.12.1984 - 4 C 54.81

    "Zwingende" bzw. "dringende" als Voraussetzungen für die Aufstellung eines

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 59/07

    Wiederaufforstungsverfügung nach Entfernung des vorhandenen Waldbestandes durch

  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

  • VGH Bayern, 04.04.2003 - 1 N 01.2240

    Änderungsbebauungsplan; Schallschutzwand; Carport; Ausfertigungsmangel (offen

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